3686/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dipl. Ing. Hofmann und Kollegen
haben am 27. Februar 1998 unter der Nr. 3786/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Auftreten eines Vertreters der Gemein -
samen Flüchtlingskommission (GFK) bei einer Schulung für die designierten
Mitglieder des UBAS gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Welche Hilfsorganisationen nahmen an der betreffenden Schulung teil,
und wer waren die jeweiligen Vertreter der einzelnen Hilfsorganisationen?
2. Aus welchen Gründen wurden Vertreter der "NGOs" als Referenten einge -
laden?
3. Wer bestimmte über die Teilnahme der "NGOs”?
4. Anhand welcher Kriterien wurde entschieden, welche Hilfsorganisationen
bei dieser Schulung vertreten sein sollten?
5. Reagierte Mag. PERL sofort auf die seinen Mitarbeitern gegenüber aus -
gesprochenen Drohungen?
Wenn ja, wie genau hat Mag. PERL, der unter anderem aufgrund seiner
“grossen
Kommunikationsfähigkeit" - AB zu 3245/J - zum Vorsitzenden
des Unabhängigen Bundesasylsenates bestimmt wurde, seine Mitarbeiter
in Schutz genommen und den Vertreter der Gemeinsamen Flüchtlings -
kommission auf die strafrechtliche Relevanz seiner Aussagen hingewie -
sen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Hat Mag. PERL bereits eine Strafanzeige wegen Anstiftung zum Amtsmiß -
brauch angestrebt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daß das Auswahlverfahren für die Mitglieder des Un -
abhängigen Bundesasylsenates neben der Absolvierung eines Assessment -
Centers auch den Besuch eines einwöchigen Sonderausbildungsseminars
vorgesehen hatte. Dieses Seminar, das von der Verwaltungsakademie des
Bundes in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Unabhängigen Bundes -
asylsenates organisiert worden ist, hat im Herbst des vergangenen Jahres in
der Woche vom 17. bis 21. November 1997 in der Bundessportschule Schiel -
leiten stattgefunden und ist unter dem Titel “Das neue Asylrecht” gestanden. Es
fand an der Schnittstelle vom Auswahl - zum Aufnahmeverfahren statt und hatte
im wesentlichen das Ziel, gemeinsam mit dem engsten Kreis der Kandidaten
für die Ernennung zu Mitgliedern des Unabhängigen Bundesasylsenates die
komplexe Rechtslage sowie besondere Fragen des Asylrechts zu behandeln
und nicht zuletzt durch die Wahl des Seminarortes die Teambildung zu unter -
stützen. Das hat unter anderem auch in einem vier Tage umfassenden Pro -
gramm, das auf Referentenseite von ausgewiesenen Fachleuten des Asyl - so -
wie des Verfahrensrechts - Experten des UNHCR ebenso wie Experten des
Bundesministeriums für Inneres und des Verwaltungsgerichtshofes - bestritten
wurde, seinen Niederschlag gefunden. Darüber hinaus bestand die Absicht,
den Seminarteilnehmern auch das Umfeld ihrer künftigen Arbeit näher zu brin -
gen. In diesem Zusammenhang ist den im Bereich der Flüchtlingsbetreuung
tätigen
nichtstaatlichen Organisationen im Anschluß an die asyl - und verfah -
rensrechtlichen Beratungen am Freitag, dem 21. November1997, die Mög -
lichkeit (das heißt insbesondere ein Zeitrahmen von rund zwei Stunden)
eingeräumt worden, sich und ihre Arbeit den (vorgesehenen) künftigen Mit -
gliedern des Unabhängigen Bundesasylsenates vorstellen zu können. Die
Auswahl der Vertreter bzw. die diesbezügliche NGO - interne Koordinierung ist
den nichtstaatlichen Organisationen selbst überlassen geblieben. Lediglich der
Vollständigkeit halber ist anzumerken, daß die NGO - Vertreter im Rahmen die -
ser Veranstaltung nicht als Fachreferenten fungiert und daher auch weder Vor -
tragshonorar noch Fahrtkostenersatz erhalten haben.
Zu Frage 1:
Von der in den einleitenden Bemerkungen angesprochenen Möglichkeit haben
(in alphabetischer Reihenfolge) Frau Katharina AMANN als Vertreterin von Am -
nesty International und des Evangelischen Flüchtlingshilfswerks, Dr. Michael
GENNER für die Organisationen ,Asylkoordination" und “Asyl in Not", Mag. Bru -
no KAPFER als Vertreter der Caritas sowie Nikolaus KUNRATH für “SOS - Mit -
mensch" Gebrauch gemacht.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Wie mir berichtet wird, hat der Vorsitzende des Unabhängigen Bundesasylse -
nates in seinem
Statement unter anderem auch auf einige sich weniger mit
Kooperationsmöglichkeiten als vielmehr mit Konfrontationsszenarien befas -
senden Ausführungen Dr. Genners Bezug genommen. Er hat in diesem Zu -
sammenhang den Vertretern der NGOs unabhängig von gelegentlich unter -
schiedlichen Aufgabenstellungen in konkreten Verfahren Wege für eine sinn -
volle und effiziente Zusammenarbeit sowie zur Erhaltung einer von Vernunft
und gegenseitigem Respekt getragenen Gesprächsbasis vorgeschlagen. Ein
strafrechtlich relevanter Sachverhalt war, wie mir berichtet wurde, nicht zu
bemerken.