3735/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3776 - NR/1997 betreffend anonyme Quali -

tätskontrollen im universitären Lehrbetrieb, die die Abgeordneten Dr. BRAUNEDER und

Kollegen am 26. Februar 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

1. Die von Ihnen mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1997 erlassene Evaluierungsver -

ordnung, BGBl. Nr.224/1997, ermöglicht bereits jetzt laufende "Überprüfungen der

Effektivität und Effizienz universitärer Lehr - und Forschungstätigkeit sowie uni -

versitätsbezogener Maßnahmen".

Zweifeln Sie nunmehr an der Effizienz dieser Verordnung und beabsichtigen Sie

diese zu ändern ?

Es gibt keinen Grund, die Evaluierungs - Verordnung zu ändern. Derzeit wird die Verordnung

an den UOG 1993 - Universitäten umgesetzt.

2. Im Falle, daß Sie die Evaluierungsverordnung nicht zu ändern gedenken und daher

für effizient halten: Wie begründen Sie die zusätzlichen Kontrollmaßnahmen ?

Die Evalierungsaufträge des UOG 1993 an die universitären Organe, an das Universitätenku -

ratorium und an den Wissenschaftsminister sehen die Evaluierung von Lehrleistungen, von

Forschungsleistungen sowie der Auswirkungen von Maßnahmen vor. Darüber hinaus sind

Organisationsanalysen oder Beratungsstudien, die sich mit Organisationsschwächen beschäfti -

gen, zum Beispiel im Studienbetrieb, zweckmäßig.

3. § 4 der erwähnten Evaluierungsverordnung normiert eine breite Palette von Evalu -

lerungsarten: Heranziehung externer Fachleute zur Bewertung von Forschungs -

tätigkeiten, Sachverständigenbefragungen und Sachverständigengutachten sowie

Lehrveranstaltungsbewertungen durch die Studierenden.

Werden diese Evaluierungsarten ausgeschöpft?

Wenn ja, welche Ergebnisse haben sie bisher gezeitigt?

Wenn nein, warum nicht?

4. Warum genügen Ihnen Ergebnisse der Evaluierungsverordnung nicht?

Ergebnisse von Tätigkeiten aufgrund der Evaluierungs - Verordnung können wegen der kurzen

Zeit seit dem Inkrafttreten noch nicht vorliegen.

5. Läßt sich die geplante Entsendung von anonymen Qualitätskontrolloren im Auftrag

Ihres Ministeriums mit der im Universitätsstudiengesetz verankerten Hochschul -

autonomie vereinbaren?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Meine Absicht war und ist es nicht, "Qualitätskontrollore", wie die Anfragesteller meinen,

auszusenden. Die Qualität der Lehre zu prüfen, ist nicht Aufgabe des Wissenschaftsministers

selbst, sondern der hiefür vorgesehenen Organe der Universitäten.

6. Halten Sie es mit einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar, Qualitätskontrollen

an den Universitäten anonym durchzuführen?

Wenn ja, was spricht aus Ihrer Sicht für die Anonymität?

Wenn nein, wieso greifen Sie zu der umstrittenen - und wohl zu Recht! - als Bespit -

zelung empfundenen Kontrollmaßnahme?

Von “Bespitzelung" haben einige Kommentatoren in den Medien geredet, nicht jedoch ich.

7. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die von Ihnen geplanten Kontrollen?

Die von den Anfragestellern behaupteten "Kontrollen" habe ich nicht ins Auge gefaßt, somit

erübrigt sich die Beantwortung der Frage nach der  "Rechtsgrundlage"

8. Aus welchen Budgetansätzen oder - titeln beabsichtigen Sie die Kosten für diese

Kontrollen zu bedecken?

Die Unterstützung von Organisationsanalysen, die die Universitäten durchführen lassen, kön -

nen aus Mitteln der Auftragsforschung des Ministeriums oder aus "Aufwendungen für

Universitäten" bezahlt werden.

9. haben Sie eine genaue Kostenaufstellung für die zusätzlichen Kontrollen in Auftrag

gegeben ?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

Wenn nein, warum nicht ?

Ich habe die von den Anfragestellern vermuteten “Kontrollen” nicht in Auftrag gegeben; die

erfragte “Kostenaufstellung" existiert daher nicht.

10. Das Problem der beklagten didaktischen Ineffizienz an Österreichs Hochschulen

läßt sich zu einem nicht unerheblichen Teil auf budgetbedingten Personalmangel

zurückführen.

Haben Sie je daran gedacht, anstelle der von Ihnen geplanten Kontrollmaßnahmen

um deren Gegenwert zusätzliches Lehrpersonal - Lektoren, Lehrbeauftragte, Gast -

professoren etc. - einzustellen ?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

Eine allgemeine “didaktische Ineffizienz an Österreichs Hochschulen”, wie die Anfragesteller

vermuten, habe ich nie behauptet. Zweifellos gibt es Schwächen bei einzelnen Hochschul -

lehrern. Die Begründung für Schwächen in der Lehre liegen aber keineswegs im Personal -

mangel, von einigen wenigen Bereichen abgesehen.

11. Haben Sie Maßnahmen erwogen, den eklatant gestiegenen Verwaltungsaufwand im

Hochschulbereich - mitverursacht durch einen unzumutbaren Schwall von Gesetzen

und Verordnungen - im Sinne einer höheren Effizienz des Forschungs - und Lehr -

betriebs einzudämmen ?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Den “Schwall von Gesetzen und Verordnungen”, den die Anfragesteller behaupten, gibt es

nicht. Bekanntlich wurden durch das von mir eingebrachte Bundesgesetz über Studien an

Universitäten 1997 elf Gesetze und 120 Verordnungen ersetzt. Bei der Durchführung des

UOG 1993 wurde von der üblichen Verwaltungspraxis, durch eine hohe Anzahl von Erlässen

Interpretationen des Gesetzes den Dienststellen nahezubringen, abgesehen. Mit beiden Re -

formgesetzen wurde bekanntlich konsequent dereguliert, und Entscheidungsbefugnisse wur -

den delegiert. Ziel beider Reformgesetze ist es, die Effizienz des Forschungs - und Lehrbetrie -

bes zu erhöhen. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen bei der Durchführung der Refor -

men gelingt dies auch.