3711/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen vom

25. Februar 1998, Nr. 3706/J, betreffend Vergabe von Bundesmitteln aus der Wohn-

bauförderung durch das Land Niederösterreich für Neubauten mit Elektroheizung, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Die Agenden der Wohnbauförderung fallen hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung aus -

schließlich in die Kompetenzen der Länder. Der Bund hat somit keinen Einfluß auf

landesgesetzliche Bestimmungen zur Fördewng des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung

oder auf die Förderungspraxis der niederösterreichischen Behörden.

Der Bund ist nur insoweit berührt, als im Rahmen des Finanzausgleichs neben der generellen

Ausstattung mit Ertragsanteilen durch die Gewährung von Zweckzuschüssen gemäß des

Wohnbauförderungs-Zweckzuschußgesetzes 1989, BGBl. Nr.691/1988 i.d. F.

BGBl.Nr. 201/1996 Mittel gewährt werden.

Als weitere Konsequenz dieser kompetenzrechtlichen Lage verfügt das Bundesministerium

für Finanzen über keine Informationen über die Gewährung von Förderungen. Es ist mir

daher nicht möglich, die schriftliche Anfrage konkret zu beantworten.

Hinsichtlich der Vereinbarkeit der Förderung von Elektroheizungen mit den Zielen der

österreichischen Klimaschutzpolitik verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden

schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3705/J durch den Herrn Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie.