378/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter MURAUER und Kollegen haben
am 11. April 1996 unter der Nr . 369/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Unregelmäßigkeiten bei der
Nachbesetzung der Leitung des Kriminalbeamteninspektorates bei der
Bundespolizeidirektion Linz " gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
'' 1 ) Warum wurde die Ausschreibung entgegen dem anderslautenden
Ausschreibungsgesetz österreichweit und nicht behördenintern
vorgenommen?
2 ) Warum wurde die Bewerbung von Oblt . W. noch berücksichtigt ,
obwohl sie erst eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist
erfolgte?
3 ) Teilen Sie angesichts der Entscheidung der Dienststellenver-
sammlung die Befürchtungen, daß die unbedingt notwendige
Bereitschaft zur Kooperation mit dem Vorgesetzten gefährdet
ist? Wenn nein, warum nicht?
4 ) Was war ausschlaggebend, daß die Entscheidung entgegen aller
sachlichen Kriterien zugunsten von Herrn W. gefallen ist? "
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt :
Zu Frage l :
Ich vertrete die Ansicht , daß die Bestimmungen des Ausschreibungs-
gesetzes einer österreichweiten Ausschreibung des in Rede stehenden
Arbeitsplatzes nicht entgegenstehen. Ich habe die gegenständliche
Rechtsfrage jedoch zum Anlaß genommen, eine entsprechende Anfrage
an das Bundeskanzleramt zu richten.
Zu Frage 2 :
Die Bundespolizeidirektion Linz hat mir berichtet , daß die Bewer-
bung des Oblt . W. fristgerecht einlangte. Ich habe auch in die-
ser Frage das Bundeskanzleramt um rechtliche Prüfung ersucht.
Zu Frage 3 :
Sollte Oblt . W. Leiter des Kriminalbeamteninspektorates der Bun-
despolizeidirektion Linz werden, sehe ich keine Gefährdung der
Bereitschaft seiner künftigen Mitarbeiter zur Kooperation, da der
Beamte bis dato immer durch konfliktfreien Umgang mit seinen Mitar-
beitern aufgefallen ist.
Zu Frage 4 :
Das bisherige Verfahren orientierte sich an sachlichen Kriterien;
es wurde jedoch - wie sich aus der Beantwortung der ersten beiden
Fragen ergibt - noch keine Entscheidung getroffen.