3739/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Schmidt, Motter, Partnerinnen und Partner

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Beschäftigungsgipfel in Luxemburg (3777/J)

Zur Frage 1.

Die Bundesregierung hat den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

und mich mit der Erstellung des beschäftigungspolitischen Aktionsplans beauftragt.

Dazu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner,

des AMS, der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie von Länder - und Städteorganisatio -

nen eingerichtet. Die Beiträge der TeilnehmerInnen dieser Arbeitsgruppe bilden die

Grundlage des beschäftigungspolitischen Aktionsplans.

Zu den Fragen 2. bis 9.

Selbstverständlich. Wie Sie selbst in Ihrer Einleitung zu dieser Anfrage festgestellt ha-

ben, beinhalten die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU „Chancengleichheit“ als

Säule IV. Dementsprechend wird insbesondere zu den Leitlinien 16 bis 18 auf die Pro -

bleme, mit denen Frauen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, eingegangen. Aber

auch in den anderen Säulen werden, im Sinne des Mainstreaming, Maßnahmen zur Er -

höhung der Chancengleichheit der Geschlechter angeführt. Der Nationale Aktionsplan

enthält die entsprechenden von der Bundesregierung - in Erfüllung der auf dem Be -

schäftigungsgipfel in Luxemburg vereinbarten und vom Rat Arbeit und Soziales verab -

schiedeten beschäftigungspolitischcn Leitlinien - geplanten Maßnahmen.

Die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung bezüglich der Frauenarbeitslosigkeit,

der Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben, zur Unterstützung der Ver-

einbarkeit von Beruf und Familie, zur Erleichterung der Errichtung von Betriebskinder-

gärten bzw. für Privatinitiativen, zur Erleichterung des Erwerbszuganges für Frauen, zur

Behebung der geschlechtsspezifischen Segmentation des Arbeitsmarktes und der dies -

bezüglichen Einkommensunterschiede, ferner zur Fort- und Weiterbildung bzw. Um -

schulung arbeitsloser, darunter insbesondere langzeitarbeitsloser Frauen vorgesehen

sind, können daher im einzelnen dem beiliegenden Nationalen Aktionsplan für Be -

schäftigung, insbesondere den Ausführungen zur Säule IV, entnommen werden.

ZuFrage10

Ja

Zu Frage 11

Die Frauenprojekte im Rahmen der ESF - Zielprogramme und der ESF - Gemein -

schaftsinitiativen (vor allem Ziel 3, Schwerpunkt Chancengleichheit und

EMPLOYMENT NOW) werden im Rahmen von langfristigen Evaluierungsprojekten

bewertet. Diese Evaluierunsaufträge wurden entsprechend den EU - Verordnungen an

unabhängige Forschungsinstitute vergeben. Die Evaluierungsberichte werden den Pro -

gramm - Begleitausschüssen vorgelegt und sind nach Annahme natürlich öffentlich zu -

gänglich.

Bundesministerium Bundesministerium

für Arbeit, Gesundheit für wirtschaftliche

und Soziales Angelegenheiten

Bundesministerium

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG; III

BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE GESAMTSTRATEGIE DER ÖSTERREICHISCHEN;

BUNDESREGIERUNG; 1

a) Gute Ausgangslage; 1

b) Die Beschäftigungspolitische Ausrichtung; 2

c) Ausblick; 6

GEMEINSAME POSITION DER SOZIALPARTNER ZUM NATIONALEN;

AKTIONSPLAN; 7

Säule 1. VERBESSERUNG DER VERMITTELBARKEIT; 15

LL 1 - Neustart für Jugendliche

 15

LL 2 - Neustart für langzeitarbeitslose Erwachsene

 15

LL 3 - Erhöhung der Personenanzahl in aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

 15

LL 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika,

 

Verbesserung der Vermittelbarkeit 19

 

LL 5 - Lebensbegleitende Weiterbildung

 21

LL 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen

 22

LL 7 - Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen

 24

Säule II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES

 28

LL 8 - Reduzierung der Gemein -  und Verwaltungskosten für Unternehmen

 28

LL 9 - Abbau der Hindernisse zur selbständigen Erwerbstätigkeit

 29

LL 10 - Schaffung neuer Arbeitsplätze

 30

LL 11 - Reduktion der Steuer - und Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit

 33

LL 12 - Senkung des MwSt - Satzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen

 34

Säule III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT von AG und AN

 35

LL 13 -  Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation

 35

LL 14 -Reform der Arbeitsverträge

 37

LL 15 - Investitionen in Humankapital

 37

Säule IV. CHANCENGLEICHHEIT

 39

LL 16 - Verringerung des Gefälles in der Arbeitslosigkeit, Erhöhung der Erwerbstätigkeit

 

von Frauen und Reduktion der Arbeitsmarktsegregation

 39

LL 17- Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen

 40

LL 18 - Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben

 41

LL 19 - Eingliederung von Behinderten

 41

SONSTIGE MASSNAHMENFELDER IN ÖSTERREICH

 44

a) Technologieförderung - Forschung und Entwicklung

 44

b) Exportförderung

 45

C) Infrastruktur

 46

d) Betriebsansiedelungen

 48

e) Schattenwirtschaft

 48


 

ZUSAMMENFASSUNG

Die Arbeitsmarktlage in Österreich stellt sich trotz einer gewissen Verschlechterung In

den letzten 1 1/2 Jahrzehnten noch immer als außergewöhnlich gut dar: Die

Arbeitslosenquote liegt nur in einem Mitgliedsland der EU auf einem niedrigeren Niveau,

die Beschäftigungsquoten wiederum gehören zu den höchsten in der Gemeinschaft. Auch

der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen und das Ausmaß an

Jugendarbeitslosigkeit sind sehr niedrig. Dies ist bei der Umsetzung der

beschäftigungspolitischen Leitlinien in Österreich zu berücksichtigen. Die österreichische

Bundesregierung verfolgt dabei einen breiten Ansatz. Naturgemäß stehen die vier Säulen

Vermittelbarkeit, Unternehmertum, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit Im

Mittelpunkt. Darüber hinaus tragen aber auch Investitionen In die Infrastruktur,

technologiepolitische Maßnahmen und andere Politikfelder zur Verbessewng der

Beschäftigungslage bei.

Obwohl die Ausgangslage gut ist, sieht es die Bundesregierung als Ihre besondere

Herausforderung an, die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt in den folgenden, für

die langfristige Entwicklung des Beschäftigungssystems zentralen Schwerpunktbereichen

entscheidend zu verbessern:

• Neue Berufschancen werden sich insbesondere In den Innovativen

Dienstleistungsbereichen (Soziales, Umwelt, Gesundheit, wirtschaftsnahe Dienste,

I&K - Technologien) auftun. Hier muss ein gewisser Nachholbedarf gedeckt werden.

• Aus - und Weiterbildung müssen weiter verbessert werden. Investitionen In das

Humankapital der Erwerbsbevölkerung stellen einen wesentlichen strategischen

Ansatzpunkt für eine moderne Standort - und Beschäftigungspolitik dar. Die

gegenwärtigen Reformbemühungen im Bereich der Dualen Ausbildung werden zur

Anpassung an die neuen Verhältnisse beitragen.

• Auch der Bereich der technischen Infrastruktur (Verkehr, Technologie, Informations -

technologien, etc.) ist als ein Schlüsselelement zur Verbesserung der langfristigen

Angebotsbedingungen und der Stabilisierung der Nachfrageentwicklung anzusehen.

• Ein Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird es ermöglichen, die Vorgaben In den

beschäftigungspolitischen Leitlinien zu erreichen.

• Beim Anteil der Selbständigen ist aufgrund einer unterdurchschnittlichen Dynamik bei

den Unternehmensgründungen noch Potential vorhanden; dieses soll mit einer

Gründerwelle stärker als bisher ausgeschöpft werden.

• Eine Voraussetzung zur langfristigen Sicherung der Systeme der sozialen Sicherheit ist

die weitere Erhöhung der Beschäftigungsquoten. Auch dazu sind verstärkt Maßnahmen

zur Herstellung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern notwendig.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungssituation nachhaltig zu

verbessern. Im Verbund mit dem sich abzeichnenden konjunkturellen Aufschwung sollen

die nachfolgend im Detail beschriebenen beschäftigungspolitischen Maßnahmen Im

Zeitraum von etwa 5 Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Beschäftigung um etwa

100.000 Personen und einer ebenso deutlichen Reduktion der Arbeitslosenquote auf

einen Wert von nahe 3,5% führen.

BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE GESAMTSTRATEGIE

DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG

a) Gute Ausgangslage

Österreich blickt auf eine bemerkenswerte Entwicklung von Wirtschaft, Beschäftigung und

Gesellschaft zurück. Trotz mehrerer weltweiter Krisen in den 70er Jahren und Währungs -

turbulenzen in den 80er und 90er Jahren hat Österreich die in Folge notwendigen Anpas -

sungen an geänderte Produktionsstrukturen, Marktverhältnisse und neue Beschäftigungs -

formen erfolgreich bewältigt.

Dementsprechend stellt sich auch die Arbeitsmarktlage in Österreich im internationalen

Vergleich sehr gut dar. Österreich wies 1996 nach Luxemburg die niedrigste

Arbeitslosenquote (4,4%) auf, die Jugendarbeitslosigkeit ist (mit einer Rate von 6,0%)

überhaupt die niedrigste in Europa, der Anteil der Langzeitarbeitslosen (25,7%) liegt

deutlich niedriger als im EU - Schnitt. Diese relativ günstige Arbeitsmarktlage zeigt sich

auch bei der Beschäftigungsquote (Anteil der Beschäftigten an der 15 - bis 64 -jährigen

Wohnbevölkerung), bei der Österreich eine vordere Position einnimmt; gemessen in

Vollzeitäqulvalenten wies Österreich 1996 nach Dänemark die zweithöchste

Beschäftigungsquote aller EU - Staaten auf (65%; vgl. Grafik 1).

Grafik 1: Beschäftigungsquoten in Vollzeitäqulvalent

 

 

Die hier eingefügte Grafik konnte nicht gescannt werden !!!

 

 

Quelle: EUROSTAT

Differenziert nach Geschlechtern ergeben sich, wie In fast allen EU - Ländern,

Unterschiede am Arbeitsmarkt: Frauen sind nicht nur häufiger arbeitslos, sie sind auch

länger und bereits in jüngeren Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen. In Österreich liegt

allerdings sowohl die Arbeitslosenquote für Männer als auch jene für Frauen - verglichen

mit den anderen 14 Mitgliedstaaten im unteren Bereich.

Deutlich unter dem EU - Durchschnitt liegt allerdings die Beschäftigungsquote älterer

Arbeitskräfte in Österreich; in den Alterskohorten vor dem Frühpensionsalter sind zudem

überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten zu verzeichnen. Die Integrationsschwierig -

keiten von Personen mit besonderen Beschäftigungsproblemen1 die auch aus

persönlichen Umständen resultieren (Behinderungen i.w.S.), sind im Steigen begriffen.

Außerdem ist ein zwar langsamer, aber kontinuierlicher Anstieg des Anteils der

Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitsuchenden zu beobachten, auch wenn das Niveau Im

EU - Vergleich immer noch sehr niedrig ist. Kritisch zu bewerten ist weiters der

unterdurchschnittliche Anteil der Selbständigen an allen Erwerbstätigen.

b) Die Beschäftigungspolitische Ausrichtung

Die Errichtung der WWU bringt einen wirtschaftspolitischen Regimewechsel auf

Makroebene: Neben der einheitlichen Geldpolitik bestehen weiterhin großteils Im

nationalen Kompetenzbereich verbleibende Bildungs -, Budget -, Steuer - und

Strukturpolitiken. Dadurch kommt es zu einer Verstärkung der nationalen makro - und

mikroökonomischen Interdependenzen, die möglicherweise zu negativen spill - over

Effekten führen. Daraus folgt ein verstärkter Koordinationsbedarf.

Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass auf europäischer Ebene geld - und

währungspolitische Rahmenbedingungen gegeben sind - wie ein niedriges (Real -)

Zinsniveau, eine pragmatische Geldpolitik, etc. - , die den Wachstumsprozess

unterstützen; natürlich unter Berücksichtigung des gebotenen Inflationszieles (von etwa

2%). Insbesondere zwei Faktoren sollten es dem Europäischen System der

Zentralbanken (ESZB) ermöglichen, „die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft“

ohne Gefährdung der Preisstabilität zu beg“nstigen: Die Fiskalpolitiken der

Mitgliedsländer werden Im Rahmen des Stabilitäts - und Wachstumspaktes auch in den

nächsten Jahren eher restriktiv wirken. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen im

Rahmen der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien von Luxemburg zu einer

Reduktion der strukturellen Arbeitslosigkeit (gemessen etwa an der non - accelerating

inflation rate of unemployment, kurz: NAIRU) in Europa beitragen.

Die Erfahrungen mit den Stabilitätskriterien haben gezeigt, dass klare Zielsetzungen in

der Wirtschaftspolitik ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein können. Um die prioritäre

Bedeutung einer Verbesserung der Beschäftigungslage zu dokumentieren, sind auch für

die Beschäftigungspolitik, wo möglich, quantifizierbare Zielsetzungen festzuschreiben.

Die österreichische Bundesregierung hält mit dem vorliegenden nationalen Aktionsplan

an ihrer beschäftigungspolitischen Orientierung fest. Er spiegelt das in Österreich vorherr -

schende breite Verständnis von Beschäftigungspolitik wider.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem nationalen Aktionsplan das Ziel

* neue, zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen;

* das Niveau der Arbeitslosigkeit zu verringern;

* zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen;

* das bewährte Ausbildungs - und Beschäftigungssystem im Interesse dynamischer

Strukturanpassung flexibel,  innovativ und durchlässig zu gestalten;

* und eine neue Kultur der Selbständigkeit zu fördern.

Diese Zielsetzung kann nur durch eine umfassende und koordinierte

beschäftigungspolitische Gesamtstrategie erreicht werden. Die Maßnahmen der

Verwaltung und der Gesetzgebung auf allen Ebenen sollen weitgehend auf ihre

Beschäftigungswirkung überprüft werden. Die Beschäftigungspolitik kann nur erfolgreich

sein, wenn sie von allen relevanten Politikbereichen, insbesonders von den

Sozialpartnern, den Ländern und Gemeinden, unterstützt wird. Dabei geht es auch um

eine entsprechende organisatorische und finanzielle Beteiligung an der

Beschäftigungsförderung durch alle öffentlichen Rechtsträger. Um auf regionale

Besonderheiten eingehen zu können, müssen territoriale Beschäftigungspakte angestrebt

werden, mit denen auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern

Programme entwickelt werden, um ein Höchstmaß an Effektivität In der

Beschäftigungsschaffung zu erreichen.

Potential für zusätzliche Beschäftigung scheint vor allem im Dienstleistungssektor

gegeben. Neue Berufe, die dem Wandel des Produktionsprozesses entsprechen, sollen,

insbesondere im Bereich Technologie und Umweltschutz, forciert und nicht marktfähige

Arbeit, etwa im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Gesundheitsberufe, unterstützt

werden, um so Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Schaffung von Anreizen für die Entstehung neuer und die Sicherung und Expansion

bestehender Unternehmen stellt ebenfalls ein zentrales Element der österreichischen

Strategie für mehr Beschäftigung dar. Vor allem in der Gründungsphase gilt es,

administrative Hindernisse abzubauen und die Finanzierung zu erleichtern. Dem Ausbau

der Infrastruktur im weitesten Sinne, d.h. aufgrund der modernen Anforderungen an einen

Wirtschaftsstandort besonders auch in Form von Technologie -, Forschungs - , Innovations -

und Umweltpolitik, kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Nach wie vor werden auch

öffentliche Investitionen im Bereich der klassischen Infrastruktur die Wettbewerbsfähigkeit

der am Wirtschaftsstandort Österreich angesiedelten Unternehmen mitbestimmen.

Gleiches gilt auch für die nachhaltige Erhaltung der Qualität des Lebensraumes. Die

Bundesregierung sieht daher in der Investition in Umwelttechnologle und schutz

ebenfalls eine notwendige Ergänzung des beschäftigungspolitischen Konzepts.

Um der Arbeitsnachfrage neue Impulse zu geben, ist die Entlastung des Faktors Arbeit

anzustreben. Die beschäftigungsfreundliche Gestaltung der Steuer - und Abgabenstruktur

stellt deshalb ein zentrales Ziel der geplanten Steuerreform dar. Eine wesentliche

Voraussetzung dafür ist es, die Bemühungen zur Steuerharmonisierung Im Bereich der

Kapitalerträge und der Ressourcen auf europäischer Ebene zu verstärken.

Die bestehenden Ansätze zur besseren Verteilung des Arbeitsvolumens durch

entsprechende Sozialpartnervereinbarungen sollten weiterentwickelt werden, wobei die

Reduzierung der Saisonarbeitslosigkeit, Insbesondere Im Bereich Tourismus, ein

wichtiges Teilziel darstellt.

Vereinbarung der Sozialpartner sollten zum Abbau bestehender Mobilitätshindernisse

durch Änderungen der gegenwärtigen Lohn - und Einkommensstrukturen (Lebenseinkom -

mensverläufe) beitragen.

Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, dass das individuelle

Arbeitslosigkeitsrisiko durch entsprechende Qualifizierung deutlich verringert werden

kann. Eine permanente Optimierung des Bildungssystems ist daher ein wesentlicher

Ansatzpunkt für eine nachhaltig positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die Verbesserung

der dualen Ausbildung stellt dabei ein besonderes Anliegen der Bundesregierung dar.

Verstärkt muss aber auch lebensbegleitende Weiterbildung, vor allem der weniger gut

ausgebildeten ArbeitnehmerInnen, berücksichtigt werden, wobei kooperative Ansätze

zwischen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen als beste Lösung angesehen werden.

Eine weitere Erhöhung der Beschäftigungsquote, die auch für die Sicherung der

sozialen Systeme eine zentrale Voraussetzung darstellt, ist insbesondere durch

verstärkte Einbeziehung von Frauen in den Erwerbsprozeß möglich. Dazu sind

Maßnahmen, wie WiedereinsteigerInnenprogramme und Ausbau der Kinderbetreuung, zu

setzen.

„Die Österreichische Bundesregierung begrüsst die Zielsetzung der

beschäftigungspolitischen Leitlinien zur Verringerung des generellen Niveaus der

Arbeitslosigkeit und zur Halbierung von Langzeitarbeitslosigkeit und

Jugendarbeitslosigkeit nicht zuletzt deshalb, weil die aktive Eingliederung dieser

Personengruppen in den Arbeitsmarkt einen wesentlichen Bestandteil der globalen

Beschäftigungsstrategie darstellt und in der arbeitsmarktpolitischen Umsetzung auf

bewährte wie erfolgreiche Programme, Maßnahmen und Instrumente zugreifen bzw. diese

weiter ausbauen kann. In diesem Zusammenhang ist die Österreichische

arbeitsmarktpolitische Strategie daran ausgerichtet, vor dem Hintergrund einer weiteren

Umschichtung der passiven Mittel für Einkommensersatz die Aktivierung des einzelnen

Rat- und Arbeitsuchenden weiter zu forcieren. Österreich blickt in diesem Zusammenhang

auf eine erfolgreiche Reform der Betreuung der Arbeitsuchenden, die in den Mittelpunkt

im Rahmen eines umfassenden Erstkontakts zur Klärung der aktuellen

Beschäftigungsprobleme eine darauf aufbauende Vereinbarung zwischen dem

Arbeitslosen und dem Betreuer im Arbeitsmarktservice stellt, in der die weiteren Schritte,

die Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden wie des Mitarbeiters des

Arbeitsmarktservice festgelegt werden, um einen neuen Arbeits - oder Ausbildungsplatz zu

vermitteln. Mit zunehmender Schwierigkeit oder längerer Dauer der Einlösung dieser

Vereinbarung, gerade auch für Langzeitarbeitslose und Personen mit besonderen

Beschäftigungsproblemen erfolgt die Heranziehung der verschiedenen bewährten,

hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz zielgruppenadäquat ausgerichteten Instrumente

der aktiven Arbeitsmarktpolitik (wie sie i.w.F. in den einzelnen Leitlinien im Detail

angesprochen werden), um den Beratungs - und Vermittlungsvorgang zur

Wiedergewinnung einer produktiven Beschäftigung mit längerfristiger Berufsperspektive

nachhaltig zu unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus

dürfen nicht durch die Ausländerbeschäftigungspolitik konterkanert werden. Bei der

Zulassung von neuen Arbeitskräften aus Drittstaaten wird die Bundesregierung deshalb

auch weiterhin auf die Verträglichkeit mit dem österreichischen Arbeitsmarkt Bedacht

nehmen, indem die derzeitige Praxis beibehalten wird. Dies muss auch in bezug auf die

zukünftige Osterweiterung nicht nur für die Regelungen im Zusammenhang mit der

Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen, sondern auch für die Dienstleistungsfreiheit gelten.

Die Schwerpunktsetzung in den genannten Bereichen muss einige Faktoren besonders

im Auge behalten: Zum einen muss als Voraussetzung für langfristig sichere

Beschäftigung die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der am Wirtschaftsstandort

Österreich angesiedelten Unternehmen angestrebt werden. Zum anderen muss eine

Sozialpolitik die Beschäftigungspolitik flankieren, die sowohl Arbeitgeber -  als auch

ArbeitnehmerInnen bei der Anpassung an neue Perspektiven In der Berufs - und

Arbeitswelt unterstützt und vor existenzbedrohenden Verlusten als Resultat des

Strukturwandels bewahrt. Beschäftigungspolitik muss neben der Arbeitsmarktpolitik durch

weitere Politikgelder ergänzt werden und einem sehr breiten Ansatz folgen. In besonderer

Weise gilt dies auch für die Gewährleistung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die

nicht durch isolierte, auf wenige Bereiche beschränkte Maßnahmen erreicht werden kann,

sondern dem Grundsatz des „Mainstreaming“ in allen Interventionsfeldern folgen muss.

Die Finanzierung einer forcierten Beschäftigungspolitik benötigt neue Prioritätensetzung

bei allen öffentlichen Ausgaben. Gleichzeitig muss auch der durch den Pakt für Stabilität

und Wachstum gesetzte Rahmen berücksichtigt werden.

Einige Maßnahmen des Aktionsplanes erfordern auch Schwerpunktverlagerungen bei der

Finanzierung. in den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass durch Umschichtungen

in den einzelnen Sachbereichen - etwa von der Finanzierung der

Arbeitslosenunterstützung zu aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - die

erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Darüber hinaus wird für Maßnahmen

zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Im Rahmen eines

Jugendausbildungssicherungsgesetzes durch eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz

1998 vorgesorgt. Im vom Ministerrat beschlossenen Entwurf des Bundesfinanzgesetzes

1999 wurden zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik und

Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen. Ab dem Jahr 2000 werden die finanziellen

Mittel für die Umsetzung des Aktionsplanes aufgrund der arbeitsmarktpolitischen

Entwicklungen, der Auswirkungen der Steuerreform 2000 und unter sinngemäßer

Berücksichtigung der Konvergenzkriterien Gegenstand der Jeweiligen

Budgetverhandlungen sein. Ebenso soll einer Weiterentwicklung der Forschungs - und

Technologieförderung Rechnung getragen werden.

Als finanzielle Beiträge der EU sind zu berücksichtigen: Aus dem Europäischen

Sozialfonds stehen in der laufenden Programmplanungsperiode jährlich etwa 1,5 Mrd.

ATS für die österreichische aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die gemäß den

Beschlüssen von Luxemburg vorgesehenen Schwerpunkte für die Nationalen

Aktionspläne decken sich mit den zentralen Themen der österreichischen ESF -

Programme. Insbesondere in Ziel 3 sind praktisch alle Maßnahmenschwerpunkte

aufgeführt, denen nach den Leitlinien besondere Priorität zukommt. Langzeitarbeitslose,

Jugendliche sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern sind explizite

Schwerpunkte.

Die Europäische Investitionsbank sollte Im Rahmen des Amsterdam Special Action

Program (ASAP) u.a. zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, der

städtischen Umwelt, der Bildung und im Gesundheitsbereich beitragen, Rückhaftungen

ermöglichen und unter Einschaltung nationaler Spezialinstitute (Z.B. die

Finanzierungsgarantie - Gesellschaft) großvolumige Finanzierungen für

Beschäftigungsmaßnahmen bereitstellen.

C) Ausblick

Die mittelfristigen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute vom Jänner 1998

gehen von einer günstigen Konjunkturentwicklung im Fünfjahresabschnitt 1998 - 2002 aus.

Das durchschnittliche reale Wirtschaftswachstum wird bei 2,5% liegen, gegenüber 1,7 %

zwischen 1992-1997. Damit wird die Beschäftigung zunehmen, die Arbeitslosigkeit

sinken. Dass sich die konjunkturellen Aussichten auch in den übrigen Mitgliedstaaten der

Gemeinschaft deutlich verbessern, ist dabei eine der zentralen Voraussetzungen.

Von wirtschaftspolitischer Seite wird durch die Umsetzung der In diesem nationalen

Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen diese vorteilhafte Entwicklung für den

Österreichischen Arbeitsmarkt noch zusätzlich unterstützt.

Insgesamt erscheint es daher nicht unrealistisch, bis zum Jahr 2002 davon auszugehen,

dass durch die angesprochene Konstellation von konjunktureller Erholung und

intensivierter Politikintervention die Beschäftigung um etwa 100.000 zunehmen wird und

sich die Arbeltslosenquote auf einen Wert von nahe 3,5% reduzieren dürfte.

GEMEINSAME POSITION DER SOZIALPARTNER

ZUM NATIONALEN AKTIONSPLAN

In Österreich besteht eine lange und erfolgreiche Tradition der Zusammenarbeit und

Konfliktbewäitigung auf dem Verhandlungswege über die Interessensvertretungen von

ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeberlnnen: Die Sozialpartnerschaft. Diese Form des

Interessensausgleichs ermöglicht nicht nur eine für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung

förderliche Makroflexibilität der Löhne und Einkommen, sie leistet auch wichtige Beiträge

für Politikentwicklung und - Umsetzung, gerade im Bereich von Arbeitsmarkt und

Beschäftigung.

Die österreichische Bundesregierung hat ÖGB, BAK, WKÖ und völ eingeladen, sich an

der Erstellung des nationalen Aktionsplanes zu beteiligen. Im folgenden wird ihr

gemeinsamer, akkordierter Beitrag wiedergegeben.

Die Bundesregierung begrüsst den Beitrag der Sozialpartner und bekennt sich zu den

Zielsetzungen. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Sinne der bei den einzelnen

Leitlinien angeführten Massnahmen.

Leitlinie 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika,

Verbesserung der Vermittelbarkelt

Leitlinie 5 - Lebensbegleitende Weiterbildung

Leitlinie 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen

Leitlinie 7- Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen

1. Einleitung

Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte ist in Österreich vergleichsweise überdurch -

schnittlich hoch. Dies ist vor allem das Ergebnis der beruflichen Bildung. Das hohe

Ausbildungsniveau gilt mittlerweile auch in der EU als ein positiver Standortfaktor. Die

Tradition der österreichischen Sozialpartnerschaft findet dabei speziell in der Aus - und

Weiterbildung ihren Ausdruck. Die österreichischen Sozialpartner bekennen sich zu einer

arbeitsmarktrelevanten Erstausbildung sowie zur lebensbegleitenden Weiterbildung. Viele

der in den Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen werden In Österreich bereits unter

Einbindung der Sozialpartner praktiziert. Als Beispiele seien etwa das duale

Ausbildungssystem, aber auch die Mitwirkung Im Bereich des berufsbildenden

Schulwesens genannt, welche sicherlich Hauptgründe für die In Österreich

vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit sind.

Dennoch sind die Sozialpartner der Auffassung, dass laufende Anpassungen und

Verbesserungen notwendig sind. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans werden sie

dabei folgende Schwerpunkte setzen:

• Weiterentwicklung der Lehrausbildung und der berufsbildenden Schulen

Nutzung der neuen Modelle "Bildungskarenz“ und "Solidaritätsprämienmodell"

Umsetzung der Zielvereinbarungen der AMS - Jahresprogramme 1998/1999

• Verstärkte Nutzung der Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner

• Weiterentwicklung und arbeitsmarktorientierter Ausbau dieser Form der beruflichen

Bildung zum Wohle des hohen Qualifikationsniveaus österreichischer Fachkräfte und

für ihren betrieblichen Einsatz

• Förderung des Übergangs von Praktikern in den Lehrberuf (auch durch Anrechnung

von Vordienstzeiten) im Interesse des Praxisbezugs

• Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Fachhochschulen (auch für Berufstätige) und

Sicherung des Finanzierungsanteiles der öffentlichen Hand.

2. Zielvorgaben

Die Sozialpartner gehen davon aus, dass die außerordentliche Problemlage bei den

Schulabgängern der Jahre 1998,1999 und 2000 zusätzliche Anstrengungen erforderlich

macht. Die Bewältigung dieses quantitativen Problems soll durch zeitlich befristete

Maßnahmen angegangen werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass sehr

kurzfristig Wirkungen erreicht werden müssen, um bereits für die Schulabgänger des

Jahres 1998 konkrete Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Bei ihren

Bemühungen sind die Sozialpartner von der Ansicht geleitet, dass durch ein verbessertes

Ausbildungsniveau das Risiko der Arbeitslosigkeit gemildert werden kann.

3. Neue Lehrberufe

Der Entwicklung neuer Lehrberufe wird größte Bedeutung zuerkannt. Dabei werden drei

Schwerpunkte gesehen:

• Angesichts der strukturellen Änderungen, insbesondere gekennzeichnet durch die

Ausweitung des Dienstleistungssektors im weitesten Sinn und den massiven Einsatz

der Informationstechnologien, sind dementsprechende neue Berufsfelder zu

erschließen.

• Neue Qualifikationsansprüche an ausgebildete Fachkräfte erfordern generell ein

hohes Niveau bereits bei der Berufsausbildung, sowie neue hochqualiflzierte

Lehrberufe, die gleichzeitig zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung beitragen.

• Auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes sollen Ausbildungsgänge angeboten

werden, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstrecken und

bestehenden bzw neuen Qualifikationsbedürfnissen am Arbeitsmarkt

entgegenkommen. Dabei werden folgende Kriterien maßgeblich sein: Es muss sich

um eine inhaltliche, dem Ausmaß der Lehrzeit adäquate Ausbildung handeln. Ein

Bedarf nach dieser Qualifikation ist nachzuweisen und schließlich ist auch die

Möglichkeit zur Weiterqualifikation zu eröffnen und zu fördern.

Die derzeitigen Möglichkeiten zwischenbetrieblicher Ausbildung (Ausbildungs - verbund)

werden ganz offensichtlich wenig genützt. Die Sozialpartner sehen es als ihre Aufgabe

an, die Ursachen hiefür festzustellen, um die Akzeptanz zu verbessern.

Über den Weg von Ausbildungsversuchen sollen neue Ausbildungsformen und

Berufsfelder erprobt werden.

Ausgehend von diesen Zielsetzungen soll die bewährte Arbeit des

Bundesberufsausbildungsbeirates weiterhin Grundlage der Entwicklung der

Berufsausbildung sein. Die Sozialpartner kommen überein, auf der Basis gemeinsamer

Vorarbeiten Vorgaben und Schwerpunkte für neue Lehrberufe zu schaflen. Dabei sollen

auch Experten der Berufsausbildung sowie Vertreter des Sozial -, Unterrichts - und

Wirtschaftsministeriums mitwirken und die Erkenntnisse der Berufsbildungsforschung und

des Arbeitsmarktservice berücksichtigt werden.

Die Sozialpartner werden entsprechend ihrer Verantwortung Leitlinien und Empfehlungen

für die dazu erforderlichen Arbeiten im Berufsausbildungbeirat festlegen. Es wird davon

ausgegangen, dass damit die Akzeptanz und Verbindlichkeit der Gutachten sichergestellt

wird.

4. Berufsreifeprüfung

Mit der Etablierung der Berufsreifeprüfung ist nicht nur ein Durchbruch für ein

erwachsenengerechteres und weiter geöffnetes Bildungssystem gelungen, sondern auch

ein nächster Schritt in Richtung der angestrebten Gleichwertigkeit von allgemeiner und

beruflicher Bildung. Damit verbunden ist ein eigenständiger österreichischer Weg zur

Qualifikationsanhebung und zur Stärkung des dualen Systems. Dadurch kann der Zugang

zu tertiären Ausbildungen für Lehr - und BMS  -SchulabsolventInnen sowie für

WerkmeisterInnen auf breiterer Basis erschlossen werden.

Die Berufsreifeprüfung könnte auch als ergänzendes Element für den Lehrabschluß wie

z.B. im Bereich der High - Tech - Berufe fungieren.

Um die genannten Ziele zu realisieren, sollte von bürokratischen Hürden Abstand

genommen werden, um für den einzelnen Bewerber eine praxisorientierte Abwicklung  -

unter Beachtung von hohen qualitativen Standards und bereits erworbener

Qualifikationen - zu gewährleisten. Die Sozialpartner erklären sich bereit, in Kooperation

mit dem Unterrichtsministerium dafür gangbare Wege unter Beachtung

erwachsenengerechter Standards und Methoden zu entwickeln und umzusetzen.

Für dabei entstehende Kurskosten soll eine Förderung geleistet werden.

5. Vorlehre als besondere Ausbildungsform

Für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen wird gemeinsam mit dem

AMS eine Alternative zur Hilfsarbeit entwickelt. Die Auswahl der Personen, die für diese

besondere Form der Ausbildung in Frage kommen, erfolgt durch das Arbeitsmarktservice.

Diese neueröflnete Erstausbildung erfolgt zusätzlich zu bestehenden Formen des

Berufsausbildungsgesetzes. Neben der dualen Ausbildung wird damit die Möglichkeit

eines zertifizierten Abschlusses eröffnet. Diese Ausbildung soll für eine allfällige

anschließende Lehrausbildung angerechnet werden. Eine Weiterqualifikation der

Absolventen soll gezielt unterstützt werden.

Zusätzlich zu bereits bestehenden Lehrbetrieben erfolgt die Anerkennung von geeigneten

Betrieben und Ausbildungsstätten im Zusammenhang mit der Zuweisung durch das

Arbeitsmarktservice.

Die Ausbildungsdauer soll längstens zwei Jahre betragen.

Zusätzlich soll das Instrument der Arbeitsassistenz eingesetzt werden.

Eine arbeits - und sozialrechtliche Gleichstellung mit Lehrlingen ist vorzunehmen.

Hinsichtlich der Ausbildung ist das Berufsausbildungsgesetz sinngemäß anzuwenden.

Durch eine begleitende Evaluierung sollen die Erfahrungen dokumentiert und

systematisch aufbereitet werden.

Die maßgeblichen Richtlinien des Arbeitsmarktservice, einschließlich der Definition und

allfälliger Förderungen dieses Personenkreises, werden unter Beiziehung von

Berufsausbildungsexperten der Sozialpartner erarbeitet.

6. Nachholen des Hauptschulabschlusses

Für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr soll im Rahmen einer zehnten Schulstufe,

vornehmlich an Polytechnischen Schulen, die Möglichkeit geboten werden, den

Hauptschulabschluß gebührenfrei nachzuholen. Eine enge Kooperation zwischen Schule

und AMS ist sicherzustellen.

7. Berufsvorbereltung für Jugendliche

Die in Leitlinie 1 Punkt 1. beschriebenen Maßnahmen können in einem hohen Ausmaß

und mit gutem Erfolg von den Bildungseinrichtungen der Interessensvertretungen

durchgeführt werden.

8. AMS - Maßnahmen In selbständigen Ausbildungseinrichtungen

Die Ausbildungsmaßnahmen des AMS in derzeit bestehenden selbständigen

Ausbildungseinrichtungen (z.B. Triathlon, Initiative Lehrling, Jobstart) werden in den

Jahren 1998 und 1999 weitergeführt. Um Jeweils die genehmigte Zahl von

Ausbildungsplätzen voll auszunützen, werden 1998 und 1999 in dem Ausmaß neue

Jugendliche aufgenommen, als Jugendliche in betriebliche Lehrverhältnisse gewechselt

haben. Dabei sollen in erster Linie jene lehrstellensuchenden Jugendlichen bei der

Zuweisung durch das AMS berücksichtigt werden, die sich aus irgendeinem Grund ohne

Ausbildungsverhältnis bereits im "zweiten bzw. dritten Lehrjahr“ befinden.

