3690/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 26. Februar 1998

unter der Nr. 3759/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“MINURSO" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 1998, also noch vor Einbringung der

gegenständlichen Anfrage, den Beschluß gefaßt, eine Infanterieeinheit des Bundesheeres

zum Einsatz der Vereinten Nationen in der Westsahara, MINURSO, zu entsenden. Der

Einsatz dient der Durchführung eines Referendums, das auf Grundlage eines von den

Vereinten Nationen vorgeschlagenen Friedensplans in der Westsahara abgehalten werden

soll. Entgegen der Behauptung der Anfragesteller, über die Finanzierung dieses Einsatzes

bestünde keine Einigung, ist festzuhalten, daß diesbezüglich im Ministerratsbeschluß eine

klare Aussage getroffen wurde. Demnach werden die Mehrkosten aus diesem Einsatz dem

Bundesministerium für Landesverteidigung refundiert werden. Der Hauptausschuß des

Nationalrates hat diesem Beschluß in seiner Sitzung am 10. März 1998 die gemäß KSE -

BVG erforderliche Zustimmung erteilt.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Kontingent des Bundesheeres wird eine Infanterieeinheit von bis zu 225 Mann und ein

Hauptquartierselement von bis zu zehn Mann, die für maximal acht Monate entsendet

werden, umfassen. Höchstens ein Monat vor der Entsendung der Infanterieeinheit und bis

höchstens einen Monat nach ihrer Rückkehr werden jeweils bis zu 30 Angehörige des

Bundesheeres (insbesondere Pioniere) für die Auf -  bzw. Abbauphase der Operation

eingesetzt. Es ist geplant, einen Zug der aus drei Zügen bestehenden Kompanie mit

Mannschaftstransportpanzern/UN auszurüsten.

Zu 2 und 3:

Die Kosten des Einsatzes wurden auf bis zu 127 Millionen Schilling geschätzt. Es ist davon

auszugehen, daß die Vereinten Nationen etwa 40 % der Kosten refundieren werden.

Wie schon einleitend erwähnt, sollen dem Bundesministerium für Landesverteidigung die

Mehrkosten aus diesem Einsatz abgegolten werden. Die Bundesregierung hat mittlerweile

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage (BFG - Novelle 1998) zugeleitet, die die

Bereitstellung der erforderlichen Budgetmittel sicherstellen soll (1096 d.B XX. GP).

Zu 4:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung.