3724/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3724/J - NR/1998 betreffend Kontrolle von

Mehrdienstleistungen, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am

26. Februar 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viel Mehrdienstleistungen pro vollbeschäftigten Lehrer fielen durchschnittlich

- gegliedert nach Schulform und

- nach Bundesländer

in den vergangenen Schuljahren an?

Antwort:

In der Beilage wird - gegliedert nach den einzelnen Planstellenansätzen - das durchschnittliche

Mehrdienstleistungsausmaß der das Ausmaß der Vollbeschäftigung überschreitenden Lehrer für

die beiden vorangegangenen Schuljahre (1995/96 und 1996/97) ausgewiesen.

Den angeführten Ansätzen entsprechen nachfolgende Schulen:

1270: Allgemein bildende höhere Schulen

1271: Höhere Internatsschulen des Bundes

1280: Technische und gewerbliche Lehranstalten

1281: Sozialakademien, Lehranstalten für Tourismus, Sozial - und wirtschaftliche Berufe

1282: Handelsakademien und Handelsschulen

1291: Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik

2. Inwieweit wirkt sich der Rückgang der Schülerzahlen in einzelnen Schulformen merk-

bar auf die Zuteilung von Mehrdienstleistungen aus?

Antwort

Der Rückgang an Schülern hat eine geringere Zuteilung an Werteinheiten zur Folge. Unter der

Annahme einer gleichbleibenden Lehreranzahl bewirkt eine Verringerung der zur Verfügung

stehenden Werteinheiten eine Reduzierung der im Wege von Mehrdienstleistungen zu unterrich -

tenden Wochenstunden.

3. Inwieweit haben Sie darauf eingewirkt, dass die Zuteilung von Mehrdienstleistungen an

vollbeschäftigte Lehrer zugunsten einer Anstellung arbeitsloser Junglehrer reduziert

wird?

4. Wird seitens Ihres Ressorts eine Begründung für die Zuteilung von Mehrdienst -

leistungen bei der Abrechnung gefordert und

- wenn ja, in welcher Form und

- wenn nein, warum nicht?

5. Ist seitens Ihres Ressorts eine ausführlichere Form der Rechnungslegung von Mehr -

dienstleistungen vorstellbar und

- wenn ja, wie und

- wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Selbstverständlich bin ich bemüht, die vermehrte Einstellung von Junglehrern durch den gleich -

zeitigen Abbau von Mehrdienstleistungen zu forcieren. Die Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch

die Landesschulräte bzw. die Schulleiter im Wege der Lehrfächerverteilung.

Die Bestrebungen nach einem Abbau der Lehrdienstleistungen dürfen allerdings die Notwendig -

keiten einer vorausschauenden Personalplanung einerseits sowie pädagogischer Bedürfnisse an -

dererseits nicht außer Betracht lassen. Gerade im Sinn einer vorausschauenden Planstellenbewirt -

schaffung ist es mitunter unverzichtbar, langfristig nicht gesicherte Wochenstunden im Mehr -

dienstleistungsweg zu vergeben. Auch können besondere pädagogische Rücksichtnahmen eine

über das Ausmaß der Vollbeschäftigung hinausgehende Verwendung eines Lehrers erforderlich

machen.

Der Anfall von MDL ist zudem unvermeidbar in den Gegenständen, in denen nicht genügend

Lehrer zur Verfügung stehen. Einen Lehrermangel gibt es derzeit in einigen Bereichen der all -

gemein bildenden Gegenstände (zum Teil nur in einzelnen Bundesländern) sowie im besonderen

Ausmaß in den berufsbildenden Gegenständen der berufsbildenden Schulen.

Die den Schulen zur Verfügung gestellten Werteinheiten werden im Rahmen der Lehrfächer -

verteilung den Lehrern zugewiesen. Die als Mehrdienstleistungen erbrachten Wochenstunden sind

im Beschäftigungsausweis ausgewiesen, eine weitere Begründung ist hierfür nicht erforderlich, da

Vergabe und Abrechnung von den Schulleitern und Landesschulräten mit hohem Verantwortungs -

bewusstsein und sozialem Augenmaß vorgenommen werden.

6. Sind Ihrem Ressort Beschwerden seitens der Lehrerschaft darilber bekannt, dass die

Entscheidung der Zuteilung an Lehrdienstleistungen aus anderen Motiven als stunden -

plantechnischen Gründen erfolgt ist und wenn ja, wie häufig und welche?

Antwort:

Die Lehrfächerverteilung bedarf der Zustimmung der Organe der Lehrerschaft (Personal -

vertretung); Beschwerden werden diesbezüglich nur in vereinzelten Ausnahmefällen an mein

Ressort herangetragen.

 

 

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