3758/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Dr. Helene Partik - Pablé und Genossen haben am 19. März 1998 unter
der Zl. 3904/J - NR/1 998 eine schriftliche Anfrage betreffend „Salzburger
Polizeigefangenenhaus“ an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„In der Nationalratssitzung am 22. Jänner 1998 kündigten Sie an, 66 zusätzliche
Schubhaftplätze im Polizeigefangenenhaus Salzburg zu errichten. Auch sei man sich mit dem
Land Salzburg bereits über die Finanzierung dieses Projektes einig.
Informationen der Abgeordneten zufolge wurden aber im Salzburger Polizeigefangenenhaus
30 Zellenplätze trotz des großen Bedarfes aufgelassen, um Fitnessräume für Häftlinge zu
errichten.
1. Werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg tatsächlich 66 zusätzliche
Schubhaftplätze errichtet?
a. Wenn ja, werden dazu auch bereits aufgelassene Zellenplätze verwendet?
b. Wenn ja, bis wann werden diese fertiggestellt sein, welche Kosten werden daraus
entstehen und wer trägt zu welchem Anteil diese Kosten?
2. Werden außer im Polizeigefangenenhaus noch weitere Schubhaftplätze in Salzburg
geschaffen? Wenn ja, wo, bis wann werden diese fertiggestellt und wie sieht die
diesbezügliche Finanzierung im Konkreten aus?
3. Aus welchen Gründen werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg 30 Zellenplätze
aufgelassen und als Fitnessräume adaptiert; welche Kosten sind damit verbunden und
warum werden diese Zellenplätze nicht für Schubhäftlinge verwendet?
4. Ware es nicht kostengünstiger und sinnvoller, diese 30 Zellenplätze für die dringend
notwendige Schaffüng neuer
Schubhafiplätze heranzuziehen? Wenn nein, warum nicht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es werden 66 bis 70 Haftplätze errichtet. Die genaue Anzahl kann erst nach Abschluß
der Planung bzw. mit Fertigstellung des Projektes genannt werden.
a. Nein.
b. Bei optimalen Behördenverfahren wäre ein Baubeginn frühestens mit Juni 1998
möglich. Als Bauzeit werden etwa 10 Monate angenommen. Als Gesamtkosten
wurden ca. ATS 44 Mio. ermittelt, wobei sich das Land Salzburg gemäß Beschluß
der Salzburger Landesregierung vom 29.01.1996 bereit erklärt, einen einmaligen
Beitrag von rund ATS 14 Mio zu den Errichtungskosten beizutragen.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Im Zuge der Realisierung der am Modellversuch der Bundespolizeidirektion Linz
orientierten Bemühungen zur Verbesserung der Haftbedingungen, besonders um dem
zwangsläufig innewohnenden, hohen Konfliktpotential entgegenzuwirken sowie daraus
entstehende Aggressionshandlungen jeder Art hintanzuhalten und um eine möglichst
friktionsfreie Zusammenarbeit mit externen Organisationen sicherzustellen, wurden von
der Bundespolizeidirektion Salzburg im Zusammenwirken mit dem Evangelischen
Flüchtlingsdienst vier Großraumzellen adaptiert, von denen drei als Sozialräurne und
eine als Fitnessraum ausgestattet wurden. Die dafür angefallenen Kosten wurden vom
Evangelischen Flüchtlingsdienst getragen. Diese Maßnahmen haben sowohl bei den
Häftlingen als auch bei den Beamten eine weitgehende Akzeptanz gefunden und auch
zum gewünschten Erfolg geführt, was ein deutlich merkbarer Rückgang der
Aggressionshandlungen zwischen den Häftlingen einerseits und gegenüber dem
Bewachungspersonal andererseits zum Ausdruck bringt.
Ich möchte festhalten, daß bereits vor Umsetzung der geschilderten Maßnahmen an eine
Reduktion von lediglich 24 Haftplätzen entgegen den behaupteten 30 vorgesehen war.
Durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Erhöhung der Belagskapazität in den
übrigen Großraumzellen von sechs auf acht Plätze) ist es gelungen, die tatsächliche
Reduktion der Gesamtbelagsstärke auf 12 Haftplätze einzuschränken.
Zu Frage 4:
Eine Zurücknahme des dargestellten Projektes und somit auch der daraus resultierenden
positiven Ergebnisse entbehrt jeder Sinnhaftigkeit, wodurch sich auch die Frage des
Kostenanfalls in dieser Hinsicht weder gestellt hat noch stellt.