3747/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben am 3.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3801/J betreffend

„das Recht auf einen Vor -  und Familiennamen für tot geborene Kinder“ gerichtet. Auf

die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene An -

frage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Ja, im vergangenen Jahr wurde durch ein betroffenes Ehepaar die angesprochene

Problematik an mich herangetragen.

ad 2 und 3

Ich habe großes Verständnis für das Anliegen, daß Eltern eines totgeborenen Kindes

diesem quasi „offiziell“ (durch Eintragung eines Vor - und Familiennamens im Ster -

bebuch) einen Namen geben wollen.

Ich habe im eingangs erwähnten Fall in einem persönlichen Schreiben an die be -

troffenen Eltern mein Beileid und mein Verständnis zum Ausdruck gebracht sowie

erklärt, daß ich mir eine Regelung, nach der auf Wunsch der Eltern (bei unehelichen

Kindern der Mutter) ein Name für das Kind im Sterbebuch eingetragen wird, sehr

wohl vorstellen kann.

Auf der anderen Seite wird es wohl auch Fälle geben, in denen es wiederum eine

zusätzliche psychische Belastung für die Eltern darstellen würde, dem totgeborenen

Kind einen Namen geben zu müssen. Aus diesem Grund erscheint mir eine

zwingende Regelung, nach der jedes totgeborene Kind bei der Eintragung ins

Sterbebuch einen Namen erhalten würde nicht ratsam, im Gegensatz zu einer

optionalen Lösung, wie ich sie bereits ausgeführt habe.

In diesem Sinne habe ich auch bereits im Vorjahr mit dem zuständigen Bundes -

ministerium für Inneres Kontakt aufgenommen und eine solche Lösung angeregt.

ad 4

Bezüglich der Formulierung einer solchen Regelung möchte ich dem in diesem

Bereich zuständigen Bundesminister für Inneres nicht vorgreifen und verweise auf

seine Kompetenz.