3728/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen haben am

27. Februar 1998 unter der Nr. 3792/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Beibehaltung der Unfallmeldegebühr” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Zahlenangaben und welche der beiden

Zahlenangaben kann nun als korrekt betrachtet werden?

2. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Zahlenangaben?

3. Unabhängig welche Zahlenangabe die Richtige ist, warum sind Sie trotzdem noch immer

bereit an diesem offensichtlichen 'Budgetflop‘ festzuhalten?

4. Für welche konkreten Zwecke wird die mehr als magere Ausbeute von rund 17 Mio.

Schilling verwendet?

5. Warum kann laut Ihrem Ministerium schon jetzt davon gesprochen werden, daß es keinerlei

negative Auswirkung für die Feststellung von Unfallhäufungspunkten gibt, obwohl doch

offensichtlich rund 23% weniger Unfälle aufgenommen wurden?

Muß nicht vielmehr davon ausgegangen werden, daß sich in Zukunft etwaige

Unfallhäufungspunkte nur dann mit Sicherheit erkennen lassen, wenn es einen Unfall mit

Personenschaden gegeben hat?

7. Bedeutet diese mehr als unbefriedigende Situation, daß nur mehr Personenschäden

registriert werden, nicht ein eklatantes und nicht zu behebendes Sicherheitsrisiko für die

Verkehrsteilnehmer?

8. Wenn ja, welche Maßnahmen gedenken Sie als ressortszuständiges Regierungsmitglied zu

setzen, um dem Abhilfe zu leisten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Einleitung und den Fragen 1 und 2:

Die in der Einleitung der Anfrage wiedergegebenen Zahlen sind unterschiedlich, da sie sich auf

unterschiedliche Zeiträume beziehen. Der Bericht des Bundesministeriums für Inneres zur

Entschließung des Nationalrates E 70 - NR/XX.GP vom 9. Juli 1997 nennt Einnahmen von

16.920.500,-- Schilling für das erste Jahr ab Einführung der Gebühr - also für den Zeitraum

vom 1. Juli 1996 bis zum 30. Juni 1997.

Die in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage betreffend ,,Blaulichtsteuer als Millionen -

Flop" (Nr. 2959/J) genannte Summe von 21.812.000,- Schilling bezieht sich jedoch

ausdrücklich auf den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum 30. September 1997.

Zur Frage 3:

Von einem ,,Budgetflop” kann nicht gesprochen werden, wenn jährlichen Einnahmen von rund

17 Millionen ein Aufwand von unter 500.000,-- Schilling gegenüberstehen. Hinzu kommt eine

Entlastung der Sicherheitsexekutive von ausschließlich für Privatzwecke erbrachten

Dienstleistungen, die letztlich der Allgemeinheit zugutekommt, weil die Kapazitäten der

Beamten wieder verstärkt für ihre eigentlichen Sicherheitsaufgaben eingesetzt werden können.

Zu Frage 4:

Die Einnahmen dienen - entsprechend dem Gesamtbedeckungsgrundsatz des BHG - zur

Bedeckung des gesamten Ausgabenbedarfes des Bundes. Das Bundesministerium für Inneres

kann darüber nicht unmittelbar verfügen.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Wie bereits im oben genannten Bericht des Bundesministeriums für Inneres und in der

Beantwortung der Anfrage Nr. 446/J dargelegt, bestand schon vor der durch das

Strukturanpassungsgesetz 1996 erfolgten Novellierung der StVO die Möglichkeit, einen

Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht der nächsten Polizei - oder Gendarmeriedienststelle zu

melden, wenn die Unfallsbeteiligten oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist,

einander Namen und Anschrift nachgewiesen haben. Der Gesetzgeber hat somit seit jeher in

Kauf genommen, daß nicht alle Verkehrsunfälle mit Sachschaden erfaßt werden.

Unfallhäufungspunkte werden nicht ausschließlich durch Verkehrsunfälle mit Personenschaden

registriert. Ist für die Exekutive - aus welchem Grund immer - erkennbar, daß bei einer

bestimmten Örtlichkeit vermehrt Verkehrsunfälle verzeichnet werden, ist eine Meldung an die

zuständige Behörde zu erstatten, die ihrerseits eine Überprüfung der Verkehrssituation

durchzuführen hat.

,,Wahrnehmungsmeldungen” werden daher nicht nur aufgrund von Aktenvorgängen, die unter

dem Begriff ,,Verkehrsunfallanzeige” geführt werden, erstattet. Ist etwa bei einem

Verkehrsunfall mit Sachschaden ein beteiligtes Fahrzeug fahrunfähig, interveniert in der Regel

die Feuerwehr, um das Verkehrshindernis beiseite zu schaffen. Das wird, unabhängig davon,

ob eine Unfallaufnahme gewünscht wird, aktenkundig gemacht, sodaß die Information für die

Wahrnehmung eines Unfallhäufungspunktes zur Verfügung steht. Insgesamt stehen somit im

Bereich der Verkehrsunfälle mit bloßem Sachschaden noch genügend Daten zur Verfügung.

Die positiven Effekte der Unfallmeldegebühr überwiegen daher bei weitem. Ein

Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer besteht nicht.