3739/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Schmidt, Motter, Partnerinnen und Partner
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Beschäftigungsgipfel in Luxemburg (3777/J)
Zur Frage 1.
Die Bundesregierung hat den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
und mich mit der Erstellung des beschäftigungspolitischen Aktionsplans beauftragt.
Dazu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner,
des AMS, der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie von Länder - und Städteorganisatio -
nen eingerichtet. Die Beiträge der TeilnehmerInnen dieser Arbeitsgruppe bilden die
Grundlage des beschäftigungspolitischen Aktionsplans.
Zu den Fragen 2. bis 9.
Selbstverständlich. Wie Sie selbst in Ihrer Einleitung zu dieser Anfrage festgestellt ha-
ben, beinhalten die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU „Chancengleichheit“ als
Säule IV. Dementsprechend wird insbesondere zu den Leitlinien 16 bis 18 auf die Pro -
bleme, mit denen Frauen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, eingegangen. Aber
auch in den anderen Säulen werden, im Sinne des Mainstreaming, Maßnahmen zur Er -
höhung der Chancengleichheit der Geschlechter angeführt. Der Nationale Aktionsplan
enthält die entsprechenden von der Bundesregierung - in Erfüllung der auf dem Be -
schäftigungsgipfel in Luxemburg vereinbarten und vom Rat Arbeit und Soziales verab -
schiedeten
beschäftigungspolitischcn Leitlinien - geplanten Maßnahmen.
Die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung bezüglich der Frauenarbeitslosigkeit,
der Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben, zur Unterstützung der Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie, zur Erleichterung der Errichtung von Betriebskinder-
gärten bzw. für Privatinitiativen, zur Erleichterung des Erwerbszuganges für Frauen, zur
Behebung der geschlechtsspezifischen Segmentation des Arbeitsmarktes und der dies -
bezüglichen Einkommensunterschiede, ferner zur Fort- und Weiterbildung bzw. Um -
schulung arbeitsloser, darunter insbesondere langzeitarbeitsloser Frauen vorgesehen
sind, können daher im einzelnen dem beiliegenden Nationalen Aktionsplan für Be -
schäftigung, insbesondere den Ausführungen zur Säule IV, entnommen werden.
ZuFrage10
Ja
Zu Frage 11
Die Frauenprojekte im Rahmen der ESF - Zielprogramme und der ESF - Gemein -
schaftsinitiativen (vor allem Ziel 3, Schwerpunkt Chancengleichheit und
EMPLOYMENT NOW) werden im Rahmen von langfristigen Evaluierungsprojekten
bewertet. Diese Evaluierunsaufträge wurden entsprechend den EU - Verordnungen an
unabhängige Forschungsinstitute vergeben. Die Evaluierungsberichte werden den Pro -
gramm - Begleitausschüssen vorgelegt und sind nach Annahme natürlich öffentlich zu -
gänglich.
Bundesministerium Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit für wirtschaftliche
und Soziales Angelegenheiten
Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
Nationaler
Aktionsplan für Beschäftigung
INHALTSVERZEICHNIS
ZUSAMMENFASSUNG; III
BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE GESAMTSTRATEGIE DER ÖSTERREICHISCHEN;
BUNDESREGIERUNG; 1
a) Gute Ausgangslage; 1
b) Die Beschäftigungspolitische Ausrichtung; 2
c) Ausblick; 6
GEMEINSAME POSITION DER SOZIALPARTNER ZUM NATIONALEN;
AKTIONSPLAN; 7
Säule 1. VERBESSERUNG DER VERMITTELBARKEIT; 15
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LL 1 - Neustart für Jugendliche |
15 |
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LL 2 - Neustart für langzeitarbeitslose Erwachsene |
15 |
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LL 3 - Erhöhung der Personenanzahl in aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen |
15 |
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LL 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika, |
|
|
Verbesserung der Vermittelbarkeit 19 |
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LL 5 - Lebensbegleitende Weiterbildung |
21 |
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LL 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen |
22 |
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LL 7 - Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen |
24 |
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Säule II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES |
28 |
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LL 8 - Reduzierung der Gemein - und Verwaltungskosten für Unternehmen |
28 |
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LL 9 - Abbau der Hindernisse zur selbständigen Erwerbstätigkeit |
29 |
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LL 10 - Schaffung neuer Arbeitsplätze |
30 |
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LL 11 - Reduktion der Steuer - und Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit |
33 |
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LL 12 - Senkung des MwSt - Satzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen |
34 |
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Säule III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT von AG und AN |
35 |
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LL 13 - Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation |
35 |
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LL 14 -Reform der Arbeitsverträge |
37 |
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LL 15 - Investitionen in Humankapital |
37 |
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Säule IV. CHANCENGLEICHHEIT |
39 |
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LL 16 - Verringerung des Gefälles in der Arbeitslosigkeit, Erhöhung der Erwerbstätigkeit |
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von Frauen und Reduktion der Arbeitsmarktsegregation |
39 |
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LL 17- Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen |
40 |
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LL 18 - Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben |
41 |
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LL 19 - Eingliederung von Behinderten |
41 |
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SONSTIGE MASSNAHMENFELDER IN ÖSTERREICH |
44 |
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a) Technologieförderung - Forschung und Entwicklung |
44 |
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b) Exportförderung |
45 |
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C) Infrastruktur |
46 |
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d) Betriebsansiedelungen |
48 |
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e) Schattenwirtschaft |
48 |
ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeitsmarktlage in Österreich stellt sich trotz einer gewissen Verschlechterung In
den letzten 1 1/2 Jahrzehnten noch immer als außergewöhnlich gut dar: Die
Arbeitslosenquote liegt nur in einem Mitgliedsland der EU auf einem niedrigeren Niveau,
die Beschäftigungsquoten wiederum gehören zu den höchsten in der Gemeinschaft. Auch
der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen und das Ausmaß an
Jugendarbeitslosigkeit sind sehr niedrig. Dies ist bei der Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien in Österreich zu berücksichtigen. Die österreichische
Bundesregierung verfolgt dabei einen breiten Ansatz. Naturgemäß stehen die vier Säulen
Vermittelbarkeit, Unternehmertum, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit Im
Mittelpunkt. Darüber hinaus tragen aber auch Investitionen In die Infrastruktur,
technologiepolitische Maßnahmen und andere Politikfelder zur Verbessewng der
Beschäftigungslage bei.
Obwohl die Ausgangslage gut ist, sieht es die Bundesregierung als Ihre besondere
Herausforderung an, die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt in den folgenden, für
die langfristige Entwicklung des Beschäftigungssystems zentralen Schwerpunktbereichen
entscheidend zu verbessern:
• Neue Berufschancen werden sich insbesondere In den Innovativen
Dienstleistungsbereichen (Soziales, Umwelt, Gesundheit, wirtschaftsnahe Dienste,
I&K - Technologien) auftun. Hier muss ein gewisser Nachholbedarf gedeckt werden.
• Aus - und Weiterbildung müssen weiter verbessert werden. Investitionen In das
Humankapital der Erwerbsbevölkerung stellen einen wesentlichen strategischen
Ansatzpunkt für eine moderne Standort - und Beschäftigungspolitik dar. Die
gegenwärtigen Reformbemühungen im Bereich der Dualen Ausbildung werden zur
Anpassung an die neuen Verhältnisse beitragen.
• Auch der Bereich der technischen Infrastruktur (Verkehr, Technologie, Informations -
technologien, etc.) ist als ein Schlüsselelement zur Verbesserung der langfristigen
Angebotsbedingungen und der Stabilisierung der Nachfrageentwicklung anzusehen.
• Ein Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird es ermöglichen, die Vorgaben In den
beschäftigungspolitischen Leitlinien zu erreichen.
• Beim Anteil der Selbständigen ist aufgrund einer unterdurchschnittlichen Dynamik bei
den Unternehmensgründungen noch Potential vorhanden; dieses soll mit einer
Gründerwelle stärker als bisher ausgeschöpft werden.
• Eine Voraussetzung zur langfristigen Sicherung der Systeme der sozialen Sicherheit ist
die weitere Erhöhung der Beschäftigungsquoten. Auch dazu sind verstärkt Maßnahmen
zur Herstellung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern notwendig.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungssituation nachhaltig zu
verbessern. Im Verbund mit dem sich abzeichnenden konjunkturellen Aufschwung sollen
die nachfolgend im Detail beschriebenen beschäftigungspolitischen Maßnahmen Im
Zeitraum von etwa 5 Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Beschäftigung um etwa
100.000 Personen und einer ebenso deutlichen Reduktion der Arbeitslosenquote auf
einen Wert von nahe
3,5% führen.
BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE GESAMTSTRATEGIE
DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG
a) Gute Ausgangslage
Österreich blickt auf eine bemerkenswerte Entwicklung von Wirtschaft, Beschäftigung und
Gesellschaft zurück. Trotz mehrerer weltweiter Krisen in den 70er Jahren und Währungs -
turbulenzen in den 80er und 90er Jahren hat Österreich die in Folge notwendigen Anpas -
sungen an geänderte Produktionsstrukturen, Marktverhältnisse und neue Beschäftigungs -
formen erfolgreich bewältigt.
Dementsprechend stellt sich auch die Arbeitsmarktlage in Österreich im internationalen
Vergleich sehr gut dar. Österreich wies 1996 nach Luxemburg die niedrigste
Arbeitslosenquote (4,4%) auf, die Jugendarbeitslosigkeit ist (mit einer Rate von 6,0%)
überhaupt die niedrigste in Europa, der Anteil der Langzeitarbeitslosen (25,7%) liegt
deutlich niedriger als im EU - Schnitt. Diese relativ günstige Arbeitsmarktlage zeigt sich
auch bei der Beschäftigungsquote (Anteil der Beschäftigten an der 15 - bis 64 -jährigen
Wohnbevölkerung), bei der Österreich eine vordere Position einnimmt; gemessen in
Vollzeitäqulvalenten wies Österreich 1996 nach Dänemark die zweithöchste
Beschäftigungsquote aller EU - Staaten auf (65%; vgl. Grafik 1).
Grafik 1: Beschäftigungsquoten in Vollzeitäqulvalent
Die hier eingefügte Grafik konnte nicht gescannt werden !!!
Quelle: EUROSTAT
Differenziert nach Geschlechtern ergeben sich, wie In fast allen EU - Ländern,
Unterschiede am Arbeitsmarkt: Frauen sind nicht nur häufiger arbeitslos, sie sind auch
länger und
bereits in jüngeren Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen. In
Österreich liegt
allerdings sowohl die Arbeitslosenquote für Männer als auch jene für Frauen - verglichen
mit den anderen 14 Mitgliedstaaten im unteren Bereich.
Deutlich unter dem EU - Durchschnitt liegt allerdings die Beschäftigungsquote älterer
Arbeitskräfte in Österreich; in den Alterskohorten vor dem Frühpensionsalter sind zudem
überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten zu verzeichnen. Die Integrationsschwierig -
keiten von Personen mit besonderen Beschäftigungsproblemen1 die auch aus
persönlichen Umständen resultieren (Behinderungen i.w.S.), sind im Steigen begriffen.
Außerdem ist ein zwar langsamer, aber kontinuierlicher Anstieg des Anteils der
Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitsuchenden zu beobachten, auch wenn das Niveau Im
EU - Vergleich immer noch sehr niedrig ist. Kritisch zu bewerten ist weiters der
unterdurchschnittliche Anteil der Selbständigen an allen Erwerbstätigen.
b) Die Beschäftigungspolitische Ausrichtung
Die Errichtung der WWU bringt einen wirtschaftspolitischen Regimewechsel auf
Makroebene: Neben der einheitlichen Geldpolitik bestehen weiterhin großteils Im
nationalen Kompetenzbereich verbleibende Bildungs -, Budget -, Steuer - und
Strukturpolitiken. Dadurch kommt es zu einer Verstärkung der nationalen makro - und
mikroökonomischen Interdependenzen, die möglicherweise zu negativen spill - over
Effekten führen. Daraus folgt ein verstärkter Koordinationsbedarf.
Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass auf europäischer Ebene geld - und
währungspolitische Rahmenbedingungen gegeben sind - wie ein niedriges (Real -)
Zinsniveau, eine pragmatische Geldpolitik, etc. - , die den Wachstumsprozess
unterstützen; natürlich unter Berücksichtigung des gebotenen Inflationszieles (von etwa
2%). Insbesondere zwei Faktoren sollten es dem Europäischen System der
Zentralbanken (ESZB) ermöglichen, „die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft“
ohne Gefährdung der Preisstabilität zu beg“nstigen: Die Fiskalpolitiken der
Mitgliedsländer werden Im Rahmen des Stabilitäts - und Wachstumspaktes auch in den
nächsten Jahren eher restriktiv wirken. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen im
Rahmen der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien von Luxemburg zu einer
Reduktion der strukturellen Arbeitslosigkeit (gemessen etwa an der non - accelerating
inflation rate of unemployment, kurz: NAIRU) in Europa beitragen.
Die Erfahrungen mit den Stabilitätskriterien haben gezeigt, dass klare Zielsetzungen in
der Wirtschaftspolitik ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein können. Um die prioritäre
Bedeutung einer Verbesserung der Beschäftigungslage zu dokumentieren, sind auch für
die Beschäftigungspolitik, wo möglich, quantifizierbare Zielsetzungen festzuschreiben.
Die österreichische Bundesregierung hält mit dem vorliegenden nationalen Aktionsplan
an ihrer beschäftigungspolitischen Orientierung fest. Er spiegelt das in Österreich vorherr -
schende breite Verständnis von Beschäftigungspolitik wider.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem nationalen Aktionsplan das Ziel
* neue, zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen;
* das Niveau der Arbeitslosigkeit zu verringern;
* zur Förderung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen;
* das bewährte Ausbildungs - und Beschäftigungssystem im Interesse dynamischer
Strukturanpassung flexibel, innovativ und durchlässig zu gestalten;
* und eine neue Kultur der Selbständigkeit zu fördern.
Diese Zielsetzung kann nur durch eine umfassende und koordinierte
beschäftigungspolitische Gesamtstrategie erreicht werden. Die Maßnahmen der
Verwaltung und der Gesetzgebung auf allen Ebenen sollen weitgehend auf ihre
Beschäftigungswirkung überprüft werden. Die Beschäftigungspolitik kann nur erfolgreich
sein, wenn sie von allen relevanten Politikbereichen, insbesonders von den
Sozialpartnern, den Ländern und Gemeinden, unterstützt wird. Dabei geht es auch um
eine entsprechende organisatorische und finanzielle Beteiligung an der
Beschäftigungsförderung durch alle öffentlichen Rechtsträger. Um auf regionale
Besonderheiten eingehen zu können, müssen territoriale Beschäftigungspakte angestrebt
werden, mit denen auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
Programme entwickelt werden, um ein Höchstmaß an Effektivität In der
Beschäftigungsschaffung zu erreichen.
Potential für zusätzliche Beschäftigung scheint vor allem im Dienstleistungssektor
gegeben. Neue Berufe, die dem Wandel des Produktionsprozesses entsprechen, sollen,
insbesondere im Bereich Technologie und Umweltschutz, forciert und nicht marktfähige
Arbeit, etwa im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Gesundheitsberufe, unterstützt
werden, um so Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Schaffung von Anreizen für die Entstehung neuer und die Sicherung und Expansion
bestehender Unternehmen stellt ebenfalls ein zentrales Element der österreichischen
Strategie für mehr Beschäftigung dar. Vor allem in der Gründungsphase gilt es,
administrative Hindernisse abzubauen und die Finanzierung zu erleichtern. Dem Ausbau
der Infrastruktur im weitesten Sinne, d.h. aufgrund der modernen Anforderungen an einen
Wirtschaftsstandort besonders auch in Form von Technologie -, Forschungs - , Innovations -
und Umweltpolitik, kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Nach wie vor werden auch
öffentliche Investitionen im Bereich der klassischen Infrastruktur die Wettbewerbsfähigkeit
der am Wirtschaftsstandort Österreich angesiedelten Unternehmen mitbestimmen.
Gleiches gilt auch für die nachhaltige Erhaltung der Qualität des Lebensraumes. Die
Bundesregierung sieht daher in der Investition in Umwelttechnologle und schutz
ebenfalls eine notwendige Ergänzung des beschäftigungspolitischen Konzepts.
Um der Arbeitsnachfrage neue Impulse zu geben, ist die Entlastung des Faktors Arbeit
anzustreben. Die beschäftigungsfreundliche Gestaltung der Steuer - und Abgabenstruktur
stellt deshalb ein zentrales Ziel der geplanten Steuerreform dar. Eine wesentliche
Voraussetzung dafür ist es, die Bemühungen zur Steuerharmonisierung Im Bereich der
Kapitalerträge und der Ressourcen auf europäischer Ebene zu verstärken.
Die bestehenden Ansätze zur besseren Verteilung des Arbeitsvolumens durch
entsprechende Sozialpartnervereinbarungen sollten weiterentwickelt werden, wobei die
Reduzierung der Saisonarbeitslosigkeit, Insbesondere Im Bereich Tourismus, ein
wichtiges Teilziel darstellt.
Vereinbarung der Sozialpartner sollten zum Abbau bestehender Mobilitätshindernisse
durch Änderungen der gegenwärtigen Lohn - und Einkommensstrukturen (Lebenseinkom -
mensverläufe)
beitragen.
Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, dass das individuelle
Arbeitslosigkeitsrisiko durch entsprechende Qualifizierung deutlich verringert werden
kann. Eine permanente Optimierung des Bildungssystems ist daher ein wesentlicher
Ansatzpunkt für eine nachhaltig positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die Verbesserung
der dualen Ausbildung stellt dabei ein besonderes Anliegen der Bundesregierung dar.
Verstärkt muss aber auch lebensbegleitende Weiterbildung, vor allem der weniger gut
ausgebildeten ArbeitnehmerInnen, berücksichtigt werden, wobei kooperative Ansätze
zwischen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen als beste Lösung angesehen werden.
Eine weitere Erhöhung der Beschäftigungsquote, die auch für die Sicherung der
sozialen Systeme eine zentrale Voraussetzung darstellt, ist insbesondere durch
verstärkte Einbeziehung von Frauen in den Erwerbsprozeß möglich. Dazu sind
Maßnahmen, wie WiedereinsteigerInnenprogramme und Ausbau der Kinderbetreuung, zu
setzen.
„Die Österreichische Bundesregierung begrüsst die Zielsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien zur Verringerung des generellen Niveaus der
Arbeitslosigkeit und zur Halbierung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Jugendarbeitslosigkeit nicht zuletzt deshalb, weil die aktive Eingliederung dieser
Personengruppen in den Arbeitsmarkt einen wesentlichen Bestandteil der globalen
Beschäftigungsstrategie darstellt und in der arbeitsmarktpolitischen Umsetzung auf
bewährte wie erfolgreiche Programme, Maßnahmen und Instrumente zugreifen bzw. diese
weiter ausbauen kann. In diesem Zusammenhang ist die Österreichische
arbeitsmarktpolitische Strategie daran ausgerichtet, vor dem Hintergrund einer weiteren
Umschichtung der passiven Mittel für Einkommensersatz die Aktivierung des einzelnen
Rat- und Arbeitsuchenden weiter zu forcieren. Österreich blickt in diesem Zusammenhang
auf eine erfolgreiche Reform der Betreuung der Arbeitsuchenden, die in den Mittelpunkt
im Rahmen eines umfassenden Erstkontakts zur Klärung der aktuellen
Beschäftigungsprobleme eine darauf aufbauende Vereinbarung zwischen dem
Arbeitslosen und dem Betreuer im Arbeitsmarktservice stellt, in der die weiteren Schritte,
die Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden wie des Mitarbeiters des
Arbeitsmarktservice festgelegt werden, um einen neuen Arbeits - oder Ausbildungsplatz zu
vermitteln. Mit zunehmender Schwierigkeit oder längerer Dauer der Einlösung dieser
Vereinbarung, gerade auch für Langzeitarbeitslose und Personen mit besonderen
Beschäftigungsproblemen erfolgt die Heranziehung der verschiedenen bewährten,
hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz zielgruppenadäquat ausgerichteten Instrumente
der aktiven Arbeitsmarktpolitik (wie sie i.w.F. in den einzelnen Leitlinien im Detail
angesprochen werden), um den Beratungs - und Vermittlungsvorgang zur
Wiedergewinnung einer produktiven Beschäftigung mit längerfristiger Berufsperspektive
nachhaltig zu unterstützen.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus
dürfen nicht durch die Ausländerbeschäftigungspolitik konterkanert werden. Bei der
Zulassung von neuen Arbeitskräften aus Drittstaaten wird die Bundesregierung deshalb
auch weiterhin auf die Verträglichkeit mit dem österreichischen Arbeitsmarkt Bedacht
nehmen, indem die derzeitige Praxis beibehalten wird. Dies muss auch in bezug auf die
zukünftige Osterweiterung nicht nur für die Regelungen im Zusammenhang mit der
Freizügigkeit
der ArbeitnehmerInnen, sondern auch für die Dienstleistungsfreiheit
gelten.
Die Schwerpunktsetzung in den genannten Bereichen muss einige Faktoren besonders
im Auge behalten: Zum einen muss als Voraussetzung für langfristig sichere
Beschäftigung die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der am Wirtschaftsstandort
Österreich angesiedelten Unternehmen angestrebt werden. Zum anderen muss eine
Sozialpolitik die Beschäftigungspolitik flankieren, die sowohl Arbeitgeber - als auch
ArbeitnehmerInnen bei der Anpassung an neue Perspektiven In der Berufs - und
Arbeitswelt unterstützt und vor existenzbedrohenden Verlusten als Resultat des
Strukturwandels bewahrt. Beschäftigungspolitik muss neben der Arbeitsmarktpolitik durch
weitere Politikgelder ergänzt werden und einem sehr breiten Ansatz folgen. In besonderer
Weise gilt dies auch für die Gewährleistung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die
nicht durch isolierte, auf wenige Bereiche beschränkte Maßnahmen erreicht werden kann,
sondern dem Grundsatz des „Mainstreaming“ in allen Interventionsfeldern folgen muss.
Die Finanzierung einer forcierten Beschäftigungspolitik benötigt neue Prioritätensetzung
bei allen öffentlichen Ausgaben. Gleichzeitig muss auch der durch den Pakt für Stabilität
und Wachstum gesetzte Rahmen berücksichtigt werden.
Einige Maßnahmen des Aktionsplanes erfordern auch Schwerpunktverlagerungen bei der
Finanzierung. in den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass durch Umschichtungen
in den einzelnen Sachbereichen - etwa von der Finanzierung der
Arbeitslosenunterstützung zu aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - die
erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Darüber hinaus wird für Maßnahmen
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Im Rahmen eines
Jugendausbildungssicherungsgesetzes durch eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz
1998 vorgesorgt. Im vom Ministerrat beschlossenen Entwurf des Bundesfinanzgesetzes
1999 wurden zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik und
Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen. Ab dem Jahr 2000 werden die finanziellen
Mittel für die Umsetzung des Aktionsplanes aufgrund der arbeitsmarktpolitischen
Entwicklungen, der Auswirkungen der Steuerreform 2000 und unter sinngemäßer
Berücksichtigung der Konvergenzkriterien Gegenstand der Jeweiligen
Budgetverhandlungen sein. Ebenso soll einer Weiterentwicklung der Forschungs - und
Technologieförderung Rechnung getragen werden.
Als finanzielle Beiträge der EU sind zu berücksichtigen: Aus dem Europäischen
Sozialfonds stehen in der laufenden Programmplanungsperiode jährlich etwa 1,5 Mrd.
ATS für die österreichische aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die gemäß den
Beschlüssen von Luxemburg vorgesehenen Schwerpunkte für die Nationalen
Aktionspläne decken sich mit den zentralen Themen der österreichischen ESF -
Programme. Insbesondere in Ziel 3 sind praktisch alle Maßnahmenschwerpunkte
aufgeführt, denen nach den Leitlinien besondere Priorität zukommt. Langzeitarbeitslose,
Jugendliche sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern sind explizite
Schwerpunkte.
Die Europäische Investitionsbank sollte Im Rahmen des Amsterdam Special Action
Program (ASAP) u.a. zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, der
städtischen Umwelt, der Bildung und im Gesundheitsbereich beitragen, Rückhaftungen
ermöglichen und unter Einschaltung nationaler Spezialinstitute (Z.B. die
Finanzierungsgarantie - Gesellschaft) großvolumige Finanzierungen für
Beschäftigungsmaßnahmen
bereitstellen.
C) Ausblick
Die mittelfristigen Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute vom Jänner 1998
gehen von einer günstigen Konjunkturentwicklung im Fünfjahresabschnitt 1998 - 2002 aus.
Das durchschnittliche reale Wirtschaftswachstum wird bei 2,5% liegen, gegenüber 1,7 %
zwischen 1992-1997. Damit wird die Beschäftigung zunehmen, die Arbeitslosigkeit
sinken. Dass sich die konjunkturellen Aussichten auch in den übrigen Mitgliedstaaten der
Gemeinschaft deutlich verbessern, ist dabei eine der zentralen Voraussetzungen.
Von wirtschaftspolitischer Seite wird durch die Umsetzung der In diesem nationalen
Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen diese vorteilhafte Entwicklung für den
Österreichischen Arbeitsmarkt noch zusätzlich unterstützt.
Insgesamt erscheint es daher nicht unrealistisch, bis zum Jahr 2002 davon auszugehen,
dass durch die angesprochene Konstellation von konjunktureller Erholung und
intensivierter Politikintervention die Beschäftigung um etwa 100.000 zunehmen wird und
sich die
Arbeltslosenquote auf einen Wert von nahe 3,5% reduzieren dürfte.
GEMEINSAME POSITION DER SOZIALPARTNER
ZUM NATIONALEN AKTIONSPLAN
In Österreich besteht eine lange und erfolgreiche Tradition der Zusammenarbeit und
Konfliktbewäitigung auf dem Verhandlungswege über die Interessensvertretungen von
ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeberlnnen: Die Sozialpartnerschaft. Diese Form des
Interessensausgleichs ermöglicht nicht nur eine für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
förderliche Makroflexibilität der Löhne und Einkommen, sie leistet auch wichtige Beiträge
für Politikentwicklung und - Umsetzung, gerade im Bereich von Arbeitsmarkt und
Beschäftigung.
Die österreichische Bundesregierung hat ÖGB, BAK, WKÖ und völ eingeladen, sich an
der Erstellung des nationalen Aktionsplanes zu beteiligen. Im folgenden wird ihr
gemeinsamer, akkordierter Beitrag wiedergegeben.
Die Bundesregierung begrüsst den Beitrag der Sozialpartner und bekennt sich zu den
Zielsetzungen. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Sinne der bei den einzelnen
Leitlinien angeführten Massnahmen.
Leitlinie 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika,
Verbesserung der Vermittelbarkelt
Leitlinie 5 - Lebensbegleitende Weiterbildung
Leitlinie 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen
Leitlinie 7- Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen
1. Einleitung
Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte ist in Österreich vergleichsweise überdurch -
schnittlich hoch. Dies ist vor allem das Ergebnis der beruflichen Bildung. Das hohe
Ausbildungsniveau gilt mittlerweile auch in der EU als ein positiver Standortfaktor. Die
Tradition der österreichischen Sozialpartnerschaft findet dabei speziell in der Aus - und
Weiterbildung ihren Ausdruck. Die österreichischen Sozialpartner bekennen sich zu einer
arbeitsmarktrelevanten Erstausbildung sowie zur lebensbegleitenden Weiterbildung. Viele
der in den Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen werden In Österreich bereits unter
Einbindung der Sozialpartner praktiziert. Als Beispiele seien etwa das duale
Ausbildungssystem, aber auch die Mitwirkung Im Bereich des berufsbildenden
Schulwesens genannt, welche sicherlich Hauptgründe für die In Österreich
vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit sind.
Dennoch sind die Sozialpartner der Auffassung, dass laufende Anpassungen und
Verbesserungen notwendig sind. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans werden sie
dabei folgende Schwerpunkte setzen:
• Weiterentwicklung der Lehrausbildung und der berufsbildenden Schulen
Nutzung der neuen
Modelle "Bildungskarenz“ und
"Solidaritätsprämienmodell"
Umsetzung der Zielvereinbarungen der AMS - Jahresprogramme 1998/1999
• Verstärkte Nutzung der Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner
• Weiterentwicklung und arbeitsmarktorientierter Ausbau dieser Form der beruflichen
Bildung zum Wohle des hohen Qualifikationsniveaus österreichischer Fachkräfte und
für ihren betrieblichen Einsatz
• Förderung des Übergangs von Praktikern in den Lehrberuf (auch durch Anrechnung
von Vordienstzeiten) im Interesse des Praxisbezugs
• Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Fachhochschulen (auch für Berufstätige) und
Sicherung des Finanzierungsanteiles der öffentlichen Hand.
2. Zielvorgaben
Die Sozialpartner gehen davon aus, dass die außerordentliche Problemlage bei den
Schulabgängern der Jahre 1998,1999 und 2000 zusätzliche Anstrengungen erforderlich
macht. Die Bewältigung dieses quantitativen Problems soll durch zeitlich befristete
Maßnahmen angegangen werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass sehr
kurzfristig Wirkungen erreicht werden müssen, um bereits für die Schulabgänger des
Jahres 1998 konkrete Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Bei ihren
Bemühungen sind die Sozialpartner von der Ansicht geleitet, dass durch ein verbessertes
Ausbildungsniveau das Risiko der Arbeitslosigkeit gemildert werden kann.
3. Neue Lehrberufe
Der Entwicklung neuer Lehrberufe wird größte Bedeutung zuerkannt. Dabei werden drei
Schwerpunkte gesehen:
• Angesichts der strukturellen Änderungen, insbesondere gekennzeichnet durch die
Ausweitung des Dienstleistungssektors im weitesten Sinn und den massiven Einsatz
der Informationstechnologien, sind dementsprechende neue Berufsfelder zu
erschließen.
• Neue Qualifikationsansprüche an ausgebildete Fachkräfte erfordern generell ein
hohes Niveau bereits bei der Berufsausbildung, sowie neue hochqualiflzierte
Lehrberufe, die gleichzeitig zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung beitragen.
• Auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes sollen Ausbildungsgänge angeboten
werden, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstrecken und
bestehenden bzw neuen Qualifikationsbedürfnissen am Arbeitsmarkt
entgegenkommen. Dabei werden folgende Kriterien maßgeblich sein: Es muss sich
um eine inhaltliche, dem Ausmaß der Lehrzeit adäquate Ausbildung handeln. Ein
Bedarf nach dieser Qualifikation ist nachzuweisen und schließlich ist auch die
Möglichkeit zur Weiterqualifikation zu eröffnen und zu fördern.
Die derzeitigen Möglichkeiten zwischenbetrieblicher Ausbildung (Ausbildungs - verbund)
werden ganz offensichtlich wenig genützt. Die Sozialpartner sehen es als ihre Aufgabe
an, die Ursachen hiefür festzustellen, um die Akzeptanz zu verbessern.
Über den Weg von Ausbildungsversuchen sollen neue Ausbildungsformen und
Berufsfelder erprobt
werden.
Ausgehend von diesen Zielsetzungen soll die bewährte Arbeit des
Bundesberufsausbildungsbeirates weiterhin Grundlage der Entwicklung der
Berufsausbildung sein. Die Sozialpartner kommen überein, auf der Basis gemeinsamer
Vorarbeiten Vorgaben und Schwerpunkte für neue Lehrberufe zu schaflen. Dabei sollen
auch Experten der Berufsausbildung sowie Vertreter des Sozial -, Unterrichts - und
Wirtschaftsministeriums mitwirken und die Erkenntnisse der Berufsbildungsforschung und
des Arbeitsmarktservice berücksichtigt werden.
Die Sozialpartner werden entsprechend ihrer Verantwortung Leitlinien und Empfehlungen
für die dazu erforderlichen Arbeiten im Berufsausbildungbeirat festlegen. Es wird davon
ausgegangen, dass damit die Akzeptanz und Verbindlichkeit der Gutachten sichergestellt
wird.
4. Berufsreifeprüfung
Mit der Etablierung der Berufsreifeprüfung ist nicht nur ein Durchbruch für ein
erwachsenengerechteres und weiter geöffnetes Bildungssystem gelungen, sondern auch
ein nächster Schritt in Richtung der angestrebten Gleichwertigkeit von allgemeiner und
beruflicher Bildung. Damit verbunden ist ein eigenständiger österreichischer Weg zur
Qualifikationsanhebung und zur Stärkung des dualen Systems. Dadurch kann der Zugang
zu tertiären Ausbildungen für Lehr - und BMS -SchulabsolventInnen sowie für
WerkmeisterInnen auf breiterer Basis erschlossen werden.
Die Berufsreifeprüfung könnte auch als ergänzendes Element für den Lehrabschluß wie
z.B. im Bereich der High - Tech - Berufe fungieren.
Um die genannten Ziele zu realisieren, sollte von bürokratischen Hürden Abstand
genommen werden, um für den einzelnen Bewerber eine praxisorientierte Abwicklung -
unter Beachtung von hohen qualitativen Standards und bereits erworbener
Qualifikationen - zu gewährleisten. Die Sozialpartner erklären sich bereit, in Kooperation
mit dem Unterrichtsministerium dafür gangbare Wege unter Beachtung
erwachsenengerechter Standards und Methoden zu entwickeln und umzusetzen.
Für dabei entstehende Kurskosten soll eine Förderung geleistet werden.
5. Vorlehre als besondere Ausbildungsform
Für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen wird gemeinsam mit dem
AMS eine Alternative zur Hilfsarbeit entwickelt. Die Auswahl der Personen, die für diese
besondere Form der Ausbildung in Frage kommen, erfolgt durch das Arbeitsmarktservice.
Diese neueröflnete Erstausbildung erfolgt zusätzlich zu bestehenden Formen des
Berufsausbildungsgesetzes. Neben der dualen Ausbildung wird damit die Möglichkeit
eines zertifizierten Abschlusses eröffnet. Diese Ausbildung soll für eine allfällige
anschließende Lehrausbildung angerechnet werden. Eine Weiterqualifikation der
Absolventen soll
gezielt unterstützt werden.
Zusätzlich zu bereits bestehenden Lehrbetrieben erfolgt die Anerkennung von geeigneten
Betrieben und Ausbildungsstätten im Zusammenhang mit der Zuweisung durch das
Arbeitsmarktservice.
Die Ausbildungsdauer soll längstens zwei Jahre betragen.
Zusätzlich soll das Instrument der Arbeitsassistenz eingesetzt werden.
Eine arbeits - und sozialrechtliche Gleichstellung mit Lehrlingen ist vorzunehmen.
Hinsichtlich der Ausbildung ist das Berufsausbildungsgesetz sinngemäß anzuwenden.
Durch eine begleitende Evaluierung sollen die Erfahrungen dokumentiert und
systematisch aufbereitet werden.
Die maßgeblichen Richtlinien des Arbeitsmarktservice, einschließlich der Definition und
allfälliger Förderungen dieses Personenkreises, werden unter Beiziehung von
Berufsausbildungsexperten der Sozialpartner erarbeitet.
6. Nachholen des Hauptschulabschlusses
Für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr soll im Rahmen einer zehnten Schulstufe,
vornehmlich an Polytechnischen Schulen, die Möglichkeit geboten werden, den
Hauptschulabschluß gebührenfrei nachzuholen. Eine enge Kooperation zwischen Schule
und AMS ist sicherzustellen.
7. Berufsvorbereltung für Jugendliche
Die in Leitlinie 1 Punkt 1. beschriebenen Maßnahmen können in einem hohen Ausmaß
und mit gutem Erfolg von den Bildungseinrichtungen der Interessensvertretungen
durchgeführt werden.
8. AMS - Maßnahmen In selbständigen Ausbildungseinrichtungen
Die Ausbildungsmaßnahmen des AMS in derzeit bestehenden selbständigen
Ausbildungseinrichtungen (z.B. Triathlon, Initiative Lehrling, Jobstart) werden in den
Jahren 1998 und 1999 weitergeführt. Um Jeweils die genehmigte Zahl von
Ausbildungsplätzen voll auszunützen, werden 1998 und 1999 in dem Ausmaß neue
Jugendliche aufgenommen, als Jugendliche in betriebliche Lehrverhältnisse gewechselt
haben. Dabei sollen in erster Linie jene lehrstellensuchenden Jugendlichen bei der
Zuweisung durch das AMS berücksichtigt werden, die sich aus irgendeinem Grund ohne
Ausbildungsverhältnis bereits im "zweiten bzw. dritten Lehrjahr“ befinden.
Darüber hinaus können, wenn noch Plätze frei sind, auch Jugendliche Im ersten Lehrjahr
aufgenommen werden, um die genehmigte Zahl an Ausbildungsplätzen zu erreichen.
Soferne die Finanzierung gesichert und der Bedarf gegeben ist, erfolgt auch eine
Genehmigung zur
Fortführung der Maßnahme.
Für jene Jugendlichen, die in diesen AMS - Programmen die Lehre beenden, finden keine
Neuaufnahmen statt. Damit läuft diese Maßnahme spätestens im Schuljahr 2001/2002
aus.
9. Berufslehrgänge an der Berufsschule
Falls weder genügend Lehrplätze in Betrieben noch in bestehenden selbständigen
Ausbildungseinrichtungen vorhanden sind, sollte je nach reglonalem Bedarf und in
Kooperation mit dem AMS die Möglichkeit eröffnet werden, Jugendliche auch ohne Lehr -
oder Ausbildungsvertrag während des ersten Jahres In Berufsschulen auszubilden.
Der Bildungsauftrag der Berufsschulen ist daher entsprechend zu erweitern, sodass die
Führung von stark praxisorientierten, vollzeitschulischen Sonderformen möglich ist. Für
diese Sonderformen ist eine Befristung vorerst für das Jahr 1998 vorzusehen.
Die Zugangsvoraussetzung ist ein positives Abschlußzeugnis der Pflichtschule (achtes
oder neuntes Schuljahr).
Ein zeitversetzter Ausbildungsbeginn (Anfang bis Mitte November) ist festzulegen, da
durch diese Einrichtungen das duale System nicht gefährdet werden soll.
Der Lehrplan dieser Berufslehrgänge soll sich an den entsprechenden Berufsbildern
orientieren, wobei angestrebt wird, dass die Jugendlichen jederzeit bzw. spätestens nach
einer einjährigen Ausbildung in ein normales Lehrverhältnis übertreten können. Eine
vollständige Anrechnung dieser Ausbildungszeiten auf einschlägige Lehrberufe ist
vorzusehen.
Ist wider Erwarten der Übertritt in ein Lehrverhältnis aus Mangel an Lehrstellen nicht
möglich, so ist nach einer sozialpartnerschaftlichen Evaluierung nach 34 des
Ausbildungsganges auch gegebenenfalls die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.
Die berufspraktische Ausbildung im Rahmen dieser Sonderformen erfolgt nicht In
Betrieben, sondern in schulischen Einrichtungen (Nutzung vorhandener Ressourcen).
Für diese Zeit erfolgt eine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung der Teilnehmer
mit Lehrlingen.
Die Auszahlung einer besonderen Beihilfe in der Höhe von 2.000, - ist vorzusehen.
Da die Berufslehrgänge im Zentrum der Bemühungen zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit stehen, erachten die Sozialpartner die Schaffung von
Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Landesebene für notwendig und fordern die
Bundesregierung auf, die hiefür notwendigen Schritte einzuleiten sowle auf die
erforderliche Umsetzung in den betroffenen Regionen/Ländern hinzuwirken.
10. Aufhebung des Repetierverbotes
Für die ersten Klassen und Jahrgänge der berufsbildenden mittleren und höheren
Schulen besteht seit 1997 ein Repetierverbot bei mehr als drei Nichtgenügend. Diese
Bestimmung hat zu
einem massiven zusätzlichen Lehrstellenandrang geführt. Es soll
daher die Aufhebung des Repetierverbots überprüft werden, um den Lehrstellenmarkt
nicht zusätzlich zu belasten.
11. Mehr Schulplätze im BMHS - Berelch und Absenkung der Drop - out - Ouoten
Im berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesen ist in Sparten mit Beschäfti -
gungsrelevanz die Zahl der Schulplätze insbesondere für die ersten Klassen und
Jahrgänge abgestimmt auf die demographische Entwicklung so zu erhöhen, dass
Jugendliche, die die Zugangsvoraussetzungen für das berufsbildende Schulwesen
erbrachten, nicht mehr abgewiesen werden.
Immer mehr Lehranfänger kommen jährlich aus weiterführenden Schulen, wobei speziell
die Drop - out - Quoten im berufsbildenden Schulwesen europäische Spitzen - werte
erreichen. Eine Erhöhung der Behaltequote, bei gleichzeitiger Berücksichti - gung des
hohen qualitativen Standards in diesem Schulwesen, ist durch pädago - gisch - didaktische
Maßnahmen sowie durch eine entsprechend adaptierte Lernorganisation erforderlich.
12. Welterbildungsinstitute der Sozialpartner
Die Bildungsinstitute der Sozialpartner, die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI) der
Wirtschaftskammern, die Berufsförderungsinstitute (BFI) der Arbeiterkammern und des
Gewerkschaftsbundes sowie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern sind die größten Anbieter im Bereich
der beruflichen Weiterbildung im österreichischen Raum.
Da eine internationale Wettbewerbsfähigkeit von aktuellen Qualifikationen bestimmt wird,
hat berufliche Weiterbildung auch beschäftigungswirksame Effekte. Im Sinne der
Erhöhung der Weiterbildungsquote für Beschäftigte empfehlich sich:
• Öffnung der Weiterbildung für Arbeitslose durch Erhöhung des Prozentsatzes der
Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 20 %.
• Nutzung der langjährigen Erfahrung der Bildungsinstitute der Sozialpartner und der
bereits vorhandenen Infrastruktur (Kapazitäten vorhanden)
• Ausbau bestehender bzw. dort, woch noch nicht vorhanden
• Entwicklung und Einrichtung gezielter Arbeitnehmerförderungsprogramme, zwischen
Bund und Ländern abgestimmt, zur
* Schaffung von Anreizen und
* Reduktion finanzieller Zugangsbarrieren zur Weiterbildung.
• Subjektförderung und gegebenenfalls Objektförderung für spezifische
Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Treffsicherheit der
Zielgruppenorientierung.
• Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Bildungsinstitute, die mit der
Durchführung von
Bildungsmaßnahmen beauftragt werden.
13. Ausbildungsberatung und Schiedsstelle
Unter Mitwirkung der Arbeitnehmer - und Arbeitgeberinteressenvertretungen soll eine
qualifizierte betriebliche Ausbildung gefördert, Betriebe zur Lehrlingsausbildung motiviert
und in besonderen Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis Hilfestellung angeboten werden.
In der Folge können bei Nichteinigung paritätisch besetzte Schiedsstellen angerufen
werden.
Leitlinie 13 - Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation
Ausgangslage
Die Arbeitsorganisation ist in Österreich in hohem Maße sozialpartnerschaftlich geprägt.
Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Rahmenregelungen im Bereich des Arbeitsrechts und
im Bereich der Arbeitnehmer - Mitbestimmung, in deren Erstellung die Sozialpartner stets
einbezogen werden, als auch für die Arbeitsbeziehungen auf überbetrieblicher und
betrieblicher Ebene. Grundlage für das Wirken der Sozialpartner ist das Bestehen
starker, parteiübergreifend organisierter interessenvertretungen auf gesamtstaatlicher
Ebene und die gesetzliche Verankerung klar definierter Rechte der Arbeitnehmervertreter
auf Betriebsebene.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten und das hohe Maß an
sozialem Zusammenhalt, das Österreich In positiver Weise von vielen anderen
Industriestaaten unterscheidet (relativ niedrige Arbeitslosenrate, relativ geringe soziale
Ausgrenzung), ist sicherlich zu einem erheblichen Teil auf das Wirken der Sozialpartner
zurückzuführen, weshalb sich die österreichischen Sozialpartner auch nachdrücklich für
eine Stärkung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene aussprechen.
Nationale Zielsetzung - Indikatoren
Arbeitszeitgestaltung ist ein Instrument der Sozial - und Wirtschaftspolitik, das im Sinne
der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Entsprechung von
Arbeitnehmerinteressen und maximaler Beschäftigungseffekte optimierend einzusetzen
ist. Generelle Aussagen in bezug auf die Beschäftigungswirkungen können nicht
pauschal positiv oder negativ getroffen werden. Weder Arbeitszeitflexibilisierung noch
Arbeitszeitverkürzung schaffen automatisch neue Arbeitsplätze, können aber einen
Beitrag zur Steigerung bzw. zum Erhalt von Beschäftigung leisten. Um optimale
Beschäftigungseflekte zu erzielen1 ist es notwendig, der jeweiligen Problemlage und den
jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende spezifische Lösungen zu vereinbaren.
Maßnahmen
Der Wunsch nach anraktiveren Formen der Arbeitsorganisation sowohl für Arbeitnehmer
als auch für Arbeitgeber verbunden mit der Notwendigkeit der Standortsicherung führte
1997 zu einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes. Mit dieser Novelle wurden den
beiderseitigen Flexibilisierungsbedürfnissen Rechnung getragen und eine feste legale
Basis für flexible Arbeitszeitmodelle geschaffen. Die Vielfalt der Arbeitswelt macht eine
generelle Normung der konkreten Arbeitszeitgestaltung als Vorgabe untauglich. Die
neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen konzentrieren sich daher im wesentlichen auf
die Sicherung eines Schutzrahmens und die Definition der gemeinsamen
Gestaltungsinstrumente
innerhalb dieses Rahmens.
Von den neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten kann grundsätzlich nur dann Gebrauch
gemacht werden, wenn dies ein Kollektivvertrag vorsieht. Kommt kein Kollektiwertrag
zustande, so ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, um einen solchen zu erzielen. Die
Sozialpartner streben an:
• Umsetzung der gesetzlichen Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf
KV - und BV - Ebene zur Festlegung konkreter Arbeitszeitmodelle, die einen fairen
Interessenausgleich sichern. In Teilbereichen der Wirtschaft sind derartige
Umsetzungsschritte bereits erfolgt (z.B. Metallgewerbe, Metallindustrie,
Papierindustrie).
• Entkoppelung von Betriebszelten und Arbeitszeiten zur Ermöglichung von Kosten -
und Preissenkungen, soweit dies unter Wahrung berechtigter Arbeitnehmerinteressen
möglich ist insbes. für Bereiche mit hoher Kapitalintensität der Produktion.
• Anpassung der Arbeitszeit an Produktionsschwankungen: positive
Beschäftigungseffekte sind insbes. zu erwarten, wenn Mehr - und Überstunden
abgebaut und der Zeitausgleich v.a. in geblockter Form erfolgt. Über die jeweils zur
Anwendung kommenden Gestaltungsvarianten muss von den Sozialpartnern auf
betrieblicher bzw überbetrieblicher Ebene entschieden werden.
• Arbeitszeitverkürzung: Vereinbarungen betreffend Arbeitszeitverkürzung liegen im
Verantwortungsbereich der KV - Partner; an eine generelle Vorgangsweise Ist vorerst
nicht gedacht. Dies schließt aber Arbeitszeitverkürzung auf branchen - und betrieblicher
Ebene nicht aus. So kann etwa in bestimmten Fällen Arbeitszeitverkürzung auf
betrieblicher Ebene in Verbindung mit Arbeitszeitflexibilisierung zur Verhinderung von
Arbeitsplatzabbau („VW - Modell“) oder auch zur Schaffung von zusätzlicher
Beschäftigung eine sinnvolle Maßnahme darstellen.
• Überstunden: Wo Überstunden nicht nur zur Abdeckung fallweiser Arbeitsspitzen,
sondern permanent geleistet werden, sollten diese Überstunden - soweit
betriebswirtschaftlich machbar - reduziert und durch entsprechende Neueinstellungen
ersetzt werden.
• Teilzeitarbelt: Die Sozialpartner werden ihre Bemühungen verstärken, Teilzeitarbeit
für Arbeitnehmer wie -geber attraktiver zu gestalten, was nicht nur positive
Beschäftigungseffekten haben kann, sondern v.a. positive Auswirkungen auf die
Erwerbsquote hat.
• Bildungskarenz und Solidaritätsprämienmodell: Schaffung kollektivvertraglicher
Rahmenbedingungen und Realisierung dieser Möglichkeiten durch
Betriebsvereinbarungen; notwendig sind spezifische Modelle, die auf der
Betriebsebene auch angenommen werden.
• Arbeitszeitmodelle zur Beschäftigungsverlängerung In Saisonbranchen: Nutzung
der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung für eine Verkürzung der jeweils
arbeitslosen Periode, z.B. durch Abgeltung der Überschreitungen der Normalarbeitszeit
nicht in Form von Überstundenentgelt, sondern in Form von Zeitausgleich, der so an
das Ende der Beschäftigungsperiode gelegt wird, dass damit das Arbeitsverhältnis
verlängert und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt wird. Damit solche Modelle
Akzeptanz finden müssen Anreize sowohl für Arbeitgeber als auch - nehmer
geschaffen werden (fairer Interessenausgleich).
• verstärkte Beratung der Betriebe und Belegschaftsvertreter, insbes. der KMU, bzgl.
neuer
Arbeitszeitmodelle.
Säule 1. VERBESSERUNG DER VERMITTELBARKEIT
LL 1 - Neustart für Jugendliche
LL 2- Neustart für Langzeitarbeitslose Erwachsene
LL3 - Erhöhung der Personenanzahl in aktiven arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen
Die Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) sehen schon jetzt vor, daß die
Beraterinnen mit jeder einzelnen arbeitslosen Person bereits zu Beginn deren
Arbeitslosigkeit verbindlich einen Betreuungsplan erstellen. Der Betreuungsplan sieht
sowohl Eigenaktivitäten der arbeitsuchenden Person, Arbeitsangebote seitens des AMS
und - wenn es notwendig und sinnvoll erscheint - auch Aus - und Weiterbildungen oder
sonstige vermittlungsunterstützende Maßnahmen vor. Damit ist bereits sichergestellt, daß
jedeir Jugendliche bevor er/sie 6 Monate bzw. jede/r Erwachsenen bevor sie/er 12
Monate arbeitslos ist, jedenfalls ein Betreuungsangebot erhält.
Das Sechspunkteprogramm „Innovative Arbeitsmarktpolitik“ zur Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien 1 bis 3 geht von der allgemeinen Zielsetzung aus,
dass bis zum Jahr 2002 (Planungsperiode des Nationalen Aktionsplanes)
• der Übergang von Jugendlichen bis 25 Jahre in Langzeitarbeitslosigkeit halbiert wird;
• der Übergang von Erwachsenen in Langzeitarbeitslosigkeit halbiert wird;
• 20 Prozent der Arbeitslosen in Maßnahmen zur (Wieder -)Eingliederung in den
Arbeitsmarkt einbezogen werden.
Frauen werden in diesen Programmen im Sinne des Zieles Erreichung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern besondere Berücksichtigung finden, dies vor
allem über die Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.
Personen mit Behinderungen Im weiteren Sinne sind eine weitere, arbeitsmarktpolitisch
speziell zu fördernde Zielgruppe.
Diese Zielsetzung ist vor dem Hintergrund der folgenden beschäftigungs -, struktur - und
regionalpolitischen Anforderungen zu sehen:
• Verhinderung der Konzentration der Arbeitslosigkeit auf Langzeitarbeitslosigkeit oder
besondere Personengruppen;
• Eröffnung eines (Wieder -)Einstiegs in die Erwerbstätigkeit für alle Arbeitsuchenden;
• Umschichtung von ArbeitnehmerInnen aus schrumpfenden Produktionszweigen, wie
Bau, Textil, Bekleidung, Leder, Konsumgütererzeugung, In expandierende
Beschäftigungsfelder;
• Ausweitung der Beschäftigung In den wachsenden Bereichen von sozialen
Dienstleistungs -, Pflege - und Betreuungs - sowie Gesundheitsberufen, aber auch in den
Berufsfeldern EDV -Beratung, Kommunikations - und Informationsdienstleistungen u.ä.;
• Entwicklung von strukturschwachen Regionen bzw. urbanen Problemzonen zur
Erschliessung zusätzlicher bzw. neuer Arbeitsplätze;
• Notwendige Verbesserung der Qualifikation
* beim Ersteinstieg in die Berufs - und Arbeitswelt;
* beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, Insbesondere für Frauen nach längeren
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit;
* bei
ArbeitnehmerInnen, die einen Berufswechsel vornehmen müssen;
* bei ArbeitnehmerInnen, die über keine einschlägige Berufsausbildung oder
entsprechende Anlernkenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
* zur Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotentiale in der Wirtschaft.
Um mit Hilfe des folgenden Programmpakets die genannten Zielsetzungen zu erreichen
ist es notwendig, dass konkrete Maßnahmen und Instrumente zusätzlich bereitgestellt
werden.
Ausbildungsförderung für Jugendliche 199811999
Ausgangslage
Die Bundesregierung hat im Jahr 1997 ein Maßnahmenpaket „Der Jugend einer Chance“
beschlossen, das beachtliche Erfolge aufwies. Es wird aber auch in Zukunft notwendig
sein, das Lehrstellenangebot zu erhöhen, die Lehrlingsausbildung zu modernisieren und
durch eine Verbreiterung des Berufsspektrums die Chancen der Jugendlichen am
Arbeitsmarkt zu verbessern.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für bildungsbereite und - willige Jugendliche, die
keine Lehrstelle oder keinen Ausbildungsplatz in einer berufsbildenden mittleren oder
höheren Schule finden; dies unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Jugendlicher
mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.
Maßnahmen
• Förderung der überbetrieblichen (objektbezogenen) und zwischenbetrieblichen (sub -
jektbezogenen) Lehrausbildung
• Lehrlingsstiftungen (in Zusammenarbeit und Verbindung mit der Heranziehung der
Berufsschulen)
Diese Maßnahmen können in einem hohen Ausmaß und mit gutem Erfolg von den
Bildungseinrichtungen der Interessensvertretungen durchgeführt werden.
Erschließung neuer Arbeitsplätze im Bereich sozialer Dienstleistungsberufe
(Gesundheit, soziale Betreuung und Pflege) bei entsprechenden
Trägereinrichtungen
Ausgangslage
Der Gesundheits -, Pflege - und Sozialbereich ist eine der Branchen mit dem höchsten
Beschäftigungswachstum. Die aktuelle Prognose geht von einer Zunahme von mehreren
tausend Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2000 aus. Dieses Beschäftigungswachstum könnte
noch gesteigert werden, wenn es gelingt, für die zunehmende Nachfrage nach diesen
Dienstleistungen die notwendigen Finanzierung sicherzustellen; dabei sollte nach einer
ersten Phase der Startfinanzierung die Bereitstellung und Ausweitung der
Dienstleistungen durch geeignete Trägerorganisationen (beispielsweise der Caritas,
Volkshilfe1 Hilfswerk, Lebenshilfe, einschlägige Pflegedienste, aber auch Einrichtungen,
die persönliche Dienstleistungen anbieten) über Beiträge annähernd kostendeckend
erfolgen. Allfällige öffentliche Subventionen können sich dann auf jene Beschäftigten
beschränken, die aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Produktivität voll
auszuschöpfen
bzw. auf jene Dienstleistungen, in denen eine volle Abdeckung durch
Einnahmen sozial nicht verträglich ist. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen,
dass sich die Länder und Gemeinden, aber auch andere Einrichtungen der allgemeinen
Wohlfahrt in angemessener Weise an der Start - wie Basistinanzierung beteiligen.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Erschließung von Arbeitsplätzen in expandierenden Beschäftigungsfeldern für
Langzeitarbeitslose, WiedereinsteigerInnen, benachteiligte ArbeitnehmerInnen mit
besonderen Beschäftigungsproblemen; unter besonderer Berücksichtigung der
Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.
Maßnahmen
• Vereinbarungen zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und Länder, Gemeinden bzw.
Trägereinrichtungen zum Ausbau der sozialen Dienstleistungen
• Lohnsubventionen des AMS in Form der betrieblichen, der gemeinnützigen oder der
besonderen Eingliederungsbeihilfe
• Mitfinanzierung der notwendigen Ausbildungs - und Spezialisierungsmaßnahmen für
die einbezogenen Arbeitslosen.
Regionale Strukturpakte - Finanzierungsbeteiligung des Bundes zur Erweiterung
oder Einrichtung von Sozial - und Infrastrukturvorhaben auf Landes - und
Gemeindeebene sowie zur Beteiligung an Investitionen in Vorhaben zur Entwicklung
strukturschwacher Regionen oder urbaner Problemzonen
Ausgangslage
Regionale Gebietskörperschaften stehen wie der Bund ebenfalls in
beschäftigungspolitischer Verantwortung. Auf Landes - und Gemeindeebene sind
unmittelbar Anforderungen zur Entwicklung der Infrastruktur, zur Verbesserung des
sozialen und ökologischen Lebensumfelds, zur Verbreiterung kultureller Angebote
sichtbar. Viele dieser Vorhaben mit vergleichsweise hohem Beschäftigungsmultiplikator
bleiben im Projektierungsstadium hängen, da wegen Finanzierungsproblemen die
konkrete Ausgestaltung des Projekts unterbleibt. So unterschiedliche Vorhaben wie der
Ausbau sozialer Versorgungseinrichtungen, Kulturprojekte, Stadterneuerung bezogen auf
bestimmte Areale oder Gebäudekomplexe, Umweltmaßnahmen bieten nicht nur ein hohes
Potential zusätzlicher Beschäftigung, sie fördern auch die Erschließung und Entwicklung
einer Region oder verbessern den jeweiligen Wirtschaftsstandort. Verschiedene
Gebietskörperschaften haben bereits hohe Bereitschaft gezeigt, derartige
Entwicklungsprojekte anzugehen.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, aber auch für Arbeitnehmerinnen,
die zu Arbeitsplatz - oder Branchenwechsel gezwungen sind; unter besonderer
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung
geschlechtsspezifischer Zielquoten.
Maßnahmen:
Länder und Gemeinden, die konkrete Vorhaben initiieren und umsetzen, erhalten eine
Finanzierungsbeteiligung durch den Bund, soferne durch das Vorhaben zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen, bestehende Arbeitsplätze nicht gefährdet werden und keine
Substitution von
Aufwendungen der Gebietskörperschaften zu Lasten des Bundes
erfolgt. Diese Finanzierungsbeteiligung könnte für die Abgeltung von Lohn - und
Lohnnebenkosten für Arbeitslose, für Qualifizierung von Arbeitsiosen wie auch für die
Beteiligung einer Startfinanzierung (Investition) der verschiedenen Projekte gewährt
werden.
Arbeitsstiftungen und stiftungsähnliche Angebote für ArbeltnehmerInnen in
Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind
Ausgangslage
Auf Grund des Strukturwandels werden bestimmte Branchen in den nächsten Jahren
massiv an Beschäftigung verlieren, gleichzeitig entstehen im Bereich sozialer und
wirtschaftsnaher Dienstleistungen neue Arbeitsplätze.
Nach einer Prognose des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) ist im Zeitraum 1995
bis 2002 in den Branchen Textil1 Bekleidung mit 23.000, Nahrung und Genußmittel mit
5.000, Grundstoffproduktion mit 15.000 und Bau mit 15.000 Beschäftigungsverlusten zu
rechnen.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Reduzierung des Übergangs in Langzeitarbeitslosigkeit und aktive Umschichtung von
Beschäftigung in neue Berufe und Tätigkeiten; unter besonderer Berücksichtigung der
Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung geschlechtsspezifischer Zielquoten.
Maßnahmen
• Einrichtung von Arbeitsstiftungen oder stiftungsähnlichen Maßnahmen für die vom
Strukturwandel betroffenen ArbeitnehmerInnen, die für jede einzelne Person ein
gezieltes Betreuungs - und Förderungspaket der Berufs(neu)orientierung, der
weitergehenden Ausbildung und Spezialisierung, der aktiven Unterstützung bei der
Arbeitsplatzsuche oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
anbieten.
Qualifizierung von Arbeitslosen ohne verwertbare Berufsausbildung und zur
Lösung qualifikationsbedingter Besetzungsprobleme
Ausgangslage
ArbeitnehmerInnen mit schlechterer Ausbildung als der Durchschnitt der Beschäftigten
weisen eine höheres Arbeitslosigkeitsrisiko auf (rund 44 Prozent der Arbeitslosen
besaßen 1997 maximal einen Pflichtschulabschluß). Andererseits gibt es eine erhebliche
Zahl an oflenen, von der Tätigkeit und den Anforderungsmerkmalen anspruchsvolleren
Stellen, die aus qualifikatorischen Gründen nicht oder nur sehr schwer besetzt werden
können.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Überwindung qualifikationsbedingter Einstiegsbarrieren in das Beschäftigungssystem;
unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage von Frauen mittels Festlegung
geschlechtsspezifischer
Zielquoten.
Maßnahmen
• Gezielte, systematische und modular aufgebaute Ausbildungsgänge (Ausbildungs -
ketten), bei gleichzeitiger Spezialisierung der Ausbildungsinhalte auf marktgängige und
erfolgversprechende Kenntnisse und Fertigkeiten.
WiedereinsteigerInnenprogramm des AMS
Ausgangslage
Jährlich sind etwa 15.000 Frauen, die nach einer Berufsunterbrechung wiederum ins
Erwerbsleben zurückkehren möchten, mit größeren Wiedereinstiegsproblemen
konfrontiert.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren
Aktive und rasche Integration von Frauen in das Berufsleben nach einer längeren Zeit der
Berufsunterbrechung.
Maßnahmen
• Qualifizierung und gezielte Vermittlung bei gleichzeitiger Hilfestellung zur Betreuung
des Kindes/der Kinder während der Ausbildung oder des Berufseinstiegs.
Umsetzung
Das in den Leitlinien 1 bis 3 dargestellte Programmpaket ‚wird beginnend mit dem Jahr
1998 sukzessive umgesetzt. Unter der Voraussetzung, dass sich die der mittelfristig
prognostizierten Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung zu Grunde liegenden
Rahmenbedingungen des makroökonomischen Umfeldes nicht ändern und die für die
mittelfristige Entwicklung gewonnenen Annahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes
halten, können die eingangs angeführten arbeitsmarktpolitischen Effekte Im Zieljahr 2002
erreicht werden.
LL 4 - Sozialpartnervereinbarung für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika,
Verbesserung der Vermittelbarkeit
Ausgangslage
Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte ist In Österreich vergleichsweise Überdurch -
schnittlich hoch. Dies ist vor allem das Ergebnis der beruflichen Bildung. Das hohe
Ausbildungsniveau gilt mittlerweile auch in der EU als ein positiver Standortfaktor. Die
Tradition der österreichischen Sozialpartnerschaft findet dabei speziell In der Aus - und
Weiterbildung Ihren Ausdruck. Die österreichischen Sozialpartner bekennen sich zu einer
arbeitsmarktrelevanten Erstausbildung sowie zur lebensbegleitenden Weiterbildung. Viele
der in den Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen werden in Österreich bereits unter
Einbindung der Sozialpartner praktiziert. Als Beispiele seien etwa das duale
Ausbildungssystem, aber auch die Mitwirkung im Bereich des berufsbildenden
Schulwesens genannt, welche sicherlich Hauptgründe für die In Österreich
vergleichsweise
geringe Jugendarbeitslosigkeit sind.
Dennoch sind die Sozialpartner der Auffassung, dass laufende Anpassungen und
Verbesserungen notwendig sind. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans werden sie
dabei folgende Schwerpunkte setzen:
- Weiterentwicklung der Lehrausbildung und der berufsbildenden Schulen
- Nutzung der neuen Modelle "Bildungskarenz“ und „Solidaritätsprämienmodell“
- Umsetzung der Zielvereinbarungen der AMS - Jahresprog ramme 1995/1999
- Verstärkte Nutzung der Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner
- Weiterentwicklung und arbeitsmarktorientierter Ausbau dieser Form der beruflichen
Bildung zum Wohle des hohen Qualifikationsniveaus österreichischer Fachkräfte und
für ihren betrieblichen Einsatz
- Förderung des Übergangs von Praktikern in den Lehrberuf (auch durch Anrechnung
von Vordienstzeiten) im Interesse des Praxisbezugs
- Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Fachhochschulen (auch für Berufstätige) und
Sicherung des Finanzierungsanteiles der öffentlichen Hand.
Nationale Zielsetzung - Indikator:
Die Sozialpartner gehen davon aus, dass die außerordentliche Problemlage bei den
Schulabgängern der Jahre 1998, 1999 und 2000 zusätzliche Anstrengungen erforderlich
macht. Die Bewältigung dieses quantitativen Problems soll durch zeitlich befristete
Maßnahmen angegangen werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass sehr
kurzfristig Wirkungen erreicht werden müssen, um bereits für die Schulabgänger des
Jahres 1998 konkrete Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Bei ihren
Bemühungen sind die Sozialpartner von der Ansicht geleitet, dass durch ein verbessertes
Ausbildungsniveau das Risiko der Arbeitslosigkeit gemildert werden kann.
Maßnahmen:
AMS - Maßnahmen in selbständigen Ausbildungseinrichtungen:
Die Ausbildungsmaßnahmen des AMS in derzeit bestehenden selbständigen
Ausbildungseinrichtungen (z.B. Triathlon, Initiative Lehrling, Jobstart) werden In den
Jahren 1998 und 1999 weitergeführt. Um jeweils die genehmigte Zahl von
Ausbildungsplätzen voll auszunützen, werden 1998 und 1999 in dem Ausmaß neue
Jugendliche aufgenommen, als Jugendliche in betriebliche Lehrverhältnisse
gewechselt haben. Dabei sollen in erster Linie jene lehrstellensuchenden Jugendlichen
bei der Zuweisung durch das AMS berücksichtigt werden, die sich aus irgendeinem
Grund ohne Ausbildungsverhältnis bereits im „zweiten bzw. dritten Lehrjahr“ befinden.
Darüber hinaus können, wenn noch Plätze frei sind, auch Jugendliche Im ersten
Lehrjahr aufgenommen werden, um die genehmigte Zahl an Ausbildungsplätzen zu
erreichen.
Soferne die Finanzierung gesichert und der Bedarf gegeben ist, erfolgt auch eine
Genehmigung zur Fortführung der Maßnahme.
Für jene Jugendlichen, die In diesen AMS - Programmen die Lehre beenden, finden
keine Neuaufnahmen statt. Damit läuft diese Maßnahme spätestens Im Schuljahr
2001/2002 aus.
• Neue Lehrberufe (siehe LL 7)
• Berufsreifeprüfung (siehe LL 5)
• Vorlehre als besondere Ausbildungsform (siehe LL 7)
• Nachholen des Hauptschulabschlusses (siehe LL 5)
• Berufsvorbereitung für Jugendliche (siehe LL 1- 3)
• Auffangnetze
für Jugendliche (siehe LL 7)
• Schnittstellenproblematik der BMHS (siehe LL 6)
• Ausweitung der Kapazitäten im BMHS - Bereich (siehe LL 6)
• Ausbildungsberatung und Schiedsstelle (siehe LL 7)
• Weiterbildungsinstitute der Sozialpartner:
Die Bildungsinstitute der Sozialpartner, die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI) der
Wirtschaftskammern, die Berufsförderungsinstitute (BFI) der Arbeite rkammern und des
Gewerkschaftsbundes sowie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern sind die größten Anbieter im
Bereich der beruflichen Weiterbildung Im österreichischen Raum.
Da eine internationale Wettbewerbsfähigkeit von aktuellen Qualifikationen bestimmt
wird, hat berufliche Weiterbildung auch beschäftigungswirksame Effekte. Im Sinne der
Erhöhung der Weiterbildungsquote für Beschäftigte empfiehlt sich:
- Öffnung der Weiterbildung für Arbeitslose durch Erhöhung des Prozentsatzes der
Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 20 %.
- Nutzung der langjährigen Erfahrung der Bildungsinstitute der Sozialpartner und der
bereits vorhandenen Infrastruktur (Kapazitäten vorhanden) - Ausbau bestehender bzw. dort, wo noch nicht vorhanden
- Entwicklung und Einrichtung gezielter Arbeitnehmerförderungsprogramme, zwischen
Bund und Ländern abgestimmt, zur
- Schaffung von Anreizen und
- Reduktion finanzieller Zugangsbarrieren zur Weiterbildung.
- Subjektförderung und gegebenenfalls Objektförderung für spezifische
Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Treffsicherheit der
Zielgruppenorientierung.
- Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Bildungsinstitute, die mit der
Durchführung von Bildungsmaßnahmen beauftragt werden.
LL 5. Lebensbegleitende Weiterbildung
Ausgangslage:
Berufsbezogene Qualifikationen werden immer rascher obsolet. Daher sind
lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung sowohl für die persönliche Entwicklung als
auch für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft unabdingbar. Alle Maßnahmen
sollten dabei in enger Kooperation zwischen Schulen, Universitäten,
Weiterbildungseinrichtungen einerseits und ArbeitnehmerInnen und Unternehmen
andererseits entwickelt und umgesetzt werden.
In der Regel werden Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen in erster Linie von höher - und
besserqualifizierten ArbeitnehmerInnen genutzt. Auch eine geschlechtsspezifische
Ungleichheit ist zu konstatieren, sowie die Mobilitätsbarriere aufgrund regionaler und
infrastruktureller Gegebenheiten.
Die Weiter - /Höherqualifizierungsmöglichkeiten für AbsolventInnen des dualen Systems
sind ebenfalls verbesserungsfähig. Die Einführung der Berufsreifeprüfung stellt einen
ersten Schritt zur Verbreiterung der Höherqualifizierung von Absolventinnen des dualen
Systems und der berufsbildenden mittleren Schulen dar.
Bezugnehmend auf den Sozialpartnervorschlag wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des
BMUK mit den Sozialpartnern eingesetzt, um rasch eine der Erwachsenenbildung
entsprechende
Lösung zu finden.
Nationale Zielsetzung - Indikator:
Steigerung des Anteils der Personen in der lebensbegleitenden Weiterbildung
Maßnahmen und Ansätze:
Zur Eröffnung der Chancen wurde mit den Regelungen „der Bildungskarenz ein
bedeutender Ausgangspunkt gesetzt. Darüber hinaus sollten folgende Ansätze
weiterverfolgt werden:
Verbesserung der Koordination und Kooperation der verschiedenen
Weiterbildungseinrichtungen und - anbieter durch das BMUK, insbesondere durch
Zusammenarbeit des schulischen Bereiches mit den Erwachsenenbildnern im Rahmen
der KEBÖ
* Erweiterung der Bildungsdatenbank sowie Aufbau einer kostenlosen
Bildungsberatung und - Information ausserhalb der Schulen
* Förderung und Ausbau der Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen und
den unterschiedlichen Bildungssektoren; Nutzung von Synergien; Schaffung
regionaler multifunktionaler Bildungszentren
* Regionale Bildungsverbundmodelle zur optimalen Ressourcennutzung
* Einrichtung von „Telelernzentren“
• Förderung der Chancengleichheit
* Betriebliche Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Frauen
* Maßnahmen zur Weiterbildung in der Karenz
* Einrichtung von innovativen regionalen Ausbildungsstrukturen speziell für Frauen
• Fernstudien
* Ausbau von Selbststudium und Fernunterricht im zweiten Bildungsweg (Schulen für
Berufstätige) mit ESF - Mitteln und im Rahmen der universitären Ausbildung
* Schaffung von Einrichtungen in Regionen zur Betreuung von Fernstudentinnen
* Schaffung postgradualer Fortbildungsmöglichkeiten, auch als Fernstudien
• Modularisierung der Bildungsgänge in der Erwachsenen - und postgradualen Bildung
• Die Bundesregierung greift den Vorschlag der Sozialpartner auf und wird dafür Sorge
tragen, daß Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr unentgeltlich die Möglichkeit geboten
wird, den allgemeinbildenden Pflichtschulabschluß nachzuholen. Dies soll vorrangig
unter Nutzung bestehender schulischer Strukturen erfolgen.
• Gezielte ArbeitnehmerInnenförderungsprogramme sollen finanzielle Zugangsbarrieren
zu Weiterbildungsangeboten abbauen; Förderung berufstätiger Studierender mittels
finanzieller (über die Studienförderung) und technisch organisatorischer Maßnahmen
• Teilrechtsfähigkeit für Schulen (seit 1.1.1998 möglich) sowie volle Rechtsfähigkeit für
einzelne Universitäten: Spezialausbildungen zur beruflichen Weiterbildung können
rasch, unbürokratisch, arbeitsmarktorientiert und verwertungssicher angeboten werden
• Ausbau von Programmen zur Verbesserung des Zugangs zur Erwachsenen -/Weiter -
bildung für wenig versorgte Gebiete sowie für Benachteiligte
LL 6 - Verbesserung der Qualität der Schulen
Ausgangslage
Nur etwa 3% eines Altersjahrgangs besuchen nach dem Ende der Pflichtschulzeit keine
weiterführende Ausbildung. Dieser Anteil erhöht sich bereits ein Jahr später, bei den 16 -
jährigen auf
etwa 6 % und bei den 17 - jährigen bereits auf ca. 12 %. Von den 20 - bis
24 -
jährigen haben rund 20 % höchstens Pflichtschulabschluß, betrachtet man die
Bevölkerungsgruppe der 25 - 34 jährigen, betrug dieser Anteil ebenfalls ca. 20%.
Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ist der funktionslose Übergang vom
(Aus)Bildungs- zum Beschäftigungssystem ein zentraler Ansatzpunkt für die Beurteilung
des gegenwärtigen Schulsystems. Die Pflichtschulausbildung soll dabei ein aus -
reichendes Niveau erreichen, um die Grundlagen, sowohl kognitiv als auch im Bereich
der Schlüsselqualifikationen, für das lebensbegleitende Lernen zu legen und zwischen
Schulbildung und Erwerbsleben zu vermitteln.
Nationale Zielsetzung - Indikator:
Ziel ist die bestmögliche zukunftsorientierte Ausbildung anzubieten, die möglichst allen
Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben aber auch in neue Formen der Arbeit und
innovative Betätigungsfelder ermöglicht. Bei den direkten Abgängern der Pflichtschule
sollte die weitere Bildungsbeteiligung möglichst nahe an die 100% herangeführt werden.
Bei den 20 - bis 24 - jährigen ohne Abschluß einer weiterführenden Ausbildung sollte
mittelfristig ein Anteil von weniger als 15 %, langfristig von unter 10 % erreicht werden.
Maßnahmen und Ansätze
Schule
* Bewußtmachen der individuellen Verantwortung für die Weiterbildung
* Schaffung einer Lernumgebung, welche die Entwicklung von ,,Schlüsselqualifikatio -
nen“ wie Teamfähigkeit, vernetztes Denken oder soziale Kompetenz ermöglicht,
auch durch entsprechende Aus - und Weiterbildung der Lehrkräfte.
* Frühzeitige verpflichtende Ausbildungs - und Berufsorientierung auf hohem
Qualitätsniveau und entsprechende Aus - und Weiterbildung der Lehrkräfte
* Kontinuierliche Überprüfung von Inhalt und Umfang der Lehrstoffe u.a. auf
Praxisnähe; Förderung umweltschutzrelevanter Ausbildungsinhalte
* Lehrpläne :Weiterentwicklung und Fortführung der Autonomie, komplette Neuauflage
der Lehrpläne an den HTL, Lehrplanprojekt 99: Kern - und Erweiterungsbereiche
* Einführung von Qualitätsmanagement in den Schulen;
Qualitätsentwicklungsprogramm zunächst im Sekundarstufe - I/II - Bereich, ab 2002103
in allen Schulen
* Schnittstellenproblematik der BMHS: In Erweiterung der Vorschläge der
Sozialpartner sollen die Auswirkungen der im vergangenen Schuljahr
vorgenommenen Neuerungen im Schulrecht, insb. im Bereich der berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen (Neues Aufnahmeverfahren, Beendigung des
Schulbesuches, Frühwarnsystem) ausgewertet werden. Weiters sollten
pädagogisch - didaktische Maßnahmen und entsprechend adaptierte Formen der
Lernorganisation geprüft werden, mit dem Ziel die Verbleibsquote Im BMHS - Bereich
zu heben.
* Ausweitung der Kapazitäten im BMHS - Berelch: Die Zahl der Ausbildungsplätze In
den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist in Sparten mit
Beschäftigungsrelevanz aufgrund der demographischen Entwicklung und unter
Berücksichtigung der Entwicklungen des Arbeitsmarktes so zu erhöhen, dass
Jugendliche, die die Voraussetzungen erbringen, auch in den kommenden Jahren
nicht abgewiesen werden müssen. Für das Schuljahr 98/99 sind die dafür
erforderlichen budgetären Vorsorgen (Werteinheiten) getroffen.
* Intensivere Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft sowie Universität und
Wirtschaft, auch zur
Förderung des unternehmerischen Denkens
• Erhöhung der Durchlässigkeit der Ausbildungssysteme; beispielsweise durch die
Erleichterung des Zuganges für Bewerber des Dualen Systems an die
Fachhochschulen
• Angebot von Ausbildungsschwerpunkten, die zu einer berufsbezogenen
Spezialisierung führen undloder regionale Aspekte bzw. Arbeitsmarkterfordernisse
besonders berücksichtigen (ähnlich den FH - Studiengängen).
• Fachhochschule
* Bedarfsorienterter Ausbau des Fachhochschulsektors, verstärkte Einrichtung von
Fachhochschulen für Berufstätige
* Schaffung eines Praxissemesters in den FHS - Studiengängen
* Anreize zur Erhöhung der Bereitschaft von Unternehmen in Zusammenhang mit dem
Ausbau der Fachhochschulstudiengängen Praxisplätze zur Verfügung zu stellen
• Universitäten
* Verbesserung der Qualität der universitären Ausbildung (Senkung der Studiendauer,
Steigerung des Praxisbezugs, Erhöhung der Studienabsolventl nnenzahlen)
* Regelmäßige Evaluierung an Universitäten
* Neueinrichtung und Neugestaltung aller Studien nach UniSTG in den nächsten 5
Jahren; Qualifikationsprofil für die Anderung von Studienplänen
* Pilotprojekte zur Modularisierung der Studiengänge
* Auf - und Ausbau der Vermiltlungsstellen für AbsolventInnen an den Universitäten,
den Hochschulen und den Fachhochschulstudiengängen und Vernetzung dieser
Stellen durch Aufbau von Datenbanken und Entwicklung einer Homepage (Austrian
Placement and Career Services Network)
• Maßnahmen speziell für Frauen
* Gezielte Werbung für die Teilnahme von Mädchen und Frauen an EU - Bildungs -
programmen
* Stärkere Werbung für den Besuch von HTLs und Fachhochschulen mit technischer
Ausrichtung für Frauen
* Chancengleichheit soll sowohl bei den Lehrinhalte als auch bei der Aus - und
Weiterbildung des Lehrpersonals berücksichtigt werden
* Generell verstärkte Berufsorientierung für Mädchen/Frauen und spezielle
Fördermaßnahmen in höheren Schulen, Akademien und Universitäten In nicht -
traditionellen Berufen
Zielgröße für diese Maßnahmen: Hebung des Anteils an weiterführender Ausbildung
bei den Frauen unter 25 auf mindestens 85%.
LL 7 - Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen
Ausgangslage
Der Übergang von Ausbildung in die Beschäftigung ist ein wesentlicher Faktor am Beginn
der Berufskarriere (siehe auch LL 6). Das österreichische Ausbildungssystem bietet zur
Zeit für einen großen Teil der Jugendlichen einen unmittelbaren Übergang bzw. einen
verschmolzenen Übergang zwischen Ausbildung und Beschäftigung im Rahmen des
dualen Systems. Aber auch die berufsbildenden Schulen, bei denen ein verpflichtender
Praxisteil wesentlich positiv zur Integration in den Arbeitsmarkt beiträgt, deckt weitere
40,4% eines
Jahrganges ab. Trotzdem ist es in diesem Rahmen notwendig - Im Sinne der
besseren Integration bzw. Anpassungsfähigkeit der Jugendlichen in die Arbeitswelt -
weitere Maßnahmen zu setzen.
Für Frauen stellt sich die Situation kritischer dar: Rund 40% der Absolventinnen von
berufsbildenden mittleren Schulen besuchten einen wirtschaftlichen Zweig nach dessen
Absolvierung sie häufig nicht qualifizierungsadäquat am Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt ca. 30%. Fast zwei Drittel der vorgemerkten
Lehrstellensuchenden sind Mädchen. Ca. 60% der lehrstellensuchenden Mädchen (und
deren Eltern) beschränken sich auf drei traditionell „weiblichen Lehrberufe. 78% der
weiblichen Lehrlinge konzentrieren sich auf 10 Lehrberufe. Die regionale Mobilität von
Mädchen ist eingeschränkter als von Burschen. Viele Betriebe sind Mädchen gegenüber
geschlechtsrollenstereotyp eingestellt: Ca. 38% der offenen Lehrstellen werden nur für
männliche1 ca. 14% nur für weibliche Lehrlinge angeboten.
NationaleZielsetzung - Indikator
• Stabilisierung der Lehrlingsquote auf hohem Niveau
• Annäherung der weiblichen Lehrlingsquote an den Durchschnitt
• Erweiterung des Lehrstellenangebotes für Mädchen im zukunftsträchtigen, nicht
traditionellen Bereich.
• Flexible und schnelle Festlegung von neuen Berufsbildern
• Ausbau der Schlüsselkompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der
Fremdsprachen
• Qualitätssicherung der praktischen Lehrausbildung im dualen System
Maßnahmen
• Frauen: Qualifikationsmodule zur Vorbereitung von weiblichen Lehrstellensuchenden
• Schule
* Forcierung des Lernortes Betrieb im berufsbildenden Schulwesen auch durch den
Ausbau der Übungsfirmen und betriebswirtschaftlichen sowie technischen Zentren
an berufsbildenden Schulen
* Ausweitung der Berufspraktika für Lehrerinnen und Schaffung von Anreizen für den
Eintritt von WirtschaftspraktikerInnen in den Schuldienst
* Ausweitung des schulischen Angebotes an Vorbereitungslehrgängen für die
Berufsreifeprüfung sowie in der Erwachsenenbildung
* Berücksichtigung der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen in den Lehrplänen
* Fremdsprachenoffenslve In allen Schultypen (insbesondere Ausbau des
Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule und Erweiterung der Palette der in der
Schule erlernbaren Sprachen)
• Duales System
* Neue Lehrberufe:
Der Entwicklung neuer Lehrberufe wird größte Bedeutung zuerkannt. Dabei werden
drei Schwerpunkte gesehen.
Angesichts der strukturellen Anderungen, Insbesondere gekennzeichnet durch die
Ausweitung des Dienstleistungssektors im weitesten Sinn und den massiven Einsatz
der Informationstechnologien, sind dementsprechende neue Berufsfelder zu
erschließen.
Neue Qualifikationsansprüche an ausgebildete Fachkräfte erfordern generell ein
hohes Niveau bereits bei der Berufsausbildung, sowie neue hochqualifizierte
Lehrberufe, die
gleichzeitig zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung beitragen.
Auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes sollen Ausbildungsgänge angeboten
werden, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstrecken und
bestehenden bzw neuen Qualifikationsbedürfnissen am Arbeitsmarkt
entgegenkommen. Dabei werden folgende Kriterien maßgeblich sein: Es muss sich
um eine inhaltliche, dem Ausmaß der Lehrzeit adäquate Ausbildung handeln. Ein
Bedarf nach dieser Qualifikation ist nachzuweisen und schließlich ist auch die
Möglichkeit zur Weiterqualifikation zu eröffnen und zu fördern.
Die derzeitigen Möglichkeiten zwischenbetrieblicher Ausbildung (Ausbildungs -
Verbund) werden ganz offensichtlich wenig genützt. Die Sozialpartner sehen es als
ihre Aufgabe an, die Ursachen hiefür festzustellen, um die Akzeptanz zu verbessern.
Über den Weg von Ausbildungsversuchen sollen neue Ausbildungsformen und
Berufsfelder erprobt werden.
Ausgehend von diesen Zielsetzungen soll die bewährte Arbeit des
Bundesberufsausbildungsbeirates weiterhin Grundlage der Entwicklung der
Berufsausbildung sein. Die Sozialpartner kommen überein, auf der Basis
gemeinsamer Vorarbeiten Vorgaben und Schwerpunkte für neue Lehrberufe zu
schaffen. Dabei sollen auch Experten der Berufsausbildung sowie Vertreter des
Sozial -, Unterrichts - und Wirtschaftsministeriums mitwirken und die Erkenntnisse
der Berufsbildungsforschung und des Arbeitsmarktservice berücksichtigt werden.
Die Sozialpartner werden entsprechend ihrer Verantwortung Leitlinien und
Empfehlungen für die dazu erforderlichen Arbeiten im Berufsausbildungbeirat
festlegen. Es wird davon ausgegangen, dass damit die Akzeptanz und
Verbindlichkeit der Gutachten sichergestellt wird.
Die Erlassung neuer Lehrberufe sollte im Regelfall spätestens sechs Monate ab der
Befassung des Bundesberufsausbildungsbeirates erfolgen
Vorlehre als besondere Ausbildungsform:
Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen der Sozialpartner, eine
Alternative zur Hilisarbeit für benachteiligte Jugendliche anzubieten. Die konkrete
rechtliche Ausgestaltung wird unter Berücksichtigung von bereits vorhandenen
praktischen Erfahrungen in verschiedenen Bundesländern erfolgen.
Bei der Auswahl der Personen wird das AMS in bewährter Weise mit den Schulen
zusammenarbeiten
Auffangnetz für Jugendliche:
Aufbauend auf dem Vorschlag der Sozialpartner zur Schaffung eines kurzfristigen
und zeitlich befristeten Auffangnetzes für bis zu 4.000 Jugendliche, die bis Mitte
November 1 99B trotz aller im Aktionsplan vorgesehenen sonstigen Maßnahmen
keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird eine Projektgruppe eingesetzt. Diese
Pro]ektgruppe unter Leitung des BMWA, BMUK und BMAGS hat bis Ende Mal 1995
Modelle für Auffangnetze in Form von Lehrwerkstätten, Lehrlingsstiftungen und von
Trägereinrichtungen organisierten Lehrgängen zu entwickeln. Dabei sind die
wichtigen Merkmale der dualen Ausbildung und die Nutzung von bestehenden
Ressourcen (z.B. Berufsschulen, Bundesschulen) zu beachten. Die Modelle haben
einen Ausbildungsbeginn Mitte November 1998 vorzusehen. Eine Evaluierung hat
begleitend mit Vorlage eines Endberichtes für das Ausbildungsjahr 1998199 zu
erfolgen.
Als Anreiz für verstärkte Lehrlingsausbildung wird im Wege einer Kostenentlastung
für ausbildende Betriebe für Lehrlinge im 1. Lehrjahr die Schaffung eines
Freibetrages von 20.000 ATS sowie die Sistierung der Arbeitgeberbeiträge zur
Unfallversicherung
vorgesehen.
* Ausbildungsberatung und Schiedsstelle: Unter Mitwirkung der Arbeitnehmer - und
Arbeitgeberinteressenvertretungen soll eine qualifizierte betriebliche Ausbildung
gefördert, Betriebe zur Lehrlingsausbildung motiviert und In besonderen
Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis Hilfestellung angeboten werden. In der Folge
können bei
Nichteinigung paritätisch besetzte Schiedsstellen angerufen werden.
Säule II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES
LL8 - Reduzierung der Gemein - und Verwaltungskosten für Unternehmen
Ausgangslage
Österreich hat 1997 im Zuge der Novelle zur Gewerbeordnung Vereinfachungen für
Unternehmensgründungen (insbesondere eine Verkürzung der Verfahrensdauer) erreicht.
Dennoch ist die Situation in bezug auf den Verwaltungsaufwand vor allem für
Unternehmensgründungen und Anlagegenehmigungen noch immer verbesserungsfähig.
Die Verfahrensdauer ist je nach Betriebsanlage, aber auch regional sehr unterschiedlich.
Die Kontakte zwischen Unternehmen und Verwaltung sind teilweise durch
Schwierigkeiten gekennzeichnet.
Nationales Ziel - Indikator:
Die Reform des Regulierungssystems soll auf die Vereinfachung des Behördenzugangs
für die Unternehmen(sgründerInnen) bei Gründung, Anlagengenehmigung usw. abzielen.
Eine Verringerung der Verwaltungskosten der Unternehmen soll auch durch die verstärkte
Nutzung neuer Kommunikationstechnologie erreicht werden.
Indikator: neu gegründete Unternehmen, Dauer der Genehmigungsverfahren
Maßnahmen:
kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen
• Informations - und Kommunikationstechnologien an der Schnittstelle öffentliche
Verwaltung: Einführung der Chipkarte
• Kapitalmarktzugang: Neustrukturierung der Wiener Börse
geplant
• Errichtung von one - stop - shops für die Unternehmensgründung und
Anlagengenehmigung
1. Änderung der GewO
* Bezirksverwaltungsbehörden haben alle Anträge, die mit
Unternehmensgründungen verbunden sind, entgegen zu nehmen und
unverzüglich an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
* VO des BMwA für Antragsformular (auch für Internet)
2. Innerhalb eines Jahres sind auf der Erfahrung dieser Pilotversuche
Umsetzungsvorschläge einer Bündelung der Zuständigkeit durch das BMwA
vorzulegen.
• Einheitliches Anlagenrecht (Studie liegt im Frühsommer 1998 vor, Sommer
Begutachtung) mit dem Ziel der Verkürzung und Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren
• Beschleunigte Abwicklung der Förderungsvergabe (v.B. wo EU als zusätzliche
Förderungsstelle oder als Bereitsteller von Finanzmitteln)
• Verstärkte Nutzung von Informations - und Kommunikationstechnologien an der
Schnittstelle öffentliche Verwaltung (Abgabenerklärung, Statistikmeldungen über
Internet, e - mail
ermöglichen)
• erleichterter Zugang für KMU zu modernen Technologien: EDI - Programm -
Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Aufträge werden standardisiert
vorgeschrieben1 Programm läuft von 1997 - 2000 (hinsichtlich Zugang zu F&E siehe a)
Sonstige Maßnahmenfelder)
• Zugang zum Kapitalmarkt: Das neu zu schaffende Übernahmerecht soll eine erhöhte
Attraktivität des österreichischen Kapitalmarkts und Zugang zu günstigem Eigenkapital
bewirken.
LL9 - Abbau der Hindernisse zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Ausgangslage
Die selbständig Beschäftigten machen in Österreich nur 10,4% der Erwerbstätigen
(inklusive L&F) aus, in der EU 15%. Etwa ein Drittel aller gewerblich Selbständigen in
Österreich sind Frauen, die in der Mehrzahl Klein - bis Kleinstunternehmen betreiben.
1996 ergabsich In der EU ein Wachstum der gesamten Selbständigen von 0,7%, in
Österreich ein Rückgang von 1,6%. Andererseits ist die Überlebensquote nach 5 Jahren
mit 72% der gegründeten Betriebe ein EU - Spitzenwert. Die Daten zur Gründung von
Unternehmen sind allerdings, wie in vielen anderen EU - Ländern, eher schlecht
aufbereitet. Die Erstellung einer Unternehmensgründungsstatistik in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Organisationen und Instituten ist in Vorbereitung.
Speziell für Frauen ergeben sich Schwierigkeiten bei der Weiterführung eines
Kleinstunternehmens bei Ausfall der Unternehmerin aufgrund von Karenzurlaub und
ähnlichen betreuungsbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Auch die generell
bestehenden Gründungshemmnisse (wie z.B. fehlendes Know - How, fehlendes
Slartkapital, entmutigendes öffentliches Image, psychologische Handicaps, etc) scheinen
bei Frauen stärker ausgeprägt zu sein als bei Männern.
Nationales Ziel - Indikator:
Unternehmensgründungen sollen forciert werden, indem der Marktzutritt, die
Informationssuche und Finanzierung erleichtert werden und der Stellenwert der
Selbständigen in der Öffentlichkeit erhöht wird.
Indikator: Selbständigenquote, Wachstumsrate der Selbständigen (bereinigt um
Veränderungen in der Landwirtschaft), Anzahl von Unternehmensgründungen durch
Frauen
Maßnahmen:
kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:
• Reform von Gewerbeordnung und Betriebsanlagenrecht 1997:
* Vereinfachung des Zugangs zum Gewerbe
* Verbreiterung des Gewerbeumfangs.
* Verkürzung der Dauer der Genehmigungsverfahren
• Schaffung eines eigenen Handelssegments an der Börse für KMU = für
• Eigenkapitalstärkung:
* Seedfinancing: Stärkung des laufenden Programms zur Forderung von
Unternehme nsg ründungen im technologisch - innovativen Bereich, laufendes
Programm wird mit Mitteln der Technologiemilliarde ausgebaut
* Business Angels Börse ²: Ausbau der Business Angels Initiative ² für Investoren
und Unternehmen,
Bedeckung durch Technologiemilliarde gegeben
* Finanzierung eines High - Tech Venture - Fonds: Finanzierung eines derartigen Fonds
in Form einer „public - private - partnership“, in Gründung,1 Bedeckung durch
Technologiemilliarde gegeben
• GründerInnenprogramm des AMS
• Stärkung des unternehmerischen Denkens in allen Bildungs - und
Ausbi Idungsbereichen (Z.B. Übungsfirmen, Juniorfirmen, betriebswirtschaftliche
Elemente im „Schulmanagement“)
geplant:
• wirtschaftliche Ausbildung auch in nicht - wirtschaftlichen Studien/Schulen (Technik,
Naturwissenschaften etc.) und Etablierung von Unternehmensgründungslehrstühlen
• neue Formen der Außen - und Beteiligungsfinanzierung (z.B. Vorschlag der Bürges
bzgl. Gewinnkapital liegt Vor)
• Ermöglichung der Weiterversicherung der Selbständigen in der AIV bzw. Sicherstellung
der Anwartschaft durch Beitragszahlungen
• Erleichterungen bei Unternehmensübertragungen: begünstigte Kredite für Kauf von
Unternehmen durch ArbeitnehmerInnen
• Zentrale Anlaufstelle für Unternehmensgründerinnen ("Gründer - Hotline“): Anlaufstelle
im BMwA, die unbürokratisch Hilfestellung leistet und Kontakte zu div. Stellen herstellt,
Werbekampagne im Zusammenhang mit der Gründer - Hotline auch mit dem Ziel der
Imagesteigerung der Selbständigen und Bewußtseinsbildung
• Verbesserung der Rahmenbedingungen (virtuelles Gründerzentrum,
Unternehmerkollegs) zur Vorbereitung eines Geschäfts - Plan - Wettbewerbs durch die
Innovationsagentur
• Chancengleichheit
* Einrichtung und Ausbau von speziellen Gründerinnenberatungsstellen
* Bestehende Gründungsberatung für Frauen attraktiv gestalten: verstärktes Zugehen
auf interessierte Frauen, Informationen leichter zugänglich machen, Tragweite
möglicher Wirtschaftsideen vor Augen führen, Hilfe bei der Übersicht über
Beratungs - und Fördermöglichkeiten.
* Ausbau des Minerva - Programms
Umsetzung
Bei wirtschaftlicher Ausbildung wäre die Ko - Finanzierung mit Wirtschaft/interessens -
vertretungen anzustreben.
LL 10 - Schaffung neuer Arbeitsplätze
Ausgangslage
Eine moderne Industriegesellschaft ist durch einen zunehmenden Dienstleistungsanteil
gekennzeichnet, der in Osterreich 1995 mit 60,6% der Beschäftigten deutlich unter dem
EU - Durchschnitt (64,5%) lag. Daraus ergibt sich für Österreich ein beträchtliches
Nachfrage - und daher auch Beschäftigungspotential. Die Zahl der Arbeltsplätze im
Bereich sozialer, pflegerischer und medizinischer Dienstleistungen ist in den letzten
Jahren stark gestiegen. Durch die demographische Entwicklung (Zunahme der Zahl
älterer, vor allem hochbetagter Menschen) entsteht ein verstärkter Personalbedarf vor
allem Im Bereich der
ambulanten und stationären Altenpflege aber auch in anderen
Teilbereichen des Gesundheitswesens. Ein Teil der Nachfrage nach persönlichen und
sozialen Dienstleistungen wird heute noch in der Schattenwirt schaft befriedigt. Auch im
Bereich Kinderbetreuung ist vor allem auf Grund wachsender Erwerbsbeteiligung von
Frauen eine deutliche positive Beschäftigungsentwicklung zu erwarten.
Ein beträchtliches Nachfrage - und Beschäftigungspotential besteht auch bei den
Industrienahen Dienstleistungen, die einen der wenigen Wachstumssektoren der
österreichischen Wirtschaft darstellen.
Nationales Ziel - Indikator:
Nationales Ziel ist der bedarfsorientierte Ausbau jener Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens, die schwerpunktmäßig die Pflege und Betreuung älterer Menschen
abzudecken haben. Dem Problem „grauer Arbeitsmarkt“ (das wären nicht vollwertig
arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze) muss In diesem Segment
besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Weiters soll eine genaue Analyse des Beschäftigungspotentials in den Bereichen
industrienahe Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen und die Ursachen für die
geringe Nachfrage identifiziert werden. In der Folge soll am Abbau von Hemmnissen
gearbeitet werden, was auch für die schon diskutierten Bereich „Neue Technologien" und
"Umwelttechnologien" gilt.
Indikator: Anteil der im Dienstleistungssektor (näher spezifiziert: Im Bereich der
sozialen/persönlichen - Industrienahen Dienstleistungen) Beschäftigten
Maßnahmen:
kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:
• Überprüfung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Industrienahen
Dienstleistungen
• Dienstleistungsberuf eines selbständigen Buchhalters: Die Einführung bedeutet eine
Kostenersparnis für viele Unternehmen und eine erhebliche Erleichterung für eine
sinnvolle Spezialisierung in diesem Bereich.
• Pflege und Gesundheit
* Staatsvertrag zur Pflegevorsorge zwischen Bund und Ländern: Es besteht die
Verpflichtung der Länder, die Pflegeinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen
* Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung
* Kollektivvertragsfähigkeit der großen Träger sozialer Dienstleistungen (Caritas,
Volkshilfe, Hilfswerk)
geplant:
• Soziale, pflegerische und medizinische Dienstleistungen
* Anteilige Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten in diesem Bereich;
Maßnahmen v.a. für Berufsumsteigerinnen und Wiedereinsteigerinnen
* Verstärkter Einsatz von Transfers (Pflegegeld) zur Schaffung zusätzlicher regulärer
(der Steuer - und Sozialversicherungspflicht unterliegender) Arbeitsverhältnisse,
soweit hiedurch die zweckentsprechende Pflege durch Angehörige nicht gefährdet
wird
* Novelle zum Bundespflegegeldgesetz: Änderung bei Pflegestufe 4 (Senkung der
Bezugsschwelle), wodurch ein Umfangszuwachs ab der Pflegestufe 4 erfolgen wird,
der eine vermehrte Inanspruchnahme sozialer Dienste bewirken wird
* Einbeziehung der Pflegepersonen in die Sozialversicherung bei
Pflegegeldempfängern
der Stufen 5, 6, und 7
* Erleichterung des Zugangs zu sozialen Berufen
* Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Kinder - und Altenbetreuung als Schlüssel
zur Hebung der Erwerbstätigkeit von Frauen
Erleichterung des Berufszugangs
* Prüfung von Erleichterungen beim Zugang zu bestimmten freien Berufen unter
Wahrung der beruflichen Selbstverwaltung (Öffnung für
FachhochschulabsolventInnen; Sicherstellen, dass Prüfungskommissionen/- aus -
schüsse bzw. Zulassungsgremien nicht ausschließlich von StandesvertreterInnen
besetzt werden)
* Besetzung der Konzessionsgremien nicht ausschließlich mit Berufsvertreterlnnen
bzw. Zulassung von staatlicher Seite unter Einbringung nicht nur des
Sachverstandes der BerufsvertreterInnen, sondern auch von Kon -
sumenteninteressen
• Prüfung von Liberalisierungsmöglichkeiten bei Berufsausübungsregelungen (Zulass -
ung neuer Gesellschaftsformen bei freien Berufen und von Kooperationsformen
zwischen bestimmten freien Berufen und mit bestimmten Gewerbetreibenden ,
Zulassung von Informationswerbung, Überprüfung von Honorarsystemen)
• Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Neuen Technologien
* Forcierung der Telekom - Liberalisierung (Öffnung der Netze für die Anbieter neuer
Dienste)
* Ermöglichung der computermäßigen Erfassung bei Bibliotheken, Museen,
Diplomarbeiten
* Forcierung von modernsten Telekommunikationsnetzen im ländlichen Raum,
besonders in dünn besiedelten Gebieten
* Rechtsunsicherheit bei Ökonomischer Nutzung des Internet beseitigen
* Privatfernsehen zulassen
* Nutzung der Chancen der Bio - und Gentechnologie (insb. im medizinischen Bereich)
zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes:
- Schaffung eines klaren Rechtsrahmens,
- objektive und umfassende Information über Risiken und den verantwortungsvollen
Umgang und
- Unterstützung einer eigenständigen Forschung in diesem Bereich.
* Programm „multimedia business austria“ zur Unterstützung des Aufbaus der
Österreichlschen Multimediamdustrie
* Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Umwelttechnologlen und durch
umweltorientierte Innovation: weitere Internationalisierung der „Österreichischen
Umwelttechnik - Datenbank im Internet (Informationstransfer), Ausbau des Clusters
"Wasser - Umwelt - Energietechnik" im Rahmen der Exportoffensive
• Unterstützungsstrukturen durch Beratungsunternehmen, die das Know - how bündeln,
kompetent beraten und über Finanzierungs - und Fördermöglichkeiten Bescheid
wissen. Diese Bereiche bieten hochqualifizierte Arbeitsplätze. Beispiele für
Unterstützungsstrukturen (Gemeinsame Projekte von Ländern, Gemeinden und
sonstigen Trägern)
* GründerInnenzentren: Beratungs - und Servicezentren für Unternehmensgrün -
derInnen bieten JungunternehmerInnen (begrenzte) kostenlose Beratung,
Informationsbörse, Netzwerkbildung, Infrastruktur für die Gründungs - und An -
laufphase an.
* Ausbau der Arbeitsmarkt - und Regionalbetreuung: Entwicklung regional - und
arbeitsmarktpolitischer
Konzepte
* Ausbau der Umweltberatung: Unterstützungsstruktur der Kommunen und Länder für
ökologische Aufgaben; Abfallwirtschaft, Müllvermeidung, Recycling, Energie - und
Contractingberatung, etc.;
Nach einer Anlaufphase Selbstfinanzierung Voraussetzung öffentliche Aufträge
(degressive Subventionierung für die ersten Jahre; später Finanzierung ausschließlich
durch Aufträge).
• Schaffung von Arbeitsplätzen im Bildungsbereich; nach Möglichkeit Zurückdrängung
von Nebenbeschäftigungen von hauptberuflich Lehrenden.
• Überprüfung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Land - und
Forstwirtschaft: Pilotprojekte im Bereich von Biomasse, Biodiesel, Biosprit etc.
LL 11 - ReduktionderSteuer - und Abgabenbelastung auf denFaktor Arbeit
Ausgangslage
Der implizite Steuersatz auf unselbständige Arbeit beträgt in Österreich 44,5%, in der EU
durchschnittlich 42,1%. Die Arbeitskosten werden in Österreich zu 24,5% durch die
indirekten Kosten bestimmt, in der EU liegt dieser Wert bei 22,9%.
Nationales Ziel - Indikator:
Mittelfristig muss eine steuerrechtliche und abgabenrechtliche Entlastung des Faktors
Arbeit bei Aufrechterhaltung des sozialen Schutzniveaus angestrebt werden.
Indikator: Steuer - und Abgabenhöhe insgesamt, auf Arbeit, auf Arbeit im Niedriglohn -
bereich, Lohnnebenkosten
Maßnahmen:
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 1997 den Beschluß gefaßt, dass im Jahr 2000 eine
Steuerreform in Kraft treten soll. Der Finanzminister hat im April 1997 eine
Steuerreformkommission eingesetzt. Sie besteht aus Vertreterinnen der Wissenschaft
und Universitäten, der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen, Wirtschaftstreuhändern,
VerteterInnen der Gebietskörperschaften und Expertinnen des Finanzministeriums. Die
Arbeitsschwerpunkte dieser Gruppe sind:
• Steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit
• Ressourcen - und Ökosteuern
• Neuordnung der Familienbesteuerung
• Steuerliche Behandlung der Altersvorsorge (z.B. Pensionsfonds)
• Konvergenzkompatible Steuerreform (Abgeltung der kalten Progression bei Erhaltung
der Maastricht - Kriterien)
• Struktur der Steuerfindung im Bundesstaat
• Kommunalfinanzierung
• Erbschafts - und Schenkungssteuer (Vereinfachung, Neuregelung der Tarife)
• Internationalisierungsschritte im österreichischen Steuerrecht
•
Währungsumstellung
LL 12 - Senkung des MwSt - Satzes auf arbeitsintensive Dienstieistungen
Ausgangslage
Im Bereich der arbeitsintensiven Dienstleistungen wird das vorhandene
Nachfragepotential nach häufig vertretener Meinung hauptsächlich aufgrund der hohen
Kosten nicht ausgeschöpft.
Es erscheint allerdings offen, wie weit eine Reduktion des MwSt - Satzes auf
arbeitsintensive Dienstleistungen tatsächlich in die Preise weitergegeben wird, womit
zwar Einnahmenausfälle für die öffentlichen Haushalte vorprogrammiert wären, die
Beschäftigungseffekte
aber eher als gering einzuschätzen sind.
Säule III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT von AG und AN
LL 13 - Sozialpartnervereinbarung zur Modernisierung der Arbeitsorganisation
Ausgangslage
Die Arbeitsorganisation ist in Österreich in hohem Maße sozialpartnerschaftlich geprägt.
Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Rahmenregelungen im Bereich des Arbeitsrechts und
im Bereich der Arbeitnehmer - Mitbestimmung, In deren Erstellung die Sozialpartner stets
einbezogen werden, als auch für die Arbeitsbeziehungen auf überbetrieblicher und
betrieblicher Ebene. Grundlage für das Wirken der Sozialpartner ist das Bestehen
starker, parteiübergreifend organisierter Interessenvertretungen auf gesamtstaatlicher
Ebene und die gesetzliche Verankerung klar definierter Rechte der Arbeitnehmervertreter
auf Betriebsebene.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten und das hohe Maß an
sozialem Zusammenhalt, das Österreich In positiver Weise von vielen anderen
Industriestaaten unterscheidet (relativ niedrige Arbeitslosenrate, relativ geringe soziale
Ausgrenzung), ist sicherlich zu einem erheblichen Teil auf das Wirken der Sozialpartner
zurückzuführen, weshalb sich die österreichischen Sozialpartner auch nachdrücklich für
eine Stärkung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene aussprechen.
Nationale Zielsetzung -Indikatoren
Arbeitszeitgestaltung ist ein Instrument der Sozial - und Wirtschaftspolitik, das im Sinne
der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Entsprechung von
Arbeitnehmerinteressen und maximaler Beschäftigungseffekte optimierend einzusetzen
ist. Generelle Aussagen in bezug auf die Beschäftigungswirkungen können nicht
pauschal positiv oder negativ getroffen werden. Weder Arbeitszeitflexibilisierung noch
Arbeitszeitverkürzung schaffen automatisch neue Arbeitsplätze, können aber einen
Beitrag zur Steigerung bzw. zum Erhalt von Beschäftigung leisten. Um optimale
Beschäftigungseffekte zu erzielen, ist es notwendig, der jeweiligen Problemlage und den
jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende spezifische Lösungen zu vereinbaren.
Maßnahmen
Der Wunsch nach attraktiveren Formen der Arbeitsorganisation sowohl für Arbeitnehmer
als auch für Arbeitgeber verbunden mit der Notwendigkeit der Standortsicherung führte
1997 zu einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes. Mit dieser Novelle wurden den
beiderseitigen Flexibilisierungsbedürfnissen Rechnung getragen und eine feste legale
Basis für flexible Arbeitszeitmodelle geschaffen. Die Vielfalt der Arbeitswelt macht eine
generelle Normung der konkreten Arbeitszeitgestaltung als Vorgabe untauglich. Die
neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen konzentrieren sich daher im wesentlichen auf
die Sicherung eines Schutzrahmens und die Definition der gemeinsamen
Gestaltungsinstrumente innerhalb dieses Rahmens.
Von den neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten kann grundsätzlich nur dann Gebrauch
gemacht werden, wenn
dies ein Kollektivvertrag vorsieht. Kommt kein Kollektivvertrag
zustande, so ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, um einen solchen zu erzielen. Die
Sozialpartner streben an:
• Umsetzung der gesetzlichen Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auf
KV - und BV - Ebene zur Festlegung konkreter Arbeitszeitmodelle, die einen fairen
Interessenausgleich sichern. In Teilbereichen der Wirtschaft sind derartige
Umsetzungsschritte bereits erfolgt (z.B. Metallgewerbe, Metallindustrie,
Papierindustrie).
• Entkoppelung von Betriebszelten und Arbeitszeiten zur Ermöglichung von Kosten -
und Preissenkungen, soweit dies unter Wahrung berechtigter Arbeitnehmerinteressen
möglich ist insbes. für Bereiche mit hoher Kapitalintensität der Produktion.
