3726/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer und Kollegen vom

13. März 1998, ZI.3866/J - NR/1998, betreffend "Kosten im Zusammenhang mit

Asylverfahren" beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jahr 1996 betrugen die bezahlten Gebühren für Dolmetscher und

Sachverständige S 15,022.512,05, im Jahr 1997 S 13,256.916,60. Eine weitere

Aufgliederung dieser Summe ist nicht möglich, da hierüber keine Statistiken geführt

werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß der Großteil der

genannten Summen auf Dolmetscherkosten entfällt. Für diese Kosten ist gemäß

§ 18 Absatz 1 des in beiden dieser Jahre in Geltung gestandenen Asylgesetzes

1991 der Bund aufgekommen.

Wie hoch die "Anwaltskosten" der Betroffenen in diesen Jahren waren, entzieht sich

der Kenntnis des Bundesministers für Inneres, da die Inanspruchnahme eines

Rechtsanwaltes in Verwaltungsverfahren ausschließlich Privatsache der Partei ist

und diesfalls keinerlei Kostentragung durch den Bund erfolgt.

Die Unterbringungskosten für Asylwerber in der Bundesbetreuung werden zur Frage

12 im Detail aufgeschlüsselt.

Zu Frage 2:

Für folgende Sprachen wurden von 1.1.1997 bis 23.3.1998 Dolmetscher benötigt:

Afrikaans, Albanisch, Armenisch, Arabisch, Amharisch, Bengali, Bosnisch,

Bulgarisch, Benin, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Ful (Afrika),

Georgisch, Griechisch, Ga (Afrika), Hebräisch, Hindi, Haussa, Japanisch, Khmer,

Kreolisch, Kroatisch, Kurdisch, Kinyarwanda (Ruanda), Kikongo, Lettisch, Litauisch,

Mandingo, Mongolisch, Mazedonisch, Moldavisch, Nepalik, Niederländisch,

Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Pakhtun, Rumänisch, Russisch, Schwedisch

Serbokroatisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Somalisch, Spanisch,

Serbisch, Suaheli, Tamil, Tschechisch, Türkisch, Tajikisch, Ukrainisch, Ungarisch,

Urdu, Uzbekisch, Vietnamesisch, Wolof (Senegal), Yoruba, Romanes.

Wie bereits ausgeführt, ist gemäß § 18 Asylgesetz 1991, bzw. § 34 Asylgesetz 1997

der Bund für die Kosten aufgekommen.

Zu Frage 3:

Im Jahr 1996 betrugen die Durchschnittskosten für Sachverständigen - und

Dolmetschdienste pro Asylverfahren S 2.148,83 und im Jahr 1997 S 1.973,04.

Zu Frage 4:

Im Jahr 1996 wurden für Flüchtlingsberater Kosten in der Höhe von S 645.177,50

verzeichnet. Im Jahr 1997 betrug die Summe der getragenen Kosten für

Flüchtlingsberater S 527.414,50.

Zu Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Berichten wurden in den Jahren 1996 und 1997 sowie im

Jänner 1998 folgende Anzahl von Fremden zurück - bzw. abgeschoben:

 

auf dem Landweg

 auf dem Luftweg

 gesamt

1996:

 10.979 Personen

 3.486 Personen

 14.465 Personen

1997:

 13.326 Personen

 3.541 Personen

 16.867 Personen

Jänner 1998:

 631 Personen

 209 Personen

 840 Personen

 

Diese Personen stammen aus folgenden Ländern:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien,

Aserbaidschan, Australien, Bangladesch, Belgien, Benin, Bosnien - Herzegowina,

Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, China, Dänemark, Deutschland,

Dominikanische Republik, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Gambia,

Georgien, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guyana,

Honduras, Hongkong, Indien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jemen,

Jordanien, Jugoslawien, Kambodscha, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Kenia,

Kolumbien, Kongo, Korea (Dem. VR), Korea (Rep.), Kroatien, Kuba, Kuwait,

Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Mali, Malta, Marokko,

Mauritius, Mazedonien, Moldau, Mongolei, Niederlande, Nigeria, Norwegen,

Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Rußland,

Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia,

Sonstige Asien, Spanien, Sri Lanka, Staatenlos, Südafrika, Sudan, Syrien,

Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine,

Unbekannt, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Staaten von

Amerika, Vietnam, Weißrußland, Zaire.

Detailliertere Statistiken bezüglich Ab - bzw. Zurückschiebungswege oder - mittel

liegen mir nicht vor.

