371/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .
379/J betreffend Verkehrszuwachs durch den Lückenschluß bei der
Pyhrn-Autobahn, welche die Abgeordneten Anschober , Freundinnen
und Freunde am 12. April 1996 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist , stelle ich
fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Die für die absehbare Zukunft prognostizierten Verkehrszuwächse
werden durch den geplanten Lückenschluß der A 9 abgedeckt .
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Notwendigkeit beider Ver-
kehrsträger gegeben. Im Hinblick darauf , daß sowohl die Fertig-
stellung ( Lückenschluß ) der Pyhrn Autobahn als auch der Ausbau
der Pyhrnbahn einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird ,
ergibt sich eine gewisse zeitliche Paralelität der Maßnahmen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Es existieren bereits Studien für ortsnahe Umfahrungen, aus denen
hervorgeht , daß die sinnvollste Möglichkeit für eine Verkehrsent-
lastung der Ortsgebiete die möglichst rasche Fertigstellung der
A 9 ist .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
In dem zum Großteil im Tunnel verlaufenden Teilabschnitt der A 9
zwischen Schön und Lainbergtunnel Nordportal wird ein reduzierter
Querschnitt ausgeführt . Dieses Teilstück der Pyhrn Autobahn zählt
aufgrund seiner umweltfreundlichen Trassierung trotz des redu-
zierten Querschnittes zu den teuersten Autobahnteilstücken in
Österreich.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Aus Kostengründen und in Abhängigkeit von der prognostizierten
Verkehrsfrequenz wird der Abschnitt Schön - St . Pankraz in erster
Ausbaustufe einröhrig , also im Gegenverkehr befahrbar , ausgebaut .
Die zweite Richtungsfahrbahn wird nach den Gegebenheiten der
Verkehrsentwicklung nachfolgen. Die Entscheidung dazu erfolgte
aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
In den kurzen Freilandstrecken dieses Abschnittes ist ein redu-
zierter Querschnitt mit einer Regelbreite von 19,60 m geplant .
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :
Die Gesamtkosten für diesen Abschnitt werden mit rund 3 Mrd . S
veranschlagt , wobei darin das Teistück ASt . " St . Pankraz -
Lainberg/Nord " mit 2 Richtungsfahrbahnen enthalten ist .
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage :
Im Abschnitt '' Inzersdorf - Schön'' ist ein Regelquerschnitt mit
Regelbreite 24 m geplant .
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :
Für diesen Abschnitt werden nach letzten Untersuchungen 1,8 Mrd .
S veranschlagt .
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :
Aus wirtschaftlichen Gründen wird ein Teil der Dammschüttungen
für den Freilandabschnitt St . Pankraz - Lainbergtunnel Nordportal
mit Ausbruchmaterial durchgeführt . Wie bereits erwähnt , sind für
dieses Teilstück zwei getrennte Richtungsfahrbahnen geplant .
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage :
Mit den Sondierungsstollen für die Tunnelkette Klaus soll Anfang
1997 begonnen werden .
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage :
Der Abschnitt Schön - Lainbergtunnel Nordportal wird Kosten von
ca. 3 Mrd. S erfordern. Die Sondierstollen, die in der Folge als
Fluchtstollen ausgeführt werden, erfordern Kosten von ca . 120
Mio. S .
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage :
Die Trassenverordnung nach § 4 BStG wird voraussichtlich im
Sommer dieses Jahres erlassen werden.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage :
Die vorgebrachten Einsprüche werden in den absch1ießenden Ent-
scheidungsprozeß einfließen.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage :
Für den Bereich Micheldorf wurden im Rahmen einer Nutzwertanalyse
die günstigsten Lösungen herausgearbeitet . Eine Trassenfixierung
wird nach Befassung der betroffenen Gemeinden in nächster Zeit
erfolgen können.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage :
Derartige Versprechungen an betroffene Landwirte sind im Wirt-
schaftsministerium nicht bekannt . Von den derzeit zur Diskussion
stehenden Varianten weist z .B . die favorisierte sogenannte
Unterflurtrasse I eine 2 km lange Tunnelstrecke auf , auch die
kostengünstigere Alternativvariante beinhaltet ein - wenn auch
verkürztes - Teilstück in Tunnellage.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage :
Für die sogenannte Unterflurtrasse ( Trasse I ) mit einer Länge von
2 km im Vollausbau ist eine Längslüftung mit Strahllüftern vorge-
sehen.
Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage :
Eine oberirdische Trassenführung ist nicht vorgesehen.
Etwaige Beeinträchtigungen bei der Realisierung der Unterflur-
trasse I durch die festgeste1lten Grundwasserverhältnisse sind
wesentlich geringer zu bewerten als die zu erwartenden Probleme
bei der Ausführung einer Variante in bergmännischer Bauweise.
Vor Baubeginn werden selbstverständlich für die im Trassenbereich
befindlichen Gebäude Beweissicherungen durchgeführt , um etwaige
baubedingte Schäden nachweisen und beheben zu können.
Antwort zu Punkt 20 und 21 der Anfrage :
Ja , es ist ein UVP-Verfahren vorgeschrieben, die Einleitung
dieses Verfahrens wird nach einer Trassenentscheidung und der
Vorlage entsprechender Unterlagen ( insbesonders Konzept der UVP )
erfolgen.
Antwort zu Punkt 22 und 23 der Anfrage :
Die Planungen für die Anschlußstelle Kirchdorf und die Errichtung
einer Verbindungsstraße wurden aufgegeben.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage :
Für die Errichtung einer Raststation bestehen grundsätzlich Über-
legungen, es existieren aber derzeit keine konkreten Planungen.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage :
Die Enteignungsverfahren gegen zwei Landwirte im Bereich der
Umfahrung Kirchdorf sind noch nicht abgeschlossen. Die zeitliche
Verzögerung erfolgte wegen Änderungen in der Dringlichkeits-
reihung der Behördenverfahren.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage :
Eine Information der betroffenen Landwirte wird durch die mit der
Planung und dem Bau der Pyhrn Autobahn betrauten Österreichischen
Autobahnen- und Schnellstraßen AG erfolgen.
Antwort zu den Punkten 27 , 28 und 29 der Anfrage :
Die seinerzeit von der ÖSAG beauftragte Untersuchung für die
Fertigstellung der Pyhrn Autobahn als Konzessionsmodell kam zu
dem Ergebnis , daß sich dieses Modell nur rechnen könnte, wenn zu
den Mauteinnahmen auf diesem Abschnitt ein jährlicher Zuschuß aus
anderen Mauteinnahmen zugeführt würde .
Aufgrund des zwischenzeit1ich beschlossenen Bundesstraßenfinan-
zierungsgesetzes 1996 wird dieser Weg von Einzelkonzessionen
jedoch nicht weiter verfolgt .
Antwort zu den Punkten 30 und 31 der Anfrage :
Die Frage der Verlagerung des Verkehrs auf das Parallelstraßen-
netz im Falle der Bemautung der Autobahn wurde generell im Rahmen
der Trans-Route-Studie und für eigene Autobahnstrecken vertieft
untersucht .
Die Verlagerungseffekte sind in erster Linie von der Tarifgestal-
tung und den noch festzulegenden verkehrspolitischen und ver-
kehrsplanerischen Begleitmaßnahmen abhängig . /