• Anpassung der Arbeitszeit an Produktlonsschwankungen: positive
Beschäftigungseffekte sind insbes. zu erwarten, wenn Mehr - und Überstunden
abgebaut und der Zeitausgleich v.a. in geblockter Form erfolgt. Über die jeweils zur
Anwendung kommenden Gestaltungsvarianten muss von den Sozialpartnern auf
betrieblicher bzw überbetrieblicher Ebene entschieden werden.
• Arbeitszeitverkürzung: Vereinbarungen betreffend Arbeitszeitverkürzung liegen im
Verantwortungsbereich der KV - Partner; an eine generelle Vorgangsweise ist vorerst
nicht gedacht. Dies schließt aber Arbeitszeitverkürzung auf branchen - und betrieblicher
Ebene nicht aus. So kann etwa in bestimmten Fällen Arbeitszeitverkürzung auf
betrieblicher Ebene in Verbindung mit Arbeitszeitflexibilisierung zur Verhinderung von
Arbeitsplatzabbau („VW - Modell“) oder auch zur Schaffung von zusätzlicher
Beschäftigung eine sinnvolle Maßnahme darstellen.
• Überstunden: Wo Überstunden nicht nur zur Abdeckung fallweiser Arbeitsspitzen,
sondern permanent geleistet werden, sollten diese Überstunden - soweit
betriebswirtschaftlich machbar - reduziert und durch entsprechende Neueinstellungen
ersetzt werden.
• Teilzeitarbeit: Die Sozialpartner werden ihre Bemühungen verstärken, Teilzeitarbeit
für Arbeitnehmer wie - geber attraktiver zu gestalten, was nicht nur positve
Beschäftigungseffekten haben kann, sondern v.a. positive Auswirkungen auf die
Erwerbsquote hat.
• Bildungskarenz und Solidaritätsprämienmodell: Schaffung kollektivvertraglicher
Rahmenbedingungen und Realisierung dieser Möglichkeiten durch
Betriebsvereinbarungen: notwendig sind spezifische Modelle, die auf der
Betriebsebene auch angenommen werden.
• Arbeitszeitmodelle zur Beschäftigungsverlängerung In Saisonbranchen: Nutzung
der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung für eine Verkürzung der jeweils
arbeitslosen Periode, z.B. durch Abgeltung der Überschreitungen der Normalarbeitszeit
nicht in Form von Überstundenentgelt, sondern in Form von Zeitausgleich, der so an
das Ende der Beschäftigungsperiode gelegt wird, dass damit das Arbeitsverhältnis
verlängert und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt wird. Damit solche Modelle
Akzeptanz finden müssen Anreize sowohl für Arbeitgeber als auch - nehmer
geschaffen werden (fairer Interessenausgleich).
• verstärkte Beratung der Betriebe und Belegschaftsvertreter, insbes. der KMU, bzgl.
neuer
Arbeitszeitmodelle.
LL 14 - Reform der Arbeitsverträge
Ausgangslage
Die Globalisierung des Wettbewerbs erfordert vor allem in Ländern wie Österreich mit
hohen Lohnkosten eine höhere Flexibilität der Arbeitsorganisation, um die
Wettbewerbsfähigkeit Österreichischer Unternehmen zu stärken und Unternehmens -
abwanderungen zu vermeiden.
Nationales Ziel - Indikator:
Der Ressourceneinsatz soll durch die Erhöhung der Flexibilität der Arbeitsorganisation
bei gleichzeitig ausreichendem sozialen Schutz der ArbeitnehmerInnen verbessert
werden.
Maßnahmen:
kürzlich in Kraft getreten/gerade beschlossen:
• Gleitpension: Pensionierung auch ohne die Voraussetzungen der Frühpension, Recht
auf Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf 28 Wochenstunden
• Solidarprämienmodell: Anreiz zur Reduzierung der Arbeitszeit, um Ersatzarbeitskräfte
anstellen zu können; AMS -Prämie für Gruppen von Beschäftigten, die zur
Herabsetzung der Normalarbeitszeit bereit sind, und für die eingestellten
Ersatzarbeitskräfte
• Einbeziehung aller Erwerbseinkünfte in die SV - Pflicht: Erleichterungen für
Unternehmen und WerkvertragsnehmerInnen werden angestrebt
geplant:
• Neuregelung beim ArbeitnehmerInnen - Schutz: teilweise Übernahme der
Verpflichtungen durch AUVA für Kleinbetriebe
• Teilzeitarbeit auch für qualifizierte Tätigkeiten und im öffentlichen Sektor unterstützen
Die Bundesregierung überprüft in diesem Zuammenhang in Abstimmung mit den
Sozialpartnern, unter Bedachtnahme auf die Entwicklung der Lohnnebepkosten, die
Ausdehnung einzelner arbeitsrechtlicher Regelungsgebiete auf bestimmte atypische
Arbeitsverhältnisse sowie den Abbau von Mobilitätshindernissen. Darüber hinaus ist im
Regierungsprogramm folgendes vorgesehen: „Hinsichtlich der Frage der Angleichung der
arbeitsrechtlichen Stellung der Arbeiter und Angestellten werden die Regierungsparteien
mit den Sozialpartnern innerhalb dieser Gesetzgebungsperiode an einer Lösung
arbeiten.“
LL 15 - Investitionen in Humankapital
Ausgangslage
Investitionsförderung bedeutet derzeit In Österreich primär Förderung von Kapital. In
Zeiten niedriger Zinssätze und hoher Arbeitskosten scheint eine Umorientierung der
Förderlandschaft
in Richtung Humankapital sinnvoll.
Nationales Ziel - Indikator:
Die Förderlandschaft soll in Hinblick auf die beschäftigungspolitische Kompatibilität
durchleuchtet und entsprechend angepaßt werden.
Maßnahmen:
Verbreiterung der Förderbasis bei Zinsstützungen z.B. bei BÜRGES - Förderungen
(Erweiterung der zusäzlich förderbaren Kosten um Bildungsinvestitionen bzw.
Neuausrichtung der Förderung von Investitionen hin zur Berücksichtigung von
Bildungsinvestitionen bei lörderbaren Kosten). Die Ausarbeitung der neuen
Förderrichtlinien ertolgt Ende 1998 (die derzeitigen Förderrichtlinien gelten bis
einschließlich 1999, die neuen Richtlinien ab 2000).
• Förderhöhe mit Bildungsinvestitionen des Unternehmens verknüpfen
• Einbindung der ArbeitnehmerInnen in betriebliche Innovationsprozesse zur
Verbesserung der Akzeptanz und Effizienz (als Förderkriterium)
• siehe auch LL
5
Säule IV. CHANCENGLEICHHEIT
LL 16 - Verringerung des Gefälles in der Arbeitslosigkeit, Erhöhung der
Erwerbstätigkeit von Frauen und Reduktion der Arbeitsmarktsegregation
Ausgangslage
Die Erwerbsquote der Frauen an der Bevölkerung zwischen 15 und 60 Jahren weist seit
1994 eine leicht sinkende Tendenz auf. (1996 betrug die Frauenerwerbsquote 61,4 %,
das bedeutet einen Rückgang von 0,3 Prozentpunkte gegenüber 1995. Im gleichen
Zeitraum sank die Männererwerbsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 76,2 %) Dieses
Absinken steht in engem Zusammenhang mit verlängerten Ausbildungszeiten und einem
frühzeitigen Pensionsantritt. Die (Register-)Arbeitslosenquote der Frauen liegt seit Jahren
konstant über jener der Männer. (1996: 7,3 % Frauen; 6,9 % Männer). Die Erhöhung der
österreichischen Erwerbsquote ist vorrangig über eine Anhebung der
Frauenerwerbsquote realistisch. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dabei ein
zentraler Ansatzpunkt zur Erreichung dieser Zielsetzung.
Nationale Zielsetzung - Indikatoren:
• ESF - Förderungen für Qualifizierung von Mädchen und Frauen österreichweit
anteilmäßig deutlich erhöhen.
• Förderung der Lehrausbildung für Mädchen in Betrieben und Einrichtungen
anteilsmäßig erheblich erhöhen.
• Erhöhung des Anteils von Frauen in aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, u.a.
durch geschlechtsspezifische Zielquoten
Maßnahmen
• Verstärkte Qualifizierung arbeitsloser und arbeitsuchender Frauen
• Ausbau regionaler Frauenstiftungen
• Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Schulungsarbeitslosengeld (gekoppelt mit
Mindestqualitätsanforderung bei Kinderbetreuungseinrichtungen wie Öffnungszeiten,
Standards für Tageseltern, Erschwinglichkeit).
• geschlechtsneutral es Nachtarbeitsgesetz mit den notwendigen Schutzmaßnahmen
spätestens im Jahr 2001 (im Sinne der EU - RL).
• Größere Verbindlichkeit zur Erstellung von Frauenförderplänen im Rahmen der
Novellierung des ArbVG und des Gleichbehandlungsgesetzes: Der Betriebsinhaber
hat mit dern Betriebsrat Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. die
Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu beraten.
• Förderung der Frauenerwerbsbetelligung durch Ausweitung des
Wiedereinsteigerinnenprogrammes
• Einführung eines Audit für eine familienfreundliche Arbeitswelt: bereits bestehende
familienfreundliche Maßnahmen In österreichischen Unternehmen werden erfaßt und
die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen angeregt
• Prämierung von best practice Modellen im Rahmen des Bundeswettbewerbs für den
„familienfreundlichsten
Betrieb"
• Durch eine, für den/die ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin erhöhte Attraktivität der
Teilzeitbeschäftigung soll es zu einer Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie kommen. Dies gilt auch für den öflentlichen Dienst.
LL 17- Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen
Ausgangslage
In Österreich fehlen 139.500 Kinderbetreuungsplätze. Besondere infrastrukturelle
Defizite bestehen bezüglich der Betreuung für unter 3 jährige Kinder und für Schulkinder.
Bestehenden Einrichtungen mangelt es häufig an Flexibilität, was die Öffnungszeiten
betrifft. Zudem sind die Kosten - wenngleich nach Einrichtung und Bundesland sehr
unterschiedlich - häufig zu hoch, um eine Beschäftigungsaufnahme (besonders Im Fall
von Teilzeitarbeit) zu ermöglichen. Die Einrichtung und der Betrieb von
Kinderbetreuungseinrichtungen liegen im Kompetenzbereich der Länder. Angesichts des
offensichtlichen Mangels an Kinderbetreuungseinrichtungen kommt familienergänzenden
Einrichtungen, wie Tageseltern, eine wachsende Bedeutung zu. Wenn auch die
geringfügig Beschäftigten seit Jänner 1998 unfall -, kranken- und pensionsversichert sind,
Ist ein Teil der Tageseltern im Graubereich zwischen regulärem Dienstverhältnis und
Nachbarschaftshilfe tätig. Selbst dort, wo Tageseltern in Tageselternvereinen organisiert
sind, sind eklatante Unterschiede, was das Anstellungsverhältnis, die Aus - und
Weiterbildung der Tageseltern betrifft, vorzufinden.
Nationale Zielgröße - Indikatoren:
a) Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen: Schaffung von weiteren
18.000 Kinderbetreuungsplätze durch neuerlichen Bundeszuschuß 1999.
b) Bundeseinheitliches Berufsbild für Tageseltern einschließlich arbeits - und
sozialrechtlicher Absicherung, wobei darauf geachtet werden muss, dass nicht
bürokratischer Aufwand die Tätigkeit als Tageseltern unnötig erschwert.
Maßnahmen
• Ausbau von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unter Einbeziehung
schulischer Möglichkeiten
• Tageseltern; Bessere Qualität und mehr Arbeitsplätze durch Ausbildungsreform und
Förderung von Einrichtungen mit arbeits - und sozialrechtlicher Absicherung. Die
versicherungspflichtige Beschäftigung derzeit außerhalb der Versicherungspflicht
tätiger Tageseltern hätte eine Wirksamkeit von etwa 3000 vollversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen zur Folge.
• Förderung von Betriebskindergärten und von flexiblen Kinderbetreuungsstätten für
berufstätige Studierende
• Qualitativer Ausbau des Instrumentes der Kinderbetreuungsbelhilfe
Finanzierung:
Aus dem Bundesbudget werden 1999 600 Mio. ATS für den Ausbau von Kinder -
betreuungeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die von den Ländern zu verdoppeln sind.
Für die Entwicklung eines einheitlichen Berufsbildes „Tageseltern“ fallen keine
zusätzlichen
Kosten an.
LL 18 - Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben
Ausgangslage
Haupthemmnisse für die Rückkehr in den Beruf nach einer betreuungsbedingten
Erwerbsunterbrechungsphase sind ein großflächiger Mangel an bedarfsgerechten
Kinderbetreuungseinrichtungen (siehe LL 17) sowie ein Defizit an Arbeitsplätzen, die sich
mit familiären Betreuungspflichten in Einklang bringen lassen und - mit zunehmender
Länge der Erwerbsabsenz - Gefahr einer beruflichen Dequalifizierung.
Nationale Zielsetzungen - Indikatoren:
1996 wurden rund 3.500 Frauen durch das Sonderprogramm beim Wiedereinstieg
unterstützt. Das Sonderprogramm soll ausgeweitet werden.
Maßnahmen
• Flexiblere Meldefristen für die Inanspruchnahme von Karenz und Teilzeitkarenz (unter
Wahrung eines ausreichenden Zeitraumes für die Personalplanung der Unternehmen)
• Organisations - und Personalplanungsberatungsangebot für Betriebe, die
Wiedereinsteigerinnen aufnehmen oder die Personen mit betreuungsbedingter
Reduzierung der Arbeitszeit (wieder)einstellen
• verstärkte Information der Betriebe über die wiedereinstellungsbeihilfe, Durchführung
von Informationstagen für Wiedereinsteigerinnen, zielgruppenspezifische
WiedereinsteigerInnenprogramme (nach Dauer der Erwerbsunterbrechung, nach
vorheriger Qualifikation), Ausbildungszentren für WiedereinsteigerInnen
• Schaflung spezieller Beratungsstellen für Karenzurlauben nnen und Wiedereinsteiger -
Innen im Arbeitsmarktservice
• Recht der karenzierten Beschäftigten auf Information über wichtige Betriebsgescheh -
nisse
• Erstellung von Informationsmaterial für KarenzurlauberInnen und Wiedereinsteiger -
Innen
• Umsetzung der EU - Elternurlaubs - Richtlinie
LL 19 - Eingliederung von Behinderten
Ausgangslage
In den letzten Jahren ist auch in Österreich eine Zunahrne der Behindertenarbeitslosigkeit
zu verzeichnen. Betrug der Zugang von vorgemerkten Behinderten im
Arbeitsmarktservice 1993 58.644 Personen, stieg der Zugang von physisch, psychisch,
geistig und sinnesbehinderten Personen im Jahr 1996 bereits auf 76.309 an. Diese
Entwicklung ist charakterisiert durch eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von
behinderten Arbeitslosen in den Altersgruppe „40 - 59 Jahre“ und "25 - 39 Jahre" und
behinderter Jugendlicher von 15 bis 24 Jahren. Darüber hinaus nimmt die Zahl von
langzeitarbeitslosen Behinderten zu. Weiters ist ein Anstieg arbeitsloser Behinderter mit
Berufsausbildung (z.B. mit Facharbeiterausbildung), eine Zunahme der
Behindertenarbeitslosigkeit in Wirtschaftssparten mit stagnierender bzw. rückgängiger
Beschäftigung und eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von behinderten
arbeitslosen Frauen bei gleichzeitig abnehmender Bereitschaft der Wirtschaft zur
Einstellung von
Menschen mit Behinderungen, z.B. durch einen Rückgang der Meldung
von offenen Lehr- und Arbeitsstellen für behinderte Menschen1 zu verzeichnen. Dies
schlägt sich in der Zahl der Anträge auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung
begünstigter Behinderter nieder.
Maßnahmen:
1. Generelle Maßnahmen der Bundessozialämter
existierende Maßnahmen
Qualifizierung in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in
Beschäftigu ngstherapieeinrichtungen der Länder, in integrativen Betrieben
(Geschützten Werkstätten), in Lehrwerkstätten privater Betriebe u.a. geeigneten
Einrichtungen
• Förderung von Maßnahmen der beruflichen Höherqualifizierung von beschäftigten
begünstigten Behinderten zur Bekämpfung drohender Beschäftigungsrisken
• Förderung der Beschäftigung in integrativen Betrieben (Geschützten Werkstätten): In
Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ist die Errichtung von zusätzlichen Betriebsstätten
notwendig.
• Sonderprogramme in Betrieben der freien Wirtschaft durch die Schaffung
entsprechender Organisations - und Betreuungsstrukturen in Betrieben
• Einstellungsbeihilfen an Betriebe zur Einstellung behinderter Menschen statt Prämien
bei Übererfüllung der Beschäftigungspflicht.
• Lohnkostenzuschüsse an Betriebe zum Ausgleich behinderungsbedingter
Leistungseinschränkungen
• Einstellungsbeihilfen zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für
begünstigte Behinderte bei Bundes - und Landesdienststellen und anderen öffentlichen
Stellen durch Gewährung von Mitteln des ESF.
• Förderung von Transitarbeitsplätzen bei gemeinnützigen Einrichtungen für begünstigte
Behinderte.
• Flächendeckender Ausbau der Arbeitsassistenz
• Unterstützungsstruktur für Betriebe, für behinderte Menschen, für Projekte und der
Interessenvertretungen der behinderten Menschen durch die Projektassistenz.
• Förderung von "Empowerment" - Maßnahmen behinderter Menschen
• Gemeinschaftsinitiative ,,Employment“; bei Horizon“ in der 1. Antragsrunde 17
österreichische Behindertenprojekte, 2. Antragsrunde: voraussichtlich im Jahr 1998 10
Behindertenprojekte
geplant:
• Mittel des Ausgleichstaxfonds sollen künftig auch präventiv (insbesondere für
Umschulungsmaßnahmen) Verwendung finden können
• Aufbau von Modellprojekten zur Förderung der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlass -
ung von Menschen mit Behinderungen
• Abbau beschäftigungshemmender Faktoren (verstärkte Informationsarbeit, Überdenken
einstellungshemmender Bestimmungen)
• Die technischen Arbeitshilfen sollen durch den Einsatz von blindenspezifischer
Hard - und Software sowie von Kommunikationshilfsmitteln für Gehörlose erweitert
werden
• Besondere finanzielle Anreize für Frauen bei der Ausgestaltung der einzelnen
Förderinstrumente
Finanzierung
Die Finanzierung der unter Punkt 1 angeführten Maßnahmen soll aus Strukturfondsmitteln
(EFRE, ESF) sowie aus nationalstaatlichen Mitteln des Ausgleichstaxfonds, der
Arbeitsmarktförderung, Mitteln der Sozialversicherung sowie aus Budgetmitteln des
Bundes und aus Mitteln der Länder erfolgen. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel
sollen durch Umschichtungen von Fördergeldern des Ausgleichstaxfonds und durch eine
teilweise Neuordnung der Aufbringung der Ausgleichstaxe zur Verfügung gestellt werden.
