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Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Schaffenrath und
PartnerInnen haben am 13. Februar 1996 unter der Nr. 143/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
unterschiedliche Kompetenzen der Gleichbehandlungsbeauftragten
und der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1. Halten Sie die Forderungen, wie sie seitens der Arbeitsgrup
pe für Gleichbehandlungsfragen im BMWF erhoben werden für
gerechtfertigt und sinnvoll?
2 . Wenn nein, können Sie die Gründe, die zu Ihrer ablehnenden
Haltung führen, bitte kurz darlegen?
3 . Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen, um den Forderun
gen zu entsprechen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Einleitend darf festgehalten werden, daß mir der Forderungs-
katalog natürlich bekannt ist. Ich halte diese Forderungen
durchaus für gerechtfertigt und sinnvoll.
Die unterschiedlichen Rechte der Arbeitskreise im Vergleich zu
den Gleichbehandlungsbeauftragten basieren auf unterschied-
lichen Rechtsgrundlagen. In diesem Zusammenhang ist zu bemer-
ken, daß auch unterschiedliche Normierungen der Rechte der
Gleichbehandlungsbeauftragten im Richterdienstgesetz einerseits
und im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz andererseits bestehen.
Hinweisen möchte ich noch auf den Umstand, daß die Vorsitzenden
der Arbeitskreise und die Gleichbehandlungsbeauftragten des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu-
sammen die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Ressort
bilden. Die Arbeitsgruppenvorsitzende wiederum ist Mitglied der
Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen,
die im Bundeskanzleramt eingerichtet ist. Dieses Gremium bietet
die Möglichkeit einer breiten Diskussion über Ressortgrenzen
hinweg.
Zu Frage 2 :
Aufgrund der Beantwortung der Frage 1 erübrigt sich eine
Beantwortung dieser Frage.
Zu Frage 3 :
Da ich einer Vereinheitlichung der Rechte der Gleichbehand-
lungsbeauftragten sehr aufgeschlossen gegenüber stehe, sollen
in einer Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz , die gerade
in Vorbereitung ist , u.a. diese unterschiedlichen Regelungen
einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden.