3720/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen
vom 26. Februar 1998, Nr. 3770/J, betreffend 30 Milliarden Investitionspaket zwischen dem
Land Wien und dem Bund, beehre ich mich folgendes mitzuteilen;
Zu 1.:
Durch Planungsänderungen im öffentlichen Personennahverkehr, die sowohl den
S - Bahnbereich als auch den U - Bahnbereich umfassen, kommt es insbesondere hinsichtlich
der Prioritätenreihung der einzelnen Projekte zu Änderungen gegenüber der am
11. Juni 1996 zwischen dem Bund und dem Land Wien abgeschlossenen Vereinbarung.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bewirken diese Änderungen aber nicht
die Notwendigkeit das gesamte Projekt neu zu verhandeln, sondern es genügt eine
Zusatzvereinbarung, in der die in Aussicht genommenen Veränderungen des seinerzeitigen
Übereinkommens einvernehmlich festgehalten werden. Die ersten konkreten diesbezüglichen
Gespräche zwischen dem Bund und dem Land Wien haben bereits stattgefunden.
Zu 2.:
Über eine Zusatzvereinbarung zum 30 Mrd. S Paket hat es bis jetzt keine Gespräche
zwischen dem Herrn Landeshauptmann - Stellvertreter und Amtsführenden Stadtrat für
Planung und Zukunft Dr. Bernhard Görg und mir gegeben.
Grundsätzlich sind Umschichtungen im Paket möglich, doch darf dabei der Gesamtrahmen
nicht erweitert werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen,
daß Umschichtungen naturgemäß nur im Rahmen der einzelnen Projektgruppen
(z.B.
U - Bahnbereich, S - Bahnbereich usw.) durchführbar sind.
Zu 3.:
Wie ich bereits zu Punkt 1 dargelegt habe, sollte zwischen dem Bund und dem Land Wien zur
Vereinbarung vom 11. Juni 1996 eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden, wobei
deren Inhalt einvernehmlich festzulegen und in einem Schriftsatz festzuhalten wäre.
Zur Vereinbarung vom 11. Juni 1996 wurden seitens der Stadt Wien bereits
Änderungswünsche an mein Ressort herangetragen.
Zu 4.:
Zwischen dem Bund und dem Land Wien wurde vereinbart, daß im Bereich des U - Bahnbaus
von einer jährlichen Gesamtinvestitionssumme von 3 Mrd. S ausgegangen wird, die beide
Seiten je zur Hälfte aufbringen.
Nach den derzeitigen Voraussetzungen kann der Baubeginn für die neue U - Bahnlinie in den
Jahren 2002 oder 2003 aus finanztechnischer Sicht eingehalten werden, da bis dahin die
derzeit im Bau befindlichen Verlängerungen der U3 nach Ottakring und Simmering bereits
fertiggestellt sein werden.