3682/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl,
Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger und Kollegen haben am 26. Februar 1998 unter
der Nr. 3765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis (Amtsblatt C 184 vom 23. Juli
1986) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Unter Bezugnahme des oben angeführten EU - Textes und der möglichen
Überlegung, die Chipcard mit einem europäischen Notfall - Ausweis auf
Chip zu kombinieren; wie sehen hier die zu berücksichtigenden Daten -
schutzkomponenten aus? Welche sind in diesem Zusammenhang die EU -
Datenschutz - Komponenten?
2. Bei eventuell gespeicherten Notfall - Daten; welche Datenschutzbedenken
könnten bestehen?
3. Welcher Zugriffsberechtigtenkreis wird vorgesehen? Welche Einschrän -
kungen sehen Sie aus der Sicht des Datenschutzes bei einem Zugriffs -
berechtigtenkreis? Welcher Personenkreis müßte eingeschränkt bzw.
ausgeschlossen werden?
4. Bei vertraulichen Daten wie HIV - Infektion, unter welcher Form und für
welchen Zugriffskreis würden Sie aus der Sicht des Datenschutzes
eintreten?
5. Wie sehen Sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des Datenschutz -
gesetzes mit der EU im Zusammenhang mit diesem Ausweis?
6. Wie sehen die EDV - technischen Voraussetzungen für den in Fachkreisen
kostenintensiven Sprung in das Jahr 2000 aus? Welche Vorkehrungen
werden die diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Peripherinfrastruktur
aus der Sicht des Datenschutzes aufweisen? Welche Sperren für Teilzu -
griffe in Systeme sehen Sie im Bereich Datenschutz vor?
7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV - Systeme existieren bereits in den
EU - Mitgliedstaaten, um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünfti -
ges EU - System aufbauen zu können und wie sehen diese in Bezug auf
Datenschutz aus?
8. Im Zuge dieser möglichen Kombination könnten auch mitversicherte
Kinder, Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere
Frauen) ihre eigene Karte erhalten, auf denen dann Impfungen ebenso
wie Vorsorge - (z.B. MKP) Untersuchungen vermerkt werden. Gibt es
Ihrerseits diesbezügliche Einwendungen oder Bedenken aus dem Bereich
Datenschutz?
9. Was halten Sie von der Überlegung: SV Karte - Notfallkarte - Impfausweis
auf Chip, welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten
würde? Gibt es hiezu Bedenken des Datenschutzes?
10. Spitäler, Ärzte, Apotheker und sonstige Pharmazeutische Einrichtungen
sind derzeit mit EDV - Anlagen (im Zuge des LKF) so ausgestattet, daß
eine Nachrüstung für so ein System möglich wäre; gäbe es hiezu Be -
denken des Datenschutzes?
11. Besteht eine Analyse von Datenschutzrisken bei Einführung eines solchen
Systems und die daraus berücksichtigenden Änderungen in Verwaltung
der SV - Träger, Kassen, Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesund -
heitseinrichtungen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 10 und 11:
Wie mir von der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
mitgeteilt wurde, sollen auf der in Planung befindlichen Chipkarte der Sozial -
versicherung
keine Gesundheitsdaten gespeichert werden.
Weitere Überlegungen im Hinblick auf die Problematik des Datenschutzes
erübrigen sich daher zum jetzigen Zeitpunkt.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales zu den Fragen 5 bis 7 sowie 9 und 10 der an sie
gerichteten parl. Anfrage Nr. 3750/J.