371/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .

379/J betreffend Verkehrszuwachs durch den Lückenschluß bei der

Pyhrn-Autobahn, welche die Abgeordneten Anschober , Freundinnen

und Freunde am 12. April 1996 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist , stelle ich

fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Die für die absehbare Zukunft prognostizierten Verkehrszuwächse

werden durch den geplanten Lückenschluß der A 9 abgedeckt .

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :

 

Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Notwendigkeit beider Ver-

kehrsträger gegeben. Im Hinblick darauf , daß sowohl die Fertig-

stellung ( Lückenschluß ) der Pyhrn Autobahn als auch der Ausbau

 

der Pyhrnbahn einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird ,

ergibt sich eine gewisse zeitliche Paralelität der Maßnahmen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Es existieren bereits Studien für ortsnahe Umfahrungen, aus denen

hervorgeht , daß die sinnvollste Möglichkeit für eine Verkehrsent-

lastung der Ortsgebiete die möglichst rasche Fertigstellung der

A 9 ist .

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

In dem zum Großteil im Tunnel verlaufenden Teilabschnitt der A 9

zwischen Schön und Lainbergtunnel Nordportal wird ein reduzierter

Querschnitt ausgeführt . Dieses Teilstück der Pyhrn Autobahn zählt

aufgrund seiner umweltfreundlichen Trassierung trotz des redu-

zierten Querschnittes zu den teuersten Autobahnteilstücken in

Österreich.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Aus Kostengründen und in Abhängigkeit von der prognostizierten

Verkehrsfrequenz wird der Abschnitt Schön - St . Pankraz in erster

Ausbaustufe einröhrig , also im Gegenverkehr befahrbar , ausgebaut .

Die zweite Richtungsfahrbahn wird nach den Gegebenheiten der

Verkehrsentwicklung nachfolgen. Die Entscheidung dazu erfolgte

aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

In den kurzen Freilandstrecken dieses Abschnittes ist ein redu-

zierter Querschnitt mit einer Regelbreite von 19,60 m geplant .

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :

 

Die Gesamtkosten für diesen Abschnitt werden mit rund 3 Mrd . S

veranschlagt , wobei darin das Teistück ASt . " St . Pankraz -

Lainberg/Nord " mit 2 Richtungsfahrbahnen enthalten ist .

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage :

 

Im Abschnitt '' Inzersdorf - Schön'' ist ein Regelquerschnitt mit

Regelbreite 24 m geplant .

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :

 

Für diesen Abschnitt werden nach letzten Untersuchungen 1,8 Mrd .

S veranschlagt .

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :

 

Aus wirtschaftlichen Gründen wird ein Teil der Dammschüttungen

für den Freilandabschnitt St . Pankraz - Lainbergtunnel Nordportal

mit Ausbruchmaterial durchgeführt . Wie bereits erwähnt , sind für

dieses Teilstück zwei getrennte Richtungsfahrbahnen geplant .

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage :

 

Mit den Sondierungsstollen für die Tunnelkette Klaus soll Anfang

1997 begonnen werden .

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage :

 

Der Abschnitt Schön - Lainbergtunnel Nordportal wird Kosten von

ca. 3 Mrd. S erfordern. Die Sondierstollen, die in der Folge als

Fluchtstollen ausgeführt werden, erfordern Kosten von ca . 120

Mio. S .

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage :

 

Die Trassenverordnung nach § 4 BStG wird voraussichtlich im

Sommer dieses Jahres erlassen werden.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage :

 

Die vorgebrachten Einsprüche werden in den absch1ießenden Ent-

scheidungsprozeß einfließen.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage :

 

Für den Bereich Micheldorf wurden im Rahmen einer Nutzwertanalyse

die günstigsten Lösungen herausgearbeitet . Eine Trassenfixierung

wird nach Befassung der betroffenen Gemeinden in nächster Zeit

erfolgen können.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage :

 

Derartige Versprechungen an betroffene Landwirte sind im Wirt-

schaftsministerium nicht bekannt . Von den derzeit zur Diskussion

stehenden Varianten weist z .B . die favorisierte sogenannte

Unterflurtrasse I eine 2 km lange Tunnelstrecke auf , auch die

kostengünstigere Alternativvariante beinhaltet ein - wenn auch

verkürztes - Teilstück in Tunnellage.

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage :

 

Für die sogenannte Unterflurtrasse ( Trasse I ) mit einer Länge von

2 km im Vollausbau ist eine Längslüftung mit Strahllüftern vorge-

sehen.

Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage :

 

Eine oberirdische Trassenführung ist nicht vorgesehen.

Etwaige Beeinträchtigungen bei der Realisierung der Unterflur-

trasse I durch die festgeste1lten Grundwasserverhältnisse sind

wesentlich geringer zu bewerten als die zu erwartenden Probleme

bei der Ausführung einer Variante in bergmännischer Bauweise.

 

Vor Baubeginn werden selbstverständlich für die im Trassenbereich

befindlichen Gebäude Beweissicherungen durchgeführt , um etwaige

baubedingte Schäden nachweisen und beheben zu können.

 

Antwort zu Punkt 20 und 21 der Anfrage :

 

Ja , es ist ein UVP-Verfahren vorgeschrieben, die Einleitung

dieses Verfahrens wird nach einer Trassenentscheidung und der

Vorlage entsprechender Unterlagen ( insbesonders Konzept der UVP )

erfolgen.

 

Antwort zu Punkt 22 und 23 der Anfrage :

 

Die Planungen für die Anschlußstelle Kirchdorf und die Errichtung

einer Verbindungsstraße wurden aufgegeben.

 

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage :

 

Für die Errichtung einer Raststation bestehen grundsätzlich Über-

legungen, es existieren aber derzeit keine konkreten Planungen.

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage :

 

Die Enteignungsverfahren gegen zwei Landwirte im Bereich der

Umfahrung Kirchdorf sind noch nicht abgeschlossen. Die zeitliche

Verzögerung erfolgte wegen Änderungen in der Dringlichkeits-

reihung der Behördenverfahren.

 

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage :

 

Eine Information der betroffenen Landwirte wird durch die mit der

Planung und dem Bau der Pyhrn Autobahn betrauten Österreichischen

Autobahnen- und Schnellstraßen AG erfolgen.

 

Antwort zu den Punkten 27 , 28 und 29 der Anfrage :

 

Die seinerzeit von der ÖSAG beauftragte Untersuchung für die

Fertigstellung der Pyhrn Autobahn als Konzessionsmodell kam zu

dem Ergebnis , daß sich dieses Modell nur rechnen könnte, wenn zu

den Mauteinnahmen auf diesem Abschnitt ein jährlicher Zuschuß aus

anderen Mauteinnahmen zugeführt würde .

 

Aufgrund des zwischenzeit1ich beschlossenen Bundesstraßenfinan-

zierungsgesetzes 1996 wird dieser Weg von Einzelkonzessionen

jedoch nicht weiter verfolgt .

 

Antwort zu den Punkten 30 und 31 der Anfrage :

 

Die Frage der Verlagerung des Verkehrs auf das Parallelstraßen-

netz im Falle der Bemautung der Autobahn wurde generell im Rahmen

der Trans-Route-Studie und für eigene Autobahnstrecken vertieft

untersucht .

 

Die Verlagerungseffekte sind in erster Linie von der Tarifgestal-

tung und den noch festzulegenden verkehrspolitischen und ver-

kehrsplanerischen Begleitmaßnahmen abhängig . /