3680/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Höchtl und Kollegen haben am

26. Februar 1998 unter der Nr. 3725/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Lesung Otto Mühl und Kommune Friedrichshof ge -

richtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Sind Sie der Meinung, daß man einem Künstler, der den Staat in einem

Interview als “überflüssig und hinderlich” bezeichnet, eine staatlich

subventionierte Bühne als Plattform für seinen Auftritt zur Verfügung

stellen sollte?

2. Gibt es Hinweise, woher die Finanzmittel von rund 26,7 Millionen Schilling

(Zahlungen an die Familie Mühl, an die sieben Frauen, welche Kinder mit

Mühl haben, Anwaltskosten sowie 17,8 Millionen Schilling “Schweigegeld”

für “günstigere Aussagen” im Mühl - Prozeß), welche als Zahlungen für

Mühl zur Zeit der Friedrichs - Kommune errechnet wurden, stammen bzw.

können Sie ausschliessen, daß es sich hier auch um Geldmittel aus

öffentlicher Hand handelt?

3. Sollte es Subventionen seitens des Bundes für die Kommune gegeben

haben, wie hoch waren diese, und was erschien den Verantwortlichen am

Projekt Friedrichshof förderungswürdig?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Unabhängig von meiner persönlichen Meinung fällt die Spielplangestaltung des

Burgtheaters ebenso wie aller anderen Bühnen der Österreichischen Bundes -

theater in die Verantwortung des künstlerischen Leiters. Ein Eingriff in die Spiel -

plangestaltung würde zu Recht als Eingriff in die künstlerische Autonomie, die

ja insbesondere auch mit der zukünftigen Reform der Bundestheater gestärkt

werden soll, zu werten sein.

Zu den Fragen 2 und 3:

Von seiten des Bundeskanzleramtes - Kunstsektion wurden keine Förderungs -

mittel an den genannten Künstler ausbezahlt.