Darüber hinaus können, wenn noch Plätze frei sind, auch Jugendliche Im ersten Lehrjahr

aufgenommen werden, um die genehmigte Zahl an Ausbildungsplätzen zu erreichen.

Soferne die Finanzierung gesichert und der Bedarf gegeben ist, erfolgt auch eine

Genehmigung zur Fortführung der Maßnahme.

Für jene Jugendlichen, die in diesen AMS - Programmen die Lehre beenden, finden keine

Neuaufnahmen statt. Damit läuft diese Maßnahme spätestens im Schuljahr 2001/2002

aus.

9. Berufslehrgänge an der Berufsschule

Falls weder genügend Lehrplätze in Betrieben noch in bestehenden selbständigen

Ausbildungseinrichtungen vorhanden sind, sollte je nach reglonalem Bedarf und in

Kooperation mit dem AMS die Möglichkeit eröffnet werden, Jugendliche auch ohne Lehr -

oder Ausbildungsvertrag während des ersten Jahres In Berufsschulen auszubilden.

Der Bildungsauftrag der Berufsschulen ist daher entsprechend zu erweitern, sodass die

Führung von stark praxisorientierten, vollzeitschulischen Sonderformen möglich ist. Für

diese Sonderformen ist eine Befristung vorerst für das Jahr 1998 vorzusehen.

Die Zugangsvoraussetzung ist ein positives Abschlußzeugnis der Pflichtschule (achtes

oder neuntes Schuljahr).

Ein zeitversetzter Ausbildungsbeginn (Anfang bis Mitte November) ist festzulegen, da

durch diese Einrichtungen das duale System nicht gefährdet werden soll.

Der Lehrplan dieser Berufslehrgänge soll sich an den entsprechenden Berufsbildern

orientieren, wobei angestrebt wird, dass die Jugendlichen jederzeit bzw. spätestens nach

einer einjährigen Ausbildung in ein normales Lehrverhältnis übertreten können. Eine

vollständige Anrechnung dieser Ausbildungszeiten auf einschlägige Lehrberufe ist

vorzusehen.

Ist wider Erwarten der Übertritt in ein Lehrverhältnis aus Mangel an Lehrstellen nicht

möglich, so ist nach einer sozialpartnerschaftlichen Evaluierung nach 34 des

Ausbildungsganges auch gegebenenfalls die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.

Die berufspraktische Ausbildung im Rahmen dieser Sonderformen erfolgt nicht In

Betrieben, sondern in schulischen Einrichtungen (Nutzung vorhandener Ressourcen).

Für diese Zeit erfolgt eine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung der Teilnehmer

mit Lehrlingen.

Die Auszahlung einer besonderen Beihilfe in der Höhe von 2.000, - ist vorzusehen.

Da die Berufslehrgänge im Zentrum der Bemühungen zur Bekämpfung der

Jugendarbeitslosigkeit stehen, erachten die Sozialpartner die Schaffung von

Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Landesebene für notwendig und fordern die

Bundesregierung auf, die hiefür notwendigen Schritte einzuleiten sowle auf die

erforderliche Umsetzung in den betroffenen Regionen/Ländern hinzuwirken.

10. Aufhebung des Repetierverbotes

Für die ersten Klassen und Jahrgänge der berufsbildenden mittleren und höheren

Schulen besteht seit 1997 ein Repetierverbot bei mehr als drei Nichtgenügend. Diese

Bestimmung hat zu einem massiven zusätzlichen Lehrstellenandrang geführt. Es soll

daher die Aufhebung des Repetierverbots überprüft werden, um den Lehrstellenmarkt

nicht zusätzlich zu belasten.

11. Mehr Schulplätze im BMHS - Berelch und Absenkung der Drop - out - Ouoten

Im berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesen ist in Sparten mit Beschäfti -

gungsrelevanz die Zahl der Schulplätze insbesondere für die ersten Klassen und

Jahrgänge abgestimmt auf die demographische Entwicklung so zu erhöhen, dass

Jugendliche, die die Zugangsvoraussetzungen für das berufsbildende Schulwesen

erbrachten, nicht mehr abgewiesen werden.

Immer mehr Lehranfänger kommen jährlich aus weiterführenden Schulen, wobei speziell

die Drop - out - Quoten im berufsbildenden Schulwesen europäische Spitzen - werte

erreichen. Eine Erhöhung der Behaltequote, bei gleichzeitiger Berücksichti - gung des

hohen qualitativen Standards in diesem Schulwesen, ist durch pädago - gisch - didaktische

Maßnahmen sowie durch eine entsprechend adaptierte Lernorganisation erforderlich.

12. Welterbildungsinstitute der Sozialpartner

Die Bildungsinstitute der Sozialpartner, die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI) der

Wirtschaftskammern, die Berufsförderungsinstitute (BFI) der Arbeiterkammern und des

Gewerkschaftsbundes sowie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) der

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern sind die größten Anbieter im Bereich

der beruflichen Weiterbildung im österreichischen Raum.

Da eine internationale Wettbewerbsfähigkeit von aktuellen Qualifikationen bestimmt wird,

hat berufliche Weiterbildung auch beschäftigungswirksame Effekte. Im Sinne der

Erhöhung der Weiterbildungsquote für Beschäftigte empfehlich sich:

• Öffnung der Weiterbildung für Arbeitslose durch Erhöhung des Prozentsatzes der

Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 20 %.

• Nutzung der langjährigen Erfahrung der Bildungsinstitute der Sozialpartner und der

bereits vorhandenen Infrastruktur (Kapazitäten vorhanden)

• Ausbau bestehender bzw. dort, woch noch nicht vorhanden

• Entwicklung und Einrichtung gezielter Arbeitnehmerförderungsprogramme, zwischen

Bund und Ländern abgestimmt, zur

* Schaffung von Anreizen und

* Reduktion finanzieller Zugangsbarrieren zur Weiterbildung.

• Subjektförderung und gegebenenfalls Objektförderung für spezifische

Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Treffsicherheit der

Zielgruppenorientierung.

• Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Bildungsinstitute, die mit der

Durchführung von Bildungsmaßnahmen beauftragt werden.

13. Ausbildungsberatung und Schiedsstelle

Unter Mitwirkung der Arbeitnehmer - und Arbeitgeberinteressenvertretungen soll eine

qualifizierte betriebliche Ausbildung gefördert, Betriebe zur Lehrlingsausbildung motiviert

und in besonderen Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis Hilfestellung angeboten werden.

In der Folge können bei Nichteinigung paritätisch besetzte Schiedsstellen angerufen

werden.

Leitlinie 13 - Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation

Ausgangslage

Die Arbeitsorganisation ist in Österreich in hohem Maße sozialpartnerschaftlich geprägt.

Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Rahmenregelungen im Bereich des Arbeitsrechts und

im Bereich der Arbeitnehmer - Mitbestimmung, in deren Erstellung die Sozialpartner stets

einbezogen werden, als auch für die Arbeitsbeziehungen auf überbetrieblicher und

betrieblicher Ebene. Grundlage für das Wirken der Sozialpartner ist das Bestehen

starker, parteiübergreifend organisierter interessenvertretungen auf gesamtstaatlicher

Ebene und die gesetzliche Verankerung klar definierter Rechte der Arbeitnehmervertreter

auf Betriebsebene.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten und das hohe Maß an

sozialem Zusammenhalt, das Österreich In positiver Weise von vielen anderen

Industriestaaten unterscheidet (relativ niedrige Arbeitslosenrate, relativ geringe soziale

Ausgrenzung), ist sicherlich zu einem erheblichen Teil auf das Wirken der Sozialpartner

zurückzuführen, weshalb sich die österreichischen Sozialpartner auch nachdrücklich für

eine Stärkung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene aussprechen.

Nationale Zielsetzung - Indikatoren

Arbeitszeitgestaltung ist ein Instrument der Sozial - und Wirtschaftspolitik, das im Sinne

der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Entsprechung von

Arbeitnehmerinteressen und maximaler Beschäftigungseffekte optimierend einzusetzen

ist. Generelle Aussagen in bezug auf die Beschäftigungswirkungen können nicht

pauschal positiv oder negativ getroffen werden. Weder Arbeitszeitflexibilisierung noch

Arbeitszeitverkürzung schaffen automatisch neue Arbeitsplätze, können aber einen

Beitrag zur Steigerung bzw. zum Erhalt von Beschäftigung leisten. Um optimale

Beschäftigungseflekte zu erzielen1 ist es notwendig, der jeweiligen Problemlage und den

jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende spezifische Lösungen zu vereinbaren.

Maßnahmen

Der Wunsch nach anraktiveren Formen der Arbeitsorganisation sowohl für Arbeitnehmer

als auch für Arbeitgeber verbunden mit der Notwendigkeit der Standortsicherung führte

1997 zu einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes. Mit dieser Novelle wurden den

beiderseitigen Flexibilisierungsbedürfnissen Rechnung getragen und eine feste legale

Basis für flexible Arbeitszeitmodelle geschaffen. Die Vielfalt der Arbeitswelt macht eine

generelle Normung der konkreten Arbeitszeitgestaltung als Vorgabe untauglich. Die

neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen konzentrieren sich daher im wesentlichen auf

die Sicherung eines Schutzrahmens und die Definition der gemeinsamen

Gestaltungsinstrumente innerhalb dieses Rahmens.

Von den neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten kann grundsätzlich nur dann Gebrauch

gemacht werden, wenn dies ein Kollektivvertrag vorsieht. Kommt kein Kollektiwertrag

zustande, so ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, um einen solchen zu erzielen. Die

Sozialpartner streben an:

• Umsetzung der gesetzlichen Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf

KV -  und BV - Ebene zur Festlegung konkreter Arbeitszeitmodelle, die einen fairen

Interessenausgleich sichern. In Teilbereichen der Wirtschaft sind derartige

Umsetzungsschritte bereits erfolgt (z.B. Metallgewerbe, Metallindustrie,

Papierindustrie).

• Entkoppelung von Betriebszelten und Arbeitszeiten zur Ermöglichung von Kosten -

und Preissenkungen, soweit dies unter Wahrung berechtigter Arbeitnehmerinteressen

möglich ist insbes. für Bereiche mit hoher Kapitalintensität der Produktion.

• Anpassung der Arbeitszeit an Produktionsschwankungen: positive

Beschäftigungseffekte sind insbes. zu erwarten, wenn Mehr - und Überstunden

abgebaut und der Zeitausgleich v.a. in geblockter Form erfolgt. Über die jeweils zur

Anwendung kommenden Gestaltungsvarianten muss von den Sozialpartnern auf

betrieblicher bzw überbetrieblicher Ebene entschieden werden.

• Arbeitszeitverkürzung: Vereinbarungen betreffend Arbeitszeitverkürzung liegen im

Verantwortungsbereich der KV - Partner; an eine generelle Vorgangsweise Ist vorerst

nicht gedacht. Dies schließt aber Arbeitszeitverkürzung auf branchen - und betrieblicher

Ebene nicht aus. So kann etwa in bestimmten Fällen Arbeitszeitverkürzung auf

betrieblicher Ebene in Verbindung mit Arbeitszeitflexibilisierung zur Verhinderung von

Arbeitsplatzabbau („VW - Modell“) oder auch zur Schaffung von zusätzlicher

Beschäftigung eine sinnvolle Maßnahme darstellen.

• Überstunden: Wo Überstunden nicht nur zur Abdeckung fallweiser Arbeitsspitzen,

sondern permanent geleistet werden, sollten diese Überstunden - soweit

betriebswirtschaftlich machbar - reduziert und durch entsprechende Neueinstellungen

ersetzt werden.

• Teilzeitarbelt: Die Sozialpartner werden ihre Bemühungen verstärken, Teilzeitarbeit

für Arbeitnehmer wie -geber attraktiver zu gestalten, was nicht nur positive

Beschäftigungseffekten haben kann, sondern v.a. positive Auswirkungen auf die

Erwerbsquote hat.

• Bildungskarenz und Solidaritätsprämienmodell: Schaffung kollektivvertraglicher

Rahmenbedingungen und Realisierung dieser Möglichkeiten durch

Betriebsvereinbarungen; notwendig sind spezifische Modelle, die auf der

Betriebsebene auch angenommen werden.

• Arbeitszeitmodelle zur Beschäftigungsverlängerung In Saisonbranchen: Nutzung

der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung für eine Verkürzung der jeweils

arbeitslosen Periode, z.B. durch Abgeltung der Überschreitungen der Normalarbeitszeit

nicht in Form von Überstundenentgelt, sondern in Form von Zeitausgleich, der so an

das Ende der Beschäftigungsperiode gelegt wird, dass damit das Arbeitsverhältnis

verlängert und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt wird. Damit solche Modelle

Akzeptanz finden müssen Anreize sowohl für Arbeitgeber als auch - nehmer

geschaffen werden (fairer Interessenausgleich).

• verstärkte Beratung der Betriebe und Belegschaftsvertreter, insbes. der KMU, bzgl.

neuer Arbeitszeitmodelle.

 Säule 1. VERBESSERUNG DER VERMITTELBARKEIT

LL 1 - Neustart für Jugendliche

LL 2- Neustart für Langzeitarbeitslose Erwachsene

LL3 - Erhöhung der Personenanzahl in aktiven arbeitsmarktpolitischen

Maßnahmen

Die Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) sehen schon jetzt vor, daß die

Beraterinnen mit jeder einzelnen arbeitslosen Person bereits zu Beginn deren

Arbeitslosigkeit verbindlich einen Betreuungsplan erstellen. Der Betreuungsplan sieht

sowohl Eigenaktivitäten der arbeitsuchenden Person, Arbeitsangebote seitens des AMS

und - wenn es notwendig und sinnvoll erscheint - auch Aus - und Weiterbildungen oder

sonstige vermittlungsunterstützende Maßnahmen vor. Damit ist bereits sichergestellt, daß

jedeir Jugendliche bevor er/sie 6 Monate bzw. jede/r Erwachsenen bevor sie/er 12

Monate arbeitslos ist, jedenfalls ein Betreuungsangebot erhält.

Das Sechspunkteprogramm „Innovative Arbeitsmarktpolitik“ zur Umsetzung der

beschäftigungspolitischen Leitlinien 1 bis 3 geht von der allgemeinen Zielsetzung aus,

dass bis zum Jahr 2002 (Planungsperiode des Nationalen Aktionsplanes)

• der Übergang von Jugendlichen bis 25 Jahre in Langzeitarbeitslosigkeit halbiert wird;

• der Übergang von Erwachsenen in Langzeitarbeitslosigkeit halbiert wird;

• 20 Prozent der Arbeitslosen in Maßnahmen zur (Wieder -)Eingliederung in den

Arbeitsmarkt einbezogen werden.

Frauen werden in diesen Programmen im Sinne des Zieles Erreichung der

Chancengleichheit von Frauen und Männern besondere Berücksichtigung finden, dies vor

allem über die Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Personen mit Behinderungen Im weiteren Sinne sind eine weitere, arbeitsmarktpolitisch

speziell zu fördernde Zielgruppe.

Diese Zielsetzung ist vor dem Hintergrund der folgenden beschäftigungs -, struktur - und

regionalpolitischen Anforderungen zu sehen:

• Verhinderung der Konzentration der Arbeitslosigkeit auf Langzeitarbeitslosigkeit oder

besondere Personengruppen;

• Eröffnung eines (Wieder -)Einstiegs in die Erwerbstätigkeit für alle Arbeitsuchenden;

• Umschichtung von ArbeitnehmerInnen aus schrumpfenden Produktionszweigen, wie

Bau, Textil, Bekleidung, Leder, Konsumgütererzeugung, In expandierende

Beschäftigungsfelder;

• Ausweitung der Beschäftigung In den wachsenden Bereichen von sozialen

Dienstleistungs -, Pflege - und Betreuungs - sowie Gesundheitsberufen, aber auch in den

Berufsfeldern EDV  -Beratung, Kommunikations - und Informationsdienstleistungen u.ä.;

• Entwicklung von strukturschwachen Regionen bzw. urbanen Problemzonen zur

Erschliessung zusätzlicher bzw. neuer Arbeitsplätze;

• Notwendige Verbesserung der Qualifikation

* beim Ersteinstieg in die Berufs - und Arbeitswelt;

* beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, Insbesondere für Frauen nach längeren

Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit;

* bei ArbeitnehmerInnen, die einen Berufswechsel vornehmen müssen;

* bei ArbeitnehmerInnen, die über keine einschlägige Berufsausbildung oder

entsprechende Anlernkenntnisse und Fertigkeiten verfügen;

* zur Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotentiale in der Wirtschaft.

Um mit Hilfe des folgenden Programmpakets die genannten Zielsetzungen zu erreichen

ist es notwendig, dass konkrete Maßnahmen und Instrumente zusätzlich bereitgestellt

werden.

Ausbildungsförderung für Jugendliche 199811999

Ausgangslage

Die Bundesregierung hat im Jahr 1997 ein Maßnahmenpaket „Der Jugend einer Chance“

beschlossen, das beachtliche Erfolge aufwies. Es wird aber auch in Zukunft notwendig

sein, das Lehrstellenangebot zu erhöhen, die Lehrlingsausbildung zu modernisieren und

durch eine Verbreiterung des Berufsspektrums die Chancen der Jugendlichen am

Arbeitsmarkt zu verbessern.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für bildungsbereite und - willige Jugendliche, die

keine Lehrstelle oder keinen Ausbildungsplatz in einer berufsbildenden mittleren oder

höheren Schule finden; dies unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Jugendlicher

mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Maßnahmen

• Förderung der überbetrieblichen (objektbezogenen) und zwischenbetrieblichen (sub -

jektbezogenen) Lehrausbildung

• Lehrlingsstiftungen (in Zusammenarbeit und Verbindung mit der Heranziehung der

Berufsschulen)

Diese Maßnahmen können in einem hohen Ausmaß und mit gutem Erfolg von den

Bildungseinrichtungen der Interessensvertretungen durchgeführt werden.

Erschließung neuer Arbeitsplätze im Bereich sozialer Dienstleistungsberufe

(Gesundheit, soziale Betreuung und Pflege) bei entsprechenden

Trägereinrichtungen

Ausgangslage

Der Gesundheits -, Pflege - und Sozialbereich ist eine der Branchen mit dem höchsten

Beschäftigungswachstum. Die aktuelle Prognose geht von einer Zunahme von mehreren

tausend Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2000 aus. Dieses Beschäftigungswachstum könnte

noch gesteigert werden, wenn es gelingt, für die zunehmende Nachfrage nach diesen

Dienstleistungen die notwendigen Finanzierung sicherzustellen; dabei sollte nach einer

ersten Phase der Startfinanzierung die Bereitstellung und Ausweitung der

Dienstleistungen durch geeignete Trägerorganisationen (beispielsweise der Caritas,

Volkshilfe1 Hilfswerk, Lebenshilfe, einschlägige Pflegedienste, aber auch Einrichtungen,

die persönliche Dienstleistungen anbieten) über Beiträge annähernd kostendeckend

erfolgen. Allfällige öffentliche Subventionen können sich dann auf jene Beschäftigten

beschränken, die aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Produktivität voll

auszuschöpfen bzw. auf jene Dienstleistungen, in denen eine volle Abdeckung durch

Einnahmen sozial nicht verträglich ist. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen,

dass sich die Länder und Gemeinden, aber auch andere Einrichtungen der allgemeinen

Wohlfahrt in angemessener Weise an der Start - wie Basistinanzierung beteiligen.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Erschließung von Arbeitsplätzen in expandierenden Beschäftigungsfeldern für

Langzeitarbeitslose, WiedereinsteigerInnen, benachteiligte ArbeitnehmerInnen mit

besonderen Beschäftigungsproblemen; unter besonderer Berücksichtigung der

Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Maßnahmen

• Vereinbarungen zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und Länder, Gemeinden bzw.

Trägereinrichtungen zum Ausbau der sozialen Dienstleistungen

• Lohnsubventionen des AMS in Form der betrieblichen, der gemeinnützigen oder der

besonderen Eingliederungsbeihilfe

• Mitfinanzierung der notwendigen Ausbildungs - und Spezialisierungsmaßnahmen für

die einbezogenen Arbeitslosen.

Regionale Strukturpakte - Finanzierungsbeteiligung des Bundes zur Erweiterung

oder Einrichtung von Sozial - und Infrastrukturvorhaben auf Landes - und

Gemeindeebene sowie zur Beteiligung an Investitionen in Vorhaben zur Entwicklung

strukturschwacher Regionen oder urbaner Problemzonen

Ausgangslage

Regionale Gebietskörperschaften stehen wie der Bund ebenfalls in

beschäftigungspolitischer Verantwortung. Auf Landes - und Gemeindeebene sind

unmittelbar Anforderungen zur Entwicklung der Infrastruktur, zur Verbesserung des

sozialen und ökologischen Lebensumfelds, zur Verbreiterung kultureller Angebote

sichtbar. Viele dieser Vorhaben mit vergleichsweise hohem Beschäftigungsmultiplikator

bleiben im Projektierungsstadium hängen, da wegen Finanzierungsproblemen die

konkrete Ausgestaltung des Projekts unterbleibt. So unterschiedliche Vorhaben wie der

Ausbau sozialer Versorgungseinrichtungen, Kulturprojekte, Stadterneuerung bezogen auf

bestimmte Areale oder Gebäudekomplexe, Umweltmaßnahmen bieten nicht nur ein hohes

Potential zusätzlicher Beschäftigung, sie fördern auch die Erschließung und Entwicklung

einer Region oder verbessern den jeweiligen Wirtschaftsstandort. Verschiedene

Gebietskörperschaften haben bereits hohe Bereitschaft gezeigt, derartige

Entwicklungsprojekte anzugehen.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, aber auch für Arbeitnehmerinnen,

die zu Arbeitsplatz - oder Branchenwechsel gezwungen sind; unter besonderer

Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung

geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Maßnahmen:

Länder und Gemeinden, die konkrete Vorhaben initiieren und umsetzen, erhalten eine

Finanzierungsbeteiligung durch den Bund, soferne durch das Vorhaben zusätzliche

Arbeitsplätze geschaffen, bestehende Arbeitsplätze nicht gefährdet werden und keine

Substitution von Aufwendungen der Gebietskörperschaften zu Lasten des Bundes

erfolgt. Diese Finanzierungsbeteiligung könnte für die Abgeltung von Lohn - und

Lohnnebenkosten für Arbeitslose, für Qualifizierung von Arbeitsiosen wie auch für die

Beteiligung einer Startfinanzierung (Investition) der verschiedenen Projekte gewährt

werden.

Arbeitsstiftungen und stiftungsähnliche Angebote für ArbeltnehmerInnen in

Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind

Ausgangslage

Auf Grund des Strukturwandels werden bestimmte Branchen in den nächsten Jahren

massiv an Beschäftigung verlieren, gleichzeitig entstehen im Bereich sozialer und

wirtschaftsnaher Dienstleistungen neue Arbeitsplätze.

Nach einer Prognose des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) ist im Zeitraum 1995

bis 2002 in den Branchen Textil1 Bekleidung mit 23.000, Nahrung und Genußmittel mit

5.000, Grundstoffproduktion mit 15.000 und Bau mit 15.000 Beschäftigungsverlusten zu

rechnen.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Reduzierung des Übergangs in Langzeitarbeitslosigkeit und aktive Umschichtung von

Beschäftigung in neue Berufe und Tätigkeiten; unter besonderer Berücksichtigung der

Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Maßnahmen

• Einrichtung von Arbeitsstiftungen oder stiftungsähnlichen Maßnahmen für die vom

Strukturwandel betroffenen ArbeitnehmerInnen, die für jede einzelne Person ein

gezieltes Betreuungs - und Förderungspaket der Berufs(neu)orientierung, der

weitergehenden Ausbildung und Spezialisierung, der aktiven Unterstützung bei der

Arbeitsplatzsuche oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

anbieten.

Qualifizierung von Arbeitslosen ohne verwertbare Berufsausbildung und zur

Lösung qualifikationsbedingter Besetzungsprobleme

Ausgangslage

ArbeitnehmerInnen mit schlechterer Ausbildung als der Durchschnitt der Beschäftigten

weisen eine höheres Arbeitslosigkeitsrisiko auf (rund 44 Prozent der Arbeitslosen

besaßen 1997 maximal einen Pflichtschulabschluß). Andererseits gibt es eine erhebliche

Zahl an oflenen, von der Tätigkeit und den Anforderungsmerkmalen anspruchsvolleren

Stellen, die aus qualifikatorischen Gründen nicht oder nur sehr schwer besetzt werden

können.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Überwindung qualifikationsbedingter Einstiegsbarrieren in das Beschäftigungssystem;

unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung

geschlechtsspezifischer Zielquoten.

Maßnahmen

• Gezielte, systematische und modular aufgebaute Ausbildungsgänge (Ausbildungs -

ketten), bei gleichzeitiger Spezialisierung der Ausbildungsinhalte auf marktgängige und

erfolgversprechende Kenntnisse und Fertigkeiten.

WiedereinsteigerInnenprogramm des AMS

Ausgangslage

Jährlich sind etwa 15.000 Frauen, die nach einer Berufsunterbrechung wiederum ins

Erwerbsleben zurückkehren möchten, mit größeren Wiedereinstiegsproblemen

konfrontiert.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren

Aktive und rasche Integration von Frauen in das Berufsleben nach einer längeren Zeit der

Berufsunterbrechung.

Maßnahmen

• Qualifizierung und gezielte Vermittlung bei gleichzeitiger Hilfestellung zur Betreuung

des Kindes/der Kinder während der Ausbildung oder des Berufseinstiegs.

Umsetzung

Das in den Leitlinien 1 bis 3 dargestellte Programmpaket ‚wird beginnend mit dem Jahr

1998 sukzessive umgesetzt. Unter der Voraussetzung, dass sich die der mittelfristig

prognostizierten Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung zu Grunde liegenden

Rahmenbedingungen des makroökonomischen Umfeldes nicht ändern und die für die

mittelfristige Entwicklung gewonnenen Annahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes

halten, können die eingangs angeführten arbeitsmarktpolitischen Effekte Im Zieljahr 2002

erreicht werden.

LL 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika,

Verbesserung der Vermittelbarkeit

Ausgangslage

Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte ist In Österreich vergleichsweise Überdurch -

schnittlich hoch. Dies ist vor allem das Ergebnis der beruflichen Bildung. Das hohe

Ausbildungsniveau gilt mittlerweile auch in der EU als ein positiver Standortfaktor. Die

Tradition der österreichischen Sozialpartnerschaft findet dabei speziell In der Aus - und

Weiterbildung Ihren Ausdruck. Die österreichischen Sozialpartner bekennen sich zu einer

arbeitsmarktrelevanten Erstausbildung sowie zur lebensbegleitenden Weiterbildung. Viele

der in den Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen werden in Österreich bereits unter

Einbindung der Sozialpartner praktiziert. Als Beispiele seien etwa das duale

Ausbildungssystem, aber auch die Mitwirkung im Bereich des berufsbildenden

Schulwesens genannt, welche sicherlich Hauptgründe für die In Österreich

vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit sind.

Dennoch sind die Sozialpartner der Auffassung, dass laufende Anpassungen und

Verbesserungen notwendig sind. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans werden sie

dabei folgende Schwerpunkte setzen:

- Weiterentwicklung der Lehrausbildung und der berufsbildenden Schulen

- Nutzung der neuen Modelle "Bildungskarenz“ und „Solidaritätsprämienmodell“

- Umsetzung der Zielvereinbarungen der AMS - Jahresprog ramme 1995/1999

- Verstärkte Nutzung der Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner

- Weiterentwicklung und arbeitsmarktorientierter Ausbau dieser Form der beruflichen

Bildung zum Wohle des hohen Qualifikationsniveaus österreichischer Fachkräfte und

für ihren betrieblichen Einsatz

- Förderung des Übergangs von Praktikern in den Lehrberuf (auch durch Anrechnung

von Vordienstzeiten) im Interesse des Praxisbezugs

- Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Fachhochschulen (auch für Berufstätige) und

Sicherung des Finanzierungsanteiles der öffentlichen Hand.

Nationale Zielsetzung - Indikator:

Die Sozialpartner gehen davon aus, dass die außerordentliche Problemlage bei den

Schulabgängern der Jahre 1998, 1999 und 2000 zusätzliche Anstrengungen erforderlich

macht. Die Bewältigung dieses quantitativen Problems soll durch zeitlich befristete

Maßnahmen angegangen werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass sehr

kurzfristig Wirkungen erreicht werden müssen, um bereits für die Schulabgänger des

Jahres 1998 konkrete Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Bei ihren

Bemühungen sind die Sozialpartner von der Ansicht geleitet, dass durch ein verbessertes

Ausbildungsniveau das Risiko der Arbeitslosigkeit gemildert werden kann.

Maßnahmen:

AMS - Maßnahmen in selbständigen Ausbildungseinrichtungen:

Die Ausbildungsmaßnahmen des AMS in derzeit bestehenden selbständigen

Ausbildungseinrichtungen (z.B. Triathlon, Initiative Lehrling, Jobstart) werden In den

Jahren 1998 und 1999 weitergeführt. Um jeweils die genehmigte Zahl von

Ausbildungsplätzen voll auszunützen, werden 1998 und 1999 in dem Ausmaß neue

Jugendliche aufgenommen, als Jugendliche in betriebliche Lehrverhältnisse

gewechselt haben. Dabei sollen in erster Linie jene lehrstellensuchenden Jugendlichen

bei der Zuweisung durch das AMS berücksichtigt werden, die sich aus irgendeinem

Grund ohne Ausbildungsverhältnis bereits im „zweiten bzw. dritten Lehrjahr“ befinden.

Darüber hinaus können, wenn noch Plätze frei sind, auch Jugendliche Im ersten

Lehrjahr aufgenommen werden, um die genehmigte Zahl an Ausbildungsplätzen zu

erreichen.

Soferne die Finanzierung gesichert und der Bedarf gegeben ist, erfolgt auch eine

Genehmigung zur Fortführung der Maßnahme.

Für jene Jugendlichen, die In diesen AMS - Programmen die Lehre beenden, finden

keine Neuaufnahmen statt. Damit läuft diese Maßnahme spätestens Im Schuljahr

2001/2002 aus.

• Neue Lehrberufe (siehe LL 7)

• Berufsreifeprüfung (siehe LL 5)

• Vorlehre als besondere Ausbildungsform (siehe LL 7)

• Nachholen des Hauptschulabschlusses (siehe LL 5)

• Berufsvorbereitung für Jugendliche (siehe LL 1- 3)

• Auffangnetze für Jugendliche (siehe LL 7)

• Schnittstellenproblematik der BMHS (siehe LL 6)

• Ausweitung der Kapazitäten im BMHS - Bereich (siehe LL 6)

• Ausbildungsberatung und Schiedsstelle (siehe LL 7)

• Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner:

Die Bildungsinstitute der Sozialpartner, die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI) der

Wirtschaftskammern, die Berufsförderungsinstitute (BFI) der Arbeite rkammern und des

Gewerkschaftsbundes sowie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) der

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern sind die größten Anbieter im

Bereich der beruflichen Weiterbildung Im österreichischen Raum.

Da eine internationale Wettbewerbsfähigkeit von aktuellen Qualifikationen bestimmt

wird, hat berufliche Weiterbildung auch beschäftigungswirksame Effekte. Im Sinne der

Erhöhung der Weiterbildungsquote für Beschäftigte empfiehlt sich:

- Öffnung der Weiterbildung für Arbeitslose durch Erhöhung des Prozentsatzes der

Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 20 %.

- Nutzung der langjährigen Erfahrung der Bildungsinstitute der Sozialpartner und der

bereits vorhandenen Infrastruktur (Kapazitäten vorhanden) - Ausbau bestehender bzw. dort, wo noch nicht vorhanden

- Entwicklung und Einrichtung gezielter Arbeitnehmerförderungsprogramme, zwischen

Bund und Ländern abgestimmt, zur

- Schaffung von Anreizen und

- Reduktion finanzieller Zugangsbarrieren zur Weiterbildung.

- Subjektförderung und gegebenenfalls Objektförderung für spezifische

Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Treffsicherheit der

Zielgruppenorientierung.

- Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Bildungsinstitute, die mit der

Durchführung von Bildungsmaßnahmen beauftragt werden.

LL 5. Lebensbegleitende Weiterbildung

Ausgangslage:

Berufsbezogene Qualifikationen werden immer rascher obsolet. Daher sind

lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung sowohl für die persönliche Entwicklung als

auch für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft unabdingbar. Alle Maßnahmen

sollten dabei in enger Kooperation zwischen Schulen, Universitäten,

Weiterbildungseinrichtungen einerseits und ArbeitnehmerInnen und Unternehmen

andererseits entwickelt und umgesetzt werden.

In der Regel werden Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen in erster Linie von höher  - und

besserqualifizierten ArbeitnehmerInnen genutzt. Auch eine geschlechtsspezifische

Ungleichheit ist zu konstatieren, sowie die Mobilitätsbarriere aufgrund regionaler und

infrastruktureller Gegebenheiten.

Die Weiter - /Höherqualifizierungsmöglichkeiten für AbsolventInnen des dualen Systems

sind ebenfalls verbesserungsfähig. Die Einführung der Berufsreifeprüfung stellt einen

ersten Schritt zur Verbreiterung der Höherqualifizierung von Absolventinnen des dualen

Systems und der berufsbildenden mittleren Schulen dar.

Bezugnehmend auf den Sozialpartnervorschlag wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des

BMUK mit den Sozialpartnern eingesetzt, um rasch eine der Erwachsenenbildung

entsprechende Lösung zu finden.

Nationale Zielsetzung - Indikator:

Steigerung des Anteils der Personen in der lebensbegleitenden Weiterbildung

Maßnahmen und Ansätze:

Zur Eröffnung der Chancen wurde mit den Regelungen „der Bildungskarenz ein

bedeutender Ausgangspunkt gesetzt. Darüber hinaus sollten folgende Ansätze

weiterverfolgt werden:

Verbesserung der Koordination und Kooperation der verschiedenen

Weiterbildungseinrichtungen und - anbieter durch das BMUK, insbesondere durch

Zusammenarbeit des schulischen Bereiches mit den Erwachsenenbildnern im Rahmen

der KEBÖ

* Erweiterung der Bildungsdatenbank sowie Aufbau einer kostenlosen

Bildungsberatung und - Information ausserhalb der Schulen

* Förderung und Ausbau der Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen und

den unterschiedlichen Bildungssektoren; Nutzung von Synergien; Schaffung

regionaler multifunktionaler Bildungszentren

* Regionale Bildungsverbundmodelle zur optimalen Ressourcennutzung

* Einrichtung von „Telelernzentren“

• Förderung der Chancengleichheit

* Betriebliche Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Frauen

* Maßnahmen zur Weiterbildung in der Karenz

* Einrichtung von innovativen regionalen Ausbildungsstrukturen speziell für Frauen

• Fernstudien

* Ausbau von Selbststudium und Fernunterricht im zweiten Bildungsweg (Schulen für

Berufstätige) mit ESF - Mitteln und im Rahmen der universitären Ausbildung

* Schaffung von Einrichtungen in Regionen zur Betreuung von Fernstudentinnen

* Schaffung postgradualer Fortbildungsmöglichkeiten, auch als Fernstudien

• Modularisierung der Bildungsgänge in der Erwachsenen - und postgradualen Bildung

• Die Bundesregierung greift den Vorschlag der Sozialpartner auf und wird dafür Sorge

tragen, daß Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr unentgeltlich die Möglichkeit geboten

wird, den allgemeinbildenden Pflichtschulabschluß nachzuholen. Dies soll vorrangig

unter Nutzung bestehender schulischer Strukturen erfolgen.

• Gezielte ArbeitnehmerInnenförderungsprogramme sollen finanzielle Zugangsbarrieren

zu Weiterbildungsangeboten abbauen; Förderung berufstätiger Studierender mittels

finanzieller (über die Studienförderung) und technisch organisatorischer Maßnahmen

• Teilrechtsfähigkeit für Schulen (seit 1.1.1998 möglich) sowie volle Rechtsfähigkeit für

einzelne Universitäten: Spezialausbildungen zur beruflichen Weiterbildung können

rasch, unbürokratisch, arbeitsmarktorientiert und verwertungssicher angeboten werden

• Ausbau von Programmen zur Verbesserung des Zugangs zur Erwachsenen -/Weiter -

bildung für wenig versorgte Gebiete sowie für Benachteiligte

LL 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen

Ausgangslage

Nur etwa 3% eines Altersjahrgangs besuchen nach dem Ende der Pflichtschulzeit keine

weiterführende Ausbildung. Dieser Anteil erhöht sich bereits ein Jahr später, bei den 16 -

jährigen auf etwa 6 % und bei den 17 - jährigen bereits auf ca. 12 %. Von den 20 - bis 24 -

jährigen haben rund 20 % höchstens Pflichtschulabschluß, betrachtet man die

Bevölkerungsgruppe der 25 - 34 jährigen, betrug dieser Anteil ebenfalls ca. 20%.

Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ist der funktionslose Übergang vom

(Aus)Bildungs- zum Beschäftigungssystem ein zentraler Ansatzpunkt für die Beurteilung

des gegenwärtigen Schulsystems. Die Pflichtschulausbildung soll dabei ein aus -

reichendes Niveau erreichen, um die Grundlagen, sowohl kognitiv als auch im Bereich

der Schlüsselqualifikationen, für das lebensbegleitende Lernen zu legen und zwischen

Schulbildung und Erwerbsleben zu vermitteln.

Nationale Zielsetzung - Indikator:

Ziel ist die bestmögliche zukunftsorientierte Ausbildung anzubieten, die möglichst allen

Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben aber auch in neue Formen der Arbeit und

innovative Betätigungsfelder ermöglicht. Bei den direkten Abgängern der Pflichtschule

sollte die weitere Bildungsbeteiligung möglichst nahe an die 100% herangeführt werden.

Bei den 20 - bis 24 - jährigen ohne Abschluß einer weiterführenden Ausbildung sollte

mittelfristig ein Anteil von weniger als 15 %, langfristig von unter 10 % erreicht werden.

Maßnahmen und Ansätze

Schule

* Bewußtmachen der individuellen Verantwortung für die Weiterbildung

* Schaffung einer Lernumgebung, welche die Entwicklung von ,,Schlüsselqualifikatio -

nen“ wie Teamfähigkeit, vernetztes Denken oder soziale Kompetenz ermöglicht,

auch durch entsprechende Aus - und Weiterbildung der Lehrkräfte.

* Frühzeitige verpflichtende Ausbildungs - und Berufsorientierung auf hohem

Qualitätsniveau und entsprechende Aus - und Weiterbildung der Lehrkräfte

* Kontinuierliche Überprüfung von Inhalt und Umfang der Lehrstoffe u.a. auf

Praxisnähe; Förderung umweltschutzrelevanter Ausbildungsinhalte

* Lehrpläne :Weiterentwicklung und Fortführung der Autonomie, komplette Neuauflage

der Lehrpläne an den HTL, Lehrplanprojekt 99: Kern - und Erweiterungsbereiche

* Einführung von Qualitätsmanagement in den Schulen;

Qualitätsentwicklungsprogramm zunächst im Sekundarstufe - I/II - Bereich, ab 2002103

in allen Schulen

* Schnittstellenproblematik der BMHS: In Erweiterung der Vorschläge der

Sozialpartner sollen die Auswirkungen der im vergangenen Schuljahr

vorgenommenen Neuerungen im Schulrecht, insb. im Bereich der berufsbildenden

mittleren und höheren Schulen (Neues Aufnahmeverfahren, Beendigung des

Schulbesuches, Frühwarnsystem) ausgewertet werden. Weiters sollten

pädagogisch - didaktische Maßnahmen und entsprechend adaptierte Formen der

Lernorganisation geprüft werden, mit dem Ziel die Verbleibsquote Im BMHS - Bereich

zu heben.

* Ausweitung der Kapazitäten im BMHS - Berelch: Die Zahl der Ausbildungsplätze In

den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist in Sparten mit

Beschäftigungsrelevanz aufgrund der demographischen Entwicklung und unter

Berücksichtigung der Entwicklungen des Arbeitsmarktes so zu erhöhen, dass

Jugendliche, die die Voraussetzungen erbringen, auch in den kommenden Jahren

nicht abgewiesen werden müssen. Für das Schuljahr 98/99 sind die dafür

erforderlichen budgetären Vorsorgen (Werteinheiten) getroffen.

* Intensivere Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft sowie Universität und

Wirtschaft, auch zur Förderung des unternehmerischen Denkens

• Erhöhung der Durchlässigkeit der Ausbildungssysteme; beispielsweise durch die

Erleichterung des Zuganges für Bewerber des Dualen Systems an die

Fachhochschulen

• Angebot von Ausbildungsschwerpunkten, die zu einer berufsbezogenen

Spezialisierung führen undloder regionale Aspekte bzw. Arbeitsmarkterfordernisse

besonders berücksichtigen (ähnlich den FH - Studiengängen).

• Fachhochschule

* Bedarfsorienterter Ausbau des Fachhochschulsektors, verstärkte Einrichtung von

Fachhochschulen für Berufstätige

* Schaffung eines Praxissemesters in den FHS - Studiengängen

* Anreize zur Erhöhung der Bereitschaft von Unternehmen in Zusammenhang mit dem

Ausbau der Fachhochschulstudiengängen Praxisplätze zur Verfügung zu stellen

• Universitäten

* Verbesserung der Qualität der universitären Ausbildung (Senkung der Studiendauer,

Steigerung des Praxisbezugs, Erhöhung der Studienabsolventl nnenzahlen)

* Regelmäßige Evaluierung an Universitäten

* Neueinrichtung und Neugestaltung aller Studien nach UniSTG in den nächsten 5

Jahren; Qualifikationsprofil für die Anderung von Studienplänen

* Pilotprojekte zur Modularisierung der Studiengänge

* Auf - und Ausbau der Vermiltlungsstellen für AbsolventInnen an den Universitäten,

den Hochschulen und den Fachhochschulstudiengängen und Vernetzung dieser

Stellen durch Aufbau von Datenbanken und Entwicklung einer Homepage (Austrian

Placement and Career Services Network)

• Maßnahmen speziell für Frauen

* Gezielte Werbung für die Teilnahme von Mädchen und Frauen an EU - Bildungs -

programmen

* Stärkere Werbung für den Besuch von HTLs und Fachhochschulen mit technischer

Ausrichtung für Frauen

* Chancengleichheit soll sowohl bei den Lehrinhalte als auch bei der Aus - und

Weiterbildung des Lehrpersonals berücksichtigt werden

* Generell verstärkte Berufsorientierung für Mädchen/Frauen und spezielle

Fördermaßnahmen in höheren Schulen, Akademien und Universitäten In nicht -

traditionellen Berufen

Zielgröße für diese Maßnahmen: Hebung des Anteils an weiterführender Ausbildung

bei den Frauen unter 25 auf mindestens 85%.

LL 7 - Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen

Ausgangslage

Der Übergang von Ausbildung in die Beschäftigung ist ein wesentlicher Faktor am Beginn

der Berufskarriere (siehe auch LL 6). Das österreichische Ausbildungssystem bietet zur

Zeit für einen großen Teil der Jugendlichen einen unmittelbaren Übergang bzw. einen

verschmolzenen Übergang zwischen Ausbildung und Beschäftigung im Rahmen des

dualen Systems. Aber auch die berufsbildenden Schulen, bei denen ein verpflichtender

Praxisteil wesentlich positiv zur Integration in den Arbeitsmarkt beiträgt, deckt weitere

40,4% eines Jahrganges ab. Trotzdem ist es in diesem Rahmen notwendig - Im Sinne der

besseren Integration bzw. Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen in die Arbeitswelt -

weitere Maßnahmen zu setzen.

Für Frauen stellt sich die Situation kritischer dar: Rund 40% der Absolventinnen von

berufsbildenden mittleren Schulen besuchten einen wirtschaftlichen Zweig nach dessen

Absolvierung sie häufig nicht qualifizierungsadäquat am Arbeitsmarkt eingesetzt werden.

Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt ca. 30%. Fast zwei Drittel der vorgemerkten

Lehrstellensuchenden sind Mädchen. Ca. 60% der lehrstellensuchenden Mädchen (und

deren Eltern) beschränken sich auf drei traditionell „weiblichen Lehrberufe. 78% der

weiblichen Lehrlinge konzentrieren sich auf 10 Lehrberufe. Die regionale Mobilität von

Mädchen ist eingeschränkter als von Burschen. Viele Betriebe sind Mädchen gegenüber

geschlechtsrollenstereotyp eingestellt: Ca. 38% der offenen Lehrstellen werden nur für

männliche1 ca. 14% nur für weibliche Lehrlinge angeboten.

NationaleZielsetzung - Indikator

• Stabilisierung der Lehrlingsquote auf hohem Niveau

• Annäherung der weiblichen Lehrlingsquote an den Durchschnitt

• Erweiterung des Lehrstellenangebotes für Mädchen im zukunftsträchtigen, nicht

traditionellen Bereich.

• Flexible und schnelle Festlegung von neuen Berufsbildern

• Ausbau der Schlüsselkompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der

Fremdsprachen

• Qualitätssicherung der praktischen Lehrausbildung im dualen System

Maßnahmen

• Frauen: Qualifikationsmodule zur Vorbereitung von weiblichen Lehrstellensuchenden

• Schule

* Forcierung des Lernortes Betrieb im berufsbildenden Schulwesen auch durch den

Ausbau der Übungsfirmen und betriebswirtschaftlichen sowie technischen Zentren

an berufsbildenden Schulen

* Ausweitung der Berufspraktika für Lehrerinnen und Schaffung von Anreizen für den

Eintritt von WirtschaftspraktikerInnen in den Schuldienst

* Ausweitung des schulischen Angebotes an Vorbereitungslehrgängen für die

Berufsreifeprüfung sowie in der Erwachsenenbildung

* Berücksichtigung der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen in den Lehrplänen

* Fremdsprachenoffenslve In allen Schultypen (insbesondere Ausbau des

Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule und Erweiterung der Palette der in der

Schule erlernbaren Sprachen)

• Duales System

* Neue Lehrberufe:

Der Entwicklung neuer Lehrberufe wird größte Bedeutung zuerkannt. Dabei werden

drei Schwerpunkte gesehen.

Angesichts der strukturellen Anderungen, Insbesondere gekennzeichnet durch die

Ausweitung des Dienstleistungssektors im weitesten Sinn und den massiven Einsatz

der Informationstechnologien, sind dementsprechende neue Berufsfelder zu

erschließen.

Neue Qualifikationsansprüche an ausgebildete Fachkräfte erfordern generell ein

hohes Niveau bereits bei der Berufsausbildung, sowie neue hochqualifizierte

Lehrberufe, die gleichzeitig zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung beitragen.

Auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes sollen Ausbildungsgänge angeboten

werden, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstrecken und

bestehenden bzw neuen Qualifikationsbedürfnissen am Arbeitsmarkt

entgegenkommen. Dabei werden folgende Kriterien maßgeblich sein: Es muss sich

um eine inhaltliche, dem Ausmaß der Lehrzeit adäquate Ausbildung handeln. Ein

Bedarf nach dieser Qualifikation ist nachzuweisen und schließlich ist auch die

Möglichkeit zur Weiterqualifikation zu eröffnen und zu fördern.

Die derzeitigen Möglichkeiten zwischenbetrieblicher Ausbildung (Ausbildungs -

Verbund) werden ganz offensichtlich wenig genützt. Die Sozialpartner sehen es als

ihre Aufgabe an, die Ursachen hiefür festzustellen, um die Akzeptanz zu verbessern.

Über den Weg von Ausbildungsversuchen sollen neue Ausbildungsformen und

Berufsfelder erprobt werden.

Ausgehend von diesen Zielsetzungen soll die bewährte Arbeit des

Bundesberufsausbildungsbeirates weiterhin Grundlage der Entwicklung der

Berufsausbildung sein. Die Sozialpartner kommen überein, auf der Basis

gemeinsamer Vorarbeiten Vorgaben und Schwerpunkte für neue Lehrberufe zu

schaffen. Dabei sollen auch Experten der Berufsausbildung sowie Vertreter des

Sozial -, Unterrichts - und Wirtschaftsministeriums mitwirken und die Erkenntnisse

der Berufsbildungsforschung und des Arbeitsmarktservice berücksichtigt werden.

Die Sozialpartner werden entsprechend ihrer Verantwortung Leitlinien und

Empfehlungen für die dazu erforderlichen Arbeiten im Berufsausbildungbeirat

festlegen. Es wird davon ausgegangen, dass damit die Akzeptanz und

Verbindlichkeit der Gutachten sichergestellt wird.

Die Erlassung neuer Lehrberufe sollte im Regelfall spätestens sechs Monate ab der

Befassung des Bundesberufsausbildungsbeirates erfolgen

Vorlehre als besondere Ausbildungsform:

Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen der Sozialpartner, eine

Alternative zur Hilisarbeit für benachteiligte Jugendliche anzubieten. Die konkrete

rechtliche Ausgestaltung wird unter Berücksichtigung von bereits vorhandenen

praktischen Erfahrungen in verschiedenen Bundesländern erfolgen.

Bei der Auswahl der Personen wird das AMS in bewährter Weise mit den Schulen

zusammenarbeiten

Auffangnetz für Jugendliche:

Aufbauend auf dem Vorschlag der Sozialpartner zur Schaffung eines kurzfristigen

und zeitlich befristeten Auffangnetzes für bis zu 4.000 Jugendliche, die bis Mitte

November 1 99B trotz aller im Aktionsplan vorgesehenen sonstigen Maßnahmen

keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird eine Projektgruppe eingesetzt. Diese

Pro]ektgruppe unter Leitung des BMWA, BMUK und BMAGS hat bis Ende Mal 1995

Modelle für Auffangnetze in Form von Lehrwerkstätten, Lehrlingsstiftungen und von

Trägereinrichtungen organisierten Lehrgängen zu entwickeln. Dabei sind die

wichtigen Merkmale der dualen Ausbildung und die Nutzung von bestehenden

Ressourcen (z.B. Berufsschulen, Bundesschulen) zu beachten. Die Modelle haben

einen Ausbildungsbeginn Mitte November 1998 vorzusehen. Eine Evaluierung hat

begleitend mit Vorlage eines Endberichtes für das Ausbildungsjahr 1998199 zu

erfolgen.

Als Anreiz für verstärkte Lehrlingsausbildung wird im Wege einer Kostenentlastung

für ausbildende Betriebe für Lehrlinge im 1. Lehrjahr die Schaffung eines

Freibetrages von 20.000 ATS sowie die Sistierung der Arbeitgeberbeiträge zur

Unfallversicherung vorgesehen.

* Ausbildungsberatung und Schiedsstelle: Unter Mitwirkung der Arbeitnehmer - und

Arbeitgeberinteressenvertretungen soll eine qualifizierte betriebliche Ausbildung

gefördert, Betriebe zur Lehrlingsausbildung motiviert und In besonderen

Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis Hilfestellung angeboten werden. In der Folge

können bei Nichteinigung paritätisch besetzte Schiedsstellen angerufen werden.

Säule II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES

LL8 - Reduzierung der Gemein - und Verwaltungskosten für Unternehmen

Ausgangslage

Österreich hat 1997 im Zuge der Novelle zur Gewerbeordnung Vereinfachungen für

Unternehmensgründungen (insbesondere eine Verkürzung der Verfahrensdauer) erreicht.

Dennoch ist die Situation in bezug auf den Verwaltungsaufwand vor allem für

Unternehmensgründungen und Anlagegenehmigungen noch immer verbesserungsfähig.

Die Verfahrensdauer ist je nach Betriebsanlage, aber auch regional sehr unterschiedlich.

Die Kontakte zwischen Unternehmen und Verwaltung sind teilweise durch

Schwierigkeiten gekennzeichnet.

Nationales Ziel - Indikator:

Die Reform des Regulierungssystems soll auf die Vereinfachung des Behördenzugangs

für die Unternehmen(sgründerInnen) bei Gründung, Anlagengenehmigung usw. abzielen.

Eine Verringerung der Verwaltungskosten der Unternehmen soll auch durch die verstärkte

Nutzung neuer Kommunikationstechnologie erreicht werden.

Indikator: neu gegründete Unternehmen, Dauer der Genehmigungsverfahren

Maßnahmen:

kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen

• Informations - und Kommunikationstechnologien an der Schnittstelle öffentliche

Verwaltung: Einführung der Chipkarte

• Kapitalmarktzugang: Neustrukturierung der Wiener Börse

geplant

• Errichtung von one - stop - shops für die Unternehmensgründung und

Anlagengenehmigung

1. Änderung der GewO

* Bezirksverwaltungsbehörden haben alle Anträge, die mit

Unternehmensgründungen verbunden sind, entgegen zu nehmen und

unverzüglich an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

* VO des BMwA für Antragsformular (auch für Internet)

2. Innerhalb eines Jahres sind auf der Erfahrung dieser Pilotversuche

Umsetzungsvorschläge einer Bündelung der Zuständigkeit durch das BMwA

vorzulegen.

• Einheitliches Anlagenrecht (Studie liegt im Frühsommer 1998 vor, Sommer

Begutachtung) mit dem Ziel der Verkürzung und Vereinfachung von

Genehmigungsverfahren

• Beschleunigte Abwicklung der Förderungsvergabe (v.B. wo EU als zusätzliche

Förderungsstelle oder als Bereitsteller von Finanzmitteln)

• Verstärkte Nutzung von Informations - und Kommunikationstechnologien an der

Schnittstelle öffentliche Verwaltung (Abgabenerklärung, Statistikmeldungen über

Internet, e - mail ermöglichen)

• erleichterter Zugang für KMU zu modernen Technologien: EDI - Programm -

Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Aufträge werden standardisiert

vorgeschrieben1 Programm läuft von 1997 - 2000 (hinsichtlich Zugang zu F&E siehe a)

Sonstige Maßnahmenfelder)

• Zugang zum Kapitalmarkt: Das neu zu schaffende Übernahmerecht soll eine erhöhte

Attraktivität des österreichischen Kapitalmarkts und Zugang zu günstigem Eigenkapital

bewirken.

LL9 - Abbau der Hindernisse zur selbständigen Erwerbstätigkeit

Ausgangslage

Die selbständig Beschäftigten machen in Österreich nur 10,4% der Erwerbstätigen

(inklusive L&F) aus, in der EU 15%. Etwa ein Drittel aller gewerblich Selbständigen in

Österreich sind Frauen, die in der Mehrzahl Klein - bis Kleinstunternehmen betreiben.

1996 ergabsich In der EU ein Wachstum der gesamten Selbständigen von 0,7%, in

Österreich ein Rückgang von 1,6%. Andererseits ist die Überlebensquote nach 5 Jahren

mit 72% der gegründeten Betriebe ein EU - Spitzenwert. Die Daten zur Gründung von

Unternehmen sind allerdings, wie in vielen anderen EU - Ländern, eher schlecht

aufbereitet. Die Erstellung einer Unternehmensgründungsstatistik in Zusammenarbeit mit

verschiedenen Organisationen und Instituten ist in Vorbereitung.

Speziell für Frauen ergeben sich Schwierigkeiten bei der Weiterführung eines

Kleinstunternehmens bei Ausfall der Unternehmerin aufgrund von Karenzurlaub und

ähnlichen betreuungsbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Auch die generell

bestehenden Gründungshemmnisse (wie z.B. fehlendes Know - How, fehlendes

Slartkapital, entmutigendes öffentliches Image, psychologische Handicaps, etc) scheinen

bei Frauen stärker ausgeprägt zu sein als bei Männern.

Nationales Ziel - Indikator:

Unternehmensgründungen sollen forciert werden, indem der Marktzutritt, die

Informationssuche und Finanzierung erleichtert werden und der Stellenwert der

Selbständigen in der Öffentlichkeit erhöht wird.

Indikator: Selbständigenquote, Wachstumsrate der Selbständigen (bereinigt um

Veränderungen in der Landwirtschaft), Anzahl von Unternehmensgründungen durch

Frauen

Maßnahmen:

kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:

• Reform von Gewerbeordnung und Betriebsanlagenrecht 1997:

* Vereinfachung des Zugangs zum Gewerbe

* Verbreiterung des Gewerbeumfangs.

* Verkürzung der Dauer der Genehmigungsverfahren

• Schaffung eines eigenen Handelssegments an der Börse für KMU = für

• Eigenkapitalstärkung:

* Seedfinancing: Stärkung des laufenden Programms zur Forderung von

Unternehme nsg ründungen im technologisch - innovativen Bereich, laufendes

Programm wird mit Mitteln der Technologiemilliarde ausgebaut

* Business Angels Börse ²: Ausbau der Business Angels Initiative ² für Investoren

und Unternehmen, Bedeckung durch Technologiemilliarde gegeben

* Finanzierung eines High - Tech Venture - Fonds: Finanzierung eines derartigen Fonds

in Form einer „public - private - partnership“, in Gründung,1 Bedeckung durch

Technologiemilliarde gegeben

• GründerInnenprogramm des AMS

• Stärkung des unternehmerischen Denkens in allen Bildungs - und

Ausbi Idungsbereichen (Z.B. Übungsfirmen, Juniorfirmen, betriebswirtschaftliche

Elemente im „Schulmanagement“)

geplant:

• wirtschaftliche Ausbildung auch in nicht - wirtschaftlichen Studien/Schulen (Technik,

Naturwissenschaften etc.) und Etablierung von Unternehmensgründungslehrstühlen

• neue Formen der Außen - und Beteiligungsfinanzierung (z.B. Vorschlag der Bürges

bzgl. Gewinnkapital liegt Vor)

• Ermöglichung der Weiterversicherung der Selbständigen in der AIV bzw. Sicherstellung

der Anwartschaft durch Beitragszahlungen

• Erleichterungen bei Unternehmensübertragungen: begünstigte Kredite für Kauf von

Unternehmen durch ArbeitnehmerInnen

• Zentrale Anlaufstelle für Unternehmensgründerinnen ("Gründer - Hotline“): Anlaufstelle

im BMwA, die unbürokratisch Hilfestellung leistet und Kontakte zu div. Stellen herstellt,

Werbekampagne im Zusammenhang mit der Gründer - Hotline auch mit dem Ziel der

Imagesteigerung der Selbständigen und Bewußtseinsbildung

• Verbesserung der Rahmenbedingungen (virtuelles Gründerzentrum,

Unternehmerkollegs) zur Vorbereitung eines Geschäfts - Plan - Wettbewerbs durch die

Innovationsagentur

• Chancengleichheit

* Einrichtung und Ausbau von speziellen Gründerinnenberatungsstellen

* Bestehende Gründungsberatung für Frauen attraktiv gestalten: verstärktes Zugehen

auf interessierte Frauen, Informationen leichter zugänglich machen, Tragweite

möglicher Wirtschaftsideen vor Augen führen, Hilfe bei der Übersicht über

Beratungs - und Fördermöglichkeiten.

* Ausbau des Minerva - Programms

Umsetzung

Bei wirtschaftlicher Ausbildung wäre die Ko - Finanzierung mit Wirtschaft/interessens -

vertretungen anzustreben.

LL 10 - Schaffung neuer Arbeitsplätze

Ausgangslage

Eine moderne Industriegesellschaft ist durch einen zunehmenden Dienstleistungsanteil

gekennzeichnet, der in Osterreich 1995 mit 60,6% der Beschäftigten deutlich unter dem

EU - Durchschnitt (64,5%) lag. Daraus ergibt sich für Österreich ein beträchtliches

Nachfrage - und daher auch Beschäftigungspotential. Die Zahl der Arbeltsplätze im

Bereich sozialer, pflegerischer und medizinischer Dienstleistungen ist in den letzten

Jahren stark gestiegen. Durch die demographische Entwicklung (Zunahme der Zahl

älterer, vor allem hochbetagter Menschen) entsteht ein verstärkter Personalbedarf vor

allem Im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege aber auch in anderen

Teilbereichen des Gesundheitswesens. Ein Teil der Nachfrage nach persönlichen und

sozialen Dienstleistungen wird heute noch in der Schattenwirt schaft befriedigt. Auch im

Bereich Kinderbetreuung ist vor allem auf Grund wachsender Erwerbsbeteiligung von

Frauen eine deutliche positive Beschäftigungsentwicklung zu erwarten.

Ein beträchtliches Nachfrage - und Beschäftigungspotential besteht auch bei den

Industrienahen Dienstleistungen, die einen der wenigen Wachstumssektoren der

österreichischen Wirtschaft darstellen.

Nationales Ziel - Indikator:

Nationales Ziel ist der bedarfsorientierte Ausbau jener Einrichtungen des Gesundheits-

und Sozialwesens, die schwerpunktmäßig die Pflege und Betreuung älterer Menschen

abzudecken haben. Dem Problem „grauer Arbeitsmarkt“ (das wären nicht vollwertig

arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze) muss In diesem Segment

besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Weiters soll eine genaue Analyse des Beschäftigungspotentials in den Bereichen

industrienahe Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen und die Ursachen für die

geringe Nachfrage identifiziert werden. In der Folge soll am Abbau von Hemmnissen

gearbeitet werden, was auch für die schon diskutierten Bereich „Neue Technologien" und

"Umwelttechnologien" gilt.

Indikator: Anteil der im Dienstleistungssektor (näher spezifiziert: Im Bereich der

sozialen/persönlichen - Industrienahen Dienstleistungen) Beschäftigten

Maßnahmen:

kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:

• Überprüfung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Industrienahen

Dienstleistungen

• Dienstleistungsberuf eines selbständigen Buchhalters: Die Einführung bedeutet eine

Kostenersparnis für viele Unternehmen und eine erhebliche Erleichterung für eine

sinnvolle Spezialisierung in diesem Bereich.

• Pflege und Gesundheit

* Staatsvertrag zur Pflegevorsorge zwischen Bund und Ländern: Es besteht die

Verpflichtung der Länder, die Pflegeinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen

* Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung

* Kollektivvertragsfähigkeit der großen Träger sozialer Dienstleistungen (Caritas,

Volkshilfe, Hilfswerk)

geplant:

• Soziale, pflegerische und medizinische Dienstleistungen

* Anteilige Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten in diesem Bereich;

Maßnahmen v.a. für Berufsumsteigerinnen und Wiedereinsteigerinnen

* Verstärkter Einsatz von Transfers (Pflegegeld) zur Schaffung zusätzlicher regulärer

(der Steuer - und Sozialversicherungspflicht unterliegender) Arbeitsverhältnisse,

soweit hiedurch die zweckentsprechende Pflege durch Angehörige nicht gefährdet

wird

* Novelle zum Bundespflegegeldgesetz: Änderung bei Pflegestufe 4 (Senkung der

Bezugsschwelle), wodurch ein Umfangszuwachs ab der Pflegestufe 4 erfolgen wird,

der eine vermehrte Inanspruchnahme sozialer Dienste bewirken wird

* Einbeziehung der Pflegepersonen in die Sozialversicherung bei

Pflegegeldempfängern der Stufen 5, 6, und 7

* Erleichterung des Zugangs zu sozialen Berufen

* Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Kinder -  und Altenbetreuung als Schlüssel

zur Hebung der Erwerbstätigkeit von Frauen

Erleichterung des Berufszugangs

* Prüfung von Erleichterungen beim Zugang zu bestimmten freien Berufen unter

Wahrung der beruflichen Selbstverwaltung (Öffnung für

FachhochschulabsolventInnen; Sicherstellen, dass Prüfungskommissionen/- aus -

schüsse bzw. Zulassungsgremien nicht ausschließlich von StandesvertreterInnen

besetzt werden)

* Besetzung der Konzessionsgremien nicht ausschließlich mit Berufsvertreterlnnen

bzw. Zulassung von staatlicher Seite unter Einbringung nicht nur des

Sachverstandes der BerufsvertreterInnen, sondern auch von Kon -

sumenteninteressen

• Prüfung von Liberalisierungsmöglichkeiten bei Berufsausübungsregelungen (Zulass -

ung neuer Gesellschaftsformen bei freien Berufen und von Kooperationsformen

zwischen bestimmten freien Berufen und mit bestimmten Gewerbetreibenden ,

Zulassung von Informationswerbung, Überprüfung von Honorarsystemen)

• Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Neuen Technologien

* Forcierung der Telekom - Liberalisierung (Öffnung der Netze für die Anbieter neuer

Dienste)

* Ermöglichung der computermäßigen Erfassung bei Bibliotheken, Museen,

Diplomarbeiten

* Forcierung von modernsten Telekommunikationsnetzen im ländlichen Raum,

besonders in dünn besiedelten Gebieten

* Rechtsunsicherheit bei Ökonomischer Nutzung des Internet beseitigen

* Privatfernsehen zulassen

* Nutzung der Chancen der Bio - und Gentechnologie (insb. im medizinischen Bereich)

zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes:

- Schaffung eines klaren Rechtsrahmens,

- objektive und umfassende Information über Risiken und den verantwortungsvollen

Umgang und

- Unterstützung einer eigenständigen Forschung in diesem Bereich.

* Programm „multimedia business austria“ zur Unterstützung des Aufbaus der

Österreichlschen Multimediamdustrie

* Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Umwelttechnologlen und durch

umweltorientierte Innovation: weitere Internationalisierung der „Österreichischen

Umwelttechnik - Datenbank im Internet (Informationstransfer), Ausbau des Clusters

"Wasser - Umwelt - Energietechnik" im Rahmen der Exportoffensive

• Unterstützungsstrukturen durch Beratungsunternehmen, die das Know - how bündeln,

kompetent beraten und über Finanzierungs - und Fördermöglichkeiten Bescheid

wissen. Diese Bereiche bieten hochqualifizierte Arbeitsplätze. Beispiele für

Unterstützungsstrukturen (Gemeinsame Projekte von Ländern, Gemeinden und

sonstigen Trägern)

* GründerInnenzentren: Beratungs - und Servicezentren für Unternehmensgrün -

derInnen bieten JungunternehmerInnen (begrenzte) kostenlose Beratung,

Informationsbörse, Netzwerkbildung, Infrastruktur für die Gründungs - und An -

laufphase an.

* Ausbau der Arbeitsmarkt - und Regionalbetreuung: Entwicklung regional - und

arbeitsmarktpolitischer Konzepte

* Ausbau der Umweltberatung: Unterstützungsstruktur der Kommunen und Länder für

ökologische Aufgaben; Abfallwirtschaft, Müllvermeidung, Recycling, Energie - und

Contractingberatung, etc.;

Nach einer Anlaufphase Selbstfinanzierung Voraussetzung öffentliche Aufträge

(degressive Subventionierung für die ersten Jahre; später Finanzierung ausschließlich

durch Aufträge).

• Schaffung von Arbeitsplätzen im Bildungsbereich; nach Möglichkeit Zurückdrängung

von Nebenbeschäftigungen von hauptberuflich Lehrenden.

• Überprüfung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Land - und

Forstwirtschaft: Pilotprojekte im Bereich von Biomasse, Biodiesel, Biosprit etc.

LL 11 - ReduktionderSteuer - und Abgabenbelastung auf denFaktor Arbeit

Ausgangslage

Der implizite Steuersatz auf unselbständige Arbeit beträgt in Österreich 44,5%, in der EU

durchschnittlich 42,1%. Die Arbeitskosten werden in Österreich zu 24,5% durch die

indirekten Kosten bestimmt, in der EU liegt dieser Wert bei 22,9%.

Nationales Ziel - Indikator:

Mittelfristig muss eine steuerrechtliche und abgabenrechtliche Entlastung des Faktors

Arbeit bei Aufrechterhaltung des sozialen Schutzniveaus angestrebt werden.

Indikator: Steuer - und Abgabenhöhe insgesamt, auf Arbeit, auf Arbeit im Niedriglohn -

bereich, Lohnnebenkosten

Maßnahmen:

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 1997 den Beschluß gefaßt, dass im Jahr 2000 eine

Steuerreform in Kraft treten soll. Der Finanzminister hat im April 1997 eine

Steuerreformkommission eingesetzt. Sie besteht aus Vertreterinnen der Wissenschaft

und Universitäten, der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen, Wirtschaftstreuhändern,

VerteterInnen der Gebietskörperschaften und Expertinnen des Finanzministeriums. Die

Arbeitsschwerpunkte dieser Gruppe sind:

• Steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit

• Ressourcen - und Ökosteuern

• Neuordnung der Familienbesteuerung

• Steuerliche Behandlung der Altersvorsorge (z.B. Pensionsfonds)

• Konvergenzkompatible Steuerreform (Abgeltung der kalten Progression bei Erhaltung

der Maastricht - Kriterien)

• Struktur der Steuerfindung im Bundesstaat

• Kommunalfinanzierung

• Erbschafts - und Schenkungssteuer (Vereinfachung, Neuregelung der Tarife)

• Internationalisierungsschritte im österreichischen Steuerrecht

• Währungsumstellung

LL 12 - Senkung des MwSt - Satzes auf arbeitsintensive Dienstieistungen

Ausgangslage

Im Bereich der arbeitsintensiven Dienstleistungen wird das vorhandene

Nachfragepotential nach häufig vertretener Meinung hauptsächlich aufgrund der hohen

Kosten nicht ausgeschöpft.

Es erscheint allerdings offen, wie weit eine Reduktion des MwSt - Satzes auf

arbeitsintensive Dienstleistungen tatsächlich in die Preise weitergegeben wird, womit

zwar Einnahmenausfälle für die öffentlichen Haushalte vorprogrammiert wären, die

Beschäftigungseffekte aber eher als gering einzuschätzen sind.

Säule III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT von AG und AN

LL 13 - Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation

Ausgangslage

Die Arbeitsorganisation ist in Österreich in hohem Maße sozialpartnerschaftlich geprägt.

Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Rahmenregelungen im Bereich des Arbeitsrechts und

im Bereich der Arbeitnehmer - Mitbestimmung, In deren Erstellung die Sozialpartner stets

einbezogen werden, als auch für die Arbeitsbeziehungen auf überbetrieblicher und

betrieblicher Ebene. Grundlage für das Wirken der Sozialpartner ist das Bestehen

starker, parteiübergreifend organisierter Interessenvertretungen auf gesamtstaatlicher

Ebene und die gesetzliche Verankerung klar definierter Rechte der Arbeitnehmervertreter

auf Betriebsebene.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten und das hohe Maß an

sozialem Zusammenhalt, das Österreich In positiver Weise von vielen anderen

Industriestaaten unterscheidet (relativ niedrige Arbeitslosenrate, relativ geringe soziale

Ausgrenzung), ist sicherlich zu einem erheblichen Teil auf das Wirken der Sozialpartner

zurückzuführen, weshalb sich die österreichischen Sozialpartner auch nachdrücklich für

eine Stärkung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene aussprechen.

Nationale Zielsetzung  -Indikatoren

Arbeitszeitgestaltung ist ein Instrument der Sozial - und Wirtschaftspolitik, das im Sinne

der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Entsprechung von

Arbeitnehmerinteressen und maximaler Beschäftigungseffekte optimierend einzusetzen

ist. Generelle Aussagen in bezug auf die Beschäftigungswirkungen können nicht

pauschal positiv oder negativ getroffen werden. Weder Arbeitszeitflexibilisierung noch

Arbeitszeitverkürzung schaffen automatisch neue Arbeitsplätze, können aber einen

Beitrag zur Steigerung bzw. zum Erhalt von Beschäftigung leisten. Um optimale

Beschäftigungseffekte zu erzielen, ist es notwendig, der jeweiligen Problemlage und den

jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende spezifische Lösungen zu vereinbaren.

Maßnahmen

Der Wunsch nach attraktiveren Formen der Arbeitsorganisation sowohl für Arbeitnehmer

als auch für Arbeitgeber verbunden mit der Notwendigkeit der Standortsicherung führte

1997 zu einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes. Mit dieser Novelle wurden den

beiderseitigen Flexibilisierungsbedürfnissen Rechnung getragen und eine feste legale

Basis für flexible Arbeitszeitmodelle geschaffen. Die Vielfalt der Arbeitswelt macht eine

generelle Normung der konkreten Arbeitszeitgestaltung als Vorgabe untauglich. Die

neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen konzentrieren sich daher im wesentlichen auf

die Sicherung eines Schutzrahmens und die Definition der gemeinsamen

Gestaltungsinstrumente innerhalb dieses Rahmens.

Von den neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten kann grundsätzlich nur dann Gebrauch

gemacht werden, wenn dies ein Kollektivvertrag vorsieht. Kommt kein Kollektivvertrag

zustande, so ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, um einen solchen zu erzielen. Die

Sozialpartner streben an:

• Umsetzung der gesetzlichen Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf

KV - und BV - Ebene zur Festlegung konkreter Arbeitszeitmodelle, die einen fairen

Interessenausgleich sichern. In Teilbereichen der Wirtschaft sind derartige

Umsetzungsschritte bereits erfolgt (z.B. Metallgewerbe, Metallindustrie,

Papierindustrie).

• Entkoppelung von Betriebszelten und Arbeitszeiten zur Ermöglichung von Kosten -

und Preissenkungen, soweit dies unter Wahrung berechtigter Arbeitnehmerinteressen

möglich ist insbes. für Bereiche mit hoher Kapitalintensität der Produktion.

• Anpassung der Arbeitszeit an Produktlonsschwankungen: positive

Beschäftigungseffekte sind insbes. zu erwarten, wenn Mehr - und Überstunden

abgebaut und der Zeitausgleich v.a. in geblockter Form erfolgt. Über die jeweils zur

Anwendung kommenden Gestaltungsvarianten muss von den Sozialpartnern auf

betrieblicher bzw überbetrieblicher Ebene entschieden werden.

• Arbeitszeitverkürzung: Vereinbarungen betreffend Arbeitszeitverkürzung liegen im

Verantwortungsbereich der KV - Partner; an eine generelle Vorgangsweise ist vorerst

nicht gedacht. Dies schließt aber Arbeitszeitverkürzung auf branchen - und betrieblicher

Ebene nicht aus. So kann etwa in bestimmten Fällen Arbeitszeitverkürzung auf

betrieblicher Ebene in Verbindung mit Arbeitszeitflexibilisierung zur Verhinderung von

Arbeitsplatzabbau („VW - Modell“) oder auch zur Schaffung von zusätzlicher

Beschäftigung eine sinnvolle Maßnahme darstellen.

• Überstunden: Wo Überstunden nicht nur zur Abdeckung fallweiser Arbeitsspitzen,

sondern permanent geleistet werden, sollten diese Überstunden - soweit

betriebswirtschaftlich machbar - reduziert und durch entsprechende Neueinstellungen

ersetzt werden.

• Teilzeitarbeit: Die Sozialpartner werden ihre Bemühungen verstärken, Teilzeitarbeit

für Arbeitnehmer wie - geber attraktiver zu gestalten, was nicht nur positve

Beschäftigungseffekten haben kann, sondern v.a. positive Auswirkungen auf die

Erwerbsquote hat.

• Bildungskarenz und Solidaritätsprämienmodell: Schaffung kollektivvertraglicher

Rahmenbedingungen und Realisierung dieser Möglichkeiten durch

Betriebsvereinbarungen: notwendig sind spezifische Modelle, die auf der

Betriebsebene auch angenommen werden.

• Arbeitszeitmodelle zur Beschäftigungsverlängerung In Saisonbranchen: Nutzung

der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung für eine Verkürzung der jeweils

arbeitslosen Periode, z.B. durch Abgeltung der Überschreitungen der Normalarbeitszeit

nicht in Form von Überstundenentgelt, sondern in Form von Zeitausgleich, der so an

das Ende der Beschäftigungsperiode gelegt wird, dass damit das Arbeitsverhältnis

verlängert und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt wird. Damit solche Modelle

Akzeptanz finden müssen Anreize sowohl für Arbeitgeber als auch - nehmer

geschaffen werden (fairer Interessenausgleich).

• verstärkte Beratung der Betriebe und Belegschaftsvertreter, insbes. der KMU, bzgl.

neuer Arbeitszeitmodelle.

LL 14 - Reform der Arbeitsverträge

Ausgangslage

Die Globalisierung des Wettbewerbs erfordert vor allem in Ländern wie Österreich mit

hohen Lohnkosten eine höhere Flexibilität der Arbeitsorganisation, um die

Wettbewerbsfähigkeit Österreichischer Unternehmen zu stärken und Unternehmens -

abwanderungen zu vermeiden.

Nationales Ziel - Indikator:

Der Ressourceneinsatz soll durch die Erhöhung der Flexibilität der Arbeitsorganisation

bei gleichzeitig ausreichendem sozialen Schutz der ArbeitnehmerInnen verbessert

werden.

Maßnahmen:

kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:

• Gleitpension: Pensionierung auch ohne die Voraussetzungen der Frühpension, Recht

auf Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf 28 Wochenstunden

• Solidarprämienmodell: Anreiz zur Reduzierung der Arbeitszeit, um Ersatzarbeitskräfte

anstellen zu können; AMS -Prämie für Gruppen von Beschäftigten, die zur

Herabsetzung der Normalarbeitszeit bereit sind, und für die eingestellten

Ersatzarbeitskräfte

• Einbeziehung aller Erwerbseinkünfte in die SV - Pflicht: Erleichterungen für

Unternehmen und WerkvertragsnehmerInnen werden angestrebt

geplant:

• Neuregelung beim ArbeitnehmerInnen - Schutz: teilweise Übernahme der

Verpflichtungen durch AUVA für Kleinbetriebe

• Teilzeitarbeit auch für qualifizierte Tätigkeiten und im öffentlichen Sektor unterstützen

Die Bundesregierung überprüft in diesem Zuammenhang in Abstimmung mit den

Sozialpartnern, unter Bedachtnahme auf die Entwicklung der Lohnnebepkosten, die

Ausdehnung einzelner arbeitsrechtlicher Regelungsgebiete auf bestimmte atypische

Arbeitsverhältnisse sowie den Abbau von Mobilitätshindernissen. Darüber hinaus ist im

Regierungsprogramm folgendes vorgesehen: „Hinsichtlich der Frage der Angleichung der

arbeitsrechtlichen Stellung der Arbeiter und Angestellten werden die Regierungsparteien

mit den Sozialpartnern innerhalb dieser Gesetzgebungsperiode an einer Lösung

arbeiten.“

LL 15 - Investitionen in Humankapital

Ausgangslage

Investitionsförderung bedeutet derzeit In Österreich primär Förderung von Kapital. In

Zeiten niedriger Zinssätze und hoher Arbeitskosten scheint eine Umorientierung der

Förderlandschaft in Richtung Humankapital sinnvoll.

Nationales Ziel - Indikator:

Die Förderlandschaft soll in Hinblick auf die beschäftigungspolitische Kompatibilität

durchleuchtet und entsprechend angepaßt werden.

Maßnahmen:

Verbreiterung der Förderbasis bei Zinsstützungen z.B. bei BÜRGES - Förderungen

(Erweiterung der zusäzlich förderbaren Kosten um Bildungsinvestitionen bzw.

Neuausrichtung der Förderung von Investitionen hin zur Berücksichtigung von

Bildungsinvestitionen bei lörderbaren Kosten). Die Ausarbeitung der neuen

Förderrichtlinien ertolgt Ende 1998 (die derzeitigen Förderrichtlinien gelten bis

einschließlich 1999, die neuen Richtlinien ab 2000).

• Förderhöhe mit Bildungsinvestitionen des Unternehmens verknüpfen

• Einbindung der ArbeitnehmerInnen in betriebliche Innovationsprozesse zur

Verbesserung der Akzeptanz und Effizienz (als Förderkriterium)

• siehe auch LL 5

 Säule IV. CHANCENGLEICHHEIT

 LL 16 - Verringerung des Gefälles in der Arbeitslosigkeit, Erhöhung der

Erwerbstätigkeit von Frauen und Reduktion der Arbeitsmarktsegregation

Ausgangslage

Die Erwerbsquote der Frauen an der Bevölkerung zwischen 15 und 60 Jahren weist seit

1994 eine leicht sinkende Tendenz auf. (1996 betrug die Frauenerwerbsquote 61,4 %,

das bedeutet einen Rückgang von 0,3 Prozentpunkte gegenüber 1995. Im gleichen

Zeitraum sank die Männererwerbsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 76,2 %) Dieses

Absinken steht in engem Zusammenhang mit verlängerten Ausbildungszeiten und einem

frühzeitigen Pensionsantritt. Die (Register-)Arbeitslosenquote der Frauen liegt seit Jahren

konstant über jener der Männer. (1996: 7,3 % Frauen; 6,9 % Männer). Die Erhöhung der

österreichischen Erwerbsquote ist vorrangig über eine Anhebung der

Frauenerwerbsquote realistisch. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dabei ein

zentraler Ansatzpunkt zur Erreichung dieser Zielsetzung.

Nationale Zielsetzung - Indikatoren:

• ESF - Förderungen für Qualifizierung von Mädchen und Frauen österreichweit

anteilmäßig deutlich erhöhen.

• Förderung der Lehrausbildung für Mädchen in Betrieben und Einrichtungen

anteilsmäßig erheblich erhöhen.

• Erhöhung des Anteils von Frauen in aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, u.a.

durch geschlechtsspezifische Zielquoten

Maßnahmen

• Verstärkte Qualifizierung arbeitsloser und arbeitsuchender Frauen

• Ausbau regionaler Frauenstiftungen

• Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Schulungsarbeitslosengeld (gekoppelt mit

Mindestqualitätsanforderung bei Kinderbetreuungseinrichtungen wie Öffnungszeiten,

Standards für Tageseltern, Erschwinglichkeit).

• geschlechtsneutral es Nachtarbeitsgesetz mit den notwendigen Schutzmaßnahmen

spätestens im Jahr 2001 (im Sinne der EU - RL).

• Größere Verbindlichkeit zur Erstellung von Frauenförderplänen im Rahmen der

Novellierung des ArbVG und des Gleichbehandlungsgesetzes: Der Betriebsinhaber

hat mit dern Betriebsrat Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. die

Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu beraten.

• Förderung der Frauenerwerbsbetelligung durch Ausweitung des

Wiedereinsteigerinnenprogrammes

• Einführung eines Audit für eine familienfreundliche Arbeitswelt: bereits bestehende

familienfreundliche Maßnahmen In österreichischen Unternehmen werden erfaßt und

die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen angeregt

• Prämierung von best practice Modellen im Rahmen des Bundeswettbewerbs für den

„familienfreundlichsten Betrieb"

• Durch eine, für den/die ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin erhöhte Attraktivität der

Teilzeitbeschäftigung soll es zu einer Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und

Familie kommen. Dies gilt auch für den öflentlichen Dienst.

LL 17- Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen

Ausgangslage

In Österreich fehlen 139.500 Kinderbetreuungsplätze. Besondere infrastrukturelle

Defizite bestehen bezüglich der Betreuung für unter 3 jährige Kinder und für Schulkinder.

Bestehenden Einrichtungen mangelt es häufig an Flexibilität, was die Öffnungszeiten

betrifft. Zudem sind die Kosten - wenngleich nach Einrichtung und Bundesland sehr

unterschiedlich - häufig zu hoch, um eine Beschäftigungsaufnahme (besonders Im Fall

von Teilzeitarbeit) zu ermöglichen. Die Einrichtung und der Betrieb von

Kinderbetreuungseinrichtungen liegen im Kompetenzbereich der Länder. Angesichts des

offensichtlichen Mangels an Kinderbetreuungseinrichtungen kommt familienergänzenden

Einrichtungen, wie Tageseltern, eine wachsende Bedeutung zu. Wenn auch die

geringfügig Beschäftigten seit Jänner 1998 unfall -, kranken- und pensionsversichert sind,

Ist ein Teil der Tageseltern im Graubereich zwischen regulärem Dienstverhältnis und

Nachbarschaftshilfe tätig. Selbst dort, wo Tageseltern in Tageselternvereinen organisiert

sind, sind eklatante Unterschiede, was das Anstellungsverhältnis,  die Aus - und

Weiterbildung der Tageseltern betrifft, vorzufinden.

Nationale Zielgröße - Indikatoren:

a) Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen: Schaffung von weiteren

18.000 Kinderbetreuungsplätze durch neuerlichen Bundeszuschuß 1999.

b) Bundeseinheitliches Berufsbild für Tageseltern einschließlich arbeits - und

sozialrechtlicher Absicherung, wobei darauf geachtet werden muss, dass nicht

bürokratischer Aufwand die Tätigkeit als Tageseltern unnötig erschwert.

Maßnahmen

• Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unter Einbeziehung

schulischer Möglichkeiten

• Tageseltern; Bessere Qualität und mehr Arbeitsplätze durch Ausbildungsreform und

Förderung von Einrichtungen mit arbeits - und sozialrechtlicher Absicherung. Die

versicherungspflichtige Beschäftigung derzeit außerhalb der Versicherungspflicht

tätiger Tageseltern hätte eine Wirksamkeit von etwa 3000 vollversicherungspflichtigen

Beschäftigungsverhältnissen zur Folge.

• Förderung von Betriebskindergärten und von flexiblen Kinderbetreuungsstätten für

berufstätige Studierende

• Qualitativer Ausbau des Instrumentes der Kinderbetreuungsbelhilfe

Finanzierung:

Aus dem Bundesbudget werden 1999 600 Mio. ATS für den Ausbau von Kinder -

betreuungeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die von den Ländern zu verdoppeln sind.

Für die Entwicklung eines einheitlichen Berufsbildes „Tageseltern“ fallen keine

zusätzlichen Kosten an.

LL 18 - Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben

Ausgangslage

Haupthemmnisse für die Rückkehr in den Beruf nach einer betreuungsbedingten

Erwerbsunterbrechungsphase sind ein großflächiger Mangel an bedarfsgerechten

Kinderbetreuungseinrichtungen (siehe LL  17) sowie ein Defizit an Arbeitsplätzen, die sich

mit familiären Betreuungspflichten in Einklang bringen lassen und - mit zunehmender

Länge der Erwerbsabsenz - Gefahr einer beruflichen Dequalifizierung.

Nationale Zielsetzungen - Indikatoren:

1996 wurden rund 3.500 Frauen durch das Sonderprogramm beim Wiedereinstieg

unterstützt. Das Sonderprogramm soll ausgeweitet werden.

Maßnahmen

• Flexiblere Meldefristen für die Inanspruchnahme von Karenz und Teilzeitkarenz (unter

Wahrung eines ausreichenden Zeitraumes für die Personalplanung der Unternehmen)

• Organisations - und Personalplanungsberatungsangebot für Betriebe, die

Wiedereinsteigerinnen aufnehmen oder die Personen mit betreuungsbedingter

Reduzierung der Arbeitszeit (wieder)einstellen

• verstärkte Information der Betriebe über die wiedereinstellungsbeihilfe, Durchführung

von Informationstagen für Wiedereinsteigerinnen, zielgruppenspezifische

WiedereinsteigerInnenprogramme (nach Dauer der Erwerbsunterbrechung, nach

vorheriger Qualifikation), Ausbildungszentren für WiedereinsteigerInnen

• Schaflung spezieller Beratungsstellen für Karenzurlauben nnen und Wiedereinsteiger -

Innen im Arbeitsmarktservice

• Recht der karenzierten Beschäftigten auf Information über wichtige Betriebsgescheh -

nisse

• Erstellung von Informationsmaterial für KarenzurlauberInnen und Wiedereinsteiger -

Innen

• Umsetzung der EU - Elternurlaubs - Richtlinie

LL 19 - Eingliederung von Behinderten

Ausgangslage

In den letzten Jahren ist auch in Österreich eine Zunahrne der Behindertenarbeitslosigkeit

zu verzeichnen. Betrug der Zugang von vorgemerkten Behinderten im

Arbeitsmarktservice 1993 58.644 Personen, stieg der Zugang von physisch, psychisch,

geistig und sinnesbehinderten Personen im Jahr 1996 bereits auf 76.309 an. Diese

Entwicklung ist charakterisiert durch eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von

behinderten Arbeitslosen in den Altersgruppe „40 - 59 Jahre“ und "25 - 39 Jahre" und

behinderter Jugendlicher von 15 bis 24 Jahren. Darüber hinaus nimmt die Zahl von

langzeitarbeitslosen Behinderten zu. Weiters ist ein Anstieg arbeitsloser Behinderter mit

Berufsausbildung (z.B. mit Facharbeiterausbildung), eine Zunahme der

Behindertenarbeitslosigkeit in Wirtschaftssparten mit stagnierender bzw. rückgängiger

Beschäftigung und eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von behinderten

arbeitslosen Frauen bei gleichzeitig abnehmender Bereitschaft der Wirtschaft zur

Einstellung von Menschen mit Behinderungen, z.B. durch einen Rückgang der Meldung

von offenen Lehr- und Arbeitsstellen für behinderte Menschen1 zu verzeichnen. Dies

schlägt sich in der Zahl der Anträge auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung

begünstigter Behinderter nieder.

Maßnahmen:

1. Generelle Maßnahmen der Bundessozialämter

existierende Maßnahmen

Qualifizierung in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in

Beschäftigu ngstherapieeinrichtungen der Länder, in integrativen Betrieben

(Geschützten Werkstätten), in Lehrwerkstätten privater Betriebe u.a. geeigneten

Einrichtungen

• Förderung von Maßnahmen der beruflichen Höherqualifizierung von beschäftigten

begünstigten Behinderten zur Bekämpfung drohender Beschäftigungsrisken

• Förderung der Beschäftigung in integrativen Betrieben (Geschützten Werkstätten): In

Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ist die Errichtung von zusätzlichen Betriebsstätten

notwendig.

• Sonderprogramme in Betrieben der freien Wirtschaft durch die Schaffung

entsprechender Organisations - und Betreuungsstrukturen in Betrieben

• Einstellungsbeihilfen an Betriebe zur Einstellung behinderter Menschen statt Prämien

bei Übererfüllung der Beschäftigungspflicht.

• Lohnkostenzuschüsse an Betriebe zum Ausgleich behinderungsbedingter

Leistungseinschränkungen

• Einstellungsbeihilfen zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für

begünstigte Behinderte bei Bundes - und Landesdienststellen und anderen öffentlichen

Stellen durch Gewährung von Mitteln des ESF.

• Förderung von Transitarbeitsplätzen bei gemeinnützigen Einrichtungen für begünstigte

Behinderte.

• Flächendeckender Ausbau der Arbeitsassistenz

• Unterstützungsstruktur für Betriebe, für behinderte Menschen, für Projekte und der

Interessenvertretungen der behinderten Menschen durch die Projektassistenz.

• Förderung von "Empowerment" - Maßnahmen behinderter Menschen

• Gemeinschaftsinitiative ,,Employment“; bei Horizon“ in der 1. Antragsrunde 17

österreichische Behindertenprojekte, 2. Antragsrunde: voraussichtlich im Jahr 1998 10

Behindertenprojekte

geplant:

• Mittel des Ausgleichstaxfonds sollen künftig auch präventiv (insbesondere für

Umschulungsmaßnahmen) Verwendung finden können

• Aufbau von Modellprojekten zur Förderung der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlass -

ung von Menschen mit Behinderungen

• Abbau beschäftigungshemmender Faktoren (verstärkte Informationsarbeit, Überdenken

einstellungshemmender Bestimmungen)

• Die technischen Arbeitshilfen sollen durch den Einsatz von blindenspezifischer

Hard - und Software sowie von Kommunikationshilfsmitteln für Gehörlose erweitert

werden

• Besondere finanzielle Anreize für Frauen bei der Ausgestaltung der einzelnen

Förderinstrumente

Finanzierung

Die Finanzierung der unter Punkt 1 angeführten Maßnahmen soll aus Strukturfondsmitteln

(EFRE, ESF) sowie aus nationalstaatlichen Mitteln des Ausgleichstaxfonds, der

Arbeitsmarktförderung, Mitteln der Sozialversicherung sowie aus Budgetmitteln des

Bundes und aus Mitteln der Länder erfolgen. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel

sollen durch Umschichtungen von Fördergeldern des Ausgleichstaxfonds und durch eine

teilweise Neuordnung der Aufbringung der Ausgleichstaxe zur Verfügung gestellt werden.

