378/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter MURAUER und Kollegen haben

 

am 11. April 1996 unter der Nr . 369/J an mich eine schriftliche

 

parlamentarische Anfrage betreffend "Unregelmäßigkeiten bei der

 

Nachbesetzung der Leitung des Kriminalbeamteninspektorates bei der

 

Bundespolizeidirektion Linz " gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :

 

 

'' 1 ) Warum wurde die Ausschreibung entgegen dem anderslautenden

Ausschreibungsgesetz österreichweit und nicht behördenintern

vorgenommen?

 

2 ) Warum wurde die Bewerbung von Oblt . W. noch berücksichtigt ,

obwohl sie erst eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist

erfolgte?

 

3 ) Teilen Sie angesichts der Entscheidung der Dienststellenver-

sammlung die Befürchtungen, daß die unbedingt notwendige

Bereitschaft zur Kooperation mit dem Vorgesetzten gefährdet

ist? Wenn nein, warum nicht?

 

4 ) Was war ausschlaggebend, daß die Entscheidung entgegen aller

sachlichen Kriterien zugunsten von Herrn W. gefallen ist? "

 

 

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt :

 

 

 

Zu Frage l :

 

 

 

Ich vertrete die Ansicht , daß die Bestimmungen des Ausschreibungs-

 

gesetzes einer österreichweiten Ausschreibung des in Rede stehenden

Arbeitsplatzes nicht entgegenstehen. Ich habe die gegenständliche

Rechtsfrage jedoch zum Anlaß genommen, eine entsprechende Anfrage

an das Bundeskanzleramt zu richten.

 

Zu Frage 2 :

 

Die Bundespolizeidirektion Linz hat mir berichtet , daß die Bewer-

bung des Oblt . W. fristgerecht einlangte. Ich habe auch in die-

ser Frage das Bundeskanzleramt um rechtliche Prüfung ersucht.

 

Zu Frage 3 :

 

Sollte Oblt . W. Leiter des Kriminalbeamteninspektorates der Bun-

despolizeidirektion Linz werden, sehe ich keine Gefährdung der

Bereitschaft seiner künftigen Mitarbeiter zur Kooperation, da der

Beamte bis dato immer durch konfliktfreien Umgang mit seinen Mitar-

beitern aufgefallen ist.

 

Zu Frage 4 :

 

Das bisherige Verfahren orientierte sich an sachlichen Kriterien;

es wurde jedoch - wie sich aus der Beantwortung der ersten beiden

Fragen ergibt - noch keine Entscheidung getroffen.