3726/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer und Kollegen vom
13. März 1998, ZI.3866/J - NR/1998, betreffend "Kosten im Zusammenhang mit
Asylverfahren" beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 1996 betrugen die bezahlten Gebühren für Dolmetscher und
Sachverständige S 15,022.512,05, im Jahr 1997 S 13,256.916,60. Eine weitere
Aufgliederung dieser Summe ist nicht möglich, da hierüber keine Statistiken geführt
werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß der Großteil der
genannten Summen auf Dolmetscherkosten entfällt. Für diese Kosten ist gemäß
§ 18 Absatz 1 des in beiden dieser Jahre in Geltung gestandenen Asylgesetzes
1991 der Bund aufgekommen.
Wie hoch die "Anwaltskosten" der Betroffenen in diesen Jahren waren, entzieht sich
der Kenntnis des Bundesministers für Inneres, da die Inanspruchnahme eines
Rechtsanwaltes in Verwaltungsverfahren ausschließlich Privatsache der Partei ist
und diesfalls keinerlei Kostentragung durch den Bund erfolgt.
Die Unterbringungskosten für Asylwerber in der Bundesbetreuung werden zur Frage
12
im Detail aufgeschlüsselt.
Zu Frage 2:
Für folgende Sprachen wurden von 1.1.1997 bis 23.3.1998 Dolmetscher benötigt:
Afrikaans, Albanisch, Armenisch, Arabisch, Amharisch, Bengali, Bosnisch,
Bulgarisch, Benin, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Ful (Afrika),
Georgisch, Griechisch, Ga (Afrika), Hebräisch, Hindi, Haussa, Japanisch, Khmer,
Kreolisch, Kroatisch, Kurdisch, Kinyarwanda (Ruanda), Kikongo, Lettisch, Litauisch,
Mandingo, Mongolisch, Mazedonisch, Moldavisch, Nepalik, Niederländisch,
Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Pakhtun, Rumänisch, Russisch, Schwedisch
Serbokroatisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Somalisch, Spanisch,
Serbisch, Suaheli, Tamil, Tschechisch, Türkisch, Tajikisch, Ukrainisch, Ungarisch,
Urdu, Uzbekisch, Vietnamesisch, Wolof (Senegal), Yoruba, Romanes.
Wie bereits ausgeführt, ist gemäß § 18 Asylgesetz 1991, bzw. § 34 Asylgesetz 1997
der Bund für die Kosten aufgekommen.
Zu Frage 3:
Im Jahr 1996 betrugen die Durchschnittskosten für Sachverständigen - und
Dolmetschdienste pro Asylverfahren S 2.148,83 und im Jahr 1997 S 1.973,04.
Zu Frage 4:
Im Jahr 1996 wurden für Flüchtlingsberater Kosten in der Höhe von S 645.177,50
verzeichnet. Im Jahr 1997 betrug die Summe der getragenen Kosten für
Flüchtlingsberater S 527.414,50.
Zu Frage 5:
Nach den mir vorliegenden Berichten wurden in den Jahren 1996 und 1997 sowie im
Jänner 1998 folgende Anzahl von Fremden zurück - bzw. abgeschoben:
|
|
auf dem Landweg |
auf dem Luftweg |
gesamt |
|
1996: |
10.979 Personen |
3.486 Personen |
14.465 Personen |
|
1997: |
13.326 Personen |
3.541 Personen |
16.867 Personen |
|
Jänner 1998: |
631 Personen |
209 Personen |
840 Personen |
Diese Personen stammen aus folgenden Ländern:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien,
Aserbaidschan, Australien, Bangladesch, Belgien, Benin, Bosnien - Herzegowina,
Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, China, Dänemark, Deutschland,
Dominikanische Republik, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Gambia,
Georgien, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guyana,
Honduras, Hongkong, Indien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jemen,
Jordanien, Jugoslawien, Kambodscha, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Kenia,
Kolumbien, Kongo, Korea (Dem. VR), Korea (Rep.), Kroatien, Kuba, Kuwait,
Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Mali, Malta, Marokko,
Mauritius,
Mazedonien, Moldau, Mongolei, Niederlande, Nigeria, Norwegen,
Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Rußland,
Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia,
Sonstige Asien, Spanien, Sri Lanka, Staatenlos, Südafrika, Sudan, Syrien,
Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine,
Unbekannt, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Staaten von
Amerika, Vietnam, Weißrußland, Zaire.
Detailliertere Statistiken bezüglich Ab - bzw. Zurückschiebungswege oder - mittel
liegen mir nicht vor.