2. Spezielle Maßnahmen des AMS:

Berufsorientierung; Erstqualifizierung; Qualifizierung; Training

* Information über Berufe und die zugehörige Ausbildung

* Bereitstellen von Qualifizierungsmaßnahmen in Einrichtungen und Betrieben

* Anbieten von Training

• Information und Beratung in Unternehmen zum Abbau von Ängsten und Vorurteilen

gegenüber behinderten Personen

* Einsatz von entsprechend geschultem Personal

* Bereitstellen von Broschüren, Foldern

* Präsentation guter Erfahrungen durch Unternehmen

• Beschäftigungsmaßnahmen

* Vermittlungsoffensive bei Unternehmen unter Angebot der Betrieblichen

Eingliederungsbeihille (BEB)

* Schaffen von Transitarbeitsplätzen in gemeinnützigen Einrichtungen mittels der

Gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe (GEB)

* Schaffen von Transitarbeitsplätzen in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und

in sozialökonomischen Betrieben.

• Integration in den Arbeitsmarkt durch unterstützte Beschäftigung

* Erstellen eines Fähigkeitsprofils und eines Aktionsplans

* Suche nach einem den Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz

* Qualifizierung am Arbeitsplatz und Anbieten einer nachgehenden Betreuung, die auf

den Bedarf abgestimmt ist

Umsetzung

Gründung einer Arbeitsstiftung für die „Berufliche Qualifizierung Behinderter“. Über eine

derartige Arbeitsstiftung könnten die Infrastruktur, die Ausstattung und die

Kursmaßnahmen für die berufliche Qualifizierung Behinderter bereitgestellt werden.

SONSTIGE MASSNAHMENFELDER IN ÖSTERREICH

Die Ursachen der Arbeitslosigkeit sind makroökonomischer und struktureller Natur.

Dementsprechend setzen Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur

Erhöhung der Beschäftigung in mehreren Politikbereichen an, die nicht im engeren Sinn

zur Beschäftigungs - bzw. Arbeitsmarktpolitik zu zählen sind; Beschäftigung stellt sich als

horizontale Materie dar, wobei Österreich insbesondere auf die nachfolgend

angesprochenen Bereiche setzt:

8) Technologieförderung - Forschung und Entwicklung

Ausgangslage

Im internationalen Vergleich liegt Österreich mit einer F&E - Quote von 1,5% hinter dem

EU - Durchschnitt von 1,8% und dem Durchschnitt in der OECD mit 2,2%. Die geringe

Ausrichtung der Produktion an qualitativ hochwertigen technologischen Gütern zeigt sich

auch beim Vergleich der Unit Values im Ex - und Import (siehe unten). Es bestehen im

nationalen Innovationssystem auch beim Technologietransfer in die Unternehmen sowie

bei der Bildung von Humankapital weiterhin deutliche Mängel, die durch eine Steigerung

der F&E - Ausgaben alleine nicht behoben werden können.

Nationale Zielsetzung - Indikator

Um die wirtschaftliche Position Österreichs zu erhalten und auszubauen, muss verstärkt

auf die Wettbewerbsfähigkeit durch wissensbasierte Unternehmen gesetzt werden. Vor

allem hochqualifizierte, know - how - orientierte Arbeitsplätze haben die größten

Zukunftschancen. Durch gezielte Maßnahmen zum Wissenstransfer in die Unternehmen

und zur Bildung der dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen sowie

Infrastrukturen können daher mittelbar auch Arbeitsplätze gesichert und neugeschaffen

werden. Dieser Rückkoppelungseffekt soll durch eine Reihe von Aktionen erreicht

werden:

Maßnahmen

• Errichtung des Fonds für "Kompetenzzentren, Impulsprogramme und

Regierungsinltiativen" (KIR) -

• Einrichtung einer Patentverwertungsagentur: Unterstützung bei der gewerblichen

Verwertung bestehender Patente durch Beratung und Vermittlung

• Forderung des Technologletransfers: Fortsetzung und Ausbau des

Schwerpunktprogramms "

• Bündelung von nationalen Ressourcen in bestimmten Technologiefeldern: Einrichtung

eines Förderprogramms zum Aufbau von Kompetenzzentren zur Zusammenarbeit

zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der Forschung unter Beachtung

wettbewerbsrechtlicher Regelungen

• Ausbau der Forschungs - und Transferkapazitäten der Fachhochschulen durch eine

Impulsaktion zur Förderung anwendungsorientierter Forschungsprojekte der

Fachhochschulstudiengänge

• Erleichterung des Wissenstransfers im Unternehmen durch die Förderung personeller

Mobilität im Rahmen des Post - Docs - Stipendienprogramms des Fonds zur Förderung

zur Wissenschaftlichen Forschung (FWF), wodurch WissenschafterInnen gemeinsam

mit Firmen 2 - jährige Arbeitsprogramme entwickeln mit dem Ziel, dauerhaft in der

Wirtschaft tätig zu bleiben.

Erweiterung der Kapitalbasis technologieorientierter, mittelständischer Unternehmen

durch die Bereitstellung besonderer Kreditkonditionen bei Eigenkapitalzufuhr über die

Börse im Rahmen eines Sonderprogrammes des ERP - Fonds; ebenso günstige

Kreditkonditionen lür F&E - Projekte, die von mehreren Unternehmen gemeinsam

durchgeführt werden.

• Vernetzung von Technologlezentren: Verstärkte Kooperation der

Technologiezentren (jedes hat spezielles Know - how), Wissen sollte

anwenderfreundlich kombiniert werden (Z.B.: im Internet); Projekt Austrian Innovation

Navigator

• Marketing - und Technologleförderung der Vereinigung der Technologiezentren

Österreichs (VTÖ): z.B. Aufbau bzw. Ausbau von Schnittstellen der

Technologlezentren zu anderen Akteuren im Technologietransferbereich, Bereich der

VTÖ zur Stärkung des Standortes Österreich bzw. Ansiedlung Innovativer

Unternehmen verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Z.B. Austria Innovativ online)

• Verstärkte Clusterförderung

• Erleichterung des Zugangs für KMU zu F&E - Ergebnissen auf nationaler und

internationaler Ebene

Finanzierung:

In den Budgets 1998 und 1999 werden für Technologie insgesamt 1,4 Mrd. ATS

zusätzlich bereit gestellt.

b) Exportförderung

Ausgangslage

Trotz erfolgreicher Entwicklung der Exporte, sieht sich die Österreichische Wirtschaft

einer Reihe von Herausforderungen gegenüber:

* Leistungsbilanzdefizit (1996 rd. 42 Mrd. ATS) und Warenhandelsdefizit (1996 rd. 101

Mrd. ATS).

* Niedrige Exportquote (Warenexporte in Prozent des BIP 1996 ?d. 26%) Im Vergleich zu

anderen EU - Ländern (Finnland 32%, Schweden 34%, Niederlande 44%, Belgien 57%).

* Relativ geringerer Unit Value bei Exporten (Kilopreis der Waren 30 ATS) im

Vergleich zu Unit Value bei Importen (Kilopreis der Waren 40 ATS).

* Starke Orientierung der Exporte Österreichs in den westeuropäischen Raum (72% der

Österreichischen Exporte), Zunahme der Nachfrage in Osteuropa; nur geringfügige

Aktivitäten in Entwicklungsmärkten (der "Newly Industrialized Countries“ NICs)

Nationale Zielsetzung - Indikator

Mittelfristige Steigerung des österrölchlschen Exportvolumens bzw. der Exportwerte ..

(Unit Values) durch exportunterstützende und motivierende Maßnahmen

Laut Berechnungen des WIFO führt eine Erhthung der Exporte um eine Milliarde ATS zu

einer Erhöhung der Beschäftigung um 600 - 800.

Maßnahmen

• Neugestaltung der Deckungspolitlk in ausgewählten GUS - Ländern (bereits in Kraft

gesetzt)

• Lockerung der Auslandsanteilsregelung der Exportgarantien für Engineering -

Leistungen (bereits in Kraft gesetzt)

Ausbau der FGG zu einer Investitlonsgesellschaft durch Kapitalaufstockung und

Ausweitung des Haftungsrahmens sowie Einrichtung eines Studienfonds

• Betreuung von KMU beim Eintritt in neue Exportmärkte außerhalb der EU

• Kooperationsauftrag an FGG und Oesterreichische Kontrollbank mit Abstimmung

der Garantiepolitik und Ausbau der Beratungsleistung sowie Harmonisierung der

Verfahren Zusammenarbeit mit anderen Exportversicherungsagenturen (ECA)

Flexibilisierung des Wechselbürgschaftsentgeits (geringere Koste nbeiastung vor allem

bei Geschäftsfällen mit Bankgarantien) durch Novellierung der

Ausfuhrförderungsverordnung

• Unterstützung der österreichischen Wirtschaft durch Beratung und Dienstleistungen

(Studien, Infrastruktur) bei der Bildung von Kooperatlonen (Clustern) zur kurzfristigen

Verbesserung der Größenstruktur und damit Minderung der Kapital - und

Vertriebsschwäche sowie zur mittelfristigen Entwicklung hochwertiger Produkte bzw.

Know - How - Basis und damit Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition

Österreichs.

Exportfitberatung, Strategieberatung; Marktstudien Bereitstellung von Dienstleistungen

und Infrastruktur; Marken - und Designberatung: Förderung von Clustern bei

Messeteilnahme; Informationsveranstaltungen im Ausbildungsbereich; Einrichtung

einer Behördendatenbank.

Finanzierung:

Im Rahmen der Technologiemilliarden 1998 und 1999 werden je 300 Mio. ATS für die

Exportoffensive zur Verfügung gestellt.

C) Infrastruktur

Ausgangslage

Funktionierende Verkehrsinfrastrukturen sind Voraussetzung und integrativer

Bestandteil der modernen Industrie - und Infrastrukturgesellschaft. Nur eine qualitativ

hochwertig ausgebaute Verkehrsinfrastruktur erlaubt eine sichere, berechenbare und

regelmäßige Abwicklung von Transporten über große Entfernungen. Erst dadurch werden

die Voraussetzungen geschaffen für:

• die umweltverträgliche Bewältigung eines, sich bis zum Jahr 2015 verdoppelnden

Güterverkehrsaufkommens

• internationale Arbeitsteilung und Sicherung eines Landes als Wirtschaftsstandort

• Erschließung und Sicherung neuer Rohstoffquellen und Absatzmärkte

• persönliche Mobilität

• umfassende Datentransformation bzw. Information

1996 und in den Folgejahren werden voraussichtlich je knapp 13,6 Mrd. ATS an

bauwirksamen Mitteln für den Bundesstraßenbau verwendet, was 1998 eine Steigerung

von 17,2% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Anteil an Erhaltung steigt tendenziell.

Das Ausmaß der budgetären Aufwendungen kann nur durch die zusätzlichen Einnahmen

aus der Vignette auf diesem hohen Niveau gehalten werden. Für den Lückenschluß sind

1998 Ausgaben in der Höhe von 2.1 Mrd. ATS vorgesehen, diese Mittel werden sich ab

dem Jahr 200D auf über 4 Mrd. ATS erhöhen.

Ziel der Investitionen in die Schieneninfrastruktur ist der Ausbau der Hauptachsen durch

Österreich zu einem hochleistungsfähigen Transportsystem. 1998 und 1999 sind,

inklusive Erneuerungsinvestitionen, 16 bzw. 19 Mrd. ATS für diesen Zweck geplant. Zur

Durchführung der notwendigen Neu - und Ausbaumaßnahmen ist bis ins Jahr 2006 ein

investitionsprogramm in der Höhe von 107 Mrd. ATS beschlossen, wobei zusätzlich

Erneuerungslnvestitionen in der Höhe von rund 35 Mrd. ATS vorgesehen sind.

Die Wohnungsnot Anfang der 90er Jahre, die vor allem aufgrund von demographischen

und sozialen Veränderungen bedingt war, konnte verringert werden. Dennoch scheint

weiterhin Bedarf für die weitere Forderung des Wohnbaus In bestimmten Segmenten

vorhanden. Mit der Einführung der Energiesteuer wurden den Ländern Mittel zum Ausbau

der Thermosanierung von Wohngebäuden zur Verfügung gestellt.

Im gesamten Bundeshochbau werden 1998 und in den Folgejahren voraussichtlich

jeweils knapp 8,2 Mrd. ATS bauwirksam Investiert, was für das Jahr 1998 einem Anstieg

von 3,3% gegenüber dem Vorjahr gleichkommt. Diese Mittel werden gestreut über das

gesamte Bundesgebiet eingesetzt. Ein Großteil wird im arbeitsintensiven Erhaltungs - und

Sanierungsbereich investiert. Ein weiterer Schwerpunkt werden 1998 und 1999 die

Bauten für das Bildungswesen sein. Alleine für diesen Bereich (Schulen und

Universitäten) sind jährlich ca. 4 Mrd. ATS vorgesehen.

Die Liberalisierung der Stromwirtschaft wird die Kostensituation der Unternehmen

entlasten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen (Industrie -

Unternehmen stärken. Der Telekom - Bereich wurde bereits liberalisiert.

Nationale Zielsetzung - Indikator

Angesichts der knappen Budgetmittel und der erst am Beginn stehenden Public - Private -

Partnerships müssen beim weiteren Ausbau der Infrastruktur Prioritäten gesetzt werden:

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sollten die Beschäftigungswirkungen von

Infrastrukturinvestitionen berücksichtigt werden (Die Beschäftigungswirkung einer

zusätzlichen Investitionsmiliiarde beläuft sich auf etwa 1.300 bis 1.600 zusätzliche

Beschäftigte.). Die Beschäftigungswirkung differenziert nach den unterschiedlichen

Arten der Investitionen ist im Wohnbau am höchsten, und im Straßenbau wiederum

höher als im sonstigen Tiefbau, wobei beim Wohnbau dieser Eflekt umso größer ist, je

höher der Anteil an Stadterneuerungs - bzw. Sanierungsmaßnahmen ist.

• Aus betrieblicher Sicht gilt es im Schienen - und Straßenverkehr Kapazitätsengpässe

zu beseitigen und Lücken im Verkehrsnetz zu schließen.

• Aus Sicht der Verkehrsnutzer sind jene Projekte zu realisieren, die den größten

Kundennutzen stiften.

• Aus Sicht der Konsumenten, deren persönliche Lebensqualität sehr stark von

kostengünstiger Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum determiniert ist, ist der

gemeinnützige Wohnbau weiter auszubauen.

• Aus Sicht der Unternehmen ist eine rasche Liberalisierung der Stromwirtschaft zu

erzielen.

Maßnahmen

• Deblocklerung von geplanten Bauvorhaben - Verfahrensbeschleunigung

• Neue Finanzierungslormen: Public Private Partnership, u.a. im Bereich Verkehrs - und

Entsorgungsinfrastruktur

• Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur:

* zur Vervollständigung des hochrangigen Bundestraßennetzes - Lückenschluß

* Ausbau des Hochleistungsschienennetzes - Realisierung geplanter Großprojekte

* Umsetzung von regionalen Vorhaben mit sofortiger Auswirkung auf den

Kundennutzen

* Realisierung von Pilotprojekten im Bereich innovativer Lt sungen für Verkehrs-

probleme

• Umsetzung der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Einführung eines

flächendecke nden LKw - Bemautungsmodells für das höherrangige

Bundesstraßennetz

• Förderung von Energiesparmaßnahmen: Koppelung mit Wohnbauförderung

• Adaptierungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht: z.B. Erleichterungen der

Sanierung von Altbauten durch gemeinnützige Bauvereinigungen

• Elektrizitätswirtschafts - und Organisationsgesetz

d) Betriebsansiedelungen

Ausgangslage

Österreich wird als Unternehmensstandort von ausländischen Unternehmen sehr gut

bewertet. Dennoch besteht weiteres Potential für ausländische Betriebsansiedelungen.

Nationale Zielsetzung - Indikator

Weitere Forcierung von Betriebsansiedelungen, insbesondere von forschungsintensiven

Unternehmen

Indikator: angesiedelte Unternehmen, geschaffene Arbeitsplätze

Maßnahmen

• Fortsetzung der Tätigkeit der Austrian Business Agency (ABA)

Betriebsansiedelungen

1998 geplant: 40 Investitionsprojekte; Investitionsvolumen: 2 Mrd. ATS; 2000 neue

Arbeitsplätze

8) Schattenwirtschaft

Ausgangslage

Die in der Schattenwirtschaft erbrachten Leistungen liegen in etwa zwischen 4% bis 8%

des BIP, wobei es sich zum einen um Nebentätigkeiten zu offiziellen Beschäftigungen am

Arbeitsmarkt und zum anderen um reine Schwarzarbeit handelt.

Die Schwarzarbeit bringt folgende Probleme mit sich:

• Erosion der Steuerbasis

• entgangene Beiträge zur Sozialversicherung

• Unter steigender Schattenwirtschaft ist die Wirtschaftspolitik an „falschen“ Indikatoren

ausgerichtet (z.B. Arbeitslosenquote, Beschäftigung, Einkommen etc.), da diese nur

den offiziellen Teil der Wirtschaft widerspiegeln.

• Steigende Schattenwirtschaft zeugt von wenig anreizkompatiblen Rahmenbedingungen

Nationale Zielsetzung - Indikator

Verringerung der Schwarzarbeit und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der

betroffenen Personen

Maßnahmen

• Verstärkung der Instrumente in Richtung bessere Kontrollen - weniger

Umgehungsmöglichkeiten - wirksamere Sanktionen

• Schaffung eines Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

• Anpassung der Vergabevorschriften an die Bedürfnisse der Bekämpfung illegaler

Beschäftigung

• Konzentration von Kompetenzen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft bei einer

Behörde

• Siehe auch LL 11