3693/AB XX.GP

 

Zur Anfrage führe ich folgendes aus:

Vorweg möchte ich zu den Ausführungen im 5. Absatz der Präambel, wonach nur die recht -

zeitige Eintragung in das Widerspruchsregister eine ausreichende Gewähr für die Wahrung

des Lebensinteresses eines potentiellen Organspenders biete - dieser Gedanke klingt auch

unter Frage 17 a) an -, folgendes bemerken:

Die Feststellung, ohne Eintragung in das Widerspruchsregister würden die Lebensinteressen

potentieller Organspender nicht gewahrt. bedeutet de facto den Vorwurf möglicherweise

strafrechtlich relevanten Handelns. Dieser Vorwurf ist auf das Schärfste zurückzuweisen.

Voraussetzung für jede Organentnahme ist unabdingbar die Feststellung des eingetretenen

Todes durch einen unabhängigen und fachlich geeigneten Arzt ( in der Praxis werden zwei

Ärzte zugezogen). Erst nach Feststellung des vollkommenen und irreversiblen Ausfalles

sämtlicher Hirnfunktionen, d.h. der Feststellung des Todes, kommt eine Organentnahme in

Betracht.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Einnahmen von ÖBIG - Transplant für Leistungen im Rahmen des Arbeitsprogrammes

"Finanzierung der Organgewinnung, der Knochenmarkspendersuche und Knochenmarkspen -

dertypisierung“ betrugen im Jahr 1997 entsprechend dein festgelegten Verteilungsschlüssel

S 1.094.462,-.

Hieraus ergeben sich folgende Zahlen:

 

Nieren: 276

 Herz: 80

 Lunge: 26

 Leber: 94

 

 

Zu Frag 3:

 

Krankenanstalt

Niere

Herz

Lunge

Leber

LKH Graz

 33

 14

 2

 13

LKH Innsbruck

 89

26

 8

 40

KH Elisabethinen Linz

 3

 0

 0

 2

AKH Linz

 20

10

 4

 10

KH Wels

 14

 3

 0

 4

AKH Wien

 144

 32

 15

 40

 

 

Zu Frage 4:

Transportkosten werden nicht differenziert nach Organen, sondern je nach Transportanfall

pro Spender in Abhängigkeit von der Art und Anzahl der entnommenen Organe abgerechnet.

Im Jahr 1997 wurden folgende Transportkosten abgerechnet:

 

Krankenanstalt

Betrag in S

LKH Graz

 391.820,00

LKH Innsbruck

 3,078.683,00

AKH Wien

 2,467.684,00

sonstige Krankenanstalten                             

 117,955,00

gesamt

 6,056.142,00

 

Zu Frage 5:

 

Bei der Finanzierung der Organgewinnung werden nur jene Organentnahmen berücksichtigt,

bei denen die entnommenen Organe einem Empfänger implantiert werden. Sämtliche der bei

Beantwortung der Fragen 1 und 2 angegebenen Organe wurden daher einem Empfänger im -

plantiert.

Zu Frag 6:

Die österreichweit einheitliche Bepunktung nach dem LKF - System

beträgt für:

a) 277.385 Punkte (mit Verabreichung von Immunsuppressiva)

130.093 Punkte (ohne Verabreichung von Immunsuppressiva)

b) 175.010 Punkte

c) 124.583 Punkte

d) 248.920 Punkte

Zusätzlich zu dieser Fallbepunktung kommen je nach Inanspruchnahme von Intensiveinrich -

tungen noch Punktezuschläge dazu.

Die Angabe der Höhe des tatsächlichen Kostenansatzes, der durch den jeweiligen Landes -

fonds abgerechnet wird, ist aufgrund der konkreten Ausgestaltung des LKF - Systems., die in

die Kompetenz der Länder fällt, nicht möglich.

Zu Frage 7:

Im Jahr 997 ließen sich 1.665 Personen in das Widerspruchsregister eintragen. Mit Stichtag

31. Dezember 1997 beläuft sich die Gesamtzahl der Eintragungen auf 3.141.

Zu den Fragen 8a) und b):

1997 wurde das Widerspruchsregister 879 mal konsultiert. Die Abfragen der einzelnen Kran -

kenanstalten sind der folgenden Auflistung zu entnehmen:

 

Krankenanstalt

 Abfragen

AKH Wien

 421

LKA Salzburg

 158

KH Lainz Wien

 139

LKH Innsbruck

 66

LKH Graz

 21

LKH  Klagenfurt

 15

LNK Wagner Jauregg Linz

 13

LKH Leoben

 12

KH Horn

 11


 

KH Wels

 8

AKH Linz

 7

Donauspital Wien

 3

LKH Steyr

 3

KH Elisabethinen Linz

 1

KH Rudolfstiftung Wien

 1

Summe

 879

 

Zu den Fragen 8 c) d) und e):

Abfragen aus dem Widerspruchsregister können ausschließlich von autorisiertem Krankenan -

staltenpersonal vorgenommen werden. Als Voraussetzung für eine Abfrageerlaubnis müssen

Krankenanstalten bzw. Abteilungen von Krankenanstalten, die mit der Organentnahme oder

der Spendervorbereitung befaßt sind, beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheits -

wesen ein Codewort beantragen, das den Zugang zum Widerspruchsregister ermöglicht. Die

Abfragen selbst werden täglich 24 Stunden lang telefonisch abgewickelt. Andere als die ein -

gangs erwähnten Personen, Krankenanstalten oder Abteilungen von Krankenanstalten, die

kein Codewort beantragt haben, haben ausnahmslos keinen Zugang zum Widerspruchsre -

gister.

Zu Frage 9:

Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.

Zu Frage 10:

a) Seit 1971 wurden in Österreich an 887 Personen Herztransplantationen durchgeführt. An

weiteren 42 Personen wurde eine kombinierte Herz/Lungentransplantation vorgenommen.

b) Am 6.1. 1998 lebten 609 Personen mit Herztransplantat und 12 Personen mit

Herz/Lungentransplantat.

c) Die Wahrscheinlichkeit nach einer Herztransplantation ein Jahr zu überleben, betrug 1995

77 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei

69 %.

d) Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.

Zu Frage 11:

a) Seit 1971 wurden in Österreich an 916 Personen Lebertransplantationen durchgeführt.

b) Am 6.1.1998 lebten 634 Personen mit Lebertransplantat.

c) Die Wahrscheinlichkeit nach einer Lebertransplantation ein Jahr zu überleben betrug 1995

77 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei 61 %.

d) Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.

Zu Frage 12:

a) Seit 1971 wurden in Österreich an 196 Personen Lungentransplantationen durchgeführt.

b) Am 6.1.1998 lebten 82 Personen mit Lungentransplantat

c) Für die Überlebenswahrscheinlichkeit nach Lungentransplantationen sind derzeit keine

Zahlen verfügbar.

d) Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.

Zu Frage 13:

Seit 1971 wurden in Österreich an 4.896 Personen Nierentransplantationen durchgeführt.

Am 6.1.1998 lebten 3.368 Personen mit Nierentransplantat.

Die Wahrscheinlichkeit nach einer Nierentransplantation ein Jahr zu überleben betrug 1995

93 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei 87 %.

Mein Ressort verfügt über keine Daten über die Höhe der Behandlungskosten eines Nieren -

transplantierten pro Jahr.

Zu Frage 14:

Folgende in Österreich entnommenen Organe wurden im Ausland implantiert, wobei auf -

grund fehlender Daten eine Differenzierung zwischen EU - Staaten und Drittstaaten nicht

möglich ist:

 

Niere

 Herz *)

 Lunge

 Leber

1995

 108

 14

 10

 33

1996

 92

 15

 21

 43

1997

 88

 15

 14

 39

 

 

*) Inkl. Herz - Lungen - Transplantationen.

 

Zu Frage 15:

Die Finanzierung der Organentnahme in anderen Ländern ist zu einem Großteil von der je -

weiligen Regelung der Krankenanstaltenfinanzierung abhängig. Da die Krankenanstalten -

finanzierungssysteme der einzelnen Staaten bezüglich solcher Detailfragen kaum vergleichbar

sind, wurden bislang keine Untersuchungen angestellt inwieweit auch in anderen Staaten ein

vergleichbares System bei der Finanzierung der Organentnahmen eingesetzt wird.

In den meisten europäischen Staaten werden aber - ausgehend von Eurotransplant - umfang -

reiche Förderungsprogramme zur Steigerung des Organaufkommens eingesetzt („Donor

Action Programs").

Zu Frage 16:

Folgende im Ausland entnommenen Organe wurden in Österreich implantiert:

 

 

Niere

 Herz *)

 Lunge

 Leber

1995

 80

 26

 13

 46

1996

 89

 25

 13

 59

1997

 93

 25

 15

 58

 

*) Inkl. Herz - Lungen - Transplantation.

 

Zu Frage 17:

a) und b): Die Entscheidung, einen potentiellen Organspender zur Organentnahme freizu -

geben, ist einer der sensibelsten Bereiche in der Transplantationsmedizin. Die Gewißheit bei

der Entscheidung daß bei einem Patienten eine Organentnahme zulässig ist, ist absolute Vor -

aussetzung für die Transplantation. Im Rahmen des Arbeitsprogrammes von ÖBIG - Transplant

wurden in Zusammenarbeit mit anerkannten österreichischen Experten der betroffenen Fach -

gebiete und internationalen Fachleuten medizinische Standards und Anforderungen für die

Durchführung der Hirntoddiagnostik erarbeitet, welche auch durch den Obersten Sanitätsrat

angenommen wurden.

Die Finanzierung der Organgewinnung bildet in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche

Grundlage für eine allen Qualitätsnormen entsprechende Vorgangsweise bei der Organge -

winnung. Indem im Rahmen der Finanzierung der Organgewinnung Kostenersätze nur für tat -

sächliche Aufwendungen ausbezahlt werden, ist dieses System auch nicht mit finanziellen

Anreizen verbunden. Hinsichtlich der Wahrung der Lebensinteressen potentieller Organspen -

der verweise ich auf die eingangs getätigten Ausführungen.

c) Da meinem Ressort keine Daten über Behandlungskosten eines Transplantierten zur Verfü -

gung stehen, kann über die Kostenentwicklung in diesem Bereich keine Angabe gemacht

werden.