3697/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3684/J-NR/1998, betreffend die Zukunft der

Buslinien der Post, die die Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen am 25. Februar 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2.: Wann werden Sie das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz zur Begutachtung

verschicken?

Wann soll es Ihren Planungen zufolge in Kraft treten, zumal ein Finanz -

gesetz dieser Tragweite zweifellos auf die Budgeterstellung erhebliche

Auswirkungen haben muß und daher eine Berücksichtigung für das Bud -

get 1999 kaum mehr realistisch erscheint?

Antwort:

Die Einleitung des offiziellen Begutachtungsverfahrens für den durch mein Ressort ausge -

arbeiteten Gesetzesentwurf für die Ordnung und Finanzierung des öffentlichen Personennah -

und Regionalverkehrs (ÖPNRV - G) ist am 2.4.1998 erfolgt.

Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz mit 1 .1.1999 in Kraft treten.

3. Welche Änderungen des Kraftfahrliniengesetzes werden Sie vorschlagen,

um in Hinkunft die Voraussetzungen für eine vernünftige Versorgung mit

öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu vernünftigen Preisen zu er -

möglichen?

Antwort

Der Entwurf eines neuen Kraftfahrliniengesetzes, der gemeinsam mit dem ÖPNRV - G in

Begutachtung ging, eröffnet - neben dem eigenwirtschaftlichen Betrieb von Kraftfahrlinien -

auch die Möglichkeit, auf Grund von Bestellungen Kraftfahrlinien öffentlich auszuschreiben

und deren Betrieb dem Bestbieter für die Dauer der Bestellung zu übertragen. Dies ermög -

licht die Führung von Kraftfahrlinien auch im gemeinwirtschaftlichen Bereich zu den in den

Verbünden vorgesehenen Fahrpreisen.

4. und 5.: Welche Buslinien sollen nach derzeitiger Planung der Post und der ÖBB

im einzelnen stillgelegt werden, wenn keine Kostenbeteiligung der Ge -

bietskörperschaften erfolgt?

In welchen Fällen davon wurde inzwischen eine Einigung über die Finan -

zierung und damit eine Rettung des Angebotes erzielt?

Antwort:

ÖBB und Post sind gemäß Bundesbahngesetz bzw. Poststrukturgesetz zur kaufmännischen

Betriebsführung verpflichtet. Daher müssen deren Kraftfahrlinien einer ständigen Überprü -

fung hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Rentabilität unterzogen werden. Beide Unter -

nehmen prüfen derzeit, welche konkreten Maßnahmen betriebswirtschaftlich notwendig und

verkehrspolitisch verträglich sind, wobei Leistungsrücknahmen nicht ausgeschlossen werden

können. Nach den mir vorliegenden Informationen werden hiezu mit den betroffenen Län -

dern derzeit intensive Gespräche als Voraussetzungen für Leistungsbestellungen geführt.

6. Welche Maßnahmen werden Sie - im Hinblick auf das Fehlen des Nah -

verkehrsfinanzierungsgesetzes - ergreifen, um einem Kahlschlag im öf -

fentlichen Personennahverkehr entgegenzuwirken?

Antwort:

Wie bereits zu Frage 4 angemerkt, sind ÖBB und Post zur Betriebsführung nach kaufmän -

nischen Grundsätzen verpflichtet. Eine Aufrechterhaltung oder Verbesserung des bisherigen

Angebotes setzt daher entsprechende der EU - Verordnung 1893/91 voraus, daß für die primär

im regionalen Interesse liegende Aufrechterhaltung von defizitären Kursfahrten ein Aus -

gleich zwischen Kosten und Erlösen im Rahmen eines Verkehrsdienstevertrages bzw. einer

Bestellung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen und Ländern bzw. Gemeinden

erfolgt.

Diese Vorgangsweise entspricht auch den Zielsetzungen des Nahverkehrsgesetzes.