3778/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
10.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3810/J betreffend “staatliche
Familienleistungen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -
in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1 und 2
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Erkenntnisses des Verfas -
sungsgerichtshofes zur Familienbesteuerung durch Univ. Prof. Grabenwarter wurde
auch die Frage einer einkommensabhängigen Gewährung von staatlichen Familien -
leistungen untersucht.
Die verfassungsrechtliche Analyse kommt zu dem Schluß, daß die österreichische
Familienförderung grundsätzlich vom Prinzip des horizontalen Lastenausgleichs
ausgeht, das der Verfassungsgerichtshof in diesem Erkenntnis kürzlich erst
eingemahnt hat. Im Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen
verhält es sich aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes so, daß auch Beziehern
höherer Einkommen eine Steuerentlastung zukommen muß, die der entsprechenden
Unterhaltsleistung
angemessen ist.
Aus familienpolitischen Erwägungen wurde bei der Neuregelung der Familien -
besteuerung auf eine progressionsabhängige Differenzierung der steuerlichen
Entlastung verzichtet und der Kinderabsetzbetrag für alle Familien in gleicher Höhe
festgesetzt. Grundsätzlich hätte jedenfalls eine einkommensabhängige Gewährung
von Familienleistungen in einem System der Individualbesteuerung den Nachteil,
nicht auf die Anzahl der zu versorgenden Familienmitglieder Rücksicht zu nehmen.
Unabhängig davon ist es jedoch möglich, familienpolitische Fördermaßnahmen auf
einen bestimmten Personenkreis zu konzentrieren. Aus Gründen der notwendigen
verstärkten Berücksichtigung von Familien mit mehreren Kindern wurde in diesem
Sinne gemeinsam mit der Reform der Familienbesteuerung der Mehrkind - Zuschlag
geschaffen. Diese Fördermaßnahme soll kinderreiche Familien finanziell entlasten
und wird nur bis zu einem steuerpflichtigen Familieneinkommen von 42.000,- öS
monatlich gewährt.