3765/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und

Freunde vom 10. März 1998, Nr. 3819/J, betreffend personeller

Kahlschlag bei der Österreichischen Bundesforste AG, beehre ich

mich nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG folgendes

mitzuteilen:

Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, ist klarzustellen, daß die

Österreichischen Bundesforste seit dem 1. Jänner 1997 als Aktienge -

sellschaft aus der Bundesverwaltung ausgegliedert sind (Bundes -

forstegesetz 1996, BGBl 793). Die darin enthaltene Verpflichtung

zur wirtschaftlichen Führung erforderte weitgehende Umstellungen im

Unternehmen. Die Beurteilung der nach dem Unternehmenskonzept

erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen im einzelnen sowie

deren Umsetzung liegt ausschließlich in der Kompetenz der in der

Gesellschaft hiefür zuständigen Organe.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Bei der Erstellung des Unternehmenskonzeptes zur Reorganisation

hatten ausführliche Analysen einen zu hohen Personalstand im

Angestelltenbereich aufgezeigt. Die Anzahl der Angestellten mußte

daher verringert werden. Zur Umsetzung dieses Zieles wurde der

gegenständliche Sozialplan entworfen, der keine Kündigung von

Arbeitnehmern unter 50 Jahren vorsah, was auch dem Inhalt des

Unternehmenskonzeptes nicht entsprochen hätte.

Zu Frage 2:

Der Zentralbetriebsratsvorsitzende ist das zur Vertretung nach

außen befugte Organ der Arbeitnehmerschaft. Die interne

Meinungsbildung unterliegt keinerlei Kontrolle durch den

Arbeitgeber.

Zu Frage 3:

Die Österreichische Bundesforste AG wird künftig eine sehr flache

Hierarchie aufweisen. Alle leitenden Positionen - sowohl in den Be -

trieben (Forstmeister und sonstige Profit - Center - Leiter) als auch

in den Bereichen der Unternehmensleitung (Bereichsleiter) sind

bereits besetzt. Die von Ihnen genannte Person befindet sich nicht

unter den bestellten Leitern.

Zu Frage 4:

Diese Aussagen sind mir nicht bekannt.

Zu Frage 5:

Gemäß § 4 Abs 2 Bundesforstegesetz 1996, BGBl 793, hat die

Österreichische Bundesforste AG bei der Produktion und Verwertung

des Rohstoffes Holz nach kaufmännischen Grundsätzen vorzugehen.

Faktum ist, daß sich die Österreichische Bundesforste AG auf dem

Markt vor allem gegen jene Konkurrenten behaupten muß, die auf

Grund günstigerer topographischer Gegebenheiten auch günstig produ -

zieren können. Im Zuge der Erstellung des Unternehmenskonzeptes

wurden daher die wichtigsten Mitbewerber der Österreichischen

Bundesforste AG auf dem Holzmarkt analysiert, um die für die

Beurteilung marktgerechter Entscheidungen notwendigen Grundlagen

zur Verfügung zu haben.