3712/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen
vom 25. Februar 1998, Nr. 3708/J, betreffend finanzielle Beteiligung des Bundes an
Verkehrsprojekten, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu1. bis 3.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 3707/J
an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, da die Angelegenheit nach
den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt.
Zu 4 und 5.:
Grundsätzlich kann eine allfällige Förderung maximal 40% von den Gesamtkosten aller
Förderungsansuchen betragen, wenn gemäß § 20 Abs. 3 Z. 2 lit. a Finanzausgleichs -
gesetz 1997 (FAG) eine “publikumsbestimmende, ortsfeste Einrichtung an einem
Knotenpunkt öffentlicher Kraftfahrlinien des Personennahverkehrs” errichtet wird. Bei
Vorliegen der Voraussetzungen sind die der Stadt Linz aufgrund des FAG zufließenden
Finanzzuweisungen hiefür verwendbar.
Die Beurteilung dieser Vorhaben fällt aber federführend in die Kompetenz des Bundes -
ministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Die in der Anfrage zitierte Prognos Studie ist in
meinem Ressort - wie mir berichtet wird - nicht bekannt.