3752/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3797/J - NR/1998, betreffend die Zukunft des
Bahn - und Busbetriebs der Graz - Köflacher Eisenbahn - und Bergbau - Gesellschaft mbH (GKB),
die die Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 3. März 1998 an
‚nich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil
Die Aussage, daß die ÖIAG um keine Verlängerung der mit 31.12.1998 ablaufenden Konzes -
sion fur den Eisenbahnbetrieb der Graz - Köflacher Eisenbahn ansuchen wird, ist zutreffend.
Nicht zutreffend ist hingegen, daß man "in Österreich bislang bei der Suche nach einem neuen
Konzessionär bzw. Eigentümer offenbar noch nicht fündig wurde“. Es haben sich im Gegenteil
bisher mehrere in - und ausländische Interessenten gemeldet. Unter diesen Interessenten befin -
det sich auch die französische
Gesellschaft CGEA.
Zu den einzelnen Fragen erlaube ich mir folgendes auszuführen:
1. Wie ist der aktuelle Stand um die Vergabe der Konzession bzw. um den Verkauf
der Verkehrssparte der GKB?
Antwort:
Es haben sich bisher eine Reihe in - und ausländischer Unternehmen für den Verkehrsbereich
der GKB interessiert. Mit jedem dieser Interessenten werden Gespräche geführt. Bisher wurden
und werden jedoch keine konkreten Zusagen abgegeben, die einer Präjudizierung des Bundes
als Eigentümer der GKB hinsichtlich der erst zu treffenden Entscheidung über die gesellschafts -
rechtliche Zukunft der GKB gleichkommen würden. Das Ziel des Eigentümers Bund ist in
jedem Fall der Weiterbestand der GKB als größtem öffentlichen Verkehrsträger in der West -
steiermark.
2. Ist davon auszugehen, daß der zukünftige Betreiber der Graz - Köflacher Bahn
auch Eigentümer der vorhandenen Infrastruktur sein wird? Welche Ziele
verfolgen Sie diesbezüglich?
Antwort
Der künftige Betreiber kann auch Eigentümer der vorhandenen Infrastruktur sein, da auch die
anderen in Österreich bestehenden Privatbahnen in der Regel Eigentümer jener Infrastruktur
sind, auf denen sie den Betrieb führen. Unbeschadet davon kann jede Privatbahn aufgrund des
Privatbahngesetzes die vorgesehenen Förderungen in Anspruch nehmen.
3. Wird das Verkehrsministerium oder die ÖIAG die Ausschreibung durchfüh -
ren? Wenn die ÖIAG, warum?
Antwort:
Eine Entscheidung über die konkrete Vorgangsweise bei der Durchführung der Ausschreibung
wurde noch nicht getroffen.
4. Warum wird erst jetzt - wenige Monate vor Ablaufen der Konzession - nach
einem neuen Konzessionär bzw. Eigentümer gesucht?
Antwort:
Da die ÖTAG nicht um Verlängerung der Konzession für den Eisenbahnbetrieb ansuchen wird,
benötigt der Verkehrsbereich der GKB eine neue Eigentümerschaft. Hinsichtlich des Ansuchens
der ÖIAG um die Konzessionsverlängerung hat mein Ressort auf die diesbezügliche Ent -
scheidung des Unternehmens keinen Einfluß.
5. Welche Voraussetzungen muß aus Ihrer Sicht der neue Betreiber bzw. Eigentü -
mer erfüllen?
Antwort
Der neue Betreiber muß alle jene Voraussetzungen erfüllen, die das Eisenbahngesetz für die
Erteilung einer Eisenbahnkonzession vorsieht. Also zB. die erforderliche finanzielle Aus -
stattung, die Verwendung qualifizierten Personals sowie die Sicherstellung der Betriebsauf -
nahme bzw. Betriebsweiterführung sowie die dauerhafte Erfüllung der Fahrplan - und Betriebs -
pflichten
Jeder Bewerber um die Konzession hat sein Betriebsprogramm, also auch den vorgesehenen
Fahrplan im Personenverkehr vorzulegen, der dann von der Konzessionsbehörde geprüft und
allenfalls auch mit Auflagen versehen werden kann.
6. Welche Kriterien - etwa hinsichtlich des künftigen Bahn - und Busbetriebs -
werden in der Ausschreibung enthalten sein?
Antwort:
Neben den unter Punkt 5 erwähnten Kriterien werden hinsichtlich des Busbereiches der GKB
auch die nach dem Kraftfahrliniengesetz erforderlichen Kriterien zu erfüllen sein. Also zB.
ebenfalls die erforderliche finanzielle
Ausstattung, die Heranziehung qualifizierten Personals
sowie die Sicherstellung der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsweiterführung sowie dauerhafte
Erfüllung der Fahrplan - und Betriebspflichten
Eine einseitige nachträgliche Ausdünnung des Fahrplanangebotes unter den Bedingungen der
Konzession ist nicht möglich.
7. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, damit es in Zukunft zu keinen At -
traktivitätseinbußen insbesondere im Personenverkehr kommen wird, sondern,
im Gegenteil, Attra ktivitätssteigeru ngen (Taktfahrplan, leistungsfähige Trieb -
wägen, Abstimmung von Bahn - und Busverkehr, Ausbau der Infrastruktur)
durchgeführt werden?
Antwort:
Für die Erteilung einer Eisenbahnkonzession sowie einer Kraftfahrlinienkonzession ist vor -
gesehen, daß die jeweils geplanten Fahrpläne vorzulegen sind. Es ist nach dem Eisenbahn -
konzessionsrecht wie auch nach dem Kraftfahrlinienkonzessionsrecht jedoch nicht vorgesehen,
daß die Eisenbahn- bzw. Kraftfahrlinienbehörde Fahrpläne vorschreibt. Grundsätzlich steht es
den Gebietskörperschaften sowie beliebigen dritten Bestellern jedoch frei, Leistungsbestel -
lungen für Fahrplanangebote, die nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden können, beim
Eisenbahn - bzw. Kraftfahrlinienunternehmen gegen Bezahlung zu bestellen. Schon derzeit
können Attraktivitätssteigerungen im Fahrplan - und Fahrbetriebsmittelbereich den Eisenbahn -
und Kraftfahrlinienunternehmen nicht behördlich auferlegt, sondern nur auf der Grundlage
privatrechtlicher Verträge (Bestellung „gemeinwirtschaftlicher Leistungen“) vereinbart werden.
Unabhängig von den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes, die das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr als Oberste Eisenbahnbehörde zu vollziehen hat, wird mein Ressort
aufgrund des GKB - Gesetzes auch in die Rolle des Eigentümers der Graz - Köflacher Eisenbahn
eintreten müssen und daher auch die Möglichkeit haben, im Falle eines Verkaufes entsprechen -
de Bedingungen zu formulieren, die jeder Kaufinteressent zur Grundlage seines Kaufangebotes
machen muß. Diese Bedingungen können auch qualitative und quantitative Angebotsmerkmale
bei Fahrplan und Betriebsmittel sein.
8. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, daß in Zukunft die Anlagen der
GKB in Bezug auf eine mögliche Einführung einer Stadt - Regionalbahn in und
um Graz zur Verfügung stehen?
Antwort:
Das Eisenbahngesetz sieht vor, daß jedes Eisenbahnunternehmen die Mitbenutzung seiner
Anlagen gegen Entgelt zu gestatten hat. Dies entspricht auch dem rechtlich bereits im Wege
von EU - Richtlinien geregelten Grundsatz des Netzzuganges für Dritte. Insoferne ist nicht zu
befürchten, daß die CKB - auch unter einer künftigen anderen Eigentümerschaft - eine Nut -
zung ihrer Anlagen durch Dritte (zB. Grazer Verkehrsbetriebe, ÖBB ) verweigern könnte.
9. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, daß sich die künftigen Ziele des
neuen Betreibers bzw. Eigentümers mit den verkehrspolitischen Vorstellun -
gen etwa des Landes Steiermark decken?
Antwort:
Wie schon erwähnt, sehen weder das Eisenbahngesetz noch das Kraftfahrliniengesetz vor,
daß die Inhaber von Eisenbahn - oder Kraftfahrlinienkonzessionen die Vorgaben von Landes -
verkehrskonzepten umzusetzen haben. Eigenwirtschaftlich operierende Unternehmen - und
dies gilt auch für die ÖBB - können Aufträge und Wünsche der öffentlichen Hand ohne
entsprechende Abgeltung nicht erfüllen. Es besteht jedoch die Möglichkeit - wovon im Falle
der ÖBB und der österreichischen Privatbahnen auch Gebrauch gemacht wird - daß verkehrs -
politisch gewünschte Leistungen (z.B. besonders günstige Tarife oder besonders dichte Inter -
valle) auf der Grundlage gemeinwirtschafil icher Leistungsverträge bestellt werden.
10., 11. Welche Infrastrukturverbesserungen der Graz-Köflaeher Eisenbahn halten
Sie in den nächsten Jahren für notwendig?
Wie hoch werden die dafijr notwendigen Investitionskosten sein, und in wel -
chem Umfang ist der Bund bereit, diese Investitionen zu finanzieren?
Antwort:
Die Infrastruktur der GKB ist in gutem Zustand und ermöglicht daher die höchsten durch -
schnittl ichen Reisegeschwindigkeiten aller österreichischen Privatbahnen. Über weitere
Verbesserungen der Infrastruktur wird der künftige Eigentümer zu entscheiden haben, wobei
er sich selbstverständlich der bereits erwähnten Investitionsförderungsmöglichkeiten auf der
Basis des Privatbahnunterstützungsgesetzes (PBUG) bedienen kann. Das PBUG sieht vor,
daß Investitionsförderungen
für Privatbahnen zu 50 % vom Bund und zu 50 % von regiona -
len Gebietskörperschaften finanziert werden können. Darüberhinaus können auch Infrastruk -
turausbauverträge eines Privatbahnunternehmens mit regionalen Gebietskörperschaften abge -
schlossen werden.
12. Halten Sie die Abkürzung der Bahnstrecke zwischen Söding und Pirka (8km)
zur flalbierung der Fahrzeit zwischen Köflach und Graz auf 25 Minuten für
eine sinnvolle Infrastrukturmaßnahme? Wenn ja, in welchem Umfang wird es
dafür finanzielle Unterstützung seitens des Bundes geben?
Antwort:
Größere und damit auch sehr teure Infrastrukturausbaumaßnahmen wie die vorgeschlagene
Streckenverkürzung zwischen Graz und Köflach sind prinzipiell im Wege einer Gemeinschafts -
finanzierung zwischen Bund und Land auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage möglich.
Auch sieht das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz prinzipiell auch die Finanzierungs -
möglichkeit für Vorhaben von Privatbahnen vor
13. Welche Verhandlungen bzw. Gespräche wurden bisher mit der CGEA geführt?
Wie ist der aktuelle Verhandlungs - bzw. Gesprächsstand?
Antwort:
Mit der CGEA wurden auf deren Wunsch unverbindlich Gespräche geführt.
14. Mit welchen sonstigen Interessenten wurden Gespräche geführt? Wer hat
Interesse bekundet?
Antwort:
Über die bereits in den Medien kolportierten Interessenten hinaus bekundeten - wie bereits zu
Frage 1 ausgeführt - auch andere Unternehmen Interesse.
15. Sind die ÖBB nach wie vor nicht an einer Übernahme interessiert? Oder hat es
diesbezüglich bereits einen Sinneswandel in der ÖBB - Generaldirektion gege -
ben?
Antwort:
Ein Interesse der ÖBB an einem Erwerb der CKB ist derzeit nicht bekannt.
16. Welche Auswirkungen hat nach Ihrer Ansicht die von der CGEA auf dem
Gelände des Köflacher Bahnhofs in Graz geplante „Bahn - Drehscheibe“ im
Hinblick auf die Auslastung bzw. Größe des von der ÖRB geplanten Termi -
nals Graz - Süd/Werndorf?
Antwort:
Die Absichten der CGEA hinsichtlich des Bahnareals am Graz - Köflacher - Bahnhof in Graz
sind mir nicht bekannt.
Eine Konkurrenzsituation des Terminals Graz - Süd/Werndorf zu einem städtischen Standort
für eine „Bahn - Drehscheibe“ im Bereich Köflach Bahnhof wäre aber deshalb nicht gegeben,
da im städtischen Bereich ein leistungsfähiger Terminal für den Kombinierten Ladungsver -
kehr nicht denkbar ist und dort eine allfällige „Bahn - Drehscheibe“ eine andere Funktion zu
übernehmen hätte.
17. Das Areal des Köflacher Bahnhofs stellt eine der wertvollsten Liegenschaften
von Graz dar und wurde bereits für diverse Projekte (Veranstaltungshalle
etc.) genannt, wobei für Liegenschaften in diesem Bereich Quadratmeter -
preise über öS 10.000,- erzielt werden könnten.
Wie wollen Sie sicherstellen, daß diese Liegenschaft nicht leichtfertig ver -
schenkt wird?
Antwort:
Nach dem Eisenbahngesetz kann Eisenbahngrund nicht ohne Zustimmung der Eisenbahnbe -
hörde vom Erwerber einer Eisenbahnkonzession verkauft oder anders als für Zwecke des
Eisenbahnbetriebes verwendet werden. Insoferne besteht kein Grund zu Befürchtungen, ein
Erwerber der GKB könnte die teuren Stadtgründe im Bereich des GKB - Bahnhofes in Graz
gewinnbringend verkaufen.
18., 19. Durch den starken Personalabbau bei der GKB klafft beim Pensionsinstitut
der Österreichischen Privatbah nen eine Finanzierungslücke.
Wie soll die Bedeckung dieser Finanzierungslücke erfolgen? Wie hoch ist die
finanzielle Unterstützung, die seitens des Bundes zugesagt wurde?
Welche sonstigen Vereinbarungen wurden getroffen, um die Pensionen zu
sichern?
Antwort:
Der Personalabbau bei der GKB war und ist aufgrund der hoben jährlichen Verluste des
Eisenbahnbetriebes unabhängig von jeder Eigentümerschaft unverzichtbar. Wie die dadurch
beim Pensionsinstitut für Verkehr entstandene Finanzierungslücke geschlossen werden kann, ist
eine Frage, die nicht in den Entscheidungsbereich des Bundesministers für Wissenschaft und
Verkehr, sondern in jenen des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales fällt.