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Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Schaffenrath und

PartnerInnen haben am 13. Februar 1996 unter der Nr. 143/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

unterschiedliche Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten

und der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

 

"1. Halten Sie die Forderungen, wie sie seitens der Arbeitsgrup

pe für Gleichbehandlungsfragen im BMWF erhoben werden für

gerechtfertigt und sinnvoll?

 

2 . Wenn nein, können Sie die Gründe, die zu Ihrer ablehnenden

Haltung führen, bitte kurz darlegen?

 

3 . Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen, um den Forderun

gen zu entsprechen?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Einleitend darf festgehalten werden, daß mir der Forderungs-

katalog natürlich bekannt ist. Ich halte diese Forderungen

durchaus für gerechtfertigt und sinnvoll.

 

Die unterschiedlichen Rechte der Arbeitskreise im Vergleich zu

den Gleichbehandlungsbeauftragten basieren auf unterschied-

lichen Rechtsgrundlagen. In diesem Zusammenhang ist zu bemer-

ken, daß auch unterschiedliche Normierungen der Rechte der

Gleichbehandlungsbeauftragten im Richterdienstgesetz einerseits

und im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz andererseits bestehen.

 

Hinweisen möchte ich noch auf den Umstand, daß die Vorsitzenden

der Arbeitskreise und die Gleichbehandlungsbeauftragten des

Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu-

sammen die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Ressort

bilden. Die Arbeitsgruppenvorsitzende wiederum ist Mitglied der

Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen,

die im Bundeskanzleramt eingerichtet ist. Dieses Gremium bietet

die Möglichkeit einer breiten Diskussion über Ressortgrenzen

hinweg.

 

 

Zu Frage 2 :

Aufgrund der Beantwortung der Frage 1 erübrigt sich eine

Beantwortung dieser Frage.

 

 

Zu Frage 3 :

Da ich einer Vereinheitlichung der Rechte der Gleichbehand-

lungsbeauftragten sehr aufgeschlossen gegenüber stehe, sollen

in einer Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz , die gerade

in Vorbereitung ist , u.a. diese unterschiedlichen Regelungen

einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden.