3693/AB XX.GP
Zur Anfrage führe ich folgendes aus:
Vorweg möchte ich zu den Ausführungen im 5. Absatz der Präambel, wonach nur die recht -
zeitige Eintragung in das Widerspruchsregister eine ausreichende Gewähr für die Wahrung
des Lebensinteresses eines potentiellen Organspenders biete - dieser Gedanke klingt auch
unter Frage 17 a) an -, folgendes bemerken:
Die Feststellung, ohne Eintragung in das Widerspruchsregister würden die Lebensinteressen
potentieller Organspender nicht gewahrt. bedeutet de facto den Vorwurf möglicherweise
strafrechtlich relevanten Handelns. Dieser Vorwurf ist auf das Schärfste zurückzuweisen.
Voraussetzung für jede Organentnahme ist unabdingbar die Feststellung des eingetretenen
Todes durch einen unabhängigen und fachlich geeigneten Arzt ( in der Praxis werden zwei
Ärzte zugezogen). Erst nach Feststellung des vollkommenen und irreversiblen Ausfalles
sämtlicher Hirnfunktionen, d.h. der Feststellung des Todes, kommt eine Organentnahme in
Betracht.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Einnahmen von ÖBIG - Transplant für Leistungen im Rahmen des Arbeitsprogrammes
"Finanzierung der Organgewinnung, der Knochenmarkspendersuche und Knochenmarkspen -
dertypisierung“ betrugen im Jahr 1997 entsprechend dein festgelegten Verteilungsschlüssel
S 1.094.462,-.
Hieraus ergeben sich folgende Zahlen:
|
Nieren: 276 |
Herz: 80 |
Lunge: 26 |
Leber: 94 |
Zu Frag 3:
|
Krankenanstalt |
Niere |
Herz |
Lunge |
Leber |
|
LKH Graz |
33 |
14 |
2 |
13 |
|
LKH Innsbruck |
89 |
26 |
8 |
40 |
|
KH Elisabethinen Linz |
3 |
0 |
0 |
2 |
|
AKH Linz |
20 |
10 |
4 |
10 |
|
KH Wels |
14 |
3 |
0 |
4 |
|
AKH Wien |
144 |
32 |
15 |
40 |
Zu Frage 4:
Transportkosten werden nicht differenziert nach Organen, sondern je nach Transportanfall
pro Spender in Abhängigkeit von der Art und Anzahl der entnommenen Organe abgerechnet.
Im Jahr 1997 wurden folgende Transportkosten abgerechnet:
|
Krankenanstalt |
Betrag in S |
|
LKH Graz |
391.820,00 |
|
LKH Innsbruck |
3,078.683,00 |
|
AKH Wien |
2,467.684,00 |
|
sonstige Krankenanstalten |
117,955,00 |
|
gesamt |
6,056.142,00 |
Zu Frage 5:
Bei der Finanzierung der Organgewinnung werden nur jene Organentnahmen berücksichtigt,
bei denen die entnommenen Organe einem Empfänger implantiert werden. Sämtliche der bei
Beantwortung der Fragen 1 und 2 angegebenen Organe wurden daher einem Empfänger im -
plantiert.
Zu Frag 6:
Die österreichweit einheitliche Bepunktung nach dem LKF - System
beträgt für:
a) 277.385 Punkte (mit Verabreichung von Immunsuppressiva)
130.093 Punkte (ohne Verabreichung von Immunsuppressiva)
b) 175.010 Punkte
c) 124.583 Punkte
d) 248.920 Punkte
Zusätzlich zu dieser Fallbepunktung kommen je nach Inanspruchnahme von Intensiveinrich -
tungen noch Punktezuschläge dazu.
Die Angabe der Höhe des tatsächlichen Kostenansatzes, der durch den jeweiligen Landes -
fonds abgerechnet wird, ist aufgrund der konkreten Ausgestaltung des LKF - Systems., die in
die Kompetenz der Länder fällt, nicht möglich.
Zu Frage 7:
Im Jahr 997 ließen sich 1.665 Personen in das Widerspruchsregister eintragen. Mit Stichtag
31. Dezember 1997 beläuft sich die Gesamtzahl der Eintragungen auf 3.141.
Zu den Fragen 8a) und b):
1997 wurde das Widerspruchsregister 879 mal konsultiert. Die Abfragen der einzelnen Kran -
kenanstalten sind der folgenden Auflistung zu entnehmen:
|
Krankenanstalt |
Abfragen |
|
AKH Wien |
421 |
|
LKA Salzburg |
158 |
|
KH Lainz Wien |
139 |
|
LKH Innsbruck |
66 |
|
LKH Graz |
21 |
|
LKH Klagenfurt |
15 |
|
LNK Wagner Jauregg Linz |
13 |
|
LKH Leoben |
12 |
|
KH Horn |
11 |
|
KH Wels |
8 |
|
AKH Linz |
7 |
|
Donauspital Wien |
3 |
|
LKH Steyr |
3 |
|
KH Elisabethinen Linz |
1 |
|
KH Rudolfstiftung Wien |
1 |
|
Summe |
879 |
Zu den Fragen 8 c) d) und e):
Abfragen aus dem Widerspruchsregister können ausschließlich von autorisiertem Krankenan -
staltenpersonal vorgenommen werden. Als Voraussetzung für eine Abfrageerlaubnis müssen
Krankenanstalten bzw. Abteilungen von Krankenanstalten, die mit der Organentnahme oder
der Spendervorbereitung befaßt sind, beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheits -
wesen ein Codewort beantragen, das den Zugang zum Widerspruchsregister ermöglicht. Die
Abfragen selbst werden täglich 24 Stunden lang telefonisch abgewickelt. Andere als die ein -
gangs erwähnten Personen, Krankenanstalten oder Abteilungen von Krankenanstalten, die
kein Codewort beantragt haben, haben ausnahmslos keinen Zugang zum Widerspruchsre -
gister.
