3710/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen

vom 25. Februar 1998, Nr. 3702/J, betreffend Verbuchung von Steuerguthaben im

Bundesvoranschlag 1998, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß Darstellung und Verbuchung der Steuern im

Bundeshaushalt sich nach mehreren Funktionen zu richten haben. So bilden die Steuern

gemäß Bundeshaushalt nicht nur die Ausgangslage für die Berechnung des Maastricht -

Defizits, sondern sind auch die Basis für die Berechnung der Mehrwertsteuerbeiträge der

EU - Staaten an den EU - Haushalt. Für beide Zwecke gelten unterschiedliche Regeln, die

jeweils im EU - Recht normiert sind. Für die Berechnung der Mehrwertsteuerbeiträge ist die

strikte Kassenbasis anzuwenden, weshalb die meisten EU - Staaten bislang die Steuern auf

Kassenbasis verbuchten. Auch in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gingen die

meisten EU - Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien nach diesem

Prinzip vor, weil die nationalen Statistiken über “tax accured” im allgemeinen sehr unzu -

verlässig sind und mehrmals im Jahr revidiert werden müssen.

Zu 1. bis 5.

Mit der in der gegenständlichen Anfrage zitierten Entscheidung hat sich das EUROSTAT

nunmehr bei der Berechnung des Maastricht - Defizits bei der Mehrwertsteuer und den

Produktionssteuern auf die “accural”- Methode, das heißt Verbuchung zum Zeitpunkt der

Entstehung des Anspruchs, und bei den direkten Steuern auf die Verbuchung zum Zeitpunkt

der Fälligkeit festgelegt.

Für den Bund bedeutet dies, daß die Ausbuchung der Abgabenguthaben nicht mehr als

Einnahmen für das Maastricht - Defizit berücksichtigt werden kann. Andererseits bringt die

EUROSTAT - Entscheidung deutliche Mehreinnahmen, da für das Maastricht - Defizit nicht das

im Jahr 1998 eingehende Umsatzsteueraufkommen zu berücksichtigen ist1 sondern das Auf -

kommen von März 1998 bis Februar 1999, und bei den direkten Steuern die fälligen Steuern

zu berücksichtigen sind, welche in der Regel über den tatsächlich eingegangenen liegen. Das

Maastricht - Defizit des Bundes 1998 wird daher wie das gesamtwirtschaftliche Defizit deutlich

unter 3,0% des Bruttoinlandsprodukts liegen. Ergänzende budgetpolitische Maßnahmen sind

aus heutiger Sicht nicht erforderlich.