3718/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3761/J der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und
Genossen vom 26. Februar 1998, betreffend Auswirkungen des “Franc - CFA” auf den
geplanten “EURO", beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der genaue Inhalt des Vertrages liegt dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.
Unabhängig davon ist es aber rechtlich unzulässig, daß Frankreich durch bilateral
abgeschlossene Verträge andere EU - Staaten zu einer Leistung verpflichtet. Frankreich muß
alle etwaigen Verpflichtungen aus den Franc - CFA - Verträgen alleine tragen.
Zu 2.:
Die Generaldirektion XV (Binnenmarkt und Finanzdienste) ist für die Frage der
CFA - Franc - Zone nicht zuständig. Die Kompetenz liegt vielmehr bei der Generaldirektion II
(Wirtschaft und Finanzen).
Zu 3.:
Österreich unterstützt die Generaldirektion II und andere zuständige EU - Gremien dabei, klare
und offene Verhältnisse in dieser Frage sicherzustellen.
Zu 4.:
Die Position der Oesterreichischen Nationalbank in dieser Frage entspricht der des
Bundesministeriums für Finanzen: Frankreich muß etwaige zukünftige
Unterstützungsleistungen
für die CFA - Franc - Zone aus dem französischen Budget finanzieren.
Zu5.:
Es ist richtig, daß der CFA - Franc an den Euro gebunden wird. Dies bedeutet aber nicht, daß
auch ein Umtausch CFA - Franc gegen Euro erfolgt.
Zu6.:
Diese Fragen sind im Rahmen des Art. 109 (3) EU - Vertrag durch den ECOFIN zu regeln:
Bei einer “Vereinbarung im Zusammenhang mit Währungsfragen oder
Devisenregelungen....... beschließt der Rat....... mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der
Kommission und nach Anhörung der EZB die Modalitäten für die Aushandlung und den
Abschluß solcher Vereinbarungen”.
Zu7.:
Die Frage der Aufnahme neuer Mitglieder in die CFA - Zone ist allein von Frankreich bzw. den
CFA – Franc - Ländern zu entscheiden.
Zu8.:
Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Österreich einen Anteil an einer Finanzhilfe
an die CFA - Franc - Zone übernommen haben bzw. übernehmen soll. Frankreich allein hat sich
verpflichtet, die aggregierten Zahlungsbilanzdefizite dieser Länder aus dem französischem
Budget auszugleichen.
Zu 9.:
Die betreffenden Daten stammen vom internationalen Währungsfonds, der über
ausgezeichnete Analysten verfügt, die sich sehr eingehend mit diesen Ländern befassen.
Zu 10.:
Es ist ausschließlich die Aufgabe der französischen Regierung, die Kriterien des Wachstums -
und Stabilitätspaktes einzuhalten.
Zu 11.:
Geldpolitische Auswirkungen auf die WWU sind von der EZB zu prüfen, weil die Geldpolitik
mit Beginn der WWU in deren alleinige Verantwortung fällt. Geldpolitische Auswirkungen
durch die Anbindung des CFA - Franc an den Euro sind aber nicht zu erwarten, weil diese
Staaten weiterhin ihre Währung behalten werden. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß
die CFA - Franc - Länder mittelfristig monetäre Souveränität anstreben werden.