3745/AB XX.GP

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Abgeordneten Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen haben am

26. März 1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3960/J betreffend „Einstellung

der Stadtbusse in Krems“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -

in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Ad 1:

Die gegenständliche Problematik ist seit kurzem bekannt und wird derzeit von der

Fachabteilung meines Ressorts im Zusammenwirken mit der örtlich zuständigen

Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland überprüft. Hiezu ist zu

sagen, daß mit dem Stadtbus Krems auch kein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Bei

diesbezüglichen Kontakten im Herbst 1997 wurde nämlich seitens des

Kraftwagendienstes der ÖBB mitgeteilt, daß der besagte Stadtbusverkehr nur auf die

Geschäfts - und Betriebszeiten der in Krems ansässigen Firmen ausgerichtet sei (und

daher nicht auf die Unterrichtszeiten) und darüber hinaus keine Haltestellen im

Nahbereich von Schulen angefahren würden.

Ad 2 und 3:

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurden in Einzelfällen Freifahrtanträge für

den Stadtbus Krems gestellt, jedoch keine derartigen Ausweise ausgegeben; vielmehr

wurden seitens des Kraftwagendienstes der ÖBB angeblich nur Ausweise für die

regionalen Kraftfahrlinien ausgegeben. Sollten dennoch von den Eltern Zusatzmarken

bezahlt worden sein, so ist eine Rückerstattung dieser Kosten im Wege einer

Schulfahrtbeihilfe möglich, wenn die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen

vorliegen.