3682/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl,

Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger und Kollegen haben am 26. Februar 1998 unter

der Nr. 3765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis (Amtsblatt C 184 vom 23. Juli

1986) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Unter Bezugnahme des oben angeführten EU - Textes und der möglichen

Überlegung, die Chipcard mit einem europäischen Notfall - Ausweis auf

Chip zu kombinieren; wie sehen hier die zu berücksichtigenden Daten -

schutzkomponenten aus? Welche sind in diesem Zusammenhang die EU -

Datenschutz - Komponenten?

2. Bei eventuell gespeicherten Notfall - Daten; welche Datenschutzbedenken

könnten bestehen?

3. Welcher Zugriffsberechtigtenkreis wird vorgesehen? Welche Einschrän -

kungen sehen Sie aus der Sicht des Datenschutzes bei einem Zugriffs -

berechtigtenkreis? Welcher Personenkreis müßte eingeschränkt bzw.

ausgeschlossen werden?

4. Bei vertraulichen Daten wie HIV - Infektion, unter welcher Form und für

welchen Zugriffskreis würden Sie aus der Sicht des Datenschutzes

eintreten?

5. Wie sehen Sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des Datenschutz -

gesetzes mit der EU im Zusammenhang mit diesem Ausweis?

6. Wie sehen die EDV - technischen Voraussetzungen für den in Fachkreisen

kostenintensiven Sprung in das Jahr 2000 aus? Welche Vorkehrungen

werden die diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Peripherinfrastruktur

aus der Sicht des Datenschutzes aufweisen? Welche Sperren für Teilzu -

griffe in Systeme sehen Sie im Bereich Datenschutz vor?

7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV - Systeme existieren bereits in den

EU - Mitgliedstaaten, um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünfti -

ges EU - System aufbauen zu können und wie sehen diese in Bezug auf

Datenschutz aus?

8. Im Zuge dieser möglichen Kombination könnten auch mitversicherte

Kinder, Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere

Frauen) ihre eigene Karte erhalten, auf denen dann Impfungen ebenso

wie Vorsorge - (z.B. MKP) Untersuchungen vermerkt werden. Gibt es

Ihrerseits diesbezügliche Einwendungen oder Bedenken aus dem Bereich

Datenschutz?

9. Was halten Sie von der Überlegung: SV Karte - Notfallkarte - Impfausweis

auf Chip, welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten

würde? Gibt es hiezu Bedenken des Datenschutzes?

10. Spitäler, Ärzte, Apotheker und sonstige Pharmazeutische Einrichtungen

sind derzeit mit EDV - Anlagen (im Zuge des LKF) so ausgestattet, daß

eine Nachrüstung für so ein System möglich wäre; gäbe es hiezu Be -

denken des Datenschutzes?

11. Besteht eine Analyse von Datenschutzrisken bei Einführung eines solchen

Systems und die daraus berücksichtigenden Änderungen in Verwaltung

der SV - Träger, Kassen, Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesund -

heitseinrichtungen?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 10 und 11:

Wie mir von der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

mitgeteilt wurde, sollen auf der in Planung befindlichen Chipkarte der Sozial -

versicherung keine Gesundheitsdaten gespeichert werden.

Weitere Überlegungen im Hinblick auf die Problematik des Datenschutzes

erübrigen sich daher zum jetzigen Zeitpunkt.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales zu den Fragen 5 bis 7 sowie 9 und 10 der an sie

gerichteten parl. Anfrage Nr. 3750/J.