376/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PARTIK-PABLE haben am 3O.

 

April 1996 unter der Nr. 548/J an den Bundesminister für Inneres

 

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Stasi-Ak-

 

ten und die Rolle des Innenministeriums" gerichtet, die folgende

 

Wortlaut hat :

 

" 1 . Wann hat das Innenministerium die Stasi-Akten von der

Gauck-Behörde erhalten?

 

2. Wurden diese Unterlagen von der Gauck-Behörde angefordert

oder hat die Gauck-Behörde diese Unterlagen unaufgefordert

den Innenministerium übermittelt?

 

3. Wer im Innenministerium hat bzw. hatte Zugang zu

diesen 3.500 Seiten?

 

4. Welche Beamte bzw. Mitarbeiter des Innenministeriums

haben zu welchen Zwecken diese Unterlagen durchgearbeitet?

 

5. Wann wurden die Stasi-Unterlagen im Innenministerium

letztmalig "benutzt"?

 

6. Wer außer dem Innenministerium hat auf offiziellen Weg

diese Unterlagen von der Gauck-Behörde erhalten?

 

Wurde seitens ihres Ministeriums untersucht , ob die von

Peter Pilz an die Öffentlichkeit gebrachten Akten jene

sind, die das Innenministerium von der Gauck-Behörde

bekommen hat , d.h. ob Peter Pilz die Unterlagen aus

dem Innenministerium erhalten hat?

 

a. Wenn nein , warum hat man auf diese Untersuchung

verzichtet?

b. Wenn ja, welches konkretes Ergebnis hat diese

Untersuchung gebracht?

 

7. Sofern, die von Peter Pilz veröffentlichten Unterlagen

jene sind , die das Innenministerium erhalten hat ,

 

a. auf welchem Wege sind die Unterlagen von Innen-

ministerium in die Hände von Peter Pilz gelangt?

 

b. Ist eine derartige Übergabe von Akten üblich?

 

c. Hat außer Peter Pilz sonst noch jemand diese Unterlagen

vom Innenministerium erhalten?

 

d. Wo wurden diese rd. 3.500 Seiten starken Unterlagen

kopiert?

 

e. Wer ist für die Kopierkosten aufgekommen?

 

8. Sofern , die von Peter Pilz veröffentlichten Unterlagen

nicht jene sind , die das Innenministerium erhalten hat ,

auf welchem anderen Wege kann Peter Pilz diese Unterlagen

erhalten haben?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu den Fragen 1 bis 6 :

 

Das Bundesministerium für Inneres hat aufgrund der Rechtslage in

der Bundesrepublik Deutschland (Stasi-Unterlagen-Gesetz <StUG>)

keinen Zugang zu Unterlagen der GAUCK-Behörde , wo die Aktenbe-

stände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit verwahrt

werden.

Aus diesem Grund wurden von der GAUCK-Behörde trotz zahlreicher

Bemühungen seitens des Innenministeriums - HBM a.D. Dr. LÖSCHNAK

hat dazu bereits wiederholt im Rahmen von parlamentarischen und

dringlichen Anfragen Stellung bezogen - bisher keine Unterlagen

an das österreichische Innenministerium übermittelt. Das Stasi-

Unterlagen-Gesetz (§ 25 StUG) räumt nämlich nur "Verbündeten,, -

darunter fallen nur Mitgliedsstaaten der NATO - das grundsätz-

liche Recht auf Akteneinsicht ein. Staaten die nicht Mitglieder

der NAT0 sind , können nur im Wege der förmlichen Rechtshilfe über

die Justizbehörden entsprechende Auskünfte einholen. Auch der

Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat in dieser Hin-

sicht keine Änderung ergeben.

Hingegen können aufgrund dieser deutschen Rechtslage (§§ 32-34

StUG) Presse , Rundfunk , Film , deren Hilfsunterunternehmen und die

für sie journalistisch-redaktionell tätigen Personen sowie Be-

troffene unter gewissen Voraussetzungen Einsicht in die bei der

GAUCK-Behörde verwahrten Unterlagen nehmen.

Dies war offensichtlich auch im Falle des inoffiziellen Mitarbei-

ters ( IM) "Karl WEBER" so. Nachdem diese Unterlagen in österrei-

chischen Medienkreisen kursierten , wurden sie schließlich aus

diesem Bereich auch dem Innenministerium zugespielt . Dem Deck-

blatt dieser Unterlagen ist zu entnehmen , daß diese von der

GAUCK-Behörde , "Projektgruope-Medien" stammen und es sich hierbei

um 3.490 Blatt handelt. 0ffensichtlich wurden diese Unterlagen

Ende September 1995 von der GAUCK-Behörde an einen Medienvertre-

ter ausgegeben , da ein entsprechendes handschriftliches Datum

vermerkt ist.

Im Innenministerium konnten diese Unterlagen dem bereits seit Ju-

li 1994 gerichtsanhängigen Vorgang des Prof. Dr. Ernst SCHWARZ

zugeordnet werden. Die Unterlagen wurden daher kopiert und am

18.12.1995 der Staatsanwaltschaft Wien als Beweismittel zum noch

anhängigen Verfahren vorgelegt.

 

Zu den Fragen 7 und 8 :

 

Da diese Unterlagen - wie bereits angeführt - zuerst in Medien-

kreisen kursierten , bestand kein Anlaß zu überprüfen , wie Dr. Pe-

ter PILZ zu diesen Unterlagen gekommen ist. Mir ist auch nicht

bekannt , an wen und in wievielen Exemolaren die gegenständlichen

Aktenvorgänge von der GAUCK-Behörde ausgegeben wurden.