3746/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela MOSER, Freundinnen und Freunde

haben am 13. März 1998 unter der Nr.3843/J an den Bundesminister für Inneres

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,Brandstiftung und Wiederbe -

tätigung in Wels“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Aus welchen Gründen wurde von der Weiser Exekutive entgegen der nun

belegten Tatsachen jeder politische Hintergrund des Brandattentats

geleugnet?

2. Welche Informationen über die rechtsextremen Verbindungen des

Jugendlichen besaß die Weiser Polizei beim Zeitpunkt seiner Verhaftung?

3. Wer verfaßte die Verlautbarung über das Fehlen von politischen Motiven

für den Brandanschlag? Auf wessen Veranlassung erfolgte diese

Erklärung? Wer wurde zuvor mit dieser Frage befaßt ?

4. Wie bewertet das Innenministerium die derzeitige Situation der rechts -

extremen Szene im Großraum Wels sowie deren Entwicklung in den

vergangenen Jahren?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ein politischer Hintergrund des Brandanschlages wurde nach meinen Informationen

von der Bundespolizeidirektion Wels weder bestätigt noch verneint. Die Pressebe -

richte der Bundespolizeidirektion Wels bezogen sich vielmehr stets auf den aktuellen

Stand der Ermittlungen...Zum Zeitpunkt der Festnahme gab der Täter als Motiv all -

gemeine Frustration an.

Der Verdacht der Brandstiftung als Tathandlung im Sinne nationalsozialischer Wie -

derbetätigung ergab sich auch für das Gericht erst im Zuge der laufenden Ermittlun -

gen, einerseits durch die Aussagen von Zeugen, andererseits durch das Verhalten

des Täters selbst, der während seiner vorübergehenden Entlassung aus der Unter -

suchungshaft ausländerfeindliche und neonazistische Äußerungen tätigte. Daraufhin

wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Wels die Voruntersuchung auch auf § 3 g

Verbotsgesetz ausgedehnt.

Zu Frage 2:

Über rechtsextreme Verbindungen des Täters lagen bei der Bundespolizeidirektion

Wels keine Erkenntnisse vor. Es war lediglich bekannt, daß der Täter und sein

Freundeskreis eine eher ausländerfeindliche Haltung einnahmen.

Zu Frage 3:

Ich verweise bezüglich der Presseberichte zunächst auf die Antwort zu Frage 1.

Nach der Festnahme des Täters oblag die Medienarbeit im Hinblick auf die Ge -

richtsanhängigkeit des Falles dem Gericht.

Zu Frage 4:

Die rechtsextreme Szene in Wels setzt sich aus losen Verbindungen von Jugendli -

chen zusammen, die sich selbst als ausländerfeindlich bezeichnen und vorwiegend

durch Ordnungsstörungen aber auch durch Verstöße gegen das Verbotsgesetz auf -

fällig werden. In letzter Zeit ist ein Rückgang dieser Aktivitäten festzustellen. Die

Bundespolizeidirektion Wels wird ihre verstärkte Aufklärungs - und Informationstätig-

keit auf diesem Sektor fortsetzen.