3745/AB XX.GP
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Abgeordneten Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen haben am
26. März 1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3960/J betreffend „Einstellung
der Stadtbusse in Krems“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -
in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Ad 1:
Die gegenständliche Problematik ist seit kurzem bekannt und wird derzeit von der
Fachabteilung meines Ressorts im Zusammenwirken mit der örtlich zuständigen
Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland überprüft. Hiezu ist zu
sagen, daß mit dem Stadtbus Krems auch kein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Bei
diesbezüglichen Kontakten im Herbst 1997 wurde nämlich seitens des
Kraftwagendienstes der ÖBB mitgeteilt, daß der besagte Stadtbusverkehr nur auf die
Geschäfts - und Betriebszeiten der in Krems ansässigen Firmen ausgerichtet sei (und
daher nicht auf die Unterrichtszeiten) und darüber hinaus keine Haltestellen im
Nahbereich von Schulen angefahren würden.
Ad 2 und 3:
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurden in Einzelfällen Freifahrtanträge für
den Stadtbus Krems gestellt, jedoch keine derartigen Ausweise ausgegeben; vielmehr
wurden seitens des Kraftwagendienstes der ÖBB angeblich nur Ausweise für die
regionalen Kraftfahrlinien ausgegeben. Sollten dennoch von den Eltern Zusatzmarken
bezahlt worden sein, so ist eine Rückerstattung dieser Kosten im Wege einer
Schulfahrtbeihilfe möglich, wenn die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen.