3699/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3691/J-NR/1998, betreffend computergestützte
Führerscheinprüfung, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 25. Feber 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.und 2. Stimmt es, daß beabsichtigt ist, den Starttermin für die computerunter -
stützte theoretische Führerscheinprüfung von März auf Mai zu verlegen
(Standard, 27. Jänner 1998)?
Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
Antwort:
Ja, als Starttermin für die computerunterstützte theoretische Fahrprüfung wurde der 25. Mai
1998 festgelegt.
Bei einer Einführung der Computerprüfung im März wäre es nicht möglich gewesen, aus -
reichende Vorlaufzeiten für die Lehrmittelhersteller, die Fahrschulen und auch die Bewerber
um eine Lenkerberechtigung zu gewährleisten. Dies ist durch den Starttermin Ende Mai d.J.
nunmehr gegeben.
3. Kann man davon ausgehen, daß der nun ins Auge gefaßte Starttermin auch
tatsächlich
eingehalten werden kann?
Antwort:
Ja
4. Laut Standard vom 27. Jänner 1998 soll die dreimonatige Übergangsfrist
gestrichen werden. Ist diese Feststellung richtig?
Antwort:
Die im § 16 der Fahrprüfungsverordnung vorgesehene Übergangsfrist wird geändert und
lediglich solche Kandidaten, die bereits vor dem 25. Mai 1998 einmal zur mündlichen Prüfung
angetreten sind, sollen noch bis 31. Juli 1998 die Möglichkeit haben, die theoretische Fahr -
prüfung mündlich zu wiederholen.
5. Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
Antwort:
Ein Parallelbetrieb zwischen der mündlichen und der computerunterstützten theoretischen
Fahrprüfung muß weitgehend vermieden werden. Die nunmehr vorgeschriebene lange prakti -
sche Prüfung (mindestens 25 Minuten für Klassen A, B, B+E mindestens 45 Minuten für
Klassen C, C+E, D, D+E,...) stellt im Zusammenwirken mit einer aufwendigen theoretischen
Fahrprüfung die Behörde vor fast unlösbare organisatorische Probleme. Daher soll rasch und
einheitlich die Computerprüfung die mündliche theoretische Fahrprüfung ersetzen und so zu
einer einfacheren organisatorischen Abwicklung der Fahrprüfung beitragen.
6.und 7. Stimmt es, daß mit der Aktualisierung des Computer - Prüfungsprogrammes
(“up - date”) erst in einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen ist, weil das
Ministerium auf die Verlage Rücksicht nehmen möchte?
Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
Antwort:
Die Erstellung von Up - Date - Versionen der Prüf - CD hat nichts mit den Verlagen zu tun. Falls
nach Inkrafttreten der Computerprüfung Änderungen in der Rechtslage eintreten, die auch
Auswirkungen auf einzelne Fragen und Antworten haben, so muß eine Änderung erfolgen, die
eventuell schon zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen ist.
Desweiteren
wird man die Erfahrungen mit der Computerprüfung abwarten und nach einer
bestimmten Zeit allenfalls Verbesserungen vornehmen müssen. Für diese Beobachtungen wurde
ein Zeitraum von 1 bis 1 1/2 Jahren als realistisch ins Auge gefaßt.
8. Welche Verlage sind davon betroffen?
Antwort:
Verlage sind insofern von Änderungen betroffen, als sie auf Basis des vom Bundesministerium
zur Verfügung gestellten Fragen - und Antwortmaterials Lernunterlagen hergestellt haben. Bei
Änderungen einzelner Fragen und Antworten mußten auch die Lernunterlagen entsprechend
adaptiert werden. Folgende Lehrmittelhersteller haben das Material vom Verkehrsressort
bezogen:
Bohmann Druck & Verlag GmbH. & Co KG,
Hubert Ebner Verkehrslehrmittelverlag,
Leykam Buchverlag GmbH.,
Verlag Paul Sappl,
Fa. MMM - Software,
Fa. Deuticke Verlagsgesellschaft m.b.H.,
Helmut Lagor Übersetzungen + Druckerei + Verlag,
ÖAMTC,
Musikverlag Helbung.
9. Wäre es auch möglich gewesen, sich für eine andere Prüfungs - Software zu
entscheiden, die in kürzeren Intervallen korrigierbar ist?
Antwort:
Die Entscheidung für eine bestimmte Prüfungssoftware hängt nicht von kurzfristigen Korrektur -
möglichkeiten ab. Es muß nicht die Prüfungssoftware korrigiert werden, sondern allenfalls sind
einzelne Fragen und Antworten an eine allenfalls geänderte Rechtslage anzupassen und neue
Prüf - CDs zu erstellen.