2. Spezielle Maßnahmen des AMS:
Berufsorientierung; Erstqualifizierung; Qualifizierung; Training
* Information über Berufe und die zugehörige Ausbildung
* Bereitstellen von Qualifizierungsmaßnahmen in Einrichtungen und Betrieben
* Anbieten von Training
• Information und Beratung in Unternehmen zum Abbau von Ängsten und Vorurteilen
gegenüber behinderten Personen
* Einsatz von entsprechend geschultem Personal
* Bereitstellen von Broschüren, Foldern
* Präsentation guter Erfahrungen durch Unternehmen
• Beschäftigungsmaßnahmen
* Vermittlungsoffensive bei Unternehmen unter Angebot der Betrieblichen
Eingliederungsbeihille (BEB)
* Schaffen von Transitarbeitsplätzen in gemeinnützigen Einrichtungen mittels der
Gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe (GEB)
* Schaffen von Transitarbeitsplätzen in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und
in sozialökonomischen Betrieben.
• Integration in den Arbeitsmarkt durch unterstützte Beschäftigung
* Erstellen eines Fähigkeitsprofils und eines Aktionsplans
* Suche nach einem den Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz
* Qualifizierung am Arbeitsplatz und Anbieten einer nachgehenden Betreuung, die auf
den Bedarf abgestimmt ist
Umsetzung
Gründung einer Arbeitsstiftung für die „Berufliche Qualifizierung Behinderter“. Über eine
derartige Arbeitsstiftung könnten die Infrastruktur, die Ausstattung und die
Kursmaßnahmen
für die berufliche Qualifizierung Behinderter bereitgestellt werden.
SONSTIGE MASSNAHMENFELDER IN ÖSTERREICH
Die Ursachen der Arbeitslosigkeit sind makroökonomischer und struktureller Natur.
Dementsprechend setzen Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur
Erhöhung der Beschäftigung in mehreren Politikbereichen an, die nicht im engeren Sinn
zur Beschäftigungs - bzw. Arbeitsmarktpolitik zu zählen sind; Beschäftigung stellt sich als
horizontale Materie dar, wobei Österreich insbesondere auf die nachfolgend
angesprochenen Bereiche setzt:
8) Technologieförderung - Forschung und Entwicklung
Ausgangslage
Im internationalen Vergleich liegt Österreich mit einer F&E - Quote von 1,5% hinter dem
EU - Durchschnitt von 1,8% und dem Durchschnitt in der OECD mit 2,2%. Die geringe
Ausrichtung der Produktion an qualitativ hochwertigen technologischen Gütern zeigt sich
auch beim Vergleich der Unit Values im Ex - und Import (siehe unten). Es bestehen im
nationalen Innovationssystem auch beim Technologietransfer in die Unternehmen sowie
bei der Bildung von Humankapital weiterhin deutliche Mängel, die durch eine Steigerung
der F&E - Ausgaben alleine nicht behoben werden können.
Nationale Zielsetzung - Indikator
Um die wirtschaftliche Position Österreichs zu erhalten und auszubauen, muss verstärkt
auf die Wettbewerbsfähigkeit durch wissensbasierte Unternehmen gesetzt werden. Vor
allem hochqualifizierte, know - how - orientierte Arbeitsplätze haben die größten
Zukunftschancen. Durch gezielte Maßnahmen zum Wissenstransfer in die Unternehmen
und zur Bildung der dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen sowie
Infrastrukturen können daher mittelbar auch Arbeitsplätze gesichert und neugeschaffen
werden. Dieser Rückkoppelungseffekt soll durch eine Reihe von Aktionen erreicht
werden:
Maßnahmen
• Errichtung des Fonds für "Kompetenzzentren, Impulsprogramme und
Regierungsinltiativen" (KIR) -
• Einrichtung einer Patentverwertungsagentur: Unterstützung bei der gewerblichen
Verwertung bestehender Patente durch Beratung und Vermittlung
• Forderung des Technologletransfers: Fortsetzung und Ausbau des
Schwerpunktprogramms "
• Bündelung von nationalen Ressourcen in bestimmten Technologiefeldern: Einrichtung
eines Förderprogramms zum Aufbau von Kompetenzzentren zur Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der Forschung unter Beachtung
wettbewerbsrechtlicher Regelungen
• Ausbau der Forschungs - und Transferkapazitäten der Fachhochschulen durch eine
Impulsaktion zur Förderung anwendungsorientierter Forschungsprojekte der
Fachhochschulstudiengänge
• Erleichterung des Wissenstransfers im Unternehmen durch die Förderung personeller
Mobilität im
Rahmen des Post - Docs - Stipendienprogramms des Fonds zur Förderung
zur Wissenschaftlichen Forschung (FWF), wodurch WissenschafterInnen gemeinsam
mit Firmen 2 - jährige Arbeitsprogramme entwickeln mit dem Ziel, dauerhaft in der
Wirtschaft tätig zu bleiben.
Erweiterung der Kapitalbasis technologieorientierter, mittelständischer Unternehmen
durch die Bereitstellung besonderer Kreditkonditionen bei Eigenkapitalzufuhr über die
Börse im Rahmen eines Sonderprogrammes des ERP - Fonds; ebenso günstige
Kreditkonditionen lür F&E - Projekte, die von mehreren Unternehmen gemeinsam
durchgeführt werden.
• Vernetzung von Technologlezentren: Verstärkte Kooperation der
Technologiezentren (jedes hat spezielles Know - how), Wissen sollte
anwenderfreundlich kombiniert werden (Z.B.: im Internet); Projekt Austrian Innovation
Navigator
• Marketing - und Technologleförderung der Vereinigung der Technologiezentren
Österreichs (VTÖ): z.B. Aufbau bzw. Ausbau von Schnittstellen der
Technologlezentren zu anderen Akteuren im Technologietransferbereich, Bereich der
VTÖ zur Stärkung des Standortes Österreich bzw. Ansiedlung Innovativer
Unternehmen verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Z.B. Austria Innovativ online)
• Verstärkte Clusterförderung
• Erleichterung des Zugangs für KMU zu F&E - Ergebnissen auf nationaler und
internationaler Ebene
Finanzierung:
In den Budgets 1998 und 1999 werden für Technologie insgesamt 1,4 Mrd. ATS
zusätzlich bereit gestellt.
b) Exportförderung
Ausgangslage
Trotz erfolgreicher Entwicklung der Exporte, sieht sich die Österreichische Wirtschaft
einer Reihe von Herausforderungen gegenüber:
* Leistungsbilanzdefizit (1996 rd. 42 Mrd. ATS) und Warenhandelsdefizit (1996 rd. 101
Mrd. ATS).
* Niedrige Exportquote (Warenexporte in Prozent des BIP 1996 ?d. 26%) Im Vergleich zu
anderen EU - Ländern (Finnland 32%, Schweden 34%, Niederlande 44%, Belgien 57%).
* Relativ geringerer Unit Value bei Exporten (Kilopreis der Waren 30 ATS) im
Vergleich zu Unit Value bei Importen (Kilopreis der Waren 40 ATS).
* Starke Orientierung der Exporte Österreichs in den westeuropäischen Raum (72% der
Österreichischen Exporte), Zunahme der Nachfrage in Osteuropa; nur geringfügige
Aktivitäten in Entwicklungsmärkten (der "Newly Industrialized Countries“ NICs)
Nationale Zielsetzung - Indikator
Mittelfristige Steigerung des österrölchlschen Exportvolumens bzw. der Exportwerte ..
(Unit Values) durch exportunterstützende und motivierende Maßnahmen
Laut Berechnungen des WIFO führt eine Erhthung der Exporte um eine Milliarde ATS zu
einer Erhöhung
der Beschäftigung um 600 - 800.
Maßnahmen
• Neugestaltung der Deckungspolitlk in ausgewählten GUS - Ländern (bereits in Kraft
gesetzt)
• Lockerung der Auslandsanteilsregelung der Exportgarantien für Engineering -
Leistungen (bereits in Kraft gesetzt)
Ausbau der FGG zu einer Investitlonsgesellschaft durch Kapitalaufstockung und
Ausweitung des Haftungsrahmens sowie Einrichtung eines Studienfonds
• Betreuung von KMU beim Eintritt in neue Exportmärkte außerhalb der EU
• Kooperationsauftrag an FGG und Oesterreichische Kontrollbank mit Abstimmung
der Garantiepolitik und Ausbau der Beratungsleistung sowie Harmonisierung der
Verfahren Zusammenarbeit mit anderen Exportversicherungsagenturen (ECA)
Flexibilisierung des Wechselbürgschaftsentgeits (geringere Koste nbeiastung vor allem
bei Geschäftsfällen mit Bankgarantien) durch Novellierung der
Ausfuhrförderungsverordnung
• Unterstützung der österreichischen Wirtschaft durch Beratung und Dienstleistungen
(Studien, Infrastruktur) bei der Bildung von Kooperatlonen (Clustern) zur kurzfristigen
Verbesserung der Größenstruktur und damit Minderung der Kapital - und
Vertriebsschwäche sowie zur mittelfristigen Entwicklung hochwertiger Produkte bzw.
Know - How - Basis und damit Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition
Österreichs.
Exportfitberatung, Strategieberatung; Marktstudien Bereitstellung von Dienstleistungen
und Infrastruktur; Marken - und Designberatung: Förderung von Clustern bei
Messeteilnahme; Informationsveranstaltungen im Ausbildungsbereich; Einrichtung
einer Behördendatenbank.
Finanzierung:
Im Rahmen der Technologiemilliarden 1998 und 1999 werden je 300 Mio. ATS für die
Exportoffensive zur Verfügung gestellt.
C) Infrastruktur
Ausgangslage
Funktionierende Verkehrsinfrastrukturen sind Voraussetzung und integrativer
Bestandteil der modernen Industrie - und Infrastrukturgesellschaft. Nur eine qualitativ
hochwertig ausgebaute Verkehrsinfrastruktur erlaubt eine sichere, berechenbare und
regelmäßige Abwicklung von Transporten über große Entfernungen. Erst dadurch werden
die Voraussetzungen geschaffen für:
• die umweltverträgliche Bewältigung eines, sich bis zum Jahr 2015 verdoppelnden
Güterverkehrsaufkommens
• internationale Arbeitsteilung und Sicherung eines Landes als Wirtschaftsstandort
• Erschließung und Sicherung neuer Rohstoffquellen und Absatzmärkte
• persönliche Mobilität
• umfassende Datentransformation bzw. Information
1996 und in den Folgejahren werden voraussichtlich je knapp 13,6 Mrd. ATS an
bauwirksamen Mitteln für den Bundesstraßenbau verwendet, was 1998 eine Steigerung
von 17,2% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Anteil an Erhaltung steigt tendenziell.
Das Ausmaß der
budgetären Aufwendungen kann nur durch die zusätzlichen Einnahmen
aus der Vignette auf diesem hohen Niveau gehalten werden. Für den Lückenschluß sind
1998 Ausgaben in der Höhe von 2.1 Mrd. ATS vorgesehen, diese Mittel werden sich ab
dem Jahr 200D auf über 4 Mrd. ATS erhöhen.
Ziel der Investitionen in die Schieneninfrastruktur ist der Ausbau der Hauptachsen durch
Österreich zu einem hochleistungsfähigen Transportsystem. 1998 und 1999 sind,
inklusive Erneuerungsinvestitionen, 16 bzw. 19 Mrd. ATS für diesen Zweck geplant. Zur
Durchführung der notwendigen Neu - und Ausbaumaßnahmen ist bis ins Jahr 2006 ein
investitionsprogramm in der Höhe von 107 Mrd. ATS beschlossen, wobei zusätzlich
Erneuerungslnvestitionen in der Höhe von rund 35 Mrd. ATS vorgesehen sind.
Die Wohnungsnot Anfang der 90er Jahre, die vor allem aufgrund von demographischen
und sozialen Veränderungen bedingt war, konnte verringert werden. Dennoch scheint
weiterhin Bedarf für die weitere Forderung des Wohnbaus In bestimmten Segmenten
vorhanden. Mit der Einführung der Energiesteuer wurden den Ländern Mittel zum Ausbau
der Thermosanierung von Wohngebäuden zur Verfügung gestellt.
Im gesamten Bundeshochbau werden 1998 und in den Folgejahren voraussichtlich
jeweils knapp 8,2 Mrd. ATS bauwirksam Investiert, was für das Jahr 1998 einem Anstieg
von 3,3% gegenüber dem Vorjahr gleichkommt. Diese Mittel werden gestreut über das
gesamte Bundesgebiet eingesetzt. Ein Großteil wird im arbeitsintensiven Erhaltungs - und
Sanierungsbereich investiert. Ein weiterer Schwerpunkt werden 1998 und 1999 die
Bauten für das Bildungswesen sein. Alleine für diesen Bereich (Schulen und
Universitäten) sind jährlich ca. 4 Mrd. ATS vorgesehen.
Die Liberalisierung der Stromwirtschaft wird die Kostensituation der Unternehmen
entlasten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen (Industrie -
Unternehmen stärken. Der Telekom - Bereich wurde bereits liberalisiert.
Nationale Zielsetzung - Indikator
Angesichts der knappen Budgetmittel und der erst am Beginn stehenden Public - Private -
Partnerships müssen beim weiteren Ausbau der Infrastruktur Prioritäten gesetzt werden:
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sollten die Beschäftigungswirkungen von
Infrastrukturinvestitionen berücksichtigt werden (Die Beschäftigungswirkung einer
zusätzlichen Investitionsmiliiarde beläuft sich auf etwa 1.300 bis 1.600 zusätzliche
Beschäftigte.). Die Beschäftigungswirkung differenziert nach den unterschiedlichen
Arten der Investitionen ist im Wohnbau am höchsten, und im Straßenbau wiederum
höher als im sonstigen Tiefbau, wobei beim Wohnbau dieser Eflekt umso größer ist, je
höher der Anteil an Stadterneuerungs - bzw. Sanierungsmaßnahmen ist.
• Aus betrieblicher Sicht gilt es im Schienen - und Straßenverkehr Kapazitätsengpässe
zu beseitigen und Lücken im Verkehrsnetz zu schließen.
• Aus Sicht der Verkehrsnutzer sind jene Projekte zu realisieren, die den größten
Kundennutzen stiften.
• Aus Sicht der Konsumenten, deren persönliche Lebensqualität sehr stark von
kostengünstiger Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum determiniert ist, ist der
gemeinnützige Wohnbau weiter auszubauen.
• Aus Sicht der Unternehmen ist eine rasche Liberalisierung der Stromwirtschaft zu
erzielen.
Maßnahmen
• Deblocklerung von geplanten Bauvorhaben - Verfahrensbeschleunigung
• Neue Finanzierungslormen: Public Private Partnership, u.a. im Bereich Verkehrs - und
Entsorgungsinfrastruktur
• Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur:
* zur Vervollständigung des hochrangigen Bundestraßennetzes - Lückenschluß
* Ausbau des Hochleistungsschienennetzes - Realisierung geplanter Großprojekte
* Umsetzung von regionalen Vorhaben mit sofortiger Auswirkung auf den
Kundennutzen
* Realisierung von Pilotprojekten im Bereich innovativer Lt sungen für Verkehrs-
probleme
• Umsetzung der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Einführung eines
flächendecke nden LKw - Bemautungsmodells für das höherrangige
Bundesstraßennetz
• Förderung von Energiesparmaßnahmen: Koppelung mit Wohnbauförderung
• Adaptierungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht: z.B. Erleichterungen der
Sanierung von Altbauten durch gemeinnützige Bauvereinigungen
• Elektrizitätswirtschafts - und Organisationsgesetz
d) Betriebsansiedelungen
Ausgangslage
Österreich wird als Unternehmensstandort von ausländischen Unternehmen sehr gut
bewertet. Dennoch besteht weiteres Potential für ausländische Betriebsansiedelungen.
Nationale Zielsetzung - Indikator
Weitere Forcierung von Betriebsansiedelungen, insbesondere von forschungsintensiven
Unternehmen
Indikator: angesiedelte Unternehmen, geschaffene Arbeitsplätze
Maßnahmen
• Fortsetzung der Tätigkeit der Austrian Business Agency (ABA)
Betriebsansiedelungen
1998 geplant: 40 Investitionsprojekte; Investitionsvolumen: 2 Mrd. ATS; 2000 neue
Arbeitsplätze
8) Schattenwirtschaft
Ausgangslage
Die in der Schattenwirtschaft erbrachten Leistungen liegen in etwa zwischen 4% bis 8%
des BIP, wobei es sich zum einen um Nebentätigkeiten zu offiziellen Beschäftigungen am
Arbeitsmarkt und zum anderen um reine Schwarzarbeit handelt.
Die Schwarzarbeit bringt folgende Probleme mit sich:
• Erosion der Steuerbasis
• entgangene
Beiträge zur Sozialversicherung
• Unter steigender Schattenwirtschaft ist die Wirtschaftspolitik an „falschen“ Indikatoren
ausgerichtet (z.B. Arbeitslosenquote, Beschäftigung, Einkommen etc.), da diese nur
den offiziellen Teil der Wirtschaft widerspiegeln.
• Steigende Schattenwirtschaft zeugt von wenig anreizkompatiblen Rahmenbedingungen
Nationale Zielsetzung - Indikator
Verringerung der Schwarzarbeit und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der
betroffenen Personen
Maßnahmen
• Verstärkung der Instrumente in Richtung bessere Kontrollen - weniger
Umgehungsmöglichkeiten - wirksamere Sanktionen
• Schaffung eines Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung
• Anpassung der Vergabevorschriften an die Bedürfnisse der Bekämpfung illegaler
Beschäftigung
• Konzentration von Kompetenzen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft bei einer
Behörde
• Siehe auch LL 11