3714/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Genossen vom
26. Februar 1998, Nr. 3727/J, betreffend steuerliche Maßnahmen im Rahmen des
Beschäftigungsprogrammes, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu1. und 2.:
In der Sitzung des ECOFIN am 16.2.1998 wurde Österreich durch mich vertreten. Eine
generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes wurde in diesem ECOFIN nicht diskutiert.
Da keine Einigung über die MWSt - Sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen erfolgte, wurde
zur Klärung dieser Frage eine Ratsuntergruppe zur Präzisierung technischer Fragen
beauftragt. Weiters ist es Aufgabe dieser Ratsuntergruppe den Begriff “arbeitsintensive
Dienstleistungen” näher zu erläutern.
Zu 3.:
Dieses Thema stand nicht auf der Tagesordnung und kam deshalb auch nicht zur Sprache.
Zu 4. 5. und 7.:
Dem Steuerrecht kommt - meiner Auffassung nach - eine entscheidende
beschäftigungspolitische Bedeutung zu. Neben notwendigen steuerlichen Maßnahmen, die
jeder Staat auch in Hinkunft alleine vornehmen kann, macht die durch die technische
Entwicklung und den Wegfall von Handelsschranken bewirkte Globalisierung der Wirtschaft
eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erforderlich. Das
wichtigste steuerliche Problem besteht in diesem Zusammenhang in einer
beschäftigungsfeindlichen Entwicklung der Steuerstruktur in den Industriestaaten, die sich als
zwingende Folge des Steuerwettbewerbes zwischen den Staaten ergibt. Dieser
Steuerwettbewerb
erfolgt naturgemäß nur hinsichtlich der besonders mobilen
Besteuerungsgrundlagen, und bewirkt so eine immer stärkere Entlastung in diesem Bereich,
während gleichzeitig die weniger mobilen Produktionsfaktoren, vor allem die Arbeit immer
stärker belastet werden.
Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zeigt auf, daß innerhalb der EU zwischen
1980 und 1994 die steuerliche Belastung des Produktionsfaktors Arbeit um mehr als 7%
gestiegen ist, während im gleichen Zeitraum die Belastung der anderen Produktionsfaktoren
(Kapital, Selbständige, Energie, natürliche Ressourcen) um über 10% gesunken ist.
Angesichts der Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Beschäftigung muß eine
verantwortungsvolle Politik dahingehend ausgerichtet sein, diesen schädlichen
Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten einzuschränken.
Der am 1. Dezember 1997 im ECOFIN (Rat der Finanzminister) beschlossene
Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung bedeutet einen ersten wichtigen Schritt
zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbes innerhalb der Gemeinschaft. Der
Verhaltenskodex ist eine politische Vereinbarung, in der sich die Mitgliedstaaten verpflichtet
haben, im Bereich der Unternehmensbesteuerung schädliche Maßnahmen des
Steuerwettbewerbes zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen, die
besondere Vorteile ausschließlich Gebietsfremden einräumen.
Die Skepsis der meisten Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Mehrwertsteuersenkung beruht auf
der geringen Preiselastizität der hiefür in Frage kommenden Dienstleistungen. Positive
Beschäftigungswirkungen könnten sich aber nur bei einer höheren Nachfrage nach diesen
Dienstleistungen ergeben. Den zu erwartenden geringen Beschäftigungseffekten stehen aber
sehr hohen kosten gegenüber, die beschäftigungspolitisch wirksamere Maßnahmen, wie
Senkung der steuerlichen Lohnnebenkosten, erheblich erschweren.
Zu 6.:
Die Steuerreformkommission wurde von mir beauftragt, Vorschläge für die nächste Etappe
der Steuerreform vorzulegen, wobei ein Schwerpunkt dieser Reform die Entlastung des
Faktors Arbeit sein soll. Ich ersuche um Verständnis, daß ich vor Abschluß dieser Arbeiten
keine konkreten Angaben über die Einführung möglicher Modellvarianten machen kann.