3777/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen vom

10. März 1998, Nr. 3820/J, betreffend personeller Kahlschlag bei der Österreichischen

Bundesforste AG, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Wie ich bereits in meiner Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 3462/J ausgeführt habe, hat der Gesetzgeber die Österreichischen Bundesforste mit dem

Bundesforstegesetz 1996 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Es liegt daher an den

eingesetzten bzw. gewählten Organen einerseits den Betrieb nach den im Gesetz vorge -

gebenen Zielen und Rahmenbedingungen zu führen bzw. anderseits die gesetzlich einge -

räumten Kontroll - und Vertretungsrechte wahrzunehmen.

Es ist mir daher nicht möglich, die in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage gestellten

Fragen zu beantworten.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 10. März 1998,

Nr. 3819/J, durch den Herrn Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, dem die

Wahrnehmung der Eingentümerinteressen der Republik Österreich obliegt.