3785/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3815/J - NR/1998 betreffend Kunstwerke, die ab

13. März 1938 in staatlichen Besitz übergegangen sind und nach der Befreiung Österreichs 1945

überhaupt nicht an ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) rückgestellt

wurden, oder deren ursprüngliche Besitzer unter dem tatsächlichem Wert und/oder nur unter

bestimmten Bedingungen entschädigt wurden, die die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und

Freundinnen und Freunde am 10. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

1. Welche Kunstwerke gingen ab 13. März 1938 in den Besitz von Rechtsträgern über, an

deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?

2. Welche Kunstwerke wurden ab 1945 den ursprünglichen Besitzern (Besitzer vor dem

13. März 1938) oder deren Erben rückgestellt?

3. Wurden seitens der Republik Österreich eventuell Bedingungen an die Rückgabe

geknüpft? Wenn ja, welche?

4. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) entschädigt

wurden, in welcher Höhe wurde jeweils entschädigt, bzw. in welchem Verhältnis stand

die Entschädigung zum tatsächlichen Wert? Falls Gutachten vorliegen, bitten wir um

deren Beilage.

5. Wie viele und welche der ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938),

stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?

6. Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?

7. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer

(Besitzer vor dem 13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

8. Was planen Sie in Zukunft, um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem

13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

9. Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht mehr aufgefunden?

10. Was unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?

11. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?

12. Wie viele und welche Kunstwerke wurden ab 13. März 1938 bis zum Ende der NS - Zeit

in Österreich “wild” enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen den Besitzern

gestohlen, abgenommen oder abgepresst?

13. Wie viele und welche derartigen Vorgänge sind amtsbekannt?

14. Gingen aus solchen Vorgängen Kunstwerke in den Besitz der Rechtsträger über, an

deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?

15. Gingen derart “wild” enteignete Kunstwerke nach der NS - Zeit direkt, z.B. von privaten

“Enteigner”, in den Besitz der Republik Österreich über?

16. Wie viele und welche “wild” enteigneten Kunstwerke wurden ab 1945 den ursprüng -

lichen Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) oder deren Erben rückgestellt?

17. Wurden an die Rückgabe seitens der Republik Österreich eventuell Bedingungen

geknüpft? Wenn ja, welche?

18. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) der “wild” ent -

eigneten Kunstwerke entschädigt wurden, in welcher Höhe wurde jeweils entschädigt,

bzw. in welchem Verhältnis stand die Entschädigung zum tatsächlichen Wert? Falls

Gutachten vorliegen, bitten wir um deren Beilage.

19. Wie viele und welche ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) der

“wild” enteigneten Kunstwerke stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?

20. Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?

21. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer

(Besitzer vor dem 13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

22. Was planen Sie in Zukunft, um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem

13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?

23. Wie viele und welche “wild” enteigneten Werke wurden nicht mehr aufgefunden. Was

unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?

24. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?

25. Falls nicht alle Fragen beantwortbar sind, stellt sich die Frage, seit wann Ihrem

Ministerium bzw. untergeordneten Stellen Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur

im moralischen Sinne - im Zusammenhang mit den in Frage kommenden Werken im

Bundesbesitz bekannt waren?

26. Gibt es dazu Dokumente bzw. Schriftverkehr? Wenn ja, bitten wir um Beilage der

Unterlagen.

27. Welche grundsätzlichen Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise der Republik

Österreich im Zusammenhang mit Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im

moralischen Sinne - mit den in Frage kommenden Werken im Bundesbesitz wurden

seitens der Republik bisher getroffen?

28. Was planen Sie zu unternehmen, um das bestehende Unrecht auszugleichen? Welche

Dienststellen haben Sie bisher mit diesen Angelegenheiten befasst? Welche konkreten

Fortschritte sind diesbezüglich von Ihrem Ministerium und den untergeordneten

Dienststellen bisher zu berichten?

29. Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wie lautet dieser?

30. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März 1938 in

den Besitz der Rechtsträger übergegangen sind, an deren Stelle nach 1945 die Republik

Österreich getreten ist?

31. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März 1938

“wild” enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen den Besitzern gestohlen, abge -

nommen oder abgepresst wurden?

32. Falls es bisher keine solche Erforschung gab, planen Sie diese in die Wege zu leiten?

33. Wenn ja, welches Budget stellen Sie dafür bereit?

34. Welche personelle Ausstattung sehen Sie für eine solche Expertengruppe vor?

35. Wie viele Experten planen Sie einzusetzen?

36. Wie wird die Unabhängigkeit einer solchen Expertengruppe gesichert?

37. Planen Sie Mitarbeiter der Sammlungen in Bundesbesitz in einer solchen Experten -

gruppe zu beschäftigen?

38. Planen Sie auch Experten aus dem Ausland in einer solchen Expertengruppe zu be -

schäftigen?

39. Wem gegenüber darf/muss eine solche Expertengruppe berichten?

40. Planen Sie die Ergebnisse auch als Teil des Kulturberichts zu veröffentlichen?

41. Planen Sie die Ergebnisse auch dem Nationalrat zu berichten? Wenn ja, in welchem

Umfang?

42. Seit wann werden die Daten über Kunstwerke in Bundesbesitz erfasst?

43. Welche Daten wurden bisher erfasst? Wie werden diese überprüft?

44. Welche Konsequenzen wurden bisher aus auftretenden Unklarheiten über Besitzer

bzw. Vorbesitzer gezogen?

45. Wurden bisher solche Unklarheiten über Besitzer bzw. Vorbesitzer Ihrem Ministe -

rium bzw. seinen untergeordneten Stellen zur Kenntnis gebracht?

46. Wie viele und welche der in oben angeführten Fragen angesprochenen Kunstwerke

wurden wann an wen und zu welchem Preis weiterveräußert bzw. eingetauscht?

47. Welche sonstigen Erlöse durch die Verwertung von Rechten aus den in den oben ange -

führten Fragen angesprochenen Kunstwerken wurden seitens der Republik Österreich

lukriert?

48. Was planen Sie im Zusammenhang mit heute nicht mehr eruierbaren ursprünglichen

Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) der in den obigen angeführten Fragen

angesprochenen Kunstwerken zu unternehmen?

Antwort:

Seitens meines Ressorts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Provenienzen der

Museumsbestände aufarbeitet und die ihre Arbeit am 13. März 1998 aufgenommen hat. Dieser

Arbeitsgruppe wurde auch der Inhalt dieser Anfrage zur Kenntnis gebracht, und sie wurde

ersucht, bei ihren Recherchen darauf Bedacht zu nehmen. Die Namen der Experten befinden sich

in beiliegender Aufstellung. Sobald die Ergebnisse dieser Aufarbeitungen vorliegen, werden die

sich daraus ergebenden rechtlichen und politischen Aspekte auf Regierungsebene (Experten -

komitee beim BKA) zu klären sein.

Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse werde ich diese umgehend auch den Abgeordneten zur

Verfügung stellen.

Arbeitsgruppe Provenienzenforschung des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

Koordination: Generalkonservator Prof. Dr. Ernst BACHER (Bundesdenkmalamt)

 

Kunsthistorisches Museum:

 Dr. Herbert HAUPT

Naturhistorisches Museum:

 Dr. Herbert KRITSCHER

Museum für Völkerkunde:

 Mag. Ildikó CAZAN

Österreichische Galerie:

 Mag. Monika MAYER

Graphische Sammlung Albertina:

 Dr. Veronika BIRKE

Österr. Museum für angewandte Kunst:

 Dr. Hanna EGGER

Museum moderner Kunst:

 Dr. Edwin LACHNIT

Österreichisches Theatermuseum:

 Dr. Peter NICS

Technisches Museum:

 Mag. Manuela FELLNER

Path. - anatom. Bundesmuseum:

 Dr. Beatrix PATZAK

Österreichische Nationalbibliothek:

 Dr. Eva IRBLICH