3699/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3691/J-NR/1998, betreffend computergestützte

Führerscheinprüfung, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und Kollegen am 25. Feber 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1.und 2. Stimmt es, daß beabsichtigt ist, den Starttermin für die computerunter -

stützte theoretische Führerscheinprüfung von März auf Mai zu verlegen

(Standard, 27. Jänner 1998)?

Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

Antwort:

Ja, als Starttermin für die computerunterstützte theoretische Fahrprüfung wurde der 25. Mai

1998 festgelegt.

Bei einer Einführung der Computerprüfung im März wäre es nicht möglich gewesen, aus -

reichende Vorlaufzeiten für die Lehrmittelhersteller, die Fahrschulen und auch die Bewerber

um eine Lenkerberechtigung zu gewährleisten. Dies ist durch den Starttermin Ende Mai d.J.

nunmehr gegeben.

3. Kann man davon ausgehen, daß der nun ins Auge gefaßte Starttermin auch

tatsächlich eingehalten werden kann?

Antwort:

Ja

4. Laut Standard vom 27. Jänner 1998 soll die dreimonatige Übergangsfrist

gestrichen werden. Ist diese Feststellung richtig?

Antwort:

Die im § 16 der Fahrprüfungsverordnung vorgesehene Übergangsfrist wird geändert und

lediglich solche Kandidaten, die bereits vor dem 25. Mai 1998 einmal zur mündlichen Prüfung

angetreten sind, sollen noch bis 31. Juli 1998 die Möglichkeit haben, die theoretische Fahr -

prüfung mündlich zu wiederholen.

5. Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

Antwort:

Ein Parallelbetrieb zwischen der mündlichen und der computerunterstützten theoretischen

Fahrprüfung muß weitgehend vermieden werden. Die nunmehr vorgeschriebene lange prakti -

sche Prüfung (mindestens 25 Minuten für Klassen A, B, B+E mindestens 45 Minuten für

Klassen C, C+E, D, D+E,...) stellt im Zusammenwirken mit einer aufwendigen theoretischen

Fahrprüfung die Behörde vor fast unlösbare organisatorische Probleme. Daher soll rasch und

einheitlich die Computerprüfung die mündliche theoretische Fahrprüfung ersetzen und so zu

einer einfacheren organisatorischen Abwicklung der Fahrprüfung beitragen.

6.und 7. Stimmt es, daß mit der Aktualisierung des Computer - Prüfungsprogrammes

(“up - date”) erst in einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen ist, weil das

Ministerium auf die Verlage Rücksicht nehmen möchte?

Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

Antwort:

Die Erstellung von Up - Date - Versionen der Prüf - CD hat nichts mit den Verlagen zu tun. Falls

nach Inkrafttreten der Computerprüfung Änderungen in der Rechtslage eintreten, die auch

Auswirkungen auf einzelne Fragen und Antworten haben, so muß eine Änderung erfolgen, die

eventuell schon zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen ist.

Desweiteren wird man die Erfahrungen mit der Computerprüfung abwarten und nach einer

bestimmten Zeit allenfalls Verbesserungen vornehmen müssen. Für diese Beobachtungen wurde

ein Zeitraum von 1 bis 1 1/2 Jahren als realistisch ins Auge gefaßt.

8. Welche Verlage sind davon betroffen?

Antwort:

Verlage sind insofern von Änderungen betroffen, als sie auf Basis des vom Bundesministerium

zur Verfügung gestellten Fragen - und Antwortmaterials Lernunterlagen hergestellt haben. Bei

Änderungen einzelner Fragen und Antworten mußten auch die Lernunterlagen entsprechend

adaptiert werden. Folgende Lehrmittelhersteller haben das Material vom Verkehrsressort

bezogen:

Bohmann Druck & Verlag GmbH. & Co KG,

Hubert Ebner Verkehrslehrmittelverlag,

Leykam Buchverlag GmbH.,

Verlag Paul Sappl,

Fa. MMM - Software,

Fa. Deuticke Verlagsgesellschaft m.b.H.,

Helmut Lagor Übersetzungen + Druckerei + Verlag,

ÖAMTC,

Musikverlag Helbung.

9. Wäre es auch möglich gewesen, sich für eine andere Prüfungs - Software zu

entscheiden, die in kürzeren Intervallen korrigierbar ist?

Antwort:

Die Entscheidung für eine bestimmte Prüfungssoftware hängt nicht von kurzfristigen Korrektur -

möglichkeiten ab. Es muß nicht die Prüfungssoftware korrigiert werden, sondern allenfalls sind

einzelne Fragen und Antworten an eine allenfalls geänderte Rechtslage anzupassen und neue

Prüf - CDs zu erstellen.