3714/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Genossen vom

26. Februar 1998, Nr. 3727/J, betreffend steuerliche Maßnahmen im Rahmen des

Beschäftigungsprogrammes, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Zu1. und 2.:

In der Sitzung des ECOFIN am 16.2.1998 wurde Österreich durch mich vertreten. Eine

generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes wurde in diesem ECOFIN nicht diskutiert.

Da keine Einigung über die MWSt - Sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen erfolgte, wurde

zur Klärung dieser Frage eine Ratsuntergruppe zur Präzisierung technischer Fragen

beauftragt. Weiters ist es Aufgabe dieser Ratsuntergruppe den Begriff “arbeitsintensive

Dienstleistungen” näher zu erläutern.

Zu 3.:

Dieses Thema stand nicht auf der Tagesordnung und kam deshalb auch nicht zur Sprache.

Zu 4. 5. und 7.:

Dem Steuerrecht kommt - meiner Auffassung nach - eine entscheidende

beschäftigungspolitische Bedeutung zu. Neben notwendigen steuerlichen Maßnahmen, die

jeder Staat auch in Hinkunft alleine vornehmen kann, macht die durch die technische

Entwicklung und den Wegfall von Handelsschranken bewirkte Globalisierung der Wirtschaft

eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erforderlich. Das

wichtigste steuerliche Problem besteht in diesem Zusammenhang in einer

beschäftigungsfeindlichen Entwicklung der Steuerstruktur in den Industriestaaten, die sich als

zwingende Folge des Steuerwettbewerbes zwischen den Staaten ergibt. Dieser

Steuerwettbewerb erfolgt naturgemäß nur hinsichtlich der besonders mobilen

Besteuerungsgrundlagen, und bewirkt so eine immer stärkere Entlastung in diesem Bereich,

während gleichzeitig die weniger mobilen Produktionsfaktoren, vor allem die Arbeit immer

stärker belastet werden.

Eine Untersuchung der Europäischen Kommission zeigt auf, daß innerhalb der EU zwischen

1980 und 1994 die steuerliche Belastung des Produktionsfaktors Arbeit um mehr als 7%

gestiegen ist, während im gleichen Zeitraum die Belastung der anderen Produktionsfaktoren

(Kapital, Selbständige, Energie, natürliche Ressourcen) um über 10% gesunken ist.

Angesichts der Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Beschäftigung muß eine

verantwortungsvolle Politik dahingehend ausgerichtet sein, diesen schädlichen

Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten einzuschränken.

Der am 1. Dezember 1997 im ECOFIN (Rat der Finanzminister) beschlossene

Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung bedeutet einen ersten wichtigen Schritt

zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbes innerhalb der Gemeinschaft. Der

Verhaltenskodex ist eine politische Vereinbarung, in der sich die Mitgliedstaaten verpflichtet

haben, im Bereich der Unternehmensbesteuerung schädliche Maßnahmen des

Steuerwettbewerbes zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen, die

besondere Vorteile ausschließlich Gebietsfremden einräumen.

Die Skepsis der meisten Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Mehrwertsteuersenkung beruht auf

der geringen Preiselastizität der hiefür in Frage kommenden Dienstleistungen. Positive

Beschäftigungswirkungen könnten sich aber nur bei einer höheren Nachfrage nach diesen

Dienstleistungen ergeben. Den zu erwartenden geringen Beschäftigungseffekten stehen aber

sehr hohen kosten gegenüber, die beschäftigungspolitisch wirksamere Maßnahmen, wie

Senkung der steuerlichen Lohnnebenkosten, erheblich erschweren.

Zu 6.:

Die Steuerreformkommission wurde von mir beauftragt, Vorschläge für die nächste Etappe

der Steuerreform vorzulegen, wobei ein Schwerpunkt dieser Reform die Entlastung des

Faktors Arbeit sein soll. Ich ersuche um Verständnis, daß ich vor Abschluß dieser Arbeiten

keine konkreten Angaben über die Einführung möglicher Modellvarianten machen kann.