3754/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3803/J - NR/1998 betreffend Umgang mit Preis -

ermäßigungen von Schulfotografen, die die Abgeordneten Karl Öllinger und Freundinnen am

3. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist es dem Unterrichtsministerium bekannt, dass teilweise Schulfotografen 10% ihrer

Einnahmen der Schule rückvergüten?

Antwort:

Es ist mir bekannt, dass Schulfotografen teilweise prozentuelle Teile ihrer Einnahmen den Schu -

len rückvergüten; die genaue Höhe der einzelnen Rückvergütungen ist mir jedoch nicht bekannt.

2. Halten Sie es für legitim, dass aus dieser Rückvergütung Geburtstagsgeschenke für

Lehrer oder die Weihnachtsfeier bestritten werden?

Antwort:

Die Rückvergütungen können - so diese nicht unmittelbar an die entsprechenden Eltern weiter -

gegeben werden - nur nach einer Befassung des Schulgemeinschaftsausschuss für gemeinsame

Schulaktionen - die somit allen Beteiligten zugute kommen - verwendet werden

3. Gibt es klare Richtlinien für den Umgang mit Provisionen?

Antwort

Die Bestimmungen des § 128 b SchOG sehen für Bundesschulen eine zweckgebundene Gebarung

ftir diese Art von Drittmitteln vor.

Hinsichtlich der öffentlichen Pflichtschulen obliegt es dem Landesgesetzgeber, entsprechende

Regelungen über die Verausgabung von Drittmitteln vorzusehen. Die Mittel wären - so es sich

um Rückvergütungen handelt - jedenfalls wie unter Punkt 2 dargestellt zu behandeln.

4. Wird der Umgang mit Provisionen seitens des Ministeriums überprüft?

Antwort.

Die gesetzeskonforme Vollziehung sämtlicher die Schule betreffender bundeshaushaltsrechtlicher

Vorschriften unterliegt selbstverständlich der Kontrolle der jeweils zuständigen Schulbehörden

und darüber hinaus auch jener des Rechnungshofes.

5. Wird die Ministerin in dieser Hinsicht eine klare Anweisung an die Schulen geben?

Antwort

Ich halte die bestehenden Bestimmungen für zweckmäßig und werde daher deren Einhaltung ver -

anlassen.