3765/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und
Freunde vom 10. März 1998, Nr. 3819/J, betreffend personeller
Kahlschlag bei der Österreichischen Bundesforste AG, beehre ich
mich nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG folgendes
mitzuteilen:
Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, ist klarzustellen, daß die
Österreichischen Bundesforste seit dem 1. Jänner 1997 als Aktienge -
sellschaft aus der Bundesverwaltung ausgegliedert sind (Bundes -
forstegesetz 1996, BGBl 793). Die darin enthaltene Verpflichtung
zur wirtschaftlichen Führung erforderte weitgehende Umstellungen im
Unternehmen.
Die Beurteilung der nach dem Unternehmenskonzept
erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen im einzelnen sowie
deren Umsetzung liegt ausschließlich in der Kompetenz der in der
Gesellschaft hiefür zuständigen Organe.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Bei der Erstellung des Unternehmenskonzeptes zur Reorganisation
hatten ausführliche Analysen einen zu hohen Personalstand im
Angestelltenbereich aufgezeigt. Die Anzahl der Angestellten mußte
daher verringert werden. Zur Umsetzung dieses Zieles wurde der
gegenständliche Sozialplan entworfen, der keine Kündigung von
Arbeitnehmern unter 50 Jahren vorsah, was auch dem Inhalt des
Unternehmenskonzeptes nicht entsprochen hätte.
Zu Frage 2:
Der Zentralbetriebsratsvorsitzende ist das zur Vertretung nach
außen befugte Organ der Arbeitnehmerschaft. Die interne
Meinungsbildung unterliegt keinerlei Kontrolle durch den
Arbeitgeber.
Zu Frage 3:
Die Österreichische Bundesforste AG wird künftig eine sehr flache
Hierarchie aufweisen. Alle leitenden Positionen - sowohl in den Be -
trieben (Forstmeister und sonstige Profit - Center - Leiter) als auch
in den Bereichen der Unternehmensleitung (Bereichsleiter) sind
bereits besetzt. Die von Ihnen genannte Person befindet sich nicht
unter den bestellten Leitern.
Zu Frage 4:
Diese
Aussagen sind mir nicht bekannt.
Zu Frage 5:
Gemäß § 4 Abs 2 Bundesforstegesetz 1996, BGBl 793, hat die
Österreichische Bundesforste AG bei der Produktion und Verwertung
des Rohstoffes Holz nach kaufmännischen Grundsätzen vorzugehen.
Faktum ist, daß sich die Österreichische Bundesforste AG auf dem
Markt vor allem gegen jene Konkurrenten behaupten muß, die auf
Grund günstigerer topographischer Gegebenheiten auch günstig produ -
zieren können. Im Zuge der Erstellung des Unternehmenskonzeptes
wurden daher die wichtigsten Mitbewerber der Österreichischen
Bundesforste AG auf dem Holzmarkt analysiert, um die für die
Beurteilung marktgerechter Entscheidungen notwendigen Grundlagen
zur Verfügung zu haben.