3758/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Dr. Helene Partik - Pablé und Genossen haben am 19. März 1998 unter

der Zl. 3904/J - NR/1 998 eine schriftliche Anfrage betreffend „Salzburger

Polizeigefangenenhaus“ an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„In der Nationalratssitzung am 22. Jänner 1998 kündigten Sie an, 66 zusätzliche

Schubhaftplätze im Polizeigefangenenhaus Salzburg zu errichten. Auch sei man sich mit dem

Land Salzburg bereits über die Finanzierung dieses Projektes einig.

Informationen der Abgeordneten zufolge wurden aber im Salzburger Polizeigefangenenhaus

30 Zellenplätze trotz des großen Bedarfes aufgelassen, um Fitnessräume für Häftlinge zu

errichten.

1. Werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg tatsächlich 66 zusätzliche

Schubhaftplätze errichtet?

a. Wenn ja, werden dazu auch bereits aufgelassene Zellenplätze verwendet?

b. Wenn ja, bis wann werden diese fertiggestellt sein, welche Kosten werden daraus

entstehen und wer trägt zu welchem Anteil diese Kosten?

2. Werden außer im Polizeigefangenenhaus noch weitere Schubhaftplätze in Salzburg

geschaffen? Wenn ja, wo, bis wann werden diese fertiggestellt und wie sieht die

diesbezügliche Finanzierung im Konkreten aus?

3. Aus welchen Gründen werden im Polizeigefangenenhaus Salzburg 30 Zellenplätze

aufgelassen und als Fitnessräume adaptiert; welche Kosten sind damit verbunden und

warum werden diese Zellenplätze nicht für Schubhäftlinge verwendet?

4. Ware es nicht kostengünstiger und sinnvoller, diese 30 Zellenplätze für die dringend

notwendige Schaffüng neuer Schubhafiplätze heranzuziehen? Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Es werden 66 bis 70 Haftplätze errichtet. Die genaue Anzahl kann erst nach Abschluß

der Planung bzw. mit Fertigstellung des Projektes genannt werden.

a. Nein.

b. Bei optimalen Behördenverfahren wäre ein Baubeginn frühestens mit Juni 1998

möglich. Als Bauzeit werden etwa 10 Monate angenommen. Als Gesamtkosten

wurden ca. ATS 44 Mio. ermittelt, wobei sich das Land Salzburg gemäß Beschluß

der Salzburger Landesregierung vom 29.01.1996 bereit erklärt, einen einmaligen

Beitrag von rund ATS 14 Mio zu den Errichtungskosten beizutragen.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Im Zuge der Realisierung der am Modellversuch der Bundespolizeidirektion Linz

orientierten Bemühungen zur Verbesserung der Haftbedingungen, besonders um dem

zwangsläufig innewohnenden, hohen Konfliktpotential entgegenzuwirken sowie daraus

entstehende Aggressionshandlungen jeder Art hintanzuhalten und um eine möglichst

friktionsfreie Zusammenarbeit mit externen Organisationen sicherzustellen, wurden von

der Bundespolizeidirektion Salzburg im Zusammenwirken mit dem Evangelischen

Flüchtlingsdienst vier Großraumzellen adaptiert, von denen drei als Sozialräurne und

eine als Fitnessraum ausgestattet wurden. Die dafür angefallenen Kosten wurden vom

Evangelischen Flüchtlingsdienst getragen. Diese Maßnahmen haben sowohl bei den

Häftlingen als auch bei den Beamten eine weitgehende Akzeptanz gefunden und auch

zum gewünschten Erfolg geführt, was ein deutlich merkbarer Rückgang der

Aggressionshandlungen zwischen den Häftlingen einerseits und gegenüber dem

Bewachungspersonal andererseits zum Ausdruck bringt.

Ich möchte festhalten, daß bereits vor Umsetzung der geschilderten Maßnahmen an eine

Reduktion von lediglich 24 Haftplätzen entgegen den behaupteten 30 vorgesehen war.

Durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Erhöhung der Belagskapazität in den

übrigen Großraumzellen von sechs auf acht Plätze) ist es gelungen, die tatsächliche

Reduktion der Gesamtbelagsstärke auf 12 Haftplätze einzuschränken.

Zu Frage 4:

Eine Zurücknahme des dargestellten Projektes und somit auch der daraus resultierenden

positiven Ergebnisse entbehrt jeder Sinnhaftigkeit, wodurch sich auch die Frage des

Kostenanfalls in dieser Hinsicht weder gestellt hat noch stellt.