Zu Frage 6:
Eine Aufzeichnung, die die gesamten Kosten ausweist, die der Republik Österreich
bei der Abschiebung von Fremden entstehen, nämlich Kosten des fremden -
polizeilichen Verfahrens einschließlich Dolmetschkosten, der Schubhaftkosten, der
tatsächlichen Abschiebungskosten sowie der administrativen Begleitkosten, wird
nicht geführt. Anhand der statistischen Daten und der Budgetzahlen 1996 können
diese Kosten jedoch geschätzt werden, wobei der Amtsaufwand und der Aufwand für
allfällige Begleitung der Schubhäftlinge durch Sicherheitsorgane unberücksichtigt
bleiben.
So wurden im Jahr 1996 den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten im
Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Behandlung von rund 5.000 Fremden
unter dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/11228 “Fremdenwesen” S 10,449.709,34
refundiert, und zwar für Bahntransporte S 715.411,30, für sonstige Transporte (Flug)
S 5,248.894,24, für Dolmetschkosten S 3,433.492,15 und für sonstige Kosten
(Zehrgeld etc.) S 1,051.911,65. Dies ergibt somit Durchschnittskosten von
S 2.090,--.
Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1996 gemäß § 11 FrG -
DV mit einer Kostenpauschale von S 281,60 pro angefangenem Kalendertag der
Schubhaft festgesetzt waren. Das ergibt bei 5.000 Fremden und einer angenomme -
nen durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von
S 28,160.000,-- bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 5.632,-- pro Fremden.
Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von
S 38,609.709,34 oder Durchschnittskosten von S 7.722,--. Umgelegt auf die
Gesamtzahl der im Jahre 1996 durchgeführten 14.465 Ab - und Zurückschiebungen
bedeutet dies Gesamtkosten von S 111,698.730,--. Läßt man die wenig kosten -
intensiven 3.469 Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt nur die 10.996
Abschiebungen, ergeben sich Gesamtkosten von S 84,911.112,--.
Im Jahr 1997 wurde an die o.a. Behörden für die fremdenpolizeiliche Behandlung
von rund 5.450 Fremden ein Betrag von S 10,918.395,68 refundiert, und zwar
Bahntransporte S 497.579,80, für sonstige Transporte (Flug) S 5,484.582,84, für
Dolmetschkosten S 3,814.187,34 und für sonstige Kosten (Zehrgeld etc.)
S
1,122.045,70. Dies ergibt somit Durchschnittskosten von S 2.003,--.
Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1997 mit einer
Kostenpauschale von S 300,-- pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft
festgesetzt waren. Das ergibt bei 5.450 Fremden und einer angenommenen
durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von
S 32,700.000,-- bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 6.000,-- pro Fremden.
Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von
S 43.618.395,68 oder Durchschnittskosten von S 8.003,--.
Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1997 durchgeführten 16.867 Ab - und
Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von S 134,986.601,--. Läßt man
die wenig kostenintensiven 4.830 Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt
nur die 12.037 Abschiebungen, ergeben sich Gesamtkosten von S 96,332.111,
Zu Frage 7:
Die Anzahl der Unterstützten kann in den Bereichen Wohnungsversorgung,
Einweisung in Integrationswohnheime (IWH), Deutsch - und Integrationskurse und
Einzelunterstützung durch den vom BMI und UNHCR finanzierten Fonds zur
Integration von Flüchtlingen (FIF), wie folgt angegeben werden:
|
Unterstützte Personen 1996 |
|
|
|
Wohnungsversorgung |
320 |
davon 123 Bosnier |
|
Einweisung in IWH |
49 |
davon 12 Bosnier |
|
Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse |
255 |
|
|
Einzelunterstützungen durch den FIF |
3.565 |
|
|
Gesamtanzahl |
4.189 |
|
|
Unterstützte Personen 1997 |
|
|
|
Wohnungsversorgung |
480 |
davon 255 Bosnier |
|
Einweisung in IWH |
60 |
davon 2 Bosnier |
|
Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse |
195 |
|
|
Einzelunterstützungen durch den FIF |
3.226 |
|
|
Gesamtanzahl |
3.961 |
|
|
Unterstützte Personen 1/1998 |
|
|
|
Wohnungsversorgung |
37 |
davon 24 Bosnier |
|
Einweisung in IWH |
3 |
davon 3 Bosnier |
|
Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse |
120 |
|
|
Einzelunterstützungen durch den FIF |
167 |
|
|
Gesamtanzahl |
327 |
|
|
Kosten für Unterstützungsleistungen 1996, |
1997 und |
1/98* |
|
Wohnungsversorgung |
öS |
0 |
|
Führung des IWH - Nußdorferstraße |
öS |
4,685.825,-- |
|
Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse** |
öS |
11,142.017,-- |
|
Einzelunterstützungen |
öS |
12,704.053,17 |
*vorläufige Zahlen (die Endgültigen Zahlen werden auf Basis des Bundesrechnungsabschlusses erstellt.
