3744/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Schmidt, Motter, Kier, Partnerinnen und Partner
betreffend Verwendung von AMS - Mitteln für Frauenprojekte
Nr. 3697/J
Ich möchte in meiner Anfragebeantwortung ein paar grundsätzliche Bemerkungen
über die Arbeitsmarktpolitik für Frauen voranstellen: Frauen mit Beschäftigungspro -
blemen gehören gemäß meinen Vorgaben an das Arbeitsmarktservice nach wie vor
zu den vorrangigst zu berücksichtigenden Zielgruppen der österreichischen Arbeits -
marktpolitik. In den Jahreszielen des Arbeitsmarktservice wurde daher auch der
Schwerpunkt "Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt" festge -
legt, wobei insbesondere die Beschäftigungsaufnahmen von Frauen mit Betreu -
ungspflichten (Berufsrückkehrerinnen) im Vordergrund stehen. Im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags und der zur Verfügung stehenden Mittel leistet das Arbeits -
marktservice daher einen beachtlichen Beitrag zu mehr Chancengleichheit im Er -
werbsleben:
Rund 154.000 der insgesamt 321.000 Förderungen dienten der Arbeitsmarktintegra -
tion von Frauen. Mit rund 48% lag der Anteil der weiblichen Förderfälle eindeutig
über den Frauenanteil an der Gesamtarbeitslosigkeit von ca. 45%. Frauen sind vor
allem bei jenen Maßnahmenprogrammen überdurchschnittlich stark vertreten, bei
denen das Arbeitsmarktservice über die Auswahl der zu fördernden Personen ent -
scheidet. Die verstärkten Bemühungen zielen daher primär darauf ab, bei allen Bei -
hilfen, bei denen Betriebe aktiv mitwirken müssen, einen für beide Geschlechter
gleichberechtigteren Zugang zu ermöglichen. Außerdem wurden im vergangenen
Jahr spezielle Frauenprogramme, wie die Förderung von Mädchen in nicht -
traditionellen Berufsbereichen oder die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Be-
ruf und Familie, massiv ausgebaut.
Ein Teil der AMS-Förderungen wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfi -
nanziert. 1997 betrug der ESF - Anteil am gesamten AMS - Budget rund ein Viertel. Die
Bewilligung von ESF-Förderungen wurde zwecks inhaltlicher und administrativer
Verschränkung an die Beihilfengewährung für das nach dem Arbeitsmarktservicege -
setz eingesetzte Regelinstrumentarium geknüpft, was sogar vom Rechnungshof als
eine zweckmäßige Strategie beurteilt wurde. Die Abwicklung der Förderungen des
Europäischen Sozialfonds sowie die nationale kofinanzierung durch das Arbeits -
marktservice erfolgt unter der Bedingung, daß die zur Verfügung stehenden ESF -
Mittel zweckgebunden für die in den Einheitlichen Programmplanungsdokumenten
bzw. Operationellen Programmen festgelegten Zielgruppen und Maßnahmen einge -
setzt werden. Der Ausschöpfungsgrad der ESF - Tranchen 1995, 1996 und 1997
durch das Arbeitsmarktservice beläuft sich per 31.12.1997 auf 99,4%.
Wie im nationalen AMS - Bereich ist die Arbeitsmarktpolitik für Frauen auch in den
verschiedenen ESF - Programmen stark verankert. Neben der grundsätzlichen Ziel -
setzung einer ausgewogenen Teilnahme von Frauen und Männern in allen Maß -
nahmen wird im finanziell bedeutsamsten Ziel - 3 die "Förderung der Chancengleich -
heit von Frauen und Männern" in einem eigenen Schwerpunkt besonders angespro -
chen. Insgesamt stehen in der gesamten Programmlaufzeit 1995 - 1999 in diesem
Schwerpunkt öS 1,8 Mrd. zur Verfügung, davon trägt der ESF öS 800 Mio. bei. Diese
Mittel werden aufgrund von jährlichen Finanzplänen eingesetzt, die vom Begleitaus -
schuß sowie von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Folgerichtig
können diese Mittel daher erst mit dem Ende der Strukturfondsperiode 1999 zur
Gänze ausgeschöpft werden. Der bisherige Ausschöpfungsgrad des Schwerpunktes
Chancengleichheit liegt im Gesamtschnitt von Ziel - 3. Bis Ende. 1999 wird eine hun -
dertprozentige Ausschöpfung der in diesem Schwerpunkt dotierten ESF - Mittel aller
Voraussicht nach erreicht werden.
ESF- bzw. AMSG - Förderungen dürfen prinzipiell nicht als eine Art Subventionierung
des jeweiligen Maßnahmenträgers mißverstanden werden. Maßgeblich für die Ent -
scheidung über die Beihilfengewährung ist ausschließlich die Frage, wie die einge -
setzten Mittel arbeitsmarktpolitisch am sinnvollsten und zielführendsten sowie in ei -
ner den Vorgaben und den festgelegten Arbeitsprogrammen entsprechenden Weise
eingesetzt werden können. Bei der Auftragsvergabe unterliegen daher alle Maßnah -
menanbieter den selben Förderbedingungen sowie den selben Effizienz - und Quah -
tätsanforderungen und es werden auch sicher nicht durch selektive Informationsstra -
tegien bestimmte Einrichtungen bevorzugt.
zu Frage 1:
Lehrlingsförderung und Frauenförderung gegeneinander auszuspielen heißj, zu
ignorieren, daß auch Lehrlinge männlich oder weiblich sind. Während der Mädchen -
anteil in allen Schulen erfreulicherweise kontinuierlich steigt, bleibt er bei den Lehr -
lingen recht niedrig. Gleichzeitig bleiben wesentlich mehr Mädchen als Burschen oh -
ne über die Pflichtschule hinausgehende Berufsausbildung. Verstärkte Lehrstellen -
förderung ist daher auch Frauenförderung. Aber mehr noch, der Anteil der im Rah -
men der Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen von Lehrlingen (LST)
unterstützten Mädchen im Jahr 1997 lag bei 45,1 %, während der Prozentsatz weib -
licher Lehrlinge derzeit rund 31% beträgt. Innerhalb des Programms zur Förderung
von Mädchen in nicht - traditionellen Berufsbereichen überstieg die Zahl der Förderfäl -
le im vergangenen Jahr außerdem erstmals die 1000er Grenze.
Diese forcierten Aktivitäten zur Sicherung der beruflichen Zukunft unserer Jugend
bedingen bei begrenzten und gleichbleibenden finanziellen Spielräumen eine Über -
prüfung der Prioritätensetzung in den verschiedenen Förderungsb6reichen. Daher
wurden und werden die laufenden Maßnahmen - besonders dann, wenn sie lange
dauern und viel kosten - auf ihre arbeitsmarktpolitische Wirkung in Relation zu ande -
ren überprüft und - wo dies aufgrund der Überprüfung angezeigt und vertretbar er -
schien - Förderungen gegebenenfalls eingestellt.
zu Frage 2
Der Bereich der Weiterbildung, Berufsqualifikation und - Wiedereingliederung wird
nicht primär über Projektförderungen abgewickelt, sodaß konkrete Angaben nur über
die Ziel 3 - Förderungen gemacht werden können. Im Bereich des ESF - Ziel 3 wurden
1997 nach den vorläufigen Auswertungen insgesamt 1.145 Projekt9 mit 46.579 Teil -
nehmerinnen (57% weiblich, 43% männlich) gefördert. Dabei entfallen auf den
Schwerpunkt "Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen" 443 Pro -
jekte mit 15.043 Teilnehmerinnen. Eine namentliche Auflistung der Projekte wird in
der Anlage übermittelt.
zu Frage 3:
Die Grundlage für die Förderung von Frauenprojekten bildet wie bei anderen Maß -
nahmentypen das Arbeitsmarktservicegesetz. Die Fördertechnik dieses mit der
Ausgliederung des Arbeitsmarktservice und der Neuorganisation der österreichi -
schen Arbeitsmarktpolitik in Kraft getretenen Gesetzes zielt auf einen flexiblen und
auf die individuell und regional unterschiedlichen Problemlagen möglichst präzis ab -
gestimmten Maßnahmeneinsatz ab. Die Planung und Gestaltung der unmittelbaren
Arbeitsmarktpolitik wie auch die Entscheidung über konkrete Förderbegehren wer -
den auf der Basis von zentralen Zielen und Richtlinien weitgehend dezentral gefällt.
Die Landesgeschäftsstellen haben im Rahmen des ihnen nach objektiven Arbeits -
marktindikatoren und nach den vorgegebenen Zweckbindungen zugeteilten Förde -
rungsbudgets Strategien, Schwerpunktsetzungen und Instrumente, die zur Lösung
der regionalen Arbeitsmarktprobleme und zur Erreichung der vereinbarten arbeits -
marktpolitischen Ziele zweckmäßig sind, in jährlichen Arbeitsprogrammen festzule -
gen. Auf der Grundlage dieser Vorgaben wird dann ein möglichst problemadäquater
und zielkonformer Maßnahmen - Mix umgesetzt, wobei die Gewährung der verschie -
denen personen- und trägerbezogenen Beihilfenarten in den vom AMS -
Verwaltungsrat beschlossenen Richtlinien geregelt ist. Zentrales Förderkriterium ist -
und die Förderung von Frauenprojekten bildet dabei keine Ausnahme - , ob mit den
eingesetzten Mitteln im Sinne des gesetzlichen Auftrags und auch im Interesse der
Versichertengemeinschaft die gewünschten arbeitsmarktpolitischen Erfolge erzielt
werden können.
zu Frage 4:
Die Bestimmungen über die Auszahlungsmodalitäten von Beihilfen sind Bestandteil
der Förderungsrichtlinien, die keine zielgruppenspezifische Unterscheidung aufwei -
sen. Im allgemeinen orientieren sich Teilzahlungen an den Ausgabenerfordernissen
des geförderten Maßnahmenträgers. Im Rahmen des Haushaltsrechtes können im
Förderungsvertrag zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem Maßnahmenträger
auch spätere Zahlungszeitpunkte vereinbart werden. Die dadurch entstehenden Fi -
nanzierungskosten des Maßnahmenträgers stellen allerdings - entsprechend den
Bestimmungen der EU - Strukturfonds - keine ESF - förderfähigen Kosten dar. Das Ar -
beitsmarktservice strebt eine künftige Einbeziehung derartiger kosten in die Förde -
rung aus nationalen AMS - Mitteln an.
zu Frage 5:
In Ihrer Frage ist nicht klar, um welche Frauenbeauftragte es sich handelt, es gibt
deren mehrere, daher wird die Antwort auf jene im Arbeitsmarktservice beschränkt:
In jeder Landesgeschäftsstelle und regionalen Geschäftsstelle gibt es Mitarbeiterin -
nen, die mit den besonderen Belangen der Frauen befaßt sind, darüberhinaus wurde
aber auch ein Netzwerk von ESF - Beauftragten installiert, deren Spezialgebiet ESF -
Förderungen sind. Beide Gruppen werden im Rahmen der innerbetrieblichen Infor -
mationsflüsse auch über ESF - Förderungen informiert und haben jederzeit Zugang zu
allen Richtlinien, die es im Arbeitsmarktservice gibt, dazu gehören auch die ESF -
Richtlinien.
zu Frage 6 und 7:
Diese Fragen können erst nach Vorliegen der ESF - Durchführungsberichte 1997, die
für alle 14 Programmplanungsdokumente zu erstellen und bis 30.6.1998 der EU -
kommission zu übermitteln sind, beantwortet werden.
zu Frage 8:
Eine derartige Einrichtung erscheint für den Bereich des Arbeitsmarktservice als
nicht sehr zweckmäßig, zumal das anzuwendende Abwicklungsverfahren in den ESF
Zielen 1., 2, 3, 4 und Sb - im Gegensatz zu Gemeinschaftsinitiativen oder sonstigen
EU - Förderprogrammen - wie gesagt, keine Auslobung von Förderungsmitteln vor -
sieht und diese Förderungen einen integrativen Bestandteil des arbeitsmarktpoliti -
schen Regelinstrumentariums darstellen, wo das Arbeitsmarktservice eine breit an -
gelegte und vielfältige Informationsarbeit leistet und natürlich auch darüber infor -
miert, daß ein Instrument ESF - kofinanziert wird.
Die Einrichtung zusätzlicher Strukturen für diesen Zweck ist nicht geplant.
Daß spezielle Maßnahmen zur Information über die in den EU - Gemeinschafts -
initiativen Employment und Adapt durchgeführten Antragsrunden in einem ausrei -
chenden Maß erfolgt sein dürften, zeigt sich unter anderem daran, daß allein 50
NOW - Projekten - die auf eine Unterstützung von Frauen beim beruflichen Wieder -
einstieg (Orientierung - Qualifizierung - Existenzgründung - Installierung von Frauen -
netzwerken) abzielen - eingereicht wurden. Davon konnten 35 Projekte mit öS 187
Mio. bewilligt werden, was nur durch eine Überschreitung der hierfür zur Verfügung
stehenden EU - Mittel und einer Umschichtung zu Lasten anderer Maßnahmen mög -
lich war.
zu Frage 9:
Ja. Bereits im Vorjahr wurde mit den Vertreterinnen von arbeitsmarktpolitischen
Frauenberatungsstellen ein gemeinsamer Workshop mit dem Ziel durchgeführt, klare
Anforderungen und Vereinbarungen zwischen beiden PartnerInnen zu treffen.
Ein regelmäßiger Informationsaustausch findet auf allen AMS - Organisationsebenen,
insbesondere über die arbeitsmarktpolitischen Jahresziele des Arbeitsmarktservice,
statt. Ein weiterer Workshop ist zum Thema "Frauenberatung im Arbeitsmarktser-
vice" geplant.
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!!