3713/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen vom
26. Februar 1998, Nr.3722/3, betreffend Perspektiven des Wiener Finanzplatzes nach einem
möglichen Start der Währungsunion, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Mit der Novellierung des Börsegesetzes und der Etablierung der Bundes - Wertpapieraufsicht als
unabhängige Aufsichtsbehörde über die Handelsaktivitäten sind im Jahr 1997 wesentliche
Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Wiener Börse auf nationaler und internationaler
Ebene gesetzt worden.
Als relevante Aufgaben der Bundes -Wertpapieraufsicht möchte ich in diesem Zusammenhang
die Analyse der an der Wiener Börse in den geregelten Märkten sowie aller außerbörslich
getätigten Wertpapiertransaktionen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des Marktes
und der Wahrung der Anlegerinteressen einschließlich der Verfolgung des Mißbrauchs von
Insiderinformationen hervorheben.
Zu 2 und 3.:
Die Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen sind gemäß den Vorschriften des
Börsegesetzes auf die Konzessionierung des Börseunternehmens und die Überwachung der
Rechtmäßigkeit
der Börseorganisation beschränkt.
Die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse fällt in die alleinige Verantwortung der
Vorstände des als Aktiengesellschaft organisierten Börseunternehmens. Meinen Informationen
zu Folge hat der Aufsichtsrat der Wiener Börse AG in seiner Sitzung vom 2. April 1998 das
vom Vorstand vorgelegtes Strategiekonzept der neuen Wiener Börse verabschiedet. Ziel des
Konzeptes ist die nachhaltige Liquiditätssteigerung des heimischen Wertpapiermarktes und die
langfristige Positionierung und Sicherung der Wiener Börse AG als internationaler Finanzmarkt
innerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde eine Partnerschaft mit
der deutschen Börse und die Nutzung von Xetra als gemeinsame Handelsplattform für den
Kassamarkt ab Mitte 1999 vorgesehen. Durch die Gründung einer gemeinsamen Osteuropa -
Kassamarktbörse in Wien auf Basis aller Frankfurter Ost - Listings wird die Ostkompetenz für
Wien langfristig gesichert werden können.
Zu 4.:
Die Steuerreformkommission, deren Aufgabe die Vorbereitung der nächsten Etappe der
Steuerreform ist, wird sich auch mit möglichen steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung des
Bankplatzes Wien beschäftigen. Ich möchte aber bereits jetzt darauf hinweisen, daß nach
Ansicht des Bundesministenums ftir Finanzen bei eventuellen Reformmaßnahmen die
Aufkommensneutralität unabdingbar ist.
Zu 5.:
Mit Inkrafttreten des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Schaffung der mit der Vollziehung
beauftragten Institution in Form der Bundes -Wertpapieraufsicht sowie mit der Novellierung des
Börsegesetzes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der
Markttransparenz und damit auch der Marktliquidität geschaffen.
Weiters wurden im Dezember des vergangenen Jahres die bis dahin getrennt bestehenden
Strukturen von Kassa - und Terminmarkt auf rechtlicher, organisatorischer, personeller und
Systemebene zusammengeführt und eine integrierte österreichische Wertpapier - und
Finanzterminbörse in Form der Wiener Börse AG etabliert.
Allfällige darüber hinausgehende Maßnahmen, wie eine Reorganisation der bestehenden
Handelssegmente oder die elektronische Vernetzung mit anderen Börsen, sind vom Vorstand
dieses
Unternehmens abzuwägen und gegebenenfalls durchzuführen.
Zu 6.:
Mit der letzten Novelle des Börsegesetzes wurde durch § 15 dieses Gesetzes auch für bestimmte
lokale Firmen die grundsätzliche Möglichkeit einer Mitgliedschaft an der Wiener Börse
geschaffen.
Zu 7.:
Vom Bundesministerium für Finanzen wird ein gesetzlicher Alleingang Österreichs als Reaktion
auf die Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien im Bereich der Finanzdienstleistungen
nicht als zweckmäßig angesehen und die Meinung vertreten, daß gerade dieser Bereich eine
gesamteuropäisch einheitliche Regelung erfordert.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß auf der Ebene der Europäischen
Union bereits Richtlinienentwurfe über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und über
“electronic money” verhandelt werden.