370/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen vom

7. Mai 1996, Nr. 561/J, betreffend GSM-Netz im VValdviertel, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Generell möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen

seiner Kompetenz zur Verwaltung der im Alleineigentum des Bundes stehenden Anteile an

der Post- und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) nur über die nach den

gesellschaftsrechtlichen Normen bzw. geltenden Satzungen der Gesellschaft zustehenden

Befugnisse verfügt.

 

Die gestellten Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegen-

heiten der Vei.waltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind daher von dem im

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfaßt.

 

Außerdem sind diese Fragen, soweit dies vom Bundesministerium für Finanzen beurteilt

werden kann, als Ausfluß aus dem Fernmeldegesetz, für das kompetenzmäßig das

Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zuständig ist, anzusehen. lm Hin-

blick auf diese Kompetenzlage kann ich mich zu diesen Fragen auch nicht im Einverständnis

mit der PTBG bzw. der Post- und Telekom Austria AG äußern und habe

 

,

deshalb von diesen Gesellschaften auch keine lnformationen eingeholt. lch ersuche daher

 

um Verständnis, daß ich aus den dargelegten Gründen diese Fragen nicht beantworten

 

kann.