3720/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen

vom 26. Februar 1998, Nr. 3770/J, betreffend 30 Milliarden Investitionspaket zwischen dem

Land Wien und dem Bund, beehre ich mich folgendes mitzuteilen;

Zu 1.:

Durch Planungsänderungen im öffentlichen Personennahverkehr, die sowohl den

S - Bahnbereich als auch den U - Bahnbereich umfassen, kommt es insbesondere hinsichtlich

der Prioritätenreihung der einzelnen Projekte zu Änderungen gegenüber der am

11. Juni 1996 zwischen dem Bund und dem Land Wien abgeschlossenen Vereinbarung.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bewirken diese Änderungen aber nicht

die Notwendigkeit das gesamte Projekt neu zu verhandeln, sondern es genügt eine

Zusatzvereinbarung, in der die in Aussicht genommenen Veränderungen des seinerzeitigen

Übereinkommens einvernehmlich festgehalten werden. Die ersten konkreten diesbezüglichen

Gespräche zwischen dem Bund und dem Land Wien haben bereits stattgefunden.

Zu 2.:

Über eine Zusatzvereinbarung zum 30 Mrd. S Paket hat es bis jetzt keine Gespräche

zwischen dem Herrn Landeshauptmann - Stellvertreter und Amtsführenden Stadtrat für

Planung und Zukunft Dr. Bernhard Görg und mir gegeben.

Grundsätzlich sind Umschichtungen im Paket möglich, doch darf dabei der Gesamtrahmen

nicht erweitert werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen,

daß Umschichtungen naturgemäß nur im Rahmen der einzelnen Projektgruppen

(z.B. U - Bahnbereich, S - Bahnbereich usw.) durchführbar sind.

Zu 3.:

Wie ich bereits zu Punkt 1 dargelegt habe, sollte zwischen dem Bund und dem Land Wien zur

Vereinbarung vom 11. Juni 1996 eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden, wobei

deren Inhalt einvernehmlich festzulegen und in einem Schriftsatz festzuhalten wäre.

Zur Vereinbarung vom 11. Juni 1996 wurden seitens der Stadt Wien bereits

Änderungswünsche an mein Ressort herangetragen.

Zu 4.:

Zwischen dem Bund und dem Land Wien wurde vereinbart, daß im Bereich des U - Bahnbaus

von einer jährlichen Gesamtinvestitionssumme von 3 Mrd. S ausgegangen wird, die beide

Seiten je zur Hälfte aufbringen.

Nach den derzeitigen Voraussetzungen kann der Baubeginn für die neue U - Bahnlinie in den

Jahren 2002 oder 2003 aus finanztechnischer Sicht eingehalten werden, da bis dahin die

derzeit im Bau befindlichen Verlängerungen der U3 nach Ottakring und Simmering bereits

fertiggestellt sein werden.