3713/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen vom

26. Februar 1998, Nr.3722/3, betreffend Perspektiven des Wiener Finanzplatzes nach einem

möglichen Start der Währungsunion, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Mit der Novellierung des Börsegesetzes und der Etablierung der Bundes - Wertpapieraufsicht als

unabhängige Aufsichtsbehörde über die Handelsaktivitäten sind im Jahr 1997 wesentliche

Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Wiener Börse auf nationaler und internationaler

Ebene gesetzt worden.

Als relevante Aufgaben der Bundes -Wertpapieraufsicht möchte ich in diesem Zusammenhang

die Analyse der an der Wiener Börse in den geregelten Märkten sowie aller außerbörslich

getätigten Wertpapiertransaktionen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des Marktes

und der Wahrung der Anlegerinteressen einschließlich der Verfolgung des Mißbrauchs von

Insiderinformationen hervorheben.

Zu 2 und 3.:

Die Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen sind gemäß den Vorschriften des

Börsegesetzes auf die Konzessionierung des Börseunternehmens und die Überwachung der

Rechtmäßigkeit der Börseorganisation beschränkt.

Die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse fällt in die alleinige Verantwortung der

Vorstände des als Aktiengesellschaft organisierten Börseunternehmens. Meinen Informationen

zu Folge hat der Aufsichtsrat der Wiener Börse AG in seiner Sitzung vom 2. April 1998 das

vom Vorstand vorgelegtes Strategiekonzept der neuen Wiener Börse verabschiedet. Ziel des

Konzeptes ist die nachhaltige Liquiditätssteigerung des heimischen Wertpapiermarktes und die

langfristige Positionierung und Sicherung der Wiener Börse AG als internationaler Finanzmarkt

innerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde eine Partnerschaft mit

der deutschen Börse und die Nutzung von Xetra als gemeinsame Handelsplattform für den

Kassamarkt ab Mitte 1999 vorgesehen. Durch die Gründung einer gemeinsamen Osteuropa -

Kassamarktbörse in Wien auf Basis aller Frankfurter Ost - Listings wird die Ostkompetenz für

Wien langfristig gesichert werden können.

Zu 4.:

Die Steuerreformkommission, deren Aufgabe die Vorbereitung der nächsten Etappe der

Steuerreform ist, wird sich auch mit möglichen steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung des

Bankplatzes Wien beschäftigen. Ich möchte aber bereits jetzt darauf hinweisen, daß nach

Ansicht des Bundesministenums ftir Finanzen bei eventuellen Reformmaßnahmen die

Aufkommensneutralität unabdingbar ist.

Zu 5.:

Mit Inkrafttreten des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Schaffung der mit der Vollziehung

beauftragten Institution in Form der Bundes -Wertpapieraufsicht sowie mit der Novellierung des

Börsegesetzes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der

Markttransparenz und damit auch der Marktliquidität geschaffen.

Weiters wurden im Dezember des vergangenen Jahres die bis dahin getrennt bestehenden

Strukturen von Kassa - und Terminmarkt auf rechtlicher, organisatorischer, personeller und

Systemebene zusammengeführt und eine integrierte österreichische Wertpapier - und

Finanzterminbörse in Form der Wiener Börse AG etabliert.

Allfällige darüber hinausgehende Maßnahmen, wie eine Reorganisation der bestehenden

Handelssegmente oder die elektronische Vernetzung mit anderen Börsen, sind vom Vorstand

dieses Unternehmens abzuwägen und gegebenenfalls durchzuführen.

Zu 6.:

Mit der letzten Novelle des Börsegesetzes wurde durch § 15 dieses Gesetzes auch für bestimmte

lokale Firmen die grundsätzliche Möglichkeit einer Mitgliedschaft an der Wiener Börse

geschaffen.

Zu 7.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wird ein gesetzlicher Alleingang Österreichs als Reaktion

auf die Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien im Bereich der Finanzdienstleistungen

nicht als zweckmäßig angesehen und die Meinung vertreten, daß gerade dieser Bereich eine

gesamteuropäisch einheitliche Regelung erfordert.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß auf der Ebene der Europäischen

Union bereits Richtlinienentwurfe über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und über

“electronic money” verhandelt werden.