3685/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. König und Kollegen haben am

27. Februar 1998 unter der Nr. 3784/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Erhaltung des Filmarchivs der Austria Film - und Video

GesmbH im Bundeseigentum gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Teilen Sie die Auffassung, daß der kulturpolitisch wertvolle geschichtliche

Bestand an Filmen der Austria Film - und Video GesmbH im Eigentum der

Republik verbleiben soll?

2. Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Bund die notwendigen

Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, damit eine ordnungsgemäße

Archivierung und Sicherung des wertvollen Materials für künftige

Generationen gesichert ist?

3. Wird sichergestellt bleiben, daß in - und ausländische Fernsehanstalten

auf das Archivmaterial der Republik gegen Entgelt zurückgreifen

können?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es ist die Absicht des Bundeskanzleramtes, alle Filmdokumente der Austria

Film und Video GesmbH, die ja gefilmte Geschichte Österreichs seit 1949 bis

jetzt beinhalten, im Besitz der Austria Film und Video GesmbH und damit der

Republik Österreich zu behalten und damit sicherzustellen, daß dieses überaus

wertvolle und umfangreiche Filmmaterial weiterhin durch die Mitarbeiter der

Austria Film und Video GesmbH in - und ausländischen Film - und Fernsehpro -

duktionen gegen entsprechende Lizenzgebühren für deren Produktions -

Vorhaben zugänglich gemacht wird.

Die Bestände der Austria Film und Video GesmbH sind bereits in die Räum -

lichkeiten des Audiovisuellen Zentrums im Wiener Augarten übersiedelt, wo

gemeinsam mit dem Filmarchiv die ordnungsgemäße Archivierung und

Sicherung des wertvollen Materials für künftige Generationen gesichert ist.