3777/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen vom
10. März 1998, Nr. 3820/J, betreffend personeller Kahlschlag bei der Österreichischen
Bundesforste AG, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Wie ich bereits in meiner Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3462/J ausgeführt habe, hat der Gesetzgeber die Österreichischen Bundesforste mit dem
Bundesforstegesetz 1996 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Es liegt daher an den
eingesetzten bzw. gewählten Organen einerseits den Betrieb nach den im Gesetz vorge -
gebenen Zielen und Rahmenbedingungen zu führen bzw. anderseits die gesetzlich einge -
räumten Kontroll - und Vertretungsrechte wahrzunehmen.
Es ist mir daher nicht möglich, die in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage gestellten
Fragen zu beantworten.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 10. März 1998,
Nr. 3819/J, durch den Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, dem die
Wahrnehmung der Eingentümerinteressen der Republik Österreich obliegt.