3782/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3974/J betreffend
Ausbildungsberechtigung nach § 30 Berufsausbildungsgesetz, welche die Abgeordneten
Silhavy und Genossen am 26.3.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Genehmigung für die AiZ Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschalt m.b.H. zur
Führung einer Besonderen Selbständigen Ausbildungseinrichtung gemäß § 30 BAG in der
Lehrwerkstätte in Fohnsdorf wurde bisher nicht erteilt, da die Bewilligungsvoraussetzungen
gemäß § 30 Abs. 2 BAG nicht erfüllt sind. Dafür sind insbesondere folgende Gründe
maßgeblich:
Gemäß § 30 Abs. 2 lit e BAG ist vorn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
die Bewilligung gemäß Art. 1 zu erteilen, wenn für die Wirtschaft und die
Lehrstellenbewerber
ein Bedarf nach einer selbständigen Ausbildungseinrichtung besteht
und die Ausbildung von Lehrstellenbewerbern im betreffenden Lehrberuf in betrieblichen
Lehrverhältnissen nicht gewährleistet ist.
Da laut einer Mitteilung der Wirtschaftskammer Steiermark vom 21.4.1998 im Murtal
neben dem Angebot von Lehrstellen in anderen Lehrberufen - 46 Elektroberufe und in der
übrigen Steiermark zusätzlich 56 Elektroberufe angeboten werden, ist der Bedarf nach einer
§ 30 - BAG - Ausbildungseinrichtung nicht gegeben.
In der Personalkostenübersieht der AiZ Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft
m.b.H. werden “Ausbildungsvergütungen” veranschlagt, die weit über dem üblichen Niveau
von vergleichbaren Projekten liegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Nationalen
Aktionsplan für Beschäftigung verwiesen, in dem für entsprechende Aktionen maximal
öS 2.000,-- pro Lehrling und Monat veranschlagt wurden.
Die Projektkosten belaufen sich auf rund öS 36.000,-- pro Monat und Lehrling (Gesamtkosten
für 20 Lehrlinge rund öS 35 Mio.), damit ergeben sich vier- bis fünfmal so hohe Kosten wie
bei einer HTL - Ausbildung. Die Gesamtkosten für die Jahre 1998 bis 2003 wurden von der AiZ
Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft m.b.H. mit mindestens 34 Mio. S
veranschlagt. Im Vergleich dazu fallen bei der regulären dualen Berufsausbildung in den
Betrieben außer den Berufsschulkosten keine öffentlichen Kosten an.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Ansuchen der AiZ Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft m.b.H. vom
17.10.1997 wurde die Genehmigung von 15 - 20 Ausbildungsplätzen beantragt. Mit Schreiben
vom 12.11.1997 wurde der Antrag hinsichtlich der Anzahl der Auszubildenden auf 15
modifiziert. Gegenstand des Bewilligungsverfahrens ist somit die Ausbildung von 15
Lehrlingen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die AIZ Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft m.b.H. teilte mit Schreiben vom
23.3.1998 mit, daß zur Zeit mehr als 60 Bewerbungen vorliegen. Der von der AiZ Aichfeld -
Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft m.b.H. eingebrachte Antrag lautet auf 15 Lehrlinge,
die vorgelegten Finanzierungspläne beziehen sich auf die Kosten für die Ausbildung von 20
Lehrlingen. Es ist möglich, daß diese Vielzahl von Bewerbungen mit den besonderen
Bedingungen im AIZ Aichfeld - Zentrum Betriebsberatungs - Gesellschaft m.b.H. (siehe Antwort
zu Punkt 1 der Anfrage) zusammenhängt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In den Gutachten der Arbeitgeber - Kurie des Bundes - Berufsausbildungsbeirates ist kein
Hinweis darauf zu finden, daß diese auf "Druck aus der Steiermark” zustandegekommen sind.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das Bewilligungsverfahren ist zur Zeit nicht abgeschlossen. Zur Zeit laufen weitere Gespräche
auf regionaler Ebene zur Modifizierung des Projektes.