3701/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3749/J - NR/1998, betreffend Vollzug des Tele -

kommunikationsgesetzes 1997, die die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am

26. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Welche Unternehmen haben zu welchem Zeitpunkt neben den Firmen Mobilkom,

max.mobil und Connect - Austria bisher einen schriftlichen Antrag für die Erteilung

einer Konzession für öffentliche GSM - Mobilfunkdienste gestellt?

Antwort:

Außer den genannten Firmen hat am 22. Dezember 1997 das Unternehmen mars - mobil Tele -

kommunikations Service GmbH, mittlerweile geändert auf TriCotel Telekom GmbH, bei der

Regulierungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für Mobilfunk im DCS -

1800 - Bereich gestellt.

2. Mit welcher Begründung wurde über den Antrag der Firma mars - mobil Telekommu -

nikation Service GmbH von der Behörde nicht entsprechend § 15(1) TKG 1997 binnen

sechs Wochen entschieden?

Antwort:

Über den Antrag wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet um festzustellen, ob der Antrag -

steller die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt (§15 TKG). Dieses Verfahren ist

noch nicht abgeschlossen. Es war auf Grund der vorliegenden Unterlagen erforderlich, zusätz -

liche Erhebungen durchzuführen, sodaß die Entscheidung nicht innerhalb von sechs Wochen

getroffen werden konnte.

3. Welche technischen oder rechtlichen Gründe gibt es, die gegen die Vergabe einer

vierten Konzession für Mobilfunkdienste sprechen?

Antwort:

Aus rechtlicher Sicht bestehen keine Gründe, die gegen die Vergabe einer vierten Mobilfunk -

konzession sprechen, sofern der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Vor der

Vergabe weiterer Konzessionen ist jedoch sinnvollerweise die Erlassung des Frequenznutzungs -

planes abzuwarten, der die Aufteilung der vorhandenen Frequenzen beinhalten wird.

4. Haben Sie flankierende Maßnahmen gesetzt, um die mit dem Telekommunikations -

gesetz explizit zu erwirkende Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommu -

nikation und des Marktzutritts neuer Anbieter zu fördern?

Antwort:

Seit dem Inkrafttreten des TKG sind bereits siebzehn Konzessionen zur Nutzung des Festnetzes

erteilt worden. Schon daraus ist zu ersehen, daß es in absehbarer Zeit ausreichend Wettbewerb

in diesem Bereich geben wird. Im Mobilfunkbereich zeigt die bisherige Entwicklung, daß eine

Wettbewerbssituation bereits eingetreten ist.

Bei dieser Situation scheinen mir zusätzliche Förderungen des Wettbewerbs derzeit insofern

nicht vordringlich, als die Auswirkungen des Eintrittes der neuen Betreiber noch nicht ernsthaft

beurteilt werden können.

5. Mit welcher Begründung hat die Fernmeldebehörde eine Studie betreffend eine

Erweiterung der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom in Auftrag gegeben?

Antwort:

Auf Grund eines Antrages eines Betreibers hat die Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen

gemäß § 125 Abs. 3 TKG erfüllt sind.

6. Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag betreffend eine mögliche Erweiterung

der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom gemäß § 125 Abs. 3 TKG 1997?

Antwort:

Im Rahmen der Studie ist vom unabhängigen Gutachter darzustellen, ob die Teilnehmer -

kapazität unter Ausnutzung aller wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten nach -

weislich ausgeschöpft ist.

7. Für welchen Zeitpunkt bzw. welchen Zeitraum wird der Bedarf der Firma Mobilkom

nach zusätzlichen Frequenzen aus dem für DCS - 1800 reservierten Frequenzbereich

geprüft?

Antwort:

Die Studie geht vom Ist - Zustand aus und berücksichtigt auch die Auswirkungen der Ver -

änderungen der Anzahl der Teilnehmer auf die Netzkapazität und Netzintegrität.

8. Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie des Department of Systems and Computer

Engineering der Chariton University Ottawa und welche Konsequenzen für die

Aufteilung der nutzbaren Mobilfunkfrequenzen ergeben sich daraus?

Antwort:

Die Endergebnisse der Studie liegen derzeit noch nicht vor, sodaß ich derzeit noch keine

Aussagen treffen kann.