3747/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 3.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3801/J betreffend
„das Recht auf einen Vor - und Familiennamen für tot geborene Kinder“ gerichtet. Auf
die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene An -
frage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Ja, im vergangenen Jahr wurde durch ein betroffenes Ehepaar die angesprochene
Problematik an mich herangetragen.
ad 2 und 3
Ich habe großes Verständnis für das Anliegen, daß Eltern eines totgeborenen Kindes
diesem quasi „offiziell“ (durch Eintragung eines Vor - und Familiennamens im Ster -
bebuch) einen Namen geben wollen.
Ich habe im eingangs erwähnten Fall in einem persönlichen Schreiben an die be -
troffenen Eltern mein Beileid und mein Verständnis zum Ausdruck gebracht sowie
erklärt, daß ich mir eine Regelung, nach der auf Wunsch der Eltern (bei unehelichen
Kindern der Mutter) ein Name für das Kind im Sterbebuch eingetragen wird, sehr
wohl vorstellen kann.
Auf der anderen Seite wird es wohl auch Fälle geben, in denen es wiederum eine
zusätzliche psychische Belastung für die Eltern darstellen würde, dem totgeborenen
Kind einen Namen geben zu müssen. Aus diesem Grund erscheint mir eine
zwingende Regelung, nach der jedes totgeborene Kind bei der Eintragung ins
Sterbebuch einen Namen erhalten würde nicht ratsam, im Gegensatz zu einer
optionalen Lösung, wie ich sie bereits ausgeführt habe.
In diesem Sinne habe ich auch bereits im Vorjahr mit dem zuständigen Bundes -
ministerium für Inneres Kontakt aufgenommen und eine solche Lösung angeregt.
ad 4
Bezüglich der Formulierung einer solchen Regelung möchte ich dem in diesem
Bereich zuständigen Bundesminister für Inneres nicht vorgreifen und verweise auf
seine Kompetenz.