3719/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3769/J der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und
Genossen vom 26. Februar 1998, betreffend Risiken durch Kreditgewährungen an den IWF
sowie mögliche Ausfälle aus Haftungen durch die OeKB, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds gewähren diesem keine Kredite im
banktechnischen Sinn, der Mitgliedsbeitrag (Rechtsbasis: IMF Articles of Agreement),
entspricht ökonomisch jedoch einer Kreditgewährung. Dieser Mitgliedsbeitrag, die
sogenannte Quote, Österreichs am Internationalen Währungsfonds beträgt derzeit
1,1883 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR), das sind 20,5 Mrd. ATS zu einem Kurs von
1 SZR=17,2704 ATS per 30. Jänner 1998. Davon wurden laut Wochenausweis der
Oesterreichischen Nationalbank vom 7. März 1998 15,4 Mrd. ATS, das sind rund 75%,
eingezahlt. Dieser Betrag wird mit einem an der SZR - Verzinsung (16. Februar 1998: 4,26%)
angelehnten Zinssatz verzinst. Diese SZR - Verzinsung ergibt sich aus gewichteten
Dreimonatszinssätzen der fünf wichtigsten Weltwährungen.
Das Stimmgewicht eines Landes im IWF basiert direkt auf dessen Quote. Zu einem
Grundstimmrecht von 250 Stimmen wird eine weitere pro 100.000 SZR der jeweiligen Quote
addiert. Das Stimmgewicht Österreichs beträgt somit 12.133 Stimmen und entspricht damit
nahezu exakt der Quote.
Im Rahmen des IWF hat sich Österreich zusätzlich an einer Entwicklungshilfe - Initiative
beteiligt, den sogenannten Erweiterten Strukturanpassungsfazilitäten (Enhanced Structural
Adjustment
Facility/ESAF I und II), die die ärmsten Entwicklungsländer
unterstützen sollen.
Dabei wurden dem Fonds 110 Mio. SZR für 10 Jahre zur Veranlagung übergeben.
Der Zinsertrag - abzüglich 0,5% p.a., die der OeNB vom IWF vergütet werden - stellt den
österreichischen Beitrag zu dieser Initiative dar. Die im Wochenausweis angeführte Position
“Andere Forderungen gegen den IWF” in Höhe von rund 1 Mrd. ATS resultiert aus diesen
Operationen. Die gesetzliche Basis stellen die Bundesgesetze vom 29. November 1988,
BGBl. Nr.689, und vom 9. Juni 1995, BGBl. Nr.385, dar.
Zu 2.:
Der Gouverneursrat des Währungsfonds hat am 31. Jänner 1998 die 11. Quotenerhöhung
beschlossen. Dadurch kommt es zu einer Ausweitung der IWF - Gesamtquote um 45% von
146 Mrd. SZR auf 212 Mrd. SZR. Der österreichische Anteil daran beträgt rund 699 Mio. SZR.
Die 11. Quotenrevision tritt in Kraft, wenn Mitgliedstaaten, die 85% der Gesamtquote auf sich
vereinigen, dem Fonds notifiziert haben, daß sie bereit sind, der 11. Quotenerhöhung
beizutreten. Für die internen Ratifizierungsverfahren haben die Länder dann bis zum
29. Jänner 1999 Zeit. 25% der Quotenerhöhung wird sofort beim Fonds hinterlegt, die
restlichen 75% im Bedarfsfall abgerufen.
Darüber hinaus hat Österreich erklärt, sich im Notfall an den Neuen Kreditvereinbarungen
(New Arrangements to Borrow/NAB) zu beteiligen. Diese verzinste Kreditfazilität wird dem
IWF zur Verfügung gestellt, sollten die normalen Fondsmittel im Falle einer
Weltwährungskrise nicht ausreichen. Die maximale Höhe dieser Kreditlinie beträgt
34 Mrd. SZR. Der österreichische Anteil kann maximal 412 Mio. SZR ausmachen. Eine
vollständige Ausnutzung ist nicht automatisch vorgesehen, sondern nur in dem Umfang, in
dem diese zusätzlichen Mittel zur Krisenbekämpfung benötigt werden. Die Kreditlinie wird
mindestens zum SZR - Zinssatz verzinst.
Zu 3.:
Das aktuelle Standard & Poor´s Rating für langfristige Verbindlichkeiten in ausländischer
Währung für die betroffenen Länder lautet:
|
Indonesien: |
B |
Aussichten: negativ |
|
Südkorea: |
BB+ |
Aussichten: stabil |
|
Thailand: |
BBB- |
Aussichten: negativ |
|
Philippinen: |
BB+ |
Aussichten: stabil |
Das aktuelle Moody‘s Rating für langfristige Verbindlichkeiten in ausländischer Währung für
die
betroffenen Länder lautet:
|
Indonesien: |
B2 |
|
Südkorea: |
Ba1 |
|
Thailand: |
Ba1 |
|
Philippinen: |
Ba1 |
Zu 4.:
Im Jahr 1997 wurden Garantien für asiatische Länder in Höhe von rund 19,5 Mrd. ATS
übernommen. Der größte Teil entfällt dabei auf Saudi - Arabien, Thailand, China; Indonesien
folgt dem Iran an der fünften Stelle.
Bisher hat es keine Ausfälle gegeben. In der zur Zeit am meisten gefährdeten
Volkswirtschaft, Indonesien, ist ein Großteil der Geschäfte auf Soft - Loan - Basis und daher
sehr langfristig (25 Jahre) finanziert. Nur ca. 5 % des Obligos wird in den nächsten 3 Jahren
fällig. Die Chancen der ordnungsgemäßen Rückzahlung werden positiv bewertet, mit einer
Stabilisierung und Erholung der von der Krise betroffenen Volkswirtschaften über einen
längeren Zeitraum kann gerechnet werden.
