374/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .
371/J betreffend Fernwärmeanschluß von Bundesbauten in Saalfelden
an das Biomasseheizwerk der SAFE in Saalfelden, welche die Abge-
ordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 12. April 1996 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Die vertraglichen Bedingungen der SAFE entsprechen aus fachtech-
nischer Sicht und Beurteilung den usuellen Gepflogenheiten.
Weiters wird bemerkt , daß in diesem Fall im öffentlichen Inter-
esse wegen Vorbereitung einer Entscheidung ( = Vertragsentwurf )
Amtsverschwiegenheit zu wahren ist und daher keine genaueren
Angaben gemacht werden können.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Unterzeichnung der vorliegenden Verträge hat grundsätzlich
durch das die Objekte benützende Ressort oder dessen Bevoll-
mächtigten zu erfolgen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten obliegt im Gegenstand lediglich die fachtechni-
sche Beurteilung und die Abgabe daraus resultierender Empfeh-
lungen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
HTL/HBLA:
a) In der Heizperiode 1994/1995 haben die Heizkosten
öS 1,074.591,40 exkl. MWSt. betragen.
b) In diesem Zeitraum hat der Energieverbrauch 280.000 Liter
''Heizöl-Leicht" betragen.
Die CO -Emission wurde mit 851,5 t CO errechnet.
Wallnerkaserne:
a) In der Heizperiode 1994/1995 haben die Heizkosten
öS 780.092, 85 exkl. MWSt. betragen.
b) In diesem Zeitraum hat der Energieverbrauch 272.090 Liter
,,Heizöl-Leicht'' betragen.
Die CO -Emission wurde mit 827, 5 t CO errechnet.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Zweifellos ist es auch die Aufgabe des Bundes, umweltschutz-
orientierte Maßnahmen zu würdigen und mitzutragen. Allerdings muß
die Verwaltung des Bundes auch auf die Grundsätze der Sparsam-
keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, achten. Weiters
liegt die Durchführung der Fernwärmeversorgung von Saalfelden
nicht im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für wirtschaft-
liche Angelegenheiten und kann daher nicht beurteilt werden.