3716/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

26. Februar 1998, Nr. 3752/J, betreffend Auswirkungen der geplanten Familiensteuerreform

auf die Bundesländer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Wie ich bereits in der Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 868/M - BR/98 am 5.3.1998

ausgeführt habe, stellen sich die Auswirkungen der Familiensteuerreform auf die anderen

Gebietskörperschaften wie folgt dar:

Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden verringern sich entsprechend deren der -

zeitigen prozentuellen Anteilen an der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer

(§ 7 Abs. 2 und § 8 des Finanzausgleichsgesetzes 1997, BGBl.Nr. 201/1996 idF BGBl.I

Nr.130/1997). Die Mindereinnahmen betragen:

für das Jahr 1999

 Länder

 -0,57 Mrd. S

 

Gemeinden

 -0,46 Mrd. S

ab dem Jahr 2000

 Länder

 -1,25 Mrd. S

 

Gemeinden

 -1,01 Mrd. S

Zu diesen Mindereinnahmen kommt noch die Verringerung der Bedarfszuweisung des

Bundes an die Länder gemäß § 21a FAG 1997 “zur Aufrechterhaltung oder Wiederher -

stellung des Gleichgewichts im Haushalt”, weil diese auch am Ertrag der veranlagten

Einkommensteuer und der Lohnsteuer bemessen wird. Diese Auswirkung beträgt:

für das Jahr 1999

 Länder

 -0,26 Mrd. S

ab dem Jahr 2000

 Länder

 -0,57 Mrd. S

Weiters haben die Länder und Gemeinden im Rahmen der Selbstträgerschaft auch ihre

Anteile an der Familienbeihilfeerhöhung zu tragen. Diese Mehrkosten werden für die

einzelnen Selbstträger mit rund 20 % ihrer bisherigen Kosten für Familienbeihilfen geschätzt.

Schließlich entstehen den Ländern aus der Gewährung einer zweiten Tranche des Zweck -

zuschusses zur Errichtung und zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß

§ 22 Abs. 1 Z 3 FAG 1997 Mehrausgaben bis zur Höhe von insgesamt 600 Mio. S, weil dieser

Transfer an eine Grundleistung der Länder oder der Gemeinden zumindest in Höhe des

Zweckzuschusses des Bundes gebunden ist.

Zu 3. bis 5.:

Die in der Anfrage zu 3. erwähnte Forderung nach neuerlichen Gesprächen ist meiner Ansicht

nach insofern bereits erfüllt, als am 2. März 1998 im Bundesministerium für Finanzen mit den

Landesfinanzreferenten sowie den Vertretern des Österreichischen Städtebundes und des

Österreichischen Gemeindebundes ausführliche Gespräche über die finanziellen Aus -

wirkungen der Familiensteuerreform stattgefunden haben.