370/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen vom
7. Mai 1996, Nr. 561/J, betreffend GSM-Netz im VValdviertel, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Generell möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen
seiner Kompetenz zur Verwaltung der im Alleineigentum des Bundes stehenden Anteile an
der Post- und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) nur über die nach den
gesellschaftsrechtlichen Normen bzw. geltenden Satzungen der Gesellschaft zustehenden
Befugnisse verfügt.
Die gestellten Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegen-
heiten der Vei.waltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind daher von dem im
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfaßt.
Außerdem sind diese Fragen, soweit dies vom Bundesministerium für Finanzen beurteilt
werden kann, als Ausfluß aus dem Fernmeldegesetz, für das kompetenzmäßig das
Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zuständig ist, anzusehen. lm Hin-
blick auf diese Kompetenzlage kann ich mich zu diesen Fragen auch nicht im Einverständnis
mit der PTBG bzw. der Post- und Telekom Austria AG äußern und habe
,
deshalb von diesen Gesellschaften auch keine lnformationen eingeholt. lch ersuche daher
um Verständnis, daß ich aus den dargelegten Gründen diese Fragen nicht beantworten
kann.