3785/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3815/J - NR/1998 betreffend Kunstwerke, die ab
13. März 1938 in staatlichen Besitz übergegangen sind und nach der Befreiung Österreichs 1945
überhaupt nicht an ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) rückgestellt
wurden, oder deren ursprüngliche Besitzer unter dem tatsächlichem Wert und/oder nur unter
bestimmten Bedingungen entschädigt wurden, die die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und
Freundinnen und Freunde am 10. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.
1. Welche Kunstwerke gingen ab 13. März 1938 in den Besitz von Rechtsträgern über, an
deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?
2. Welche Kunstwerke wurden ab 1945 den ursprünglichen Besitzern (Besitzer vor dem
13. März 1938) oder deren Erben rückgestellt?
3. Wurden seitens der Republik Österreich eventuell Bedingungen an die Rückgabe
geknüpft? Wenn ja, welche?
4. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) entschädigt
wurden, in welcher Höhe wurde jeweils entschädigt, bzw. in welchem Verhältnis stand
die Entschädigung zum tatsächlichen Wert? Falls Gutachten vorliegen, bitten wir um
deren Beilage.
5. Wie viele und welche der ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938),
stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?
6.
Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?
7. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer
(Besitzer vor dem 13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?
8. Was planen Sie in Zukunft, um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem
13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?
9. Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht mehr aufgefunden?
10. Was unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?
11. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?
12. Wie viele und welche Kunstwerke wurden ab 13. März 1938 bis zum Ende der NS - Zeit
in Österreich “wild” enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen den Besitzern
gestohlen, abgenommen oder abgepresst?
13. Wie viele und welche derartigen Vorgänge sind amtsbekannt?
14. Gingen aus solchen Vorgängen Kunstwerke in den Besitz der Rechtsträger über, an
deren Stelle nach 1945 die Republik Österreich getreten ist?
15. Gingen derart “wild” enteignete Kunstwerke nach der NS - Zeit direkt, z.B. von privaten
“Enteigner”, in den Besitz der Republik Österreich über?
16. Wie viele und welche “wild” enteigneten Kunstwerke wurden ab 1945 den ursprüng -
lichen Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) oder deren Erben rückgestellt?
17. Wurden an die Rückgabe seitens der Republik Österreich eventuell Bedingungen
geknüpft? Wenn ja, welche?
18. Wenn die ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) der “wild” ent -
eigneten Kunstwerke entschädigt wurden, in welcher Höhe wurde jeweils entschädigt,
bzw. in welchem Verhältnis stand die Entschädigung zum tatsächlichen Wert? Falls
Gutachten
vorliegen, bitten wir um deren Beilage.
19. Wie viele und welche ursprünglichen Besitzer (Besitzer vor dem 13. März 1938) der
“wild” enteigneten Kunstwerke stellten nach dem Krieg keine Ansprüche?
20. Wie viele und welche Werke wurden bisher nicht beansprucht?
21. Was unternahm die Republik Österreich bisher, um die ursprünglichen Besitzer
(Besitzer vor dem 13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?
22. Was planen Sie in Zukunft, um ursprüngliche Besitzer (Besitzer vor dem
13. März 1938) bzw. deren Erben ausfindig zu machen?
23. Wie viele und welche “wild” enteigneten Werke wurden nicht mehr aufgefunden. Was
unternahm die Republik bisher, um diese Werke aufzufinden?
24. Was planen Sie in Zukunft, um diese Werke aufzufinden?
25. Falls nicht alle Fragen beantwortbar sind, stellt sich die Frage, seit wann Ihrem
Ministerium bzw. untergeordneten Stellen Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur
im moralischen Sinne - im Zusammenhang mit den in Frage kommenden Werken im
Bundesbesitz bekannt waren?
26. Gibt es dazu Dokumente bzw. Schriftverkehr? Wenn ja, bitten wir um Beilage der
Unterlagen.
27. Welche grundsätzlichen Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise der Republik
Österreich im Zusammenhang mit Unklarheiten bzw. Unrecht - wenn auch nur im
moralischen Sinne - mit den in Frage kommenden Werken im Bundesbesitz wurden
seitens der Republik bisher getroffen?
28. Was planen Sie zu unternehmen, um das bestehende Unrecht auszugleichen? Welche
Dienststellen haben Sie bisher mit diesen Angelegenheiten befasst? Welche konkreten
Fortschritte sind diesbezüglich von Ihrem Ministerium und den untergeordneten
Dienststellen bisher zu berichten?
