3696/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3681/J-NR/1998, betreffend Sicherheit bei
automatischen Türschließvorrichtungen, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am
25. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.,2.,3. Wieviele Zwischenfälle, bei denen Fahrgäste von automatischen Türen einge -
klemmt wurden, ereigneten sich in den letzten fünf Jahren bei den ÖBB, wie -
viele bei anderen Verkehrsunternehmen Österreichs?
Wieviele Personen wurden bei diesen Zwischenfällen verletzt?
In wievielen Fällen traf dabei jeweils das Verschulden das Verkehrsunterneh -
men?
Antwort:
Vorweg darf ich festhalten, daß nur die äußerst seltenen Fälle, in denen Personen schwer
verletzt oder getötet werden im Sinne der geltenden Dienstvorschriften an mein Ministerium
meldepflichtig sind. Die meisten Zwischenfälle werden überhaupt nicht bekannt, da niemand
zu
Schaden kommt, weil entweder
* eine Sicherheitseinrichtung (z.B. Türfühlerkante) anspricht,
* das mit der Zugabfertigung betraute Bahnpersonal entsprechend reagiert oder
* die betroffenen Fahrgäste selbst entsprechend reagieren (“Selbstbefreiung” - z.B.
durch Türnotbetätigung).
Im Regelfall sind diese Zwischenfälle auf ein Fehlverhalten von Reisenden zurückzuführen.
Unfälle ereignen sich meist in Form von Versuchen nach Anfahren des Zuges noch auszustei -
gen oder in den bereits anrollenden Zug aufzuspringen.
Im Straßenbahnbetrieb (einschließlich U - Bahn) wurden in Wien im Jahr 1997 in Summe 50
Zwischenfälle registriert.
Aus den oben angeführten Gründen ist keine Statistik erfaßbar. Es kann jedoch davon ausge -
gangen werden, daß bei sämtlichen Eisenbahnunternehmen (Haupt - und Nebenbahnen) in
Österreich maximal ein bis zwei Personen pro Jahr schwer zu Schaden kommen. Bei Stra -
ßenbahnen liegt diese Zahl bei zwei bis vier.
Entsprechende Anfragen an ÖBB sowie an die Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe ergaben,
daß in den letzten Jahren bei keinem einzigen Unfall die befaßten Gerichte ein Verschulden
des Verkehrsunternehmens feststellten.
4. Ist es richtig, daß die in den Gummidichtungen integrierten Schutzschalter
teilweise “blinde Flecken” haben, bei welchen sich die Türe auch dann nicht
wieder öffnet, wenn ein Gegenstand eingeklemmt ist, wie dies ansonsten v -
orgesehen ist?
Antwort:
Die Sensibilität der Türfühlerkanten ist bei einzelnen (vor allem älteren) Ausführungsformen
tatsächlich über die Länge unterschiedlich, dies betrifft jedoch ausschließlich einen kurzen
Abschnitt am unteren Ende, weil anderenfalls bei schmutzigen Betriebsverhältnissen eine zu
geringe
Zuverlässigkeit gegeben wäre.
5. Welche Anforderungen an die Sicherungssysteme von Türschließvorrichtun -
gen stellt die Aufsichtsbehörde im einzelnen?
Antwort:
Die Sicherheitsmaßnahmen an den Türen sind Gegenstand der technischen Begutachtung im
Zuge des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungs - und Betriebsbewilligungsverfahrens von
neuem Rollmaterial wobei je nach Betriebsverhältnissen (Fahrgeschwindigkeit, Fahrgastan -
drang, Zuglänge) individuelle Lösungen akzeptiert werden. Mindeststandard ist die Registrie -
rung des gemäß VÖV - Richtlinie 6.22.1 genormten Prüfkörpers, unter kritischen Einsatzbe -
dingungen werden jedoch deutlich höhere Forderungen erhoben.
6. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, daß die Fahrer
etwa von städtischen Verkehrsmitteln die Geschehnisse an ihrem Zug beob -
achten können?
Antwort:
Im U - Bahnbereich erfolgt bereits jetzt eine lückenlose Zugaußenbeobachtung durch bahn -
steigseitige Spiegel und/oder Video - Überwachungsanlagen. Bei Stationsneubauten kommt
selbstverständlich diesbezüglich die moderne Technik basierend auf den Erfahrungen des
nunmehr 20 Jahre laufenden Betriebes zum Einsatz. Für Neubaufahrzeuge von Straßenbah -
nen ist verbindlich die Anordnung eines rechtsseitigen Fahrzeugaußenspiegels im Entwurf
zur neuen Straßenbahnverordnung vorgesehen. Die Straßenbahnzüge von Linz, Gmunden
und Innsbruck sowie die Fahrzeuge der Wiener Lokalbahnen sind schon derzeit entsprechend
ausgerüstet.
7. Ist es richtig, daß sich die Wiener Verkehrsbetriebe nach wie vor weigern,
einer Einführung von Rückspiegeln auch bei Altfahrzeugen zuzustimmen,
obwohl dies bei nahezu allen vergleichbaren Unternehmen selbstverständlich
ist, wenn ja, welcher Unterschied besteht nach Meinung der WVB hier zu
anderen Betrieben und insbesondere zu Autobussen desselben Unternehmens?
Antwort:
Bei Bestandsfahrzeugen, deren gemeinsames Merkmal ein sogenanntes Spitzheck (stark
eingezogener
Wagenkasten an dessen Ende) ist und die überwiegend mit Beiwagen im Ein -
satz stehen, haben die Verantwortlichen der Wiener Stadtwerke wiederholt darauf hingewie -
sen, daß auch sehr gute Außenrückspiegel keine Sicht auf die wesentlichen Gefahrenstellen
gewähren, diese liegen nämlich in jenem Bereich, der durch Spiegel nicht einsehbar ist. Zum
Autobus sehe ich den Hauptunterschied dann, daß dessen (beidseitige) Außenspiegel zum
einen kraftfahrrechtlich verbindlich vorgeschrieben sind und zum anderen u.a. für einen
Fahrspurwechsel (den es bei Straßenbahnen nicht gibt) unentbehrlich sind.
8. Wurden alle von der Aufsichtsbehörde an den Prototypen der neue Doppel -
stockwagen beanstandeten Details vor Inbetriebnahme im Herbst des Vor -
jahres behoben, wenn nein, warum nicht und welche Punkte betrifft dies im
einzelnen?
Antwort:
Zum Unterschied zu anderen Fahrzeugserien gibt es bei den ÖBB - Doppelstockwagen keine
Prototypen, sondern die Fahrzeuge gingen unmittelbar in Serie. Dennoch wurden alle un -
mittelbar die Sicherheit der Fahrgäste betreffenden behördlichen Vorschreibungen erfüllt
(i.e. Maßnahmen im Einsteigbereich, Stufenkennzeichnung, Beseitigung von Gefahrenstellen
im Gepäcksträgerbereich u.v.m.). Abgesehen von Auflagen des Arbeitnehmerschutzes ist
derzeit noch die Nachrüstung einer Klimaanlage offen, weshalb die Betriebsbewilligung
derzeit noch auf die kalte Jahreszeit befristet ist.
9. Ist es richtig, daß die ÖBB vielfach Fahrzeuge jahrelang ohne definitive Be -
triebsbewilligung einsetzten; wenn ja, erscheint Ihnen als Chef der Aufsichts -
behörde eine solche Vorgangsweise vertretbar?
Antwort:
Bei Triebfahrzeugen und Reisezugwagen schließe ich einen derartigen gesetzwidrigen Zu -
stand aus, bei Güterwagen, die traditionell die vielfältigsten Bauformen darstellen, hat mein
Ressort auf die in den zurückliegenden Jahren wiederholt aufgezeigten diesbezüglichen Miß -
stände
entsprechend reagiert.
10. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, daß in Hinkunft
Unfälle infolge des Einklemmens von Fahrgästen in automatischen Türen aus -
geschlossen werden können?
Antwort:
Fremdkraftbetätigte Türen bergen seit einigen Jahren in allen Formen des öffentlichen Perso -
nenverkehrs ein Gefahrenpotential, dem durch die Sachverständigen meines Ministeriums
hohes Augenmerk im Zuge des Zulassungsverfahrens beigemessen wird. Der dabei anzuwen -
dende technische Standard wird zur Zeit auf europäischer Ebene in Form einer technischen
Norm festgeschrieben, wobei die seit nunmehr 3 Jahren auf diesem Sektor eingesetzte Ar -
beitsgruppe unter österreichischer Leitung tätig ist. Durch Anwendung moderner Technik
kann jedenfalls auch bei personalsparenden Betriebsformen eine weitere Steigerung des
Sicherheitsniveaus erwartet werden.