**Vertragssummen.
Zu Frage 8:
Es werden derzeit zwei Arten von Betreuungseinrichtungen für Fremde bundesweit
angeboten und zwar die Betreuungs - und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge,
Asylwerber, Fremde mit Aufenthaltsberechtigung, etc. und die
Schubhaftbetreuung.
(Siehe Beilage)
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine diesbezüglichen Daten.
Es werden keine Statistiken über die pro Tag anfallenden Kosten für Personen,
denen in Österreich Asyl gewährt wird, geführt.
Zu Frage 10:
Vom BMI werden für Asylwerber und Flüchtlinge derzeit
6 Deutsch - Integrationskurse (für Konventionsflüchtlinge) - dauer
6 Monate und
2 Deutschkurse (für Asylwerber) - Dauer 10 Wochen
angeboten und finanziert.
• Die durchschnittlichen Kosten pro Kurs betragen für
Deutsch - Integrationskurse.........................................................S 299.288,-- und
Deutschkurse für Asylwerber......................................................S 17.550,--.
• Die Kosten der genannten Kurse werden zur Gänze vom BMI getragen.
Zu Frage 11:
Derzeit stehen rund 600 Asylwerber in Bundesbetreuung. Für diesen Personenkreis
fallen bei den Gemeinden keine Kosten an, da das Bundesministerium für Inneres
für diese Personen die Kosten der Krankenhilfe, der Unterbringung, der
Verpflegung, des Schulbedarfs (inkl. Selbstbehalt) und des Taschengeldes trägt.
Weiters sind rund 320 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien - Herzegowina in den
Einrichtungen des Bundes untergebracht. Die Unterbringungskosten für diesen
Personenkreis übernimmt zur Gänze das Bundesministerium für Inneres. Die Kosten
der Verpflegung, des Transports, der Medikamente, des Babybedarfs und der
Hygieneartikel, das Taschengeld und die Remunerantenentschädigung werden aus
Mitteln der Bund - Länder - Aktion refundiert.
Im Jahr 1997 wurden in diesem Zusammenhang rund 7,6 Millionen Schilling ersetzt.
In den Betreuungsstellen erwachsen den Gemeinden für die dort untergebrachten
Bosnier keine Kosten. Sämtliche Kosten für die Bosnier, die sich noch in der
Unterstützungsaktion befinden und in Betreuungsstellen des BMI untergebracht
wurden,
werden zu 2/3 vom BMI und zu 1/3 vom jeweiligen Land finanziert.
Zu Frage 12:
Die Ausgaben für die Bundesbetreuung im Jahr 1997, aufgeschlüsselt nach den
einzelnen Posten, werden wie folgt bekanntgegeben:
a) Medizinische Betreuung:
|
Krankenversicherung |
S |
8,396.000,-- |
|
Patientenanteil für Heilbehelfe |
S |
34.000,-- |
|
Krankentransporte |
S |
7.000,-- |
|
Kranken - und Heilanstaltenkosten |
S |
450.000,-- |
|
Kosten für ambulatorische Untersuchungen |
S |
9.600,-- |
|
Medikamente und Ambulanzbedarf |
S |
156.000,-- |
|
Entgelte für Arzthonorare |
S |
492.000.-- |
|
Summe |
S |
9,544.600,-- |
b) Sonstige Kosten:
|
Bekleidung |
S |
96.000,-- |
|
Taschengeld |
S |
4,300.000,-- |
|
Unterbringung und Verpflegung in |
|
|
|
Gasthöfen und Pensionen |
S |
30,000.000,-- |
|
Lebensmittel, Energie (Strom und Heizung) |
|
|
|
in Betreuungsstellen (ohne u.a. Kosten) |
S |
16,000.000,-- |
|
Transportkosten |
S |
712.000,-- |
c) Darüber hinaus fielen noch Kosten für Reinigungs - und chemische Mittel in der
Höhe von rund S 600.000,-- an. Die restlichen Aufwendungen betreffen
Instandhaltung von Gebäuden, Maschinen, Anlagen, Postgebühren, Zivildiener,
Aufwandsentschädigungen etc. - rund 12 Millionen Schilling.
Zu Frage 13:
Über die gewährte Rückkehrhilfe wird hier keine detaillierte Statistik geführt.
Schätzungsweise haben in der Zeit vom 1.1.1997 bis zum 31.1.1998 allerdings
sicher weniger als 50 Personen um die Gewährung der Rückkehrhilfe angesucht.
Alle diesbezüglichen Ansuchen wurden positiv erledigt.
Zu Frage 14:
a) Aufnahmen in die Bundesbetreuung:
|
1997: |
1.941 |
Personen |
|
I/98: |
225 |
Personen |
b) Entlassungen aus der Bundesbetreuung:
|
1997: |
917Personen |
|
I/98: |
118 Personen |