29.
Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wie lautet dieser?
30. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März 1938 in
den Besitz der Rechtsträger übergegangen sind, an deren Stelle nach 1945 die Republik
Österreich getreten ist?
31. Gab es bisher eine systematische Erforschung der Kunstwerke, die ab 13. März 1938
“wild” enteignet, also von Einzelpersonen oder Gruppen den Besitzern gestohlen, abge -
nommen oder abgepresst wurden?
32. Falls es bisher keine solche Erforschung gab, planen Sie diese in die Wege zu leiten?
33. Wenn ja, welches Budget stellen Sie dafür bereit?
34. Welche personelle Ausstattung sehen Sie für eine solche Expertengruppe vor?
35. Wie viele Experten planen Sie einzusetzen?
36. Wie wird die Unabhängigkeit einer solchen Expertengruppe gesichert?
37. Planen Sie Mitarbeiter der Sammlungen in Bundesbesitz in einer solchen Experten -
gruppe zu beschäftigen?
38. Planen Sie auch Experten aus dem Ausland in einer solchen Expertengruppe zu be -
schäftigen?
39. Wem gegenüber darf/muss eine solche Expertengruppe berichten?
40. Planen Sie die Ergebnisse auch als Teil des Kulturberichts zu veröffentlichen?
41. Planen Sie die Ergebnisse auch dem Nationalrat zu berichten? Wenn ja, in welchem
Umfang?
42. Seit wann werden die Daten über Kunstwerke in Bundesbesitz erfasst?
43.
Welche Daten wurden bisher erfasst? Wie werden diese überprüft?
44. Welche Konsequenzen wurden bisher aus auftretenden Unklarheiten über Besitzer
bzw. Vorbesitzer gezogen?
45. Wurden bisher solche Unklarheiten über Besitzer bzw. Vorbesitzer Ihrem Ministe -
rium bzw. seinen untergeordneten Stellen zur Kenntnis gebracht?
46. Wie viele und welche der in oben angeführten Fragen angesprochenen Kunstwerke
wurden wann an wen und zu welchem Preis weiterveräußert bzw. eingetauscht?
47. Welche sonstigen Erlöse durch die Verwertung von Rechten aus den in den oben ange -
führten Fragen angesprochenen Kunstwerken wurden seitens der Republik Österreich
lukriert?
48. Was planen Sie im Zusammenhang mit heute nicht mehr eruierbaren ursprünglichen
Besitzern (Besitzer vor dem 13. März 1938) der in den obigen angeführten Fragen
angesprochenen Kunstwerken zu unternehmen?
Antwort:
Seitens meines Ressorts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Provenienzen der
Museumsbestände aufarbeitet und die ihre Arbeit am 13. März 1998 aufgenommen hat. Dieser
Arbeitsgruppe wurde auch der Inhalt dieser Anfrage zur Kenntnis gebracht, und sie wurde
ersucht, bei ihren Recherchen darauf Bedacht zu nehmen. Die Namen der Experten befinden sich
in beiliegender Aufstellung. Sobald die Ergebnisse dieser Aufarbeitungen vorliegen, werden die
sich daraus ergebenden rechtlichen und politischen Aspekte auf Regierungsebene (Experten -
komitee beim BKA) zu klären sein.
Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse werde ich diese umgehend auch den Abgeordneten zur
Verfügung
stellen.
Arbeitsgruppe Provenienzenforschung des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
Koordination: Generalkonservator Prof. Dr. Ernst BACHER (Bundesdenkmalamt)
|
Kunsthistorisches Museum: |
Dr. Herbert HAUPT |
|
Naturhistorisches Museum: |
Dr. Herbert KRITSCHER |
|
Museum für Völkerkunde: |
Mag. Ildikó CAZAN |
|
Österreichische Galerie: |
Mag. Monika MAYER |
|
Graphische Sammlung Albertina: |
Dr. Veronika BIRKE |
|
Österr. Museum für angewandte Kunst: |
Dr. Hanna EGGER |
|
Museum moderner Kunst: |
Dr. Edwin LACHNIT |
|
Österreichisches Theatermuseum: |
Dr. Peter NICS |
|
Technisches Museum: |
Mag. Manuela FELLNER |
|
Path. - anatom. Bundesmuseum: |
Dr. Beatrix PATZAK |
|
Österreichische Nationalbibliothek: |
Dr. Eva IRBLICH |