374/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr .

371/J betreffend Fernwärmeanschluß von Bundesbauten in Saalfelden

an das Biomasseheizwerk der SAFE in Saalfelden, welche die Abge-

ordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 12. April 1996 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Die vertraglichen Bedingungen der SAFE entsprechen aus fachtech-

nischer Sicht und Beurteilung den usuellen Gepflogenheiten.

 

Weiters wird bemerkt , daß in diesem Fall im öffentlichen Inter-

esse wegen Vorbereitung einer Entscheidung ( = Vertragsentwurf )

Amtsverschwiegenheit zu wahren ist und daher keine genaueren

Angaben gemacht werden können.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die Unterzeichnung der vorliegenden Verträge hat grundsätzlich

durch das die Objekte benützende Ressort oder dessen Bevoll-

mächtigten zu erfolgen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten obliegt im Gegenstand lediglich die fachtechni-

sche Beurteilung und die Abgabe daraus resultierender Empfeh-

lungen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

HTL/HBLA:

 

a) In der Heizperiode 1994/1995 haben die Heizkosten

öS 1,074.591,40 exkl. MWSt. betragen.

 

b) In diesem Zeitraum hat der Energieverbrauch 280.000 Liter

''Heizöl-Leicht" betragen.

Die CO -Emission wurde mit 851,5 t CO errechnet.

 

Wallnerkaserne:

 

a) In der Heizperiode 1994/1995 haben die Heizkosten

öS 780.092, 85 exkl. MWSt. betragen.

 

b) In diesem Zeitraum hat der Energieverbrauch 272.090 Liter

,,Heizöl-Leicht'' betragen.

Die CO -Emission wurde mit 827, 5 t CO errechnet.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Zweifellos ist es auch die Aufgabe des Bundes, umweltschutz-

orientierte Maßnahmen zu würdigen und mitzutragen. Allerdings muß

die Verwaltung des Bundes auch auf die Grundsätze der Sparsam-

 

 

keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, achten. Weiters

 

liegt die Durchführung der Fernwärmeversorgung von Saalfelden

 

nicht im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für wirtschaft-

 

liche Angelegenheiten und kann daher nicht beurteilt werden.