3698/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3690/J-NR/1998, betreffend die in Auftrag

gegebene “Verkehrsstudie Donaukorridor”, die die Abgeordneten Freund und Kollegen am

25. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil:

Die Zweckmäßigkeit von allfälligen Ausbaumaßnahmen für die Innkreisbahn muß im groß -

räumigen internationalen Netzzusammenhang gesehen werden, weshalb die gesamte Eisen -

bahnverbindung Wels - Neumarkt - Kallham - Ried - Braunau/Simbach - Mühldorf(Obb) -

München zu betrachten und im Zusammenwirken mit den Eisenbahnstrecken über die anderen

Eisenbahngrenzübergänge im Zuge des Eisenbahn - Donaukorridors, das sind Passau und

Salzburg, zu untersuchen ist.

Die Strecke Neumarkt - Kallham - Staatsgrenze bei Braunau wurde - ergänzend zum bereits

bestehenden Hochleistungsstreckennetz und in Übereinstimmung mit dem Transeuropäischen

Eisenbahnnetz - mit der 4. Hochleistungsstrecken - Verordnung zur Hochleistungsstrecke erklärt

(BGBI. II Nr.273 vom 19. September 1997).

1. Liegen Ihnen die Ergebnisse der “Verkehrsstudie Donaukorridor”, die für Ende

1997 in Aussicht gestellt wurden, vor?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Studie?

Wenn nein, bis wann werden Sie Ergebnisse vorlegen können?

Antwort:

Aus dem oben angeführten Grunde wird die “Verkehrsstudie Donaukorridor” gemeinsam mit

dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Das

Ergebnis dieser internationale Studie über die künftigen Güterverkehrsströme im Zuge des

Donaukorridors wird in einigen Wochen vorliegen. Unerwartete Abstimmungsprobleme

zwischen deutschen und österreichischen Daten und Prognosen haben im Vergleich zum in der

o.a. parl. Anfrage genannten Fertigstellungstermin zu Verzögerungen geführt.

2. Liegt Ihnen ein Antrag der HL - AG zum Ausbau der Innkreisbahn vor und wie

beurteilen Sie diesen Antrag vor allem hinsichtlich des Zeithorizontes?

Antwort:

Ein “Antrag” der HL - AG zum Ausbau der Innkreisbahn liegt meinem Ressort nicht vor. Hiezu

ist anzumerken, daß für Übertragungen an die HL - AG gemäß § 8 Abs 1 des Hochleistungs -

streckengesetzes 1989 i.d.g.F. eine “Beantragung” nicht vorgesehen ist.

3. Wann werden Sie entscheiden, ob die Innkreisbahn ausgebaut werden soll?

Antwort:

Wie bereits mein Amtsvorgänger in der Beantwortung Ihrer schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 1486/J-NR/1996 ausgeführt hat, “werden die Ergebnisse dieser Verkehrsstudie für

das weitere Vorgehen bezüglich allfälliger Ausbaumaßnahmen der Innkreisbahn eine wesentli -

che Planungsgrundlage in bezug auf qualitative und kapazitative Anforderungen an die künfti -

gen Anlageverhältnisse darstellen.”

Entscheidungen über allfällige Ausbaumaßnahmen können daher erst nach Vorliegen der

Untersuchungsergebnisse getroffen werden.