3695/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3679/J-NR/1998, betreffend Einhaltung des

Rechtsfahrgebots auf Autobahnen, die die Abgeordneten Haupt, Rosenstingl und Kollegen am

25. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.

1. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß in Österreich die Mißachtung des

Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen kaum geahndet wird?

Antwort:

Die Überwachung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auf Autobahnen obliegt der

Autobahngendarmerie, welche - wie alle anderen Organe der Straßenaufsicht auch - die

Beachtung sämtlicher Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu kontrollieren hat. Eine im

Hinblick auf bestimmte Verwaltungsübertretungen besonders verstärkte Überwachung wäre nur

gerechtfertigt, wenn derartige Übertretungen in auffälligem Maße gehäuft vorkämen, was

jedoch im Hinblick auf das Rechtsfahrgebot nicht der Fall ist. Ich darf in diesem Zusammen -

hang auch auf meine Antwort zu Frage 2 hinweisen.

2. - 5. Bei wievielen Unfällen der letzten Jahre war die Mißachtung des Rechtsfahr -

gebotes auf Österreichs Autobahnen die oder eine der Ursachen?

Welche Untersuchungen wurden zu diesem Problem bislang angestellt?

Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um das Rechtsfahren auf den Autobah -

nen durchzusetzen?

Sind Sie bereit, durch entsprechende Informationsmaßnahmen einerseits und

durch in Zusammenarbeit mit dem Innenminister zu verstärkende Kontrolltätig -

keit andererseits dem Rechtsfahrgebot in Hinkunft verstärkt zum Durchbruch zu

verhelfen; wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Eine Auswertung der österreichischen Unfallstatistik der letzten Jahre zeigt, daß im Jahres -

schnitt bei 11 Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen eine Mißachtung des Rechtsfahr -

gebotes zumindest eine der Unfallursachen war. Die Zahl solcher Unfälle ist dabei seit 1992

mit 11 Unfällen im Jahr konstant geblieben, im Jahr 1997 spielte eine Mißachtung des Rechts -

fahrgebotes nur noch bei 10 Unfällen eine Rolle. Es gibt somit keinen Hinweis auf ein signifi -

kantes Ansteigen der Fälle, in denen die Mißachtung des Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen zu

Unfällen führte, was auch die Durchführung besonderer Untersuchungen zu diesem Themen -

bereich nicht erforderlich erscheinen läßt.

Ebenso erscheint auch eine "Schwerpunktaktion" im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht

gerechtfertigt, zumal dadurch auch Personalkapazitäten gebunden würden, deren Einsatz im

Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung auf Autobahnen dringend erforderlich ist.