Zu 5. und 9.:
Bei Ausfällen sind die Beträge gemäß den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes
(AFG) aus dem mittels Garantieentgelteinnahmen und Rückflüssen gespeisten Konto gemäß
§ 7 AFG zu bezahlen. Sollten die angesammelten Mittel nicht ausreichen, ist der
Bundesminister für Finanzen durch das AFG angewiesen, Budgetmittel zur Verfügung zu
stellen; entsprechende Budgetansätze sind vorgesehen.
Zu 6.:
Die Auswirkungen der Asienkrise auf die wirtschaftliche Entwicklung in den ost - und
westeuropäischen Staaten sind nach Meinung von WIFO und WIIW gering.
Zu 7.:
Der Stand der Haftungen per 31. Dezember 1997 für osteuropäische Staaten betrug rund
102 Mrd. ATS, wovon rund 71,1 Mrd. ATS auf Umschuldungen (davon Polen rund
38,1 Mrd. ATS und Ex - UdSSR rund 29,5 Mrd. ATS) entfallen.
Die im Jahr 1997 für osteuropäische Länder (inkl. GUS Staaten) neu übernommenen
Haftungen
betrugen ohne Umschuldungen rund 7,5 Mrd. ATS.
Zu 8.:
Ich gehe von der grundsätzlichen Einbringlichkeit der offenen Forderungen aus. Allerdings
liegt es in der Natur eines Versicherungsverfahrens, daß auch Ausfälle auftreten können.
Die kumulativen Abschreibungen durch den Garantiegeber Bund wegen Uneinbringlichkeit
(seit 1950) sowie die für Schuldenerleichterungen im Wege von Zinsenreduktionen (seit
1989) aufgrund internationaler Vereinbarungen erforderlichen Aufwendungen von zusammen
rund 25,5 Mrd. ATS entsprechen 1,7% der kumulativen Haftungszusagen.
Da Polen auf internationaler Ebene eine Schuldenreduktion zugestanden und diese in
Österreich durch Gewährung einer Zinsenreduktion umgesetzt wurde, sind in Polen
“Kreditausfälle” (uneinbringliche Aufwendungen für Zinsenreduktionen) zu erwarten. Bis zum
Ende der Laufzeit der Umschuldung Polen (2009) muß Österreich daher die Differenz
zwischen Marktzinssatz und konzessionellem Umschuldungszinssatz tragen. Im Jahr 1997
mußte dafür vom Bund ein Betrag von 1.931 Mio. ATS aufgebracht werden (kumulativ bisher
rund 14.675 Mio. ATS). Allerdings hat Polen bisher seine Zahlungsverpflichtungen aus der
Umschuldung ordnungsgemäß erfüllt und auf diese Weise bereits rund 3,2 Mrd. ATS an
Kapital und Zinsen bezahlt.
Zu 10.:
Da die österreichische Quote am IWF gemäß den Bestimmungen im Bundesgesetz vom
23. Juni 1971, BGBl. Nr.309, von der Oesterreichischen Nationalbank eingezahlt wird, was
auch für die Kreditgewährung im Rahmen der NAB gelten soll, und diese Mittel außerdem zu
marktnahen Zinssätzen verzinst werden, entstehen keine budgetären Kosten.
Im Gegenteil, durch das Engagement der internationalen Finanzorganisationen dürfte
sichergestellt werden, daß die Belastung der bilateralen Budgets - so auch des
österreichischen - hintangehalten wird. Dies deshalb, weil einerseits multilaterale Mittel
bilaterale (budgetrelevante) Unterstützungen ersetzen, und anderseits, weil die mit der
Kreditgewährung des IWF verbundenen Sanierungsprogramme mit ihren
wirtschaftspolitischen Auflagen Krisen reduzieren und einen baldigen Wirtschaftsaufschwung
herbeiführen sollen.
Darüber hinaus sollte festgehalten werden, daß der IWF “präferentiellen Gläubigerstatus”
genießt und sich bisher noch keine Forderung des Fonds als uneinbringlich erwiesen hat.
Zu der Frage der Übernahme von Haftungen seitens der OeKB - AG verweise ich auf meine
Ausführungen
zu den Fragen 4 und 8. Ergänzend möchte ich anmerken, daß auch
in den
Jahren 1999 und 2000, was Polen anlangt, für die Differenz zwischen konzessionellem
Zinssatz und Marktzinssatz jeweils rund 2 Mrd. ATS zu veranschlagen sein werden.
Zu 11.:
Das Ausfuhrförderungsverfahren ist ein nach kommerziellen Gesichtspunkten ausgerichtetes
Verfahren, für dessen Inanspruchnahme ein angemessenes Entgelt zu bezahlen ist.
Auch auf internationaler Ebene (OECD Prämiendiskussion - Knaepen Package) wird der
Frage der Festsetzung von kostendeckenden Prämien große Bedeutung beigemessen. Die
Kosten - und Prämiensituation aller öffentlichen Exportkreditversicherer wird dabei genau
analysiert. Bei der Festsetzung von (Mindest)Prämien wird auf die langfristige Kostendeckung
Bedacht genommen.
Sofern Gewinne für Österreich im Rahmen des IWF, der nicht eine gewinnorientierte
Organisation ist, entstehen, kommen diese - im Umweg über die Gewinnabfuhr der OeNB -
dem österreichischen Bundeshaushalt zugute. Der IWF wird letztlich von all seinen
182 Mitgliedstaaten garantiert.