3767/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, haben
am 26.3.1998 unter der Nummer 3979/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Re -
gelung des Alpentransits gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
1. Wie stehen Sie zu einer gemeinsamen Mautpolitik auf allen Alpenübergängen, die sich
an den der Kostenwahrheit am nächsten liegenden Regelungen der Schweiz
orientieren?
2. Welche Absprachen bezüglich einer gemeinsamen Transitpolitik trafen Sie mit dem
italienischen Außenminister? Entspricht die Darstellung des ,,Mattino” den Tatsachen?
3. Warum dringen Sie nicht auf ein gemeinsames Außen - und Verkehrsministertreffen
aller Alpenstaaten mit dem Ziel einer Absprache einer gemeinsamen Mautpolitik, die
auf eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene binnen 10 Jahren zielt?
4. Warum wurde nicht bereits vor Jahren eine gemeinsame Vorgangsweise mit der
Schweiz in Transitangelegenheiten eingeschlagen? Wie wollen Sie die derzeitige
Problematik des Umwegtransits über Österreich, die auf die weichen Regelungen des
Transitvertrags zurückzuführen sind, bewältigen, wenn Sie zusammen mit Ihrem
italienischen
Kollegen niedrigere Transitmauten diskutieren?
5. Werden Sie mit ihrem deutschen und französischen Kollegen die Transitproblematik
besprechen und versuchen, eine Allianz für eine alpenschonende Mautpolitik
herzustellen versuchen?
6. Wie schätzen Sie die Chancen für eine an der Kostenwahrheit und dem
Verlagerungsziel orientierte Transitpolitik ein?
7. Sind Sie bereit, der Schweiz in Sachen Mautpolitik den Rücken zu stärken?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die derzeit in der Schweiz geltenden Bedingungen für den Transit des Güterschwerver -
kehrs auf der Straße (Gebühr 25 SF, Gewichtslimit von 28 Tonnen Gesamtgewicht, gene -
relles Nachtfahrverbot) stehen in keinem Zusammenhang mit dem Prinzip der Kosten -
wahrheit. Auch die von der Schweiz beabsichtige Einführung einer leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe, die in ihren Durchführungsbestimmungen ausdrücklich eine
Quersubventionierung des Schienenverkehrs durch Einnahmen aus Straßenbenützungs -
gebühren vorsieht, steht damit im Gegensatz zum Prinzip der Kostenwahrheit. Auf dem
Prinzip der Kostenwahrheit beruhen hingegen die für Österreich maßgebenden Bestim -
mungen der Richtlinie 93/89/EWG des Rates (Wegekostenrichtlinie), welche die Höhe von
Mauten ausdrücklich von den Infrastrukturkosten abhängig machen. Es trifft deshalb nicht
zu, daß die Regelungen der Schweiz der Kostenwahrheit am nächsten liegen.
Zu Frage 2:
Mangels gesetzlicher Zuständigkeit konnten mit dem italienischen Außenminister gar kei -
ne Absprachen über eine gemeinsame Transitpolitik getroffen werden; hingegen konnte
bei diesen Gesprächen positiv vermerkt werden, daß Italien die von Österreich eingeho -
bene
Durchschnittsmaut in Höhe von ECU 84,-- nicht in Frage stellte.
Zu den Fragen 3, 4, 6 und 7:
Das in der Anfrage unter der Bezeichnung ,,Mautpolitik” zusammengefaßte breite Spek -
trum von Gesetzen und Durchführungsmaßnahmen ist nicht Gegenstand der Vollziehung
im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, sondern fällt in die
Zuständigkeit des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr (allgemeine Verkehrs -
politik, Bahn, Ökopunkte) des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
(Infrastruktur, Maut) und des Bundesministers für Finanzen (Straßenbenützungsabgabe).
Zu den Fragen 5 und 7:
Seit dem Beginn der Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der Schweiz be -
treffend ein Übereinkommen über den Landverkehr, das nur einen von sieben Teilen ei -
nes Gesamtvertragspaketes darstellt, habe ich nicht nur in meinen regelmäßigen Gesprä -
chen mit meinen deutschen und französischen Kollegen, sondern auch mit allen anderen
EU - Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, daß für alle Alpentransitkorridore vergleichbare
Regelungen getroffen und diese auch im EU - Recht entsprechend verankert werden müs -
sen
In häufigen Besprechungen dieser Thematik mit der Schweiz wurde auf die weitgehende
Identität unserer nationalen Zielvorstellungen über die langfristige Lösung des transalpi -
nen Güterverkehrs hingewiesen, aber auch darauf daß seitens der Schweiz entspre -
chende Flexibilität erforderlich ist, damit diese Ziele auf eine zwischen ihr und der Euro -
päischen Union harmonisierte Weise verwirklicht werden können.