3685/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. König und Kollegen haben am
27. Februar 1998 unter der Nr. 3784/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Erhaltung des Filmarchivs der Austria Film - und Video
GesmbH im Bundeseigentum gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Teilen Sie die Auffassung, daß der kulturpolitisch wertvolle geschichtliche
Bestand an Filmen der Austria Film - und Video GesmbH im Eigentum der
Republik verbleiben soll?
2. Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Bund die notwendigen
Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, damit eine ordnungsgemäße
Archivierung und Sicherung des wertvollen Materials für künftige
Generationen gesichert ist?
3. Wird sichergestellt bleiben, daß in - und ausländische Fernsehanstalten
auf das Archivmaterial der Republik gegen Entgelt zurückgreifen
können?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Es ist die Absicht des Bundeskanzleramtes, alle Filmdokumente der Austria
Film und Video GesmbH, die ja gefilmte Geschichte Österreichs seit 1949 bis
jetzt beinhalten, im Besitz der Austria Film und Video GesmbH und damit der
Republik Österreich zu behalten und damit sicherzustellen, daß dieses überaus
wertvolle und umfangreiche Filmmaterial weiterhin durch die Mitarbeiter der
Austria Film und Video GesmbH in - und ausländischen Film - und Fernsehpro -
duktionen gegen entsprechende Lizenzgebühren für deren Produktions -
Vorhaben zugänglich gemacht wird.
Die Bestände der Austria Film und Video GesmbH sind bereits in die Räum -
lichkeiten des Audiovisuellen Zentrums im Wiener Augarten übersiedelt, wo
gemeinsam mit dem Filmarchiv die ordnungsgemäße Archivierung und
Sicherung des wertvollen Materials für künftige Generationen gesichert ist.