377/AB

 

 

 

Die Abgeordneten Dr. BRAUNEDER und Genossen haben an mich

am 26. April 1996 unter Zl . 506/J-NR/1996 eine schriftliche

Anfrage betreffend die Expertenkommission zwischen Österreich

und Slowenien gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :

"1. Welche Schritte wurden hinsichtlich der Finanzierung der

beim BMWFK eingereichten Studie von Ihnen seit der letzten

Anfragebeantwortung unternommen?

2 . Welche finanzielen Mittel stehen nunmehr zur Verfügung?

3 . Von wem werden diese Mittel nunmehr beigebracht und wie

gliedern sich die Ausgaben im Detail?

4 . Wer ist der österreichische Auftraggeber?

5 . Mit welchen anderen Bundesministerien gibt es eine Zusamme

arbeit in diesem Fall?

6 . Wer ist der konkrete Auftragsnehmer und welche Personen

sind von österreichischer Seite nunmehr daran beteiligt?

7 . Nach welchen Kriterien werden bzw. wurden diese Personen

ausgesucht?

8 . Nach welcher Methode wird bei der Erstellung der Studie

vorgegangen?

9 . Wird dabei auf interdisziplinäre Zusammenarbeit Bedacht

genommen?

10 . Ist die Beziehung internationaler Experten, die nicht aus

Österreich oder Slowenien stammen, vorgesehen?

11 . Wann wird ein Endergebnis der Studie vorliegen?

 

12. Wie wird die weitere politische Vorgangsweise zur

Anerkennung der Altösterreicher deutscher Muttersprache

als Volksgruppe in Slowenien danach aussehen?

13 . Stehen sie im Kontakt mit den Vereinen dieser Volksgruppe

in S1owenien?

13a. Wenn ja: welche Förderungen haben sie diesen bisher

zukommen lassen?"

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1. - 4 . : Ursprünglich war seitens des Bundesministeriums

für auswärtige Angelegenheiten geplant gewesen, für die

Finanzierung der historischen Studie über die deutschsprachige

Volksgruppe in Slowenien (vorgesehene Autoren: Univ.Prof.

Dr. Arnold SUPPAN und Univ.Prof. Dr. Horst HASELSTEINER) die

Kosten in Höhe von insgesamt öS 1.075.000 , - zu gleichen Teilen

zwischen dem Bundesministerium für auswartige Angelegenheiten

und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

sowie den Bundesländern Steiermark und Kärnten aufzuteilen. In

der 2. Jahreshälfte 1995 stelte sich heraus, daß zwar die

beiden genannten Bundesministerien ihren Anteil leisten könnten

daß jedoch seitens der beiden Bundesländer vorerst Beiträge

nicht zu erwarten waren. Das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten ersuchte daraufhin im Oktober 1995 das Bundes-

ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst um Genehmi-

gung des gegenständlichen Forschungsauftrags trotz fehlender

finanzieller Deckung seitens Karntens und der Steiermark. Mitte

Dezember 1995 wurde dann im Bundesministerium für Wissenschaft,

Forschung und Kunst in Erfahrung gebracht, daß auf Grund

interner Richtlinien dieses Ressort Forschungsaufträge bei nur

50%-iger Kostendeckung nicht genehmigen kann.

Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten hat das Bundes-

ministerium für auswärtige Angeegenheiten im Dezember 1995 in

Eigenregie den Auftrag zur Erstellung eines ressorteigenen

Expertengutachtens zum Generalthema ''Die deutschsprachige

Volksgruppe in Slowenien von 1939 bis zur Gegenwart'' vergeben.

Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. öS 1.000.000, -

übernahm das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

einen Betrag von öS 540.000 , -. Das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten wird sich bemühen, daß auch seitens

der Steiermärkischen Landesregierung und der Kärntner Landes-

regierung Beiträge geleistet werden. Sollten derartige Beiträge

ausbleiben, geht dies zu Lasten des Umfangs des Gutachtens. Bei

den finanzielen Leistungen des Bundesministeriums für aus-

wärtige Angelegenheiten handelt es sich um Pauschalbeträge, die

sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken (z.B. Reisekosten,

Archivstudien, Werkverträge für allfällige Mitarbeiter, etc. ) .

Zu 5. : Es gibt derzeit mit keinem anderen Bundesministerium

eine Zusammenarbeit in diesem Fal.

Zu 6. und 7. : Der Gutachter ist Univ.Prof. Dr. Stefan

KARNER (Universität Graz ; Ludwig Boltzmann Institut für

Kriegsfolgen-Forschung Graz-Wien) , der als Historiker der

jüngeren und jüngsten Geschichte uber die erforderlichen

Oualifikationen verfügt (inkl. slowenische Sprachkenntnisse)

und auch mit den slowenischen Historikern, die an einem

ähnichen Projekt arbeiten, bekannt ist.

Zu 8. und 9. : Die Themen, zu denen im Expertengutachten

Stellung zu nehmen ist, wurden Univ.Prof. Dr. KARNER vom

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vorgegeben.

Diese erfordern eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die

Methoden für die Erstellung des Gutachtens können von Univ.Prof

Dr. KARNER frei gewählt werden.

Zu 10. : Univ.Prof. Dr. KARNER kann für die Erstellung des

Gutachtens Mitarbeiter seiner Wahl aus dem In- und Ausland

heranziehen. Ihre Namen sind dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten bekanntzugeben.

Zu 11. : Ein erster Zwischenbericht ist für Anfang November

1996 fällig. Als spätester Termin für die Fertigstellung des

Gutachtens wurde vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten Anfang Mai 1997 festgesetzt.

Zu 12. : Das österreichische Eintreten für die deutsch-

sprachige Volksgruppe in Sowenien ist nicht von der Fertig-

stellung des gegenständichen Expertengutachtens abhängig. Ich

selbst bin bei meinem offiziellen Besuch in Slowenien am

19. April 1996 gegenüber meinen slowenischen Gesprächspartnern

nachhaltig für eine Berücksichtigung der Anliegen der deutsch-

sprachigen Volksgruppe in Slowenien eingetreten, wozu auch eine

Anerkennung als Volksgruppe gehört.

 

Zu 13 . und 13a. : Am 29. Februar 1996 fand in Leibnitz

(Steiermark) über meine Initiative eine Begegnung zwischen

Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien und

Vertretern mehrerer offizieller österreichischer Instanzen statt

(Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Öster-

reichische Botschaft Laibach, Ämter der Steiermärkischen und

der Kärntner Landesregierungen) . Zweck dieser Begegnung war es,

die Interessen und konkreten Anliegen der Angehörigen der Volks-

gruppe vom betroffenen Personenkreis selbst kennenzulernen.

Dieses Ziel wurde mit Klarstellungen über eine Reihe von

sachlichen Themen erreicht. Die damit geschaffenen Kontakte

werden u.a. von der Österreichischen Botschaft Laibach weiter-

geführt.

Förderungen wurden an Angehörige der deutschsprachigen

Volksgruppe in Slowenien vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten nicht erbracht.