377/AB
Die Abgeordneten Dr. BRAUNEDER und Genossen haben an mich
am 26. April 1996 unter Zl . 506/J-NR/1996 eine schriftliche
Anfrage betreffend die Expertenkommission zwischen Österreich
und Slowenien gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
"1. Welche Schritte wurden hinsichtlich der Finanzierung der
beim BMWFK eingereichten Studie von Ihnen seit der letzten
Anfragebeantwortung unternommen?
2 . Welche finanzielen Mittel stehen nunmehr zur Verfügung?
3 . Von wem werden diese Mittel nunmehr beigebracht und wie
gliedern sich die Ausgaben im Detail?
4 . Wer ist der österreichische Auftraggeber?
5 . Mit welchen anderen Bundesministerien gibt es eine Zusamme
arbeit in diesem Fall?
6 . Wer ist der konkrete Auftragsnehmer und welche Personen
sind von österreichischer Seite nunmehr daran beteiligt?
7 . Nach welchen Kriterien werden bzw. wurden diese Personen
ausgesucht?
8 . Nach welcher Methode wird bei der Erstellung der Studie
vorgegangen?
9 . Wird dabei auf interdisziplinäre Zusammenarbeit Bedacht
genommen?
10 . Ist die Beziehung internationaler Experten, die nicht aus
Österreich oder Slowenien stammen, vorgesehen?
11 . Wann wird ein Endergebnis der Studie vorliegen?
12. Wie wird die weitere politische Vorgangsweise zur
Anerkennung der Altösterreicher deutscher Muttersprache
als Volksgruppe in Slowenien danach aussehen?
13 . Stehen sie im Kontakt mit den Vereinen dieser Volksgruppe
in S1owenien?
13a. Wenn ja: welche Förderungen haben sie diesen bisher
zukommen lassen?"
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1. - 4 . : Ursprünglich war seitens des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten geplant gewesen, für die
Finanzierung der historischen Studie über die deutschsprachige
Volksgruppe in Slowenien (vorgesehene Autoren: Univ.Prof.
Dr. Arnold SUPPAN und Univ.Prof. Dr. Horst HASELSTEINER) die
Kosten in Höhe von insgesamt öS 1.075.000 , - zu gleichen Teilen
zwischen dem Bundesministerium für auswartige Angelegenheiten
und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
sowie den Bundesländern Steiermark und Kärnten aufzuteilen. In
der 2. Jahreshälfte 1995 stelte sich heraus, daß zwar die
beiden genannten Bundesministerien ihren Anteil leisten könnten
daß jedoch seitens der beiden Bundesländer vorerst Beiträge
nicht zu erwarten waren. Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ersuchte daraufhin im Oktober 1995 das Bundes-
ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst um Genehmi-
gung des gegenständlichen Forschungsauftrags trotz fehlender
finanzieller Deckung seitens Karntens und der Steiermark. Mitte
Dezember 1995 wurde dann im Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst in Erfahrung gebracht, daß auf Grund
interner Richtlinien dieses Ressort Forschungsaufträge bei nur
50%-iger Kostendeckung nicht genehmigen kann.
Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten hat das Bundes-
ministerium für auswärtige Angeegenheiten im Dezember 1995 in
Eigenregie den Auftrag zur Erstellung eines ressorteigenen
Expertengutachtens zum Generalthema ''Die deutschsprachige
Volksgruppe in Slowenien von 1939 bis zur Gegenwart'' vergeben.
Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. öS 1.000.000, -
übernahm das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
einen Betrag von öS 540.000 , -. Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten wird sich bemühen, daß auch seitens
der Steiermärkischen Landesregierung und der Kärntner Landes-
regierung Beiträge geleistet werden. Sollten derartige Beiträge
ausbleiben, geht dies zu Lasten des Umfangs des Gutachtens. Bei
den finanzielen Leistungen des Bundesministeriums für aus-
wärtige Angelegenheiten handelt es sich um Pauschalbeträge, die
sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken (z.B. Reisekosten,
Archivstudien, Werkverträge für allfällige Mitarbeiter, etc. ) .
Zu 5. : Es gibt derzeit mit keinem anderen Bundesministerium
eine Zusammenarbeit in diesem Fal.
Zu 6. und 7. : Der Gutachter ist Univ.Prof. Dr. Stefan
KARNER (Universität Graz ; Ludwig Boltzmann Institut für
Kriegsfolgen-Forschung Graz-Wien) , der als Historiker der
jüngeren und jüngsten Geschichte uber die erforderlichen
Oualifikationen verfügt (inkl. slowenische Sprachkenntnisse)
und auch mit den slowenischen Historikern, die an einem
ähnichen Projekt arbeiten, bekannt ist.
Zu 8. und 9. : Die Themen, zu denen im Expertengutachten
Stellung zu nehmen ist, wurden Univ.Prof. Dr. KARNER vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vorgegeben.
Diese erfordern eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die
Methoden für die Erstellung des Gutachtens können von Univ.Prof
Dr. KARNER frei gewählt werden.
Zu 10. : Univ.Prof. Dr. KARNER kann für die Erstellung des
Gutachtens Mitarbeiter seiner Wahl aus dem In- und Ausland
heranziehen. Ihre Namen sind dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bekanntzugeben.
Zu 11. : Ein erster Zwischenbericht ist für Anfang November
1996 fällig. Als spätester Termin für die Fertigstellung des
Gutachtens wurde vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten Anfang Mai 1997 festgesetzt.
Zu 12. : Das österreichische Eintreten für die deutsch-
sprachige Volksgruppe in Sowenien ist nicht von der Fertig-
stellung des gegenständichen Expertengutachtens abhängig. Ich
selbst bin bei meinem offiziellen Besuch in Slowenien am
19. April 1996 gegenüber meinen slowenischen Gesprächspartnern
nachhaltig für eine Berücksichtigung der Anliegen der deutsch-
sprachigen Volksgruppe in Slowenien eingetreten, wozu auch eine
Anerkennung als Volksgruppe gehört.
Zu 13 . und 13a. : Am 29. Februar 1996 fand in Leibnitz
(Steiermark) über meine Initiative eine Begegnung zwischen
Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien und
Vertretern mehrerer offizieller österreichischer Instanzen statt
(Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Öster-
reichische Botschaft Laibach, Ämter der Steiermärkischen und
der Kärntner Landesregierungen) . Zweck dieser Begegnung war es,
die Interessen und konkreten Anliegen der Angehörigen der Volks-
gruppe vom betroffenen Personenkreis selbst kennenzulernen.
Dieses Ziel wurde mit Klarstellungen über eine Reihe von
sachlichen Themen erreicht. Die damit geschaffenen Kontakte
werden u.a. von der Österreichischen Botschaft Laibach weiter-
geführt.
Förderungen wurden an Angehörige der deutschsprachigen
Volksgruppe in Slowenien vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten nicht erbracht.