3780/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3845/J betreffend Stand der

Bundesstraßenplanung auf Wiener Gebiet, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und

Freunde am 13. März 1998 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

Abgesehen von Bestandsausbauten ist als Neubaumaßnahme im Bauprogramm 1998 für einen

Baubeginn der B 3, Donau Straße im Abschnitt “21; Neue Trasse (Donaufelder Straße -

Leopoldauer Straße)" finanziell vorgesorgt. Die Gesamtkosten für dieses Bauvorhaben werden

mit 247,2 Mio. S veranschlagt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Für 1999 sind derzeit keine weiteren Neubaumaßnahmen geplant.

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3845/J betreffend Stand der

Bundesstraßenplanung auf Wiener Gebiet, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und

Freunde am 13. März 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

Abgesehen von Bestandsausbauten ist als Neubaumaßnahme im Bauprogramm 1998 für einen

Baubeginn der B 3, Donau Straße im Abschnitt “21; Neue Trasse (Donaufelder Straße -

Leopoldauer Straße)” finanziell vorgesorgt. Die Gesamtkosten für dieses Bauvorhaben werden

mit 247,2 Mio. S veranschlagt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Für 1999 sind derzeit keine weiteren Neubaumaßnahmen geplant.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im derzeitigen Kostenplan der ASFINAG zum Lückenschlußprogramm wird ein Baubeginn

Ende 1999 und eine Fertigstellung im Jahr 2003 angenommen, wobei darauf hinzuweisen ist,

daß die Trassenverordnung gemäß § 4 BStG noch zu erlassen ist.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Bereich der Eisenbahnunterführung des Bahnhofes Breitenlee ist die Ausführung eines

Tunnels mit einer Länge von ca. 280 m geplant.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Ein solcher Straßenzug ist im BStG nicht enthalten. Dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenbeiten sind Überlegungen der Stadt Wien bekannt, konkrete

Unterlagen wurden aber nicht vorgelegt.

Antwort zu den Punkten 7 bis 11 der Anfrage:

Im Generellen Projekt für die B 302 wurden die Lärmimisionen infolge B 302 in einer

Immisionshöhe von 6 m für die besiedelten Gebiete ohne Lärmschutzmaßnahmen mit

zwischen 53 und 58 dB(A) angegeben. Für die Nacht ergaben sich Werte von 48 - 53 dB(A).

Diese Werte ergaben sich jedoch ohne Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen. Im Bereich

Hirschstettner Straße bis über den Rautenweg hinaus wurden jedoch Lärmschutzwälle mit

Aushubmaterial geschüttet (Höhe rd. 2,5 - 3m), welche eine Schirmwirkung von bis zu 9 dB(A)

bewirkten.

Es wurde eine Vorher/Nachher Untersuchung durchgeführt, wobei die Messungen

überwiegend in den Jahren 1989 (also vor Errichtung der B 302) und 1993 (also nach der

Verkehrsfreigabe der B 302) an ca. 30 Stellen erfolgten. Im entlasteten Straßennetz

konnten wesentliche Verringerungen der Lärmpegelwcrte bis zu 5 dB(A) des

energieäquivalenten Dauerpegels registriert werden.

Für die Gegenwart liegen keine Lärm - Meßdaten vor. Bekannterweise ist eine Abhängigkeit des

Lärms vom Verkehrsaufkommen gegeben: ein doppelter Verkehr bewirkt eine Erhöhung der

Lärmbelastung um ca. 3dB(A).

Grundsätzlich gehen mit der Abnutzung der Fahrbahndecke Veränderungen der

Lärmemissionen einher. Der gegenwärtige Erhaltungszustand der Fahrbahndecke der B 302

erfordert keinen Handlungsbedarf.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Die lärmtechnischen Gesetzmäßigkeiten sind theoretisch und empirisch hinreichend bekannt.

Bei Straßenneubauten wird mit lärmtechnischen Untersuchungen auf Grundlage eines

Prognoseverkehrs das Ausmaß von Lärmbelastungen und allfälligen Lärmschutzmaßnahmen

geprüft.

Antwort zu den Punkten 13 und 15 der Anfrage:

Seit der Verkehrsfreigabe hat der Verkehr auf der B 302 um 26 % zugenommen. Die

Verkehrszunahme auf der B 302 ist insbesondere auf Verkehrsverlagerung vom

untergeordneten Straßennetz (es erfolgten Entlastungen bis zu 50 % des ursprünglichen

Verkehrs vor allem in der Neuhaufengasse, Siebenbürgerstraße, Donaustadtstraße,

Genochplatz und am Biberhaufenweg!) und auf die Ansiedlung von Betrieben in der

Umgebung der B 302 zurückzuführen.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

In den Projektunterlagen wurden folgende Verkehrswerte für die B 302 prognostiziert:

 

Abschnitt

 DTV: in Kfz/24 h

Hirschstettnerstraße - Breitenleerstraße

 28.000

Breitenleerstraße - Rautenweg

 21.000

Rautenweg - Wagramer Straße

 16.000

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Ich darf festhalten, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß

Bundesstraßengesetz für die sichere Bewältigung des Verkehrs auf Bundesstraßen zu sorgen

hat. Ein Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen kann

zweifellos nicht in Abrede gestellt werden, sodaß in Zeiten einer positiven

Konjunkturentwicklung auch mit einer Zunahme des motorisierten Individualverkehrs zu

rechnen sein wird. In Kenntnis auch negativer Auswirkungen des Straßenverkehrs ist das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bemüht, solche durch straßenseitige

Maßnahmen zu reduzieren (z.B. Lärmschutzmaßnahnien, Mitfinanzierung und attraktive

Gestaltung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, Errichtung von Radwegen).

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

Gegenwärtig werden im Verkehrsablauf der beiden genannten Knotenpunkte keine

Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit beobachtet

Die Bundesstraßenverwaltung Wien kommt aufgrund einer von ihr durchgeführten

Untersuchung zum Schluß, daß die beiden derzeit niveaugleichen Kreuzungen der B 302 mit

der Breitenleer Straße sowie mit dem Rautenweg das Verkehrsaufkommen in absehbarer

Zukunft nicht mehr bewältigen werden können. Grobe Kostenschätzungen für eine

Niveaufreimachung der Kreuzungen ergaben ein Finanzierungserfordernis von

300 - 600 Mio. S. Die Prüfung und Beurteilung erforderlicher Maßnahmen obliegt nach

Inkrafttreten des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997 der ASFINAG.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

Raumordnung, Flächenwidmung und Bebauungspläne sind in Gesetzgebung und Vollziehung

Landessache, auch wenn die Widmungen Gewerbebetriebe betreffen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist daher nicht befugt, in das nach

landesrechtlichen Vorschriften abzuwickelnde Widmungsverfahren einzugreifen. Ob im

angesprochenen Widmungsgebiet Einkaufszentren realisiert werden können, wird nicht zuletzt

vom gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren abhängen, bei dem die Regelungen

des § 77 Abs. 5 bis 8 GewO 1994 zu berücksichtigen sein werden.