Zu Frage 6:

Eine Aufzeichnung, die die gesamten Kosten ausweist, die der Republik Österreich

bei der Abschiebung von Fremden entstehen, nämlich Kosten des fremden -

polizeilichen Verfahrens einschließlich Dolmetschkosten, der Schubhaftkosten, der

tatsächlichen Abschiebungskosten sowie der administrativen Begleitkosten, wird

nicht geführt. Anhand der statistischen Daten und der Budgetzahlen 1996 können

diese Kosten jedoch geschätzt werden, wobei der Amtsaufwand und der Aufwand für

allfällige Begleitung der Schubhäftlinge durch Sicherheitsorgane unberücksichtigt

bleiben.

So wurden im Jahr 1996 den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten im

Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Behandlung von rund 5.000 Fremden

unter dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/11228 “Fremdenwesen” S 10,449.709,34

refundiert, und zwar für Bahntransporte S 715.411,30, für sonstige Transporte (Flug)

S 5,248.894,24, für Dolmetschkosten S 3,433.492,15 und für sonstige Kosten

(Zehrgeld etc.) S 1,051.911,65. Dies ergibt somit Durchschnittskosten von

S 2.090,--.

Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1996 gemäß § 11 FrG -

DV mit einer Kostenpauschale von S 281,60 pro angefangenem Kalendertag der

Schubhaft festgesetzt waren. Das ergibt bei 5.000 Fremden und einer angenomme -

nen durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von

S 28,160.000,-- bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 5.632,-- pro Fremden.

Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von

S 38,609.709,34 oder Durchschnittskosten von S 7.722,--. Umgelegt auf die

Gesamtzahl der im Jahre 1996 durchgeführten 14.465 Ab - und Zurückschiebungen

bedeutet dies Gesamtkosten von S 111,698.730,--. Läßt man die wenig kosten -

intensiven 3.469 Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt nur die 10.996

Abschiebungen, ergeben sich Gesamtkosten von S 84,911.112,--.

Im Jahr 1997 wurde an die o.a. Behörden für die fremdenpolizeiliche Behandlung

von rund 5.450 Fremden ein Betrag von S 10,918.395,68 refundiert, und zwar

Bahntransporte S 497.579,80, für sonstige Transporte (Flug) S 5,484.582,84, für

Dolmetschkosten S 3,814.187,34 und für sonstige Kosten (Zehrgeld etc.)

S 1,122.045,70. Dies ergibt somit Durchschnittskosten von S 2.003,--.

Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1997 mit einer

Kostenpauschale von S 300,-- pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft

festgesetzt waren. Das ergibt bei 5.450 Fremden und einer angenommenen

durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von

S 32,700.000,-- bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 6.000,-- pro Fremden.

Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von

S 43.618.395,68 oder Durchschnittskosten von S 8.003,--.

Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1997 durchgeführten 16.867 Ab - und

Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von S 134,986.601,--. Läßt man

die wenig kostenintensiven 4.830 Zurückschiebungen unberücksichtigt und nimmt

nur die 12.037 Abschiebungen, ergeben sich Gesamtkosten von S 96,332.111,

Zu Frage 7:

Die Anzahl der Unterstützten kann in den Bereichen Wohnungsversorgung,

Einweisung in Integrationswohnheime (IWH), Deutsch - und Integrationskurse und

Einzelunterstützung durch den vom BMI und UNHCR finanzierten Fonds zur

Integration von Flüchtlingen (FIF), wie folgt angegeben werden:

Unterstützte Personen 1996

 

 

Wohnungsversorgung

 320

 davon 123 Bosnier

Einweisung in IWH

 49

 davon 12 Bosnier

Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse

 255

 

Einzelunterstützungen durch den FIF

 3.565

 

Gesamtanzahl

 4.189

 

 

Unterstützte Personen 1997

 

 

Wohnungsversorgung

 480

 davon 255 Bosnier

Einweisung in IWH

 60

 davon 2 Bosnier

Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse

 195

 

Einzelunterstützungen durch den FIF

 3.226

 

Gesamtanzahl

 3.961

 

 

Unterstützte Personen 1/1998

 

 

Wohnungsversorgung

37

davon 24 Bosnier

Einweisung in IWH

3

davon 3 Bosnier

Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse

120

 

Einzelunterstützungen durch den FIF

167

 

Gesamtanzahl

327

 

 

Kosten für Unterstützungsleistungen 1996,

1997 und

1/98*

Wohnungsversorgung

 öS

 0

Führung des IWH - Nußdorferstraße

 öS

 4,685.825,--

Deutsch - und Deutsch - Integrationskurse**

 öS

 11,142.017,--

Einzelunterstützungen

 öS

 12,704.053,17

*vorläufige Zahlen (die Endgültigen Zahlen werden auf Basis des Bundesrechnungsabschlusses erstellt.

**Vertragssummen.

Zu Frage 8:

Es werden derzeit zwei Arten von Betreuungseinrichtungen für Fremde bundesweit

angeboten und zwar die Betreuungs - und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge,

Asylwerber, Fremde mit Aufenthaltsberechtigung, etc. und die

Schubhaftbetreuung.

(Siehe Beilage)

Zu Frage 9:

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine diesbezüglichen Daten.

Es werden keine Statistiken über die pro Tag anfallenden Kosten für Personen,

denen in Österreich Asyl gewährt wird, geführt.

Zu Frage 10:

Vom BMI werden für Asylwerber und Flüchtlinge derzeit

6 Deutsch - Integrationskurse (für Konventionsflüchtlinge) - dauer

                                   6 Monate und

                                   2 Deutschkurse (für Asylwerber) - Dauer 10 Wochen

angeboten und finanziert.

• Die durchschnittlichen Kosten pro Kurs betragen für

Deutsch - Integrationskurse.........................................................S      299.288,-- und

Deutschkurse für Asylwerber......................................................S        17.550,--.

• Die Kosten der genannten Kurse werden zur Gänze vom BMI getragen.

Zu Frage 11:

Derzeit stehen rund 600 Asylwerber in Bundesbetreuung. Für diesen Personenkreis

fallen bei den Gemeinden keine Kosten an, da das Bundesministerium für Inneres

für diese Personen die Kosten der Krankenhilfe, der Unterbringung, der

Verpflegung, des Schulbedarfs (inkl. Selbstbehalt) und des Taschengeldes trägt.

Weiters sind rund 320 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien - Herzegowina in den

Einrichtungen des Bundes untergebracht. Die Unterbringungskosten für diesen

Personenkreis übernimmt zur Gänze das Bundesministerium für Inneres. Die Kosten

der Verpflegung, des Transports, der Medikamente, des Babybedarfs und der

Hygieneartikel, das Taschengeld und die Remunerantenentschädigung werden aus

Mitteln der Bund - Länder - Aktion refundiert.

Im Jahr 1997 wurden in diesem Zusammenhang rund 7,6 Millionen Schilling ersetzt.

In den Betreuungsstellen erwachsen den Gemeinden für die dort untergebrachten

Bosnier keine Kosten. Sämtliche Kosten für die Bosnier, die sich noch in der

Unterstützungsaktion befinden und in Betreuungsstellen des BMI untergebracht

wurden, werden zu 2/3 vom BMI und zu 1/3 vom jeweiligen Land finanziert.

Zu Frage 12:

Die Ausgaben für die Bundesbetreuung im Jahr 1997, aufgeschlüsselt nach den

einzelnen Posten, werden wie folgt bekanntgegeben:

a) Medizinische Betreuung:

Krankenversicherung

 S

 8,396.000,--

Patientenanteil für Heilbehelfe

 S

 34.000,--

Krankentransporte

 S

 7.000,--

Kranken - und Heilanstaltenkosten

 S

 450.000,--

Kosten für ambulatorische Untersuchungen

 S

 9.600,--

Medikamente und Ambulanzbedarf

 S

 156.000,--

Entgelte für Arzthonorare

 S

 492.000.--

                                                            Summe

 S

 9,544.600,--

 

b) Sonstige Kosten:

Bekleidung

 S

 96.000,--

Taschengeld

 S

 4,300.000,--

Unterbringung und Verpflegung in

 

 

Gasthöfen und Pensionen

 S

 30,000.000,--

Lebensmittel, Energie (Strom und Heizung)

 

 

in Betreuungsstellen (ohne u.a. Kosten)

 S

 16,000.000,--

Transportkosten

 S

 712.000,--

 

c) Darüber hinaus fielen noch Kosten für Reinigungs - und chemische Mittel in der

Höhe von rund S 600.000,-- an. Die restlichen Aufwendungen betreffen

Instandhaltung von Gebäuden, Maschinen, Anlagen, Postgebühren, Zivildiener,

Aufwandsentschädigungen etc. - rund 12 Millionen Schilling.

Zu Frage 13:

Über die gewährte Rückkehrhilfe wird hier keine detaillierte Statistik geführt.

Schätzungsweise haben in der Zeit vom 1.1.1997 bis zum 31.1.1998 allerdings

sicher weniger als 50 Personen um die Gewährung der Rückkehrhilfe angesucht.

Alle diesbezüglichen Ansuchen wurden positiv erledigt.

Zu Frage 14:

a) Aufnahmen in die Bundesbetreuung:

1997:

 1.941

 Personen

I/98:

    225

 Personen


 

 

b) Entlassungen aus der Bundesbetreuung:

1997:

 917Personen

I/98:

 118 Personen