3753/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3798/J - NR/1998, betreffend Lärmschutz - und

Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Gloggnitz, die die Abgeordneten Dr. Petro -

vic, Freundinnen und Freunde am 3. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

1. u. 2. Teilen Sie die Einschätzung, daß es sich beim Bau des SBT durch die HL AG

sowie beim geplanten Umbau des Bahnhofs Gloggnitz durch die ÖBB um zwei -

auch verfahrensrechtlich - völlig getrennte Projekte handelt?

Teilen Sie die Einschätzung, daß die zu erwartende Verzögerung beim Bau des

Semmering - Basistunneis zu keiner Verzögerung beim Umbau des Bahnhofs

Gloggnitz führen muß?

Antwort:

Die Baugenehmigungen für den Semmering - Basistunnel und den Umbau des Bahnhofes

Gloggnitz wurden in zwei getrennten Verfahren erteilt. Da die Baugenehmigung für den Umbau

des Bahnhofes Gloggnitz aber die Genehmigung für die Herstellung der Anbindung an den

geplanten Semmering - Basistunnel beinhaltet, besteht zwischen den beiden verfahrensrechtlich

getrennten Projekten ein Zusammenhang. Für den Umbau des Bahnhofes Gloggnitz selbst

liegen sämtliche behördlichen Bewilligungen vor, sodaß unabhängig vom Semmering - Basistun -

nel die Bauarbeiten am Bahnhof Gloggnitz begonnen werden können.

3. u. 5. Wann ist mit dem Bau der Unterführung im Bereich des Ortsteils Stuppach zu

rechnen?

Teilen Sie die Meinung, daß zur Wahrung der Sicherheit der Ortsteil Stuppach

jederzeit durch Einfahrtsfahrzeuge erreichbar sein muß und daher der Bau der

Unterführung Stuppach als dringlich einzustufen ist?

Antwort

Die Errichtung der Unterführung „Stuppacherstraße“ ist als eine der ersten Baumaßnahmen

vorgesehen. Der Baubeginn ist für die 1. Jahreshälfte 1999 beabsichtigt.

4. Wann wird der Lärmschutz an der Südbahn im Bahnhofsbereich Gloggnitz

errichtet?

Antwort:

Mit Baubeginn werden erste Verhandlungen bezüglich der Realisierung entsprechender Lärm -

schutzmaßnahmen mit den betroffenen Anrainern geführt.

Die bescheidmäßig zugesicherten Lärmschutzmaßnahmen werden - abhängig vom Bauablauf -

errichtet.