3719/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3769/J der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und

Genossen vom 26. Februar 1998, betreffend Risiken durch Kreditgewährungen an den IWF

sowie mögliche Ausfälle aus Haftungen durch die OeKB, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1.:

Die Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds gewähren diesem keine Kredite im

banktechnischen Sinn, der Mitgliedsbeitrag (Rechtsbasis: IMF Articles of Agreement),

entspricht ökonomisch jedoch einer Kreditgewährung. Dieser Mitgliedsbeitrag, die

sogenannte Quote, Österreichs am Internationalen Währungsfonds beträgt derzeit

1,1883 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR), das sind 20,5 Mrd. ATS zu einem Kurs von

1 SZR=17,2704 ATS per 30. Jänner 1998. Davon wurden laut Wochenausweis der

Oesterreichischen Nationalbank vom 7. März 1998 15,4 Mrd. ATS, das sind rund 75%,

eingezahlt. Dieser Betrag wird mit einem an der SZR - Verzinsung (16. Februar 1998: 4,26%)

angelehnten Zinssatz verzinst. Diese SZR - Verzinsung ergibt sich aus gewichteten

Dreimonatszinssätzen der fünf wichtigsten Weltwährungen.

Das Stimmgewicht eines Landes im IWF basiert direkt auf dessen Quote. Zu einem

Grundstimmrecht von 250 Stimmen wird eine weitere pro 100.000 SZR der jeweiligen Quote

addiert. Das Stimmgewicht Österreichs beträgt somit 12.133 Stimmen und entspricht damit

nahezu exakt der Quote.

Im Rahmen des IWF hat sich Österreich zusätzlich an einer Entwicklungshilfe - Initiative

beteiligt, den sogenannten Erweiterten Strukturanpassungsfazilitäten (Enhanced Structural

Adjustment Facility/ESAF I und II), die die ärmsten Entwicklungsländer unterstützen sollen.

Dabei wurden dem Fonds 110 Mio. SZR für 10 Jahre zur Veranlagung übergeben.

Der Zinsertrag - abzüglich 0,5% p.a., die der OeNB vom IWF vergütet werden - stellt den

österreichischen Beitrag zu dieser Initiative dar. Die im Wochenausweis angeführte Position

“Andere Forderungen gegen den IWF” in Höhe von rund 1 Mrd. ATS resultiert aus diesen

Operationen. Die gesetzliche Basis stellen die Bundesgesetze vom 29. November 1988,

BGBl. Nr.689, und vom 9. Juni 1995, BGBl. Nr.385, dar.

Zu 2.:

Der Gouverneursrat des Währungsfonds hat am 31. Jänner 1998 die 11. Quotenerhöhung

beschlossen. Dadurch kommt es zu einer Ausweitung der IWF - Gesamtquote um 45% von

146 Mrd. SZR auf 212 Mrd. SZR. Der österreichische Anteil daran beträgt rund 699 Mio. SZR.

Die 11. Quotenrevision tritt in Kraft, wenn Mitgliedstaaten, die 85% der Gesamtquote auf sich

vereinigen, dem Fonds notifiziert haben, daß sie bereit sind, der 11. Quotenerhöhung

beizutreten. Für die internen Ratifizierungsverfahren haben die Länder dann bis zum

29. Jänner 1999 Zeit. 25% der Quotenerhöhung wird sofort beim Fonds hinterlegt, die

restlichen 75% im Bedarfsfall abgerufen.

Darüber hinaus hat Österreich erklärt, sich im Notfall an den Neuen Kreditvereinbarungen

(New Arrangements to Borrow/NAB) zu beteiligen. Diese verzinste Kreditfazilität wird dem

IWF zur Verfügung gestellt, sollten die normalen Fondsmittel im Falle einer

Weltwährungskrise nicht ausreichen. Die maximale Höhe dieser Kreditlinie beträgt

34 Mrd. SZR. Der österreichische Anteil kann maximal 412 Mio. SZR ausmachen. Eine

vollständige Ausnutzung ist nicht automatisch vorgesehen, sondern nur in dem Umfang, in

dem diese zusätzlichen Mittel zur Krisenbekämpfung benötigt werden. Die Kreditlinie wird

mindestens zum SZR - Zinssatz verzinst.

Zu 3.:

Das aktuelle Standard & Poor´s Rating für langfristige Verbindlichkeiten in ausländischer

Währung für die betroffenen Länder lautet:

Indonesien:

 B

 Aussichten: negativ

Südkorea:

 BB+

 Aussichten: stabil

Thailand:

 BBB-

 Aussichten: negativ

Philippinen:

 BB+

 Aussichten: stabil

 

Das aktuelle Moody‘s Rating für langfristige Verbindlichkeiten in ausländischer Währung für

die betroffenen Länder lautet:

Indonesien:

 B2

Südkorea:

 Ba1

Thailand:

 Ba1

Philippinen:

 Ba1

 

Zu 4.:

Im Jahr 1997 wurden Garantien für asiatische Länder in Höhe von rund 19,5 Mrd. ATS

übernommen. Der größte Teil entfällt dabei auf Saudi - Arabien, Thailand, China; Indonesien

folgt dem Iran an der fünften Stelle.

Bisher hat es keine Ausfälle gegeben. In der zur Zeit am meisten gefährdeten

Volkswirtschaft, Indonesien, ist ein Großteil der Geschäfte auf Soft - Loan - Basis und daher

sehr langfristig (25 Jahre) finanziert. Nur ca. 5 % des Obligos wird in den nächsten 3 Jahren

fällig. Die Chancen der ordnungsgemäßen Rückzahlung werden positiv bewertet, mit einer

Stabilisierung und Erholung der von der Krise betroffenen Volkswirtschaften über einen

längeren Zeitraum kann gerechnet werden.

Zu 5. und 9.:

Bei Ausfällen sind die Beträge gemäß den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes

(AFG) aus dem mittels Garantieentgelteinnahmen und Rückflüssen gespeisten Konto gemäß

§ 7 AFG zu bezahlen. Sollten die angesammelten Mittel nicht ausreichen, ist der

Bundesminister für Finanzen durch das AFG angewiesen, Budgetmittel zur Verfügung zu

stellen; entsprechende Budgetansätze sind vorgesehen.

Zu 6.:

Die Auswirkungen der Asienkrise auf die wirtschaftliche Entwicklung in den ost - und

westeuropäischen Staaten sind nach Meinung von WIFO und WIIW gering.

Zu 7.:

Der Stand der Haftungen per 31. Dezember 1997 für osteuropäische Staaten betrug rund

102 Mrd. ATS, wovon rund 71,1 Mrd. ATS auf Umschuldungen (davon Polen rund

38,1 Mrd. ATS und Ex - UdSSR rund 29,5 Mrd. ATS) entfallen.

Die im Jahr 1997 für osteuropäische Länder (inkl. GUS Staaten) neu übernommenen

Haftungen betrugen ohne Umschuldungen rund 7,5 Mrd. ATS.

Zu 8.:

Ich gehe von der grundsätzlichen Einbringlichkeit der offenen Forderungen aus. Allerdings

liegt es in der Natur eines Versicherungsverfahrens, daß auch Ausfälle auftreten können.

Die kumulativen Abschreibungen durch den Garantiegeber Bund wegen Uneinbringlichkeit

(seit 1950) sowie die für Schuldenerleichterungen im Wege von Zinsenreduktionen (seit

1989) aufgrund internationaler Vereinbarungen erforderlichen Aufwendungen von zusammen

rund 25,5 Mrd. ATS entsprechen 1,7% der kumulativen Haftungszusagen.

Da Polen auf internationaler Ebene eine Schuldenreduktion zugestanden und diese in

Österreich durch Gewährung einer Zinsenreduktion umgesetzt wurde, sind in Polen

“Kreditausfälle” (uneinbringliche Aufwendungen für Zinsenreduktionen) zu erwarten. Bis zum

Ende der Laufzeit der Umschuldung Polen (2009) muß Österreich daher die Differenz

zwischen Marktzinssatz und konzessionellem Umschuldungszinssatz tragen. Im Jahr 1997

mußte dafür vom Bund ein Betrag von 1.931 Mio. ATS aufgebracht werden (kumulativ bisher

rund 14.675 Mio. ATS). Allerdings hat Polen bisher seine Zahlungsverpflichtungen aus der

Umschuldung ordnungsgemäß erfüllt und auf diese Weise bereits rund 3,2 Mrd. ATS an

Kapital und Zinsen bezahlt.

Zu 10.:

Da die österreichische Quote am IWF gemäß den Bestimmungen im Bundesgesetz vom

23. Juni 1971, BGBl. Nr.309, von der Oesterreichischen Nationalbank eingezahlt wird, was

auch für die Kreditgewährung im Rahmen der NAB gelten soll, und diese Mittel außerdem zu

marktnahen Zinssätzen verzinst werden, entstehen keine budgetären Kosten.

Im Gegenteil, durch das Engagement der internationalen Finanzorganisationen dürfte

sichergestellt werden, daß die Belastung der bilateralen Budgets - so auch des

österreichischen - hintangehalten wird. Dies deshalb, weil einerseits multilaterale Mittel

bilaterale (budgetrelevante) Unterstützungen ersetzen, und anderseits, weil die mit der

Kreditgewährung des IWF verbundenen Sanierungsprogramme mit ihren

wirtschaftspolitischen Auflagen Krisen reduzieren und einen baldigen Wirtschaftsaufschwung

herbeiführen sollen.

Darüber hinaus sollte festgehalten werden, daß der IWF “präferentiellen Gläubigerstatus”

genießt und sich bisher noch keine Forderung des Fonds als uneinbringlich erwiesen hat.

Zu der Frage der Übernahme von Haftungen seitens der OeKB - AG verweise ich auf meine

Ausführungen zu den Fragen 4 und 8. Ergänzend möchte ich anmerken, daß auch in den

Jahren 1999 und 2000, was Polen anlangt, für die Differenz zwischen konzessionellem

Zinssatz und Marktzinssatz jeweils rund 2 Mrd. ATS zu veranschlagen sein werden.

Zu 11.:

Das Ausfuhrförderungsverfahren ist ein nach kommerziellen Gesichtspunkten ausgerichtetes

Verfahren, für dessen Inanspruchnahme ein angemessenes Entgelt zu bezahlen ist.

Auch auf internationaler Ebene (OECD Prämiendiskussion - Knaepen Package) wird der

Frage der Festsetzung von kostendeckenden Prämien große Bedeutung beigemessen. Die

Kosten - und Prämiensituation aller öffentlichen Exportkreditversicherer wird dabei genau

analysiert. Bei der Festsetzung von (Mindest)Prämien wird auf die langfristige Kostendeckung

Bedacht genommen.

Sofern Gewinne für Österreich im Rahmen des IWF, der nicht eine gewinnorientierte

Organisation ist, entstehen, kommen diese - im Umweg über die Gewinnabfuhr der OeNB -

dem österreichischen Bundeshaushalt zugute. Der IWF wird letztlich von all seinen

182 Mitgliedstaaten garantiert.