3691/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 26. Februar 1998

unter der Nr. 3760/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"personelle Mittel beim BMLV" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Behauptung, wonach die Mittel im personellen Bereich “schon lange vor Jahresende

verbraucht waren und daher an sich fällige Zahlungen/Anweisungen nicht erfolgen

konnten”, entspricht nicht den Tatsachen.

Zu 1:

Nein. Selbstverständlich waren die erforderlichen Geldmittel für die angesprochenen dienst -

und besoldungsrechtlichen Maßnahmen im Budget 1997 verfügbar. Es liegt aber in der

Natur der Sache, daß Mehrdienstleistungen, wie z.B. Über -  und Bereitschaftsstunden, die

gegen Jahresende geleistet werden, je nach dem Zeitpunkt der Rechnungslegung im

Regelfall erst im Monat Jänner des Folgejahres zur Anweisung gelangen können. Ähnlich

verhält es sich im Falle einer Überleitung in ein anderes Besoldungsschema (Option), wenn

die schriftliche Erklärung durch den Bediensteten erst unmittelbar vor Ende des

Kalenderjahres eingebracht wird.

Zu 2:

Entfällt.

Zu 3:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung.