3764/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am

13.3.1998 unter der Nr. 3868/J eine Anfrage betreffend "Anstiftung zum Ablegen eines

nicht den Tatsachen entsprechenden Geständnisses durch einen Spitzenbeamten der

Bundespolizeidirektion Salzburg" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Ist Ihnen der oben dargelegte Sachverhalt bekannt?

2. Gab es Weisungen seitens des Polizeidirektors Dr. SCHWEIGER bzw. von anderen

Stellen des Innenministeriums gegenüber OR Dr. FEICHTINGER, den polizeilich Ein -

vernommenen zu einer Falschaussage zu bewegen? Wenn ja, von wem sind solche

Weisungen und welchen Inhalts sind diese genau?

3. Wurde zwischenzeitig wegen des gesetzten strafbaren Verhaltens  -  Verdacht auf

Amtsmißbrauch - gegen OR Dr. FEICHTINGER und in eventu auch gegen den Poli -

zeidirektor Dr. SCHWEIGER eine Strafanzeige bzw. eine entsprechende Sachver -

haltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht? Wenn nein, wieso

nicht?

4. Wurden bereits disziplinarrechtliche Schritte gegen den OR Dr. FEICHTINGER seit

Bekanntwerdens vom Polizeidirektor Dr. SCHWEIGER eingeleitet? Wenn nein, aus

welchen Gründen wurden diese Anzeigen seitens des Vorgesetzten Dr. SCHWEIGER

unterlassen?

5. Sollte sich herausstellen, daß OR Dr. FEICHTINGER auf Weisung des Polizeidirektors

Dr. SCHWEIGER gehandelt hat, werden Sie dann auch ein entsprechendes Untersu -

chungsverfahren gegen Dr. SCHWEIGER einleiten?

6. Wie werden Sie sicherstellen, daß es zu einem ordentlichen, fairen, transparenten

Untersuchungsverfahren gegen Dr. FEICHTINGER und gegen den Polizeidirektor Dr.

SCHWEIGER kommt?

7. Sind Ihnen solche Vorfälle aus der Bundespolizeidirektion Salzburg unter der Leitung

von Bundespolizeidirektor Dr. SCHWEIGER - bereits zuvor bekannt geworden? Wenn

ja, wieviel solcher Vorfälle sind Ihnen bereits zur Kenntnis gelangt?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit gelangte mit Eingabe vom 16.1.1998 ua.

folgendes zur Kenntnis:

„Jener Dr. F. war es auch, der zu Beginn der Vernehmung in der BPD., als wir beide noch alleine

(unter 4 Augen) in seinem Zimmer saßen, Angebote zur „leichteren Zusammenarbeit" machte. Er

meinte allen Ernstes, daß es doch für mich besser wäre und ich besser dastehen würde, wenn ich

alles zugebe und auch, daß mich Dr. Jörg Haider dazu überredet hatte, ihm geheime Daten aus

dem Polizeicomputer zuzuspielen. "

Dieser Sachverhalt wurde umgehend mit Schreiben der zuständigen Fachabteilung des

BMI vom 28.1.1998 der Staatsanwaltschaft Salzburg zur strafrechtlichen Beurteilung

übermittelt.

Die Ergreifung allfälliger dienst - und /oder disziplinarrechtlicher Maßnahmen wird sich am

Ergebnis der von der erwähnten Anklagebehörde vorgenommenen Beurteilung zu orientie -

ren haben.