Zu Frage 9:
Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.
Zu Frage 10:
a) Seit 1971 wurden in Österreich an 887 Personen Herztransplantationen durchgeführt. An
weiteren 42 Personen wurde eine kombinierte Herz/Lungentransplantation vorgenommen.
b) Am 6.1. 1998 lebten 609 Personen mit Herztransplantat und 12 Personen mit
Herz/Lungentransplantat.
c) Die Wahrscheinlichkeit nach einer Herztransplantation ein Jahr zu überleben, betrug 1995
77 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei
69 %.
d) Mein Ressort verfügt über keine
Daten der angesprochenen Art.
Zu Frage 11:
a) Seit 1971 wurden in Österreich an 916 Personen Lebertransplantationen durchgeführt.
b) Am 6.1.1998 lebten 634 Personen mit Lebertransplantat.
c) Die Wahrscheinlichkeit nach einer Lebertransplantation ein Jahr zu überleben betrug 1995
77 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei 61 %.
d) Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.
Zu Frage 12:
a) Seit 1971 wurden in Österreich an 196 Personen Lungentransplantationen durchgeführt.
b) Am 6.1.1998 lebten 82 Personen mit Lungentransplantat
c) Für die Überlebenswahrscheinlichkeit nach Lungentransplantationen sind derzeit keine
Zahlen verfügbar.
d) Mein Ressort verfügt über keine Daten der angesprochenen Art.
Zu Frage 13:
Seit 1971 wurden in Österreich an 4.896 Personen Nierentransplantationen durchgeführt.
Am 6.1.1998 lebten 3.368 Personen mit Nierentransplantat.
Die Wahrscheinlichkeit nach einer Nierentransplantation ein Jahr zu überleben betrug 1995
93 %, die Wahrscheinlichkeit für ein Überleben für weitere drei Jahre lag bei 87 %.
Mein Ressort verfügt über keine Daten über die Höhe der Behandlungskosten eines Nieren -
transplantierten pro Jahr.
Zu Frage 14:
Folgende in Österreich entnommenen Organe wurden im Ausland implantiert, wobei auf -
grund fehlender Daten eine Differenzierung zwischen EU - Staaten und Drittstaaten nicht
möglich ist:
|
|
Niere |
Herz *) |
Lunge |
Leber |
|
1995 |
108 |
14 |
10 |
33 |
|
1996 |
92 |
15 |
21 |
43 |
|
1997 |
88 |
15 |
14 |
39 |
*) Inkl. Herz - Lungen - Transplantationen.
Zu Frage 15:
Die Finanzierung der Organentnahme in anderen Ländern ist zu einem Großteil von der je -
weiligen Regelung der Krankenanstaltenfinanzierung abhängig. Da die Krankenanstalten -
finanzierungssysteme der einzelnen Staaten bezüglich solcher Detailfragen kaum vergleichbar
sind, wurden bislang keine Untersuchungen angestellt inwieweit auch in anderen Staaten ein
vergleichbares System bei der Finanzierung der Organentnahmen eingesetzt wird.
In den meisten europäischen Staaten werden aber - ausgehend von Eurotransplant - umfang -
reiche Förderungsprogramme zur Steigerung des Organaufkommens eingesetzt („Donor
Action Programs").
Zu Frage 16:
Folgende im Ausland entnommenen Organe wurden in Österreich implantiert:
|
|
Niere |
Herz *) |
Lunge |
Leber |
|
1995 |
80 |
26 |
13 |
46 |
|
1996 |
89 |
25 |
13 |
59 |
|
1997 |
93 |
25 |
15 |
58 |
*) Inkl. Herz - Lungen - Transplantation.
Zu Frage 17:
a) und b): Die Entscheidung, einen potentiellen Organspender zur Organentnahme freizu -
geben, ist einer der sensibelsten Bereiche in der Transplantationsmedizin. Die Gewißheit bei
der Entscheidung daß bei einem Patienten eine Organentnahme zulässig ist, ist absolute Vor -
aussetzung für die Transplantation. Im
Rahmen des Arbeitsprogrammes von ÖBIG - Transplant
wurden in Zusammenarbeit mit anerkannten österreichischen Experten der betroffenen Fach -
gebiete und internationalen Fachleuten medizinische Standards und Anforderungen für die
Durchführung der Hirntoddiagnostik erarbeitet, welche auch durch den Obersten Sanitätsrat
angenommen wurden.
Die Finanzierung der Organgewinnung bildet in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche
Grundlage für eine allen Qualitätsnormen entsprechende Vorgangsweise bei der Organge -
winnung. Indem im Rahmen der Finanzierung der Organgewinnung Kostenersätze nur für tat -
sächliche Aufwendungen ausbezahlt werden, ist dieses System auch nicht mit finanziellen
Anreizen verbunden. Hinsichtlich der Wahrung der Lebensinteressen potentieller Organspen -
der verweise ich auf die eingangs getätigten Ausführungen.
c) Da meinem Ressort keine Daten über Behandlungskosten eines Transplantierten zur Verfü -
gung stehen, kann über die Kostenentwicklung in diesem Bereich keine Angabe gemacht
werden.