3697/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3684/J-NR/1998, betreffend die Zukunft der
Buslinien der Post, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am 25. Februar 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. und 2.: Wann werden Sie das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz zur Begutachtung
verschicken?
Wann soll es Ihren Planungen zufolge in Kraft treten, zumal ein Finanz -
gesetz dieser Tragweite zweifellos auf die Budgeterstellung erhebliche
Auswirkungen haben muß und daher eine Berücksichtigung für das Bud -
get 1999 kaum mehr realistisch erscheint?
Antwort:
Die Einleitung des offiziellen Begutachtungsverfahrens für den durch mein Ressort ausge -
arbeiteten Gesetzesentwurf für die Ordnung und Finanzierung des öffentlichen Personennah -
und Regionalverkehrs (ÖPNRV - G) ist am 2.4.1998 erfolgt.
Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz mit 1 .1.1999 in Kraft treten.
3. Welche Änderungen des Kraftfahrliniengesetzes werden Sie vorschlagen,
um in Hinkunft die Voraussetzungen für eine vernünftige Versorgung mit
öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu vernünftigen Preisen zu er -
möglichen?
Antwort
Der Entwurf eines neuen Kraftfahrliniengesetzes, der gemeinsam mit dem ÖPNRV - G in
Begutachtung ging, eröffnet - neben dem eigenwirtschaftlichen Betrieb von Kraftfahrlinien -
auch die Möglichkeit, auf Grund von Bestellungen Kraftfahrlinien öffentlich auszuschreiben
und deren Betrieb dem Bestbieter für die Dauer der Bestellung zu übertragen. Dies ermög -
licht die Führung von Kraftfahrlinien auch im gemeinwirtschaftlichen Bereich zu den in den
Verbünden vorgesehenen Fahrpreisen.
4. und 5.: Welche Buslinien sollen nach derzeitiger Planung der Post und der ÖBB
im einzelnen stillgelegt werden, wenn keine Kostenbeteiligung der Ge -
bietskörperschaften erfolgt?
In welchen Fällen davon wurde inzwischen eine Einigung über die Finan -
zierung und damit eine Rettung des Angebotes erzielt?
Antwort:
ÖBB und Post sind gemäß Bundesbahngesetz bzw. Poststrukturgesetz zur kaufmännischen
Betriebsführung verpflichtet. Daher müssen deren Kraftfahrlinien einer ständigen Überprü -
fung hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Rentabilität unterzogen werden. Beide Unter -
nehmen prüfen derzeit, welche konkreten Maßnahmen betriebswirtschaftlich notwendig und
verkehrspolitisch verträglich sind, wobei Leistungsrücknahmen nicht ausgeschlossen werden
können. Nach den mir vorliegenden Informationen werden hiezu mit den betroffenen Län -
dern derzeit intensive Gespräche als Voraussetzungen für Leistungsbestellungen geführt.
6. Welche Maßnahmen werden Sie - im Hinblick auf das Fehlen des Nah -
verkehrsfinanzierungsgesetzes - ergreifen, um einem Kahlschlag im öf -
fentlichen Personennahverkehr entgegenzuwirken?
Antwort:
Wie bereits zu Frage 4 angemerkt, sind ÖBB und Post zur Betriebsführung nach kaufmän -
nischen Grundsätzen verpflichtet. Eine Aufrechterhaltung oder Verbesserung des bisherigen
Angebotes setzt daher entsprechende der EU - Verordnung 1893/91 voraus, daß für die primär
im regionalen Interesse liegende Aufrechterhaltung von defizitären Kursfahrten ein Aus -
gleich
zwischen Kosten und Erlösen im Rahmen eines Verkehrsdienstevertrages bzw.
einer
Bestellung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen und Ländern bzw. Gemeinden
erfolgt.
Diese Vorgangsweise entspricht auch den Zielsetzungen des Nahverkehrsgesetzes.