3710/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen
vom 25. Februar 1998, Nr. 3702/J, betreffend Verbuchung von Steuerguthaben im
Bundesvoranschlag 1998, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß Darstellung und Verbuchung der Steuern im
Bundeshaushalt sich nach mehreren Funktionen zu richten haben. So bilden die Steuern
gemäß Bundeshaushalt nicht nur die Ausgangslage für die Berechnung des Maastricht -
Defizits, sondern sind auch die Basis für die Berechnung der Mehrwertsteuerbeiträge der
EU - Staaten an den EU - Haushalt. Für beide Zwecke gelten unterschiedliche Regeln, die
jeweils im EU - Recht normiert sind. Für die Berechnung der Mehrwertsteuerbeiträge ist die
strikte Kassenbasis anzuwenden, weshalb die meisten EU - Staaten bislang die Steuern auf
Kassenbasis verbuchten. Auch in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gingen die
meisten EU - Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien nach diesem
Prinzip vor, weil die nationalen Statistiken über “tax accured” im allgemeinen sehr unzu -
verlässig sind und mehrmals im Jahr revidiert werden müssen.
Zu 1. bis 5.
Mit der in der gegenständlichen Anfrage zitierten Entscheidung hat sich das EUROSTAT
nunmehr bei der Berechnung des Maastricht - Defizits bei der Mehrwertsteuer und den
Produktionssteuern auf die “accural”- Methode, das heißt Verbuchung zum Zeitpunkt der
Entstehung des Anspruchs, und bei den direkten Steuern auf die Verbuchung zum Zeitpunkt
der
Fälligkeit festgelegt.
Für den Bund bedeutet dies, daß die Ausbuchung der Abgabenguthaben nicht mehr als
Einnahmen für das Maastricht - Defizit berücksichtigt werden kann. Andererseits bringt die
EUROSTAT - Entscheidung deutliche Mehreinnahmen, da für das Maastricht - Defizit nicht das
im Jahr 1998 eingehende Umsatzsteueraufkommen zu berücksichtigen ist1 sondern das Auf -
kommen von März 1998 bis Februar 1999, und bei den direkten Steuern die fälligen Steuern
zu berücksichtigen sind, welche in der Regel über den tatsächlich eingegangenen liegen. Das
Maastricht - Defizit des Bundes 1998 wird daher wie das gesamtwirtschaftliche Defizit deutlich
unter 3,0% des Bruttoinlandsprodukts liegen. Ergänzende budgetpolitische Maßnahmen sind
aus heutiger Sicht